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Bandname: Patent und Marke

  • jg-em
  • 6. Dezember 2004 um 21:16
  • jg-em
    Beiträge
    87
    • 6. Dezember 2004 um 21:16
    • #1

    Bitte verschieben, falls ein anderer Thread besser passt. DANKE!

    Brauche mal kurz Eure Hilfe.
    Ich manage die Band "FunFormation-live".
    Heute bekam ich ein nettes Mail in dem der Manager der Band "FunFormation" mitteilt, dass er beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen und absichern ließ.
    Wir sollenn dies bei der zukünftigen Planung etc. beachten.

    Wie würdet Ihr reagieren? Was würdet Ihr tun?

    Danke schon jetzt für Eure Antworten!

    Johannes

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 6. Dezember 2004 um 22:18
    • #2

    Mit Anwalt prüfen, ob Du gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einlegen willst => Ältere Rechte nachweisen kannst.

    Ja => Überlegen, ob das einen Rechtsstreit wert ist.

    Nein => Neuen Band-Namen suchen...

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Kracky
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    • 6. Dezember 2004 um 22:37
    • #3

    Und ansonsten muß ich dazu sagen, wir haben als PA Forum ja Technisch gesehen mit Bands zu tun aber das Thema passt irgendwie dochnicht hier her.

    Werde es mal ins Offene Brett verschieben.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Markus Verza
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    • 9. Dezember 2004 um 20:54
    • #4

    Erst mal froh sein das der Kollege freundlich per Mail daherkommt und nicht direkt eine Abmahnung im Gepäck hat. Leider ist diese Art der freundlich Kommunikation aus der Mode gekommen

  • Jeremy
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    • 10. Dezember 2004 um 07:54
    • #5

    Beim Patentamt gelten vereinfacht gesagt zwei Grundsätze:

    Der Erste lautet "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.", dh. es gibt zunächst mal die Vermutung, dss derjenige, der einträgt, auch das Recht dazu hat.

    Der zweite Grundsatz lautet "Wer zuerst da war, hat die älteren Rechte." Nur kann es u.U. schwierig sein, das schlüssig nachzuweisen, dh. derjenige, der zuerst eingetragen hat, hat beim darauf folgenden Einspruchsverfahren im Primzip ein Heimspiel und kann aus der sicheren Deckung heraus zusehen, wie Ihr um Euren (bzw. seinen) Namen kämpft.

    Es kommt manchmal auch vor, dass man sich schon allein aus regionalen Gründen kaum ins Gehege kommen wird und somit im gegenseitigen Einverständnis die Namenskollision akzeptiert. Das ist halt ein Risiko, wenn die Krriere plötzlich doch einen Satz nach vorne macht und man dann erst am mühsam erarbeiteten Namen was ändern muss.

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • TomyN
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    • 10. Dezember 2004 um 08:42
    • #6

    Hi,

    einfach mal schauen, wann die den Namen eingetragen haben. Wenn ihr dann z.B. einen Pressebericht von einem Gig habt, der vor der Eintragung liegt, dann einfach ein nettes Schreiben zurück, in dem ihr auf euere älteren Rechte hinweist, und z.B. den Zeitungsbericht als Kopie beilegt.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
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  • Jeremy
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    • 10. Dezember 2004 um 09:59
    • #7

    Dann können halt die mit einem Bericht kontern, der noch weiter zurückliegt, etc. ...

    Es ist ja eher der Regelfall, dass Bandnamen eine ganze Weile "uneingetragen" genutzt werden, und erst, wenn sozusagen ein Markenname mit Wiedererkennungswert daraus geworden ist, will man sich den schützen. Im Laufe dieses Verfahrens kommt man dann darauf, dass andere bei der Wahl des Bandnamens von der gleichen Muse geküsst wurden (warum müssen die Musen auch solche Schlampen sein :twisted: , die wenn Ihre Küsse sparsamer verteilen würden, bliebe uns viel Eintönigkeit erspart).

    Aber scheinbar kann man mit Euren Namenskollegen ja noch recht vernünftig reden. Das ist nicht immer so ...

    Jeremy

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  • TomyN
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    • 10. Dezember 2004 um 10:17
    • #8
    Zitat von "Jeremy"

    Dann können halt die mit einem Bericht kontern, der noch weiter zurückliegt, etc. ...

    Nun, dass kann schon sein, aber mit Sicherheit haben sie nicht richtig rescherschiert bei der Anmeldung, daher haben sie imho kein Alleinnutzungsrecht, und müssen dann kooperativ sein.

    Tomy

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  • Jeremy
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    • 10. Dezember 2004 um 10:32
    • #9
    Zitat von "TomyN"

    ... daher haben sie imho kein Alleinnutzungsrecht, und müssen dann kooperativ sein.

    "Müssen" müssen die strenggenommen garnichts. Die haben den Namen eingetragen, Ihr habt es nicht. Das bringt Euch definitionsgemäß in die schwächere Position.

    Wenn die anderen sich auf stur stellen, wird's alles andere als einfach.

    Jeremy

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    • 11. Dezember 2004 um 00:23
    • #10
    Zitat von "Jeremy"

    "Müssen" müssen die strenggenommen garnichts. Die haben den Namen eingetragen, Ihr habt es nicht. Das bringt Euch definitionsgemäß in die schwächere Position.

    1.) Markenrecht gehört mit zu den heikelsten Feldern überhaupt.

    2.) Die Eintragung in's Markenregister ist ziemlich freiwillig. Eine Marke wird durch ihre Verwendung monopolisiert, wer sie zuerst verwendet, der hat (zunächst mal) "gewonnen".

    3.) Im konkreten Fall würde ich so vorgehen: Mal ganz nett anfragen, wie lange es denn die Band so gibt. Wenn Ihr früher dran seit: schön. Wenn nicht: eher unschön...

    4.) Solange es um zwei vergleichsweise unbekannte Marken geht, gewinnt der mit den älteren Rechten. Eine sehr bekannte Marke kann dagegen auch ältere Rechte ausstechen (siehe ein Münchner Nachrichtenmagazin...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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