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"geflogene lüfter"

  • zegi
  • 13. Dezember 2004 um 13:50
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    zegi
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    • 13. Dezember 2004 um 13:50
    • #1

    ich war vergangenen samstag als gast in einer disco. was ich dort sah, verschlug mir fast den atem:

    abgesehen davon, dass 12 topteile an den griffen (!) geflogen wurden, hing da tatsächlich in ca. 3.5m höhe ein heizlüfter (aus metall, über den daumen gepeilt ca. 30kg) der an einer spanngurte geflogen wurde!!

    ich dachte, ich spinne. erstens, sah der heizlüfter nicht aus, als wäre er zum fliegen gedacht, sondern eher für eine wandmontage (so wie in vielen industriehallen) und zweitens, wer nimmt spanngurten für ein gerät, dessen aufgabe es ist, heiss zu werden?!

    ich bin wahrlich kein rigging-experte, habe auch nicht die riesen erfahrung, aber DAS übertrifft doch wirklich alles, was gesund wäre!

    Der Ton macht die Musik.

  • illuminator
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    • 14. Dezember 2004 um 18:40
    • #2

    tach,

    ich wär ja dafür, dass dieser eintrag in die WARNUNG Rubrik kommt.

    Deiner Schilderung zu folge halte ich dass nicht nur für grob fahrlässig, sonder für vorsätzlichen totschlag!

    Nach BGV C1 sollte da ja ein ausreichend bemessenes Tragmittel mit einer 12 fachen sicherheit sowie eine 2. unabhängige nicht brennbare Sicherung angeschlagen sein. Da ein Heizlüfter bekanntlich dass tut was er soll, nämlich heisse Luft machen, ist es nur eine Frage der Zeit bis das ding runter kommt und 5 leute unter sich begräbt.

    Und ich habe für mich persönlich fest gestellt: sowas ist meist nur die spitze des eisbergs.

    gruß

  • Markus Verza
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    • 14. Dezember 2004 um 19:29
    • #3

    Da der Kollege aus der schönen Schweiz kommt können wir die C1 wieder Weg packen. Für die Montage von Heizlüftern ist auch nicht unbedingt die Vorschrift der Wahl.

    Aber ihr habt schon recht wie das Beschrieben ist sagt schon der gesunde Menschen Verstand, SO NICHT.

  • ADMIN
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    • 15. Dezember 2004 um 00:58
    • #4
    Zitat von "illuminator"

    Deiner Schilderung zu folge halte ich dass nicht nur für grob fahrlässig, sonder für vorsätzlichen totschlag!

    1.) Noch ist ja keiner erschlagen, also ist es schon mal kein Totschlag.

    2.) Das Teil wurde nicht mit dem Vorsatz aufgehängt, dass jemand davon erschlagen wird, also wäre es selbst dann, wenn jemand davon erschlagen würde, kein vorsätzlicher Totschlag, sondern fahrlässige Tötung.

    3.) Die versuchte fahrlässige Tötung gibt es nicht (da der Versuch einen Vorsatz voraussetzt, kann er nicht fahrlässig unternommen werden).

    4.) Den Straftatbestand der fahrlässigen Lebensgefährdung gibt es nicht (ich glaube, auch nicht in der Schweiz).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • illuminator
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    • 15. Dezember 2004 um 11:47
    • #5

    moin,

    ADMIN:

    hast ja recht, nur bei solchen schilderungen werd ich nun mal fuchsich.
    sowas kann man einfach nicht bringen. nicht in deutschland, nicht in der schweiz und selbst in abu-dabi nicht

  • CGVS
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    • 16. Dezember 2004 um 02:03
    • #6

    zegi

    Ich weiss es zwar nicht, aber wenn Du in dieser Branche Dein Geld verdienst, dann sprich doch einfach mal den Discothekenbetreiber an, das in seinem Laden was wirklich nicht in Ordnung ist...wenn Du Ihm nicht im alkoholisiertem Zustand einen vor den Latz knallst, sondern einfach mal anrufst, wird er Dir bestimmt zuhören :idea:

    Bei dem Thread "Holzrigg" wurden die Verantwortlichen ja auch angesprochen und hatten ein offenes Ohr!
    -> Das kann immer einen Folgeauftrag für Dich bedeuten...

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    • 16. Dezember 2004 um 10:12
    • #7

    @ cgvs: ich werd denen mal eine mail senden... :roll: ob was bringt?!

    Der Ton macht die Musik.

  • Online
    zegi
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    • 16. Dezember 2004 um 10:30
    • #8

    mail:

    "sehr geehrte damen und herren


    bei einem besuch ihrer disco ist mir kürzlich etwas aufgefallen, was mich veranlasst hat, ihnen diese mail zu schreiben.

    die topteile der pa-anlage (D.A.S. boxen) waren an den tragegriffen aufgehängt, und ein heizlüfter im hinteren teil (nahe dem dj-pult) war mit einer spanngurte festgezurrt.

    geräte, die überhalb des publikums aufgehängt sind, müssen an vorgesehenen "flugpunkten" mit brandsicheren drahtschlingen/ketten befestigt sein.

    d.h.: die boxen müssen an speziellen flugschienen oder flugpunkten aufgehängt sein, dass sie den vorschriften genügen.

    der heizlüfter müsste speziell für den hängenden einsatz konzipiert sein und an ketten geflogen werden.

    wenn die vorschriften nicht eingehalten werden, kann be einem allfälligen unglück die versicherung regress machen, bzw. bei einer inspektion könnten solche mängel dazu führen, dass das lokal geschlossen werden müsste, bis die mängel behoben wären.

    bitte korrigieren sie mich, wenn ich mich geirrt habe.

    ich möchte sie mit diesem mail nur auf eine mögliche gefahr für ihre gäste hinweisen!

    mit freundlichen grüssen..."

    Der Ton macht die Musik.

  • Markus Verza
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    • 16. Dezember 2004 um 13:43
    • #9

    Guter Weg

    Halte uns auf dem Laufenden was passiert.

    Wen der Besitzer ein Arsch in der Hose hat läd der dich ein. Ich würde aber nicht drauf warten. :cry:

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