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Rechnung ?

  • dr.Hans
  • 16. Dezember 2004 um 19:03
  • dr.Hans
    Beiträge
    590
    • 16. Dezember 2004 um 19:03
    • #1

    Hallo ihr,
    ich habe ein sehr dringende Frage. Ich habe mir ein bisschen PA Technik zugelgt und mache damit KOSTENLOS mit meinen Freunden kleine Geburtstagspartys und Livesachen mit einer Band.
    Nun hatt mich ein Freund meiner Eltern angesprochen, er möchte etwas für seine Betriebsfest mieten und eine Rechnung. Der Betrag ist nicht höher als 50 €. Wie soll ich mich verhalten ? Darf ich eine Rechnung ausstellen?
    Grüße der Doc

    Rettet den Wald, esst mehr Biber

  • kater
    Beiträge
    2.304
    • 16. Dezember 2004 um 19:20
    • #2

    Wegen 50 Euro kannst du ihm eine "Rechnung" von privat Schreiben, also einfach eine Quittung das er dir 50 Euro gazahlt hat und musst keinerlei Steuer oder sonst was ausweisen. Es gibt eine Grenze bis zu der man das hin und wieder machen darf, da bist du mit einmalig 50 Euro weit drunter....

    also das sind so meine Informationen, auch hier schon gelesen, aber natürlich ohne Garantie auf korrektheit, aber wegen 50 Euro wird dir keiner ans Bein pinkeln

    Unser geliebter KT hat so sogar Boxen verkauft die er über die Firma eingekauft hat ;o)

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Rainer
    Beiträge
    87
    • 16. Dezember 2004 um 22:35
    • #3

    Wie kater86 schon schreibt, eine Quittung darfst Du ausstellen über den erhaltenen Betrag. Das Wort "Rechnung" sollte aber auf dem Blatt Papier nicht stehen.

    Gruß Rainer

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 17. Dezember 2004 um 13:24
    • #4

    Also, "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz" (wie die Juristen sagen):

    Einkommensteuergesetz § 29:

    3. Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus
    gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher
    Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2
    Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2
    oder 4 gehören. Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig,
    wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen.

    Also ist die Grenze zunächst mal 220 Euro....

  • kater
    Beiträge
    2.304
    • 17. Dezember 2004 um 13:53
    • #5

    na siehst du, ich hatte auch so 200 im Kopf, und 50 sind 1/4, also deutlich runte... :D

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • dr.Hans
    Beiträge
    590
    • 18. Dezember 2004 um 11:22
    • #6

    super, vielen Dank für eure schnellen und brauchbaren Antworten!
    Grüße Arne

    Rettet den Wald, esst mehr Biber

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 18. Dezember 2004 um 14:21
    • #7

    und vielleicht nochmal ergänzend:

    Lieferschein bescheinigt Deine Lieferung (wichtig, wenn Du z.B. verstirbst, die belieferte Firma abbrennt, oder Streitgkeiten auftreten)

    Rechnung ist eine Forderung (die erst am Zahlungsziel fällig wird, wichtig!)

    Quittung ist die Bestätigung der Zahlung;

    in keinem Fall Mehrwertsteuer ausweisen, sonst mußt Du diese (und für alle anderen Rechnungen, auch wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde) erklären und abführen.

    Genaueres z.B. hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

  • dr.Hans
    Beiträge
    590
    • 28. Dezember 2004 um 15:55
    • #8

    danke Jungs, sehr sinnvolle Tips!!! Haben mir echt geholfen. Besonders der Link war praktisch. Weiter so!!!

    Rettet den Wald, esst mehr Biber

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