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Seminar als Laserschutzbeauftragter ?!

  • spooky
  • 6. Januar 2005 um 14:25
  • spooky
    Beiträge
    4
    • 6. Januar 2005 um 14:25
    • #1

    Hallo!

    Habe ebend von der Firma MediaLas den Newsletter bekommen. Darin bieten sie ein Seminar zum Laserschutzbeautragten an.
    Was bringt mir dieses Seminar? Was darf ich danach und was nicht?
    Darf ich überhaupt etwas danach unterschreiben oder ähnliches???

    Mit den Lasertechnik hatte ich bisher nicht so viel am Hut, muss jedoch gestehen das ich in der letzten Zeit ein bischen auf den Trichter gekommen bin und gerne ein bischen mehr darüber wissen möchte.

    Habe mir mal einen Spooky Blue V2 10mW zugelegt. 10mW wegen der Betriebserlaubnis. Darf ich sowas z.B. auf einer Abi Party einsetzen?
    Die Vorschriften vonwegen 4 Meter Abstand zum Publikum und 2,80 hoch hängen mal abgesehen.

    Lange Rede kurzer Sinn: Darf ich nach dem Seminar etwas das ich vorher nicht durfte?

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 6. Januar 2005 um 18:15
    • #2

    BGV B2 "Laser" lesen (sowie DIN 56912 "Showlaser"). erstere kannst du dir auf der seite der VBG runterladen.

    in der MVStättV wird vor allem auf die BGV bzgl. Laseranlagen verwiesen. in selbiger sind auch die erfordernis der anwesenheit sowie die pflichten des laserschutzbeauftragten geregelt.

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 7. Januar 2005 um 09:03
    • #3

    Hallo spooky!

    An und für sich bringt jetzt der Schein rein rechtlich gesehen überhaupt nichts.
    LSB kann jeder sein...ob der jetzt ne Kursbestätigung hat oder nicht ist egal.

    ABER:
    Ist auf jeden Fall nicht schlecht wenn man mal nen Tag über die Gefahren und Bestimmungen bei Laseranlagen aufgeklärt wird. Weiters ist es wesentlich besser wenn man den TÜV Menschen erstens versteht wenn er mit MZB und CO anfängt und wenn er fragt auch etwas vorweisen kann.
    Der Schein sagt zwar nichts über dein Wissen aus(man kann die 8 Stunden Kurs auch schlafen) aber immerhin hat man nen Schein.

    Fazit:
    Auch wenn er dir von der rein rechtlichen Seite nichts bringt(Du bist nachher genau so haftbar wie vorher) mach Ihn. Man sieht das Thema Laser nachher von einer wesentlich nüchtereren Seite in Bezug auf die Sicherheit. Und Du willst ja das Deine Kunden auch noch in JAhren Deine Shows angucken können.

    Viele Grüße
    Harald

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 7. Januar 2005 um 09:39
    • #4

    Morgäähn zusammen!

    Im großen und ganzen hat Kollege scoborg ja schon alles gesagt.
    Für deinen 10mW Spooky bringt Dir der Schein nichts.
    Schaden kann er aber auf keinen Fall.

    Der LSB -Schein ist im Prinzip ein Sachkundenachweis.
    Also ein Stück Papier, das aussagt, dass Dir mal jemand einiges über Lasersicherheit erzählt hat. Nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn Du mal was mit leistungsstärkeren/abnahmepflichtigen Lasern machen willst, muss ein LSB anwesend sei. Also jemand der in Sachen Lasersicherheit bescheid weiß. Dafür ist imho der Schein nicht unbedingt erforderlich, wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, dass Du genug Ahnung hast.
    Da Du auf dem Sektor neu bist, dürfte das aber ohne den Schein schwierig werden.

    Einmal editiert, zuletzt von rayman (7. Januar 2005 um 12:22)

  • tufkascobo
    Beiträge
    379
    • 7. Januar 2005 um 11:32
    • #5

    spooky: Zur Abiparty...Du darfst den kleinen Spooky auf öffentlichen Veranstaltungen einsetzen. Vorraussetzung ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen(Mindestabstand etc.) die Du auf dem "Beipackzettel" hast.
    Wenn ich mich recht entsinne musst Du den Laser trotzdem beim Ordnungsamt anmelden. Der Beipackzettel erspart dir im Normalfall nur die TÜV Abnahme(das wirklich teure an der Laserei :twisted: ).

    Korrigiert mich bitte falls das mit dem Ordnungsamt nicht stimmt. Wir haben hier im Össiland einen anderen Bürokratensumpf.
    Aber ich denke dass das stimmt.

    Viell. kann hier ja rayman noch was dazu sagen.

    Viele Grüße,
    Harald

    "Kommt Zeit....kommt Licht"
    What the Fu** is a silent night?

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 7. Januar 2005 um 12:13
    • #6
    Zitat von "scoborg"


    Viell. kann hier ja rayman noch was dazu sagen.

    Nee, weiß ich leider auch nicht genau. Sorry
    Aber wenn ich drüber nachdenke, würde ich das auch so sehen, wie Du.
    Interessante Frage!
    Vielleicht weiß das irgendein Spooky-User genau.
    Ich wette, dass die meisten darüber noch gar nicht nachgedacht haben.

    Greetz, Dennis

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 7. Januar 2005 um 18:41
    • #7

    naja - prinzipiell ist es richtig dass "jeder" laserschutzbeauftragter sein kann. allerdings wird es wohl problematisch wenn nicht ausreichend sachkundige als lsb eingesetz werden und es zu unfällen kommt. da wird die vbg wohl sehr genau nachprüfen... ich zitiere mal aus der BGV B2:


    Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der
    Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich
    zu bestellen.


    Der Laserschutzbeauftragte gilt als Sachkundiger, wenn er aufgrund
    seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse
    über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat und so eingehend
    über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und
    Schutzvorschriften unterrichtet ist, dass er die notwendigen Schutzvorkehrungen
    beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kann.
    Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur
    Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den
    von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen entspricht.
    Die Anforderungen für solche Kurse sind im Anhang 3 A aufgeführt.


    in diesem sinne erscheint es wohl zweckmässig einen entsprechenden kurs zu besuchen wenn man nicht in einer einschlägigen spezialfirma arbeitet...

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