Bei uns kam vor kurzem die Frage auf, ob bei einer Veranstaltung in einem Festzelt ein Bühnenmeister notwendig ist (VA-Ort ist in Bayern).
In der Veranstaltungsstättenverordnung von z.B. Ba-Wü gibt es ja diverse Ausnahmeregelungen wo auf einen Bühnenmeister verzichtet werden kann - gilt das auch für Bayern?
Wenn wirklich ein Bühnenmeister benötigt wird, muß der dann die ganze Zeit vor Ort sein oder reicht da die Abnahme nach Aufbau der Technik?
Wäre über etwas Aufklärung dankbar, da doch einiges an verschiedenen Aussagen herumgeistert.
uwerd