Sag' ich doch. Oder nur einmal.
MfG Tobias Zw.
Sag' ich doch. Oder nur einmal.
MfG Tobias Zw.
In D würde wohl ein entsprechender Warnhinweis auf dem oder in der nähe der 125A Steckvorrichtung Pflicht sein, wenn sie nur von entsprechenden Fachkräften bedient werden dürfen.
Letztlich ist es auch egal, ob es irgendwo steht oder nicht, Vorschriften können sowiso nicht immer zu 100% erfüllt werden. Zum schluss fehlt einem immer der B-Schein in n-facher ausführung Unterschrieben vom Zuständigen Referat zur Einhaltung der Nebensächlichen Verfügung. Zur erlangung dieser benötigt man selbstverständlich einen Antrag auf erteilung des obengenannten B-Scheins den man aber nur in der jeweiligen Landeshauptstadt erhält und zwar nur Dienstags von 10:30 bis 11:00 Uhr an einem Schalter wo dann schon 20 andere arme ihre Formularordner unterm arm geklemmt stehend warten müssen ...
Nun, vollkommen zu Recht eilt mir ja der Ruf voraus, ein humorloser, sturer Regeleinhalter zu sein. Aber wenn man die Regeln einhalten will, sollte man sie auch genau kennen... es gibt in unserem Gewerbe so viele sinnlose Sch***hausparolen ohne irgendwelche Hintergründe, daß mir der Hut hochgeht! Von daher bin ich auch ganz froh, daß solche "Vorschriftmythen" hier aufgelöst werden können.
Dafür dürfen Leuchtmittel über 500W trotzdem immer noch nur von Elektrofachkräften gewechselt werden, unter Spannung sogar schon über 200W... ![]()
MfG Tobias Zw.