Hallo!
Ich war neulich auf einer VA.
Dort wurden u.a. Spooky Laser eingesetzt (4-Stück)und es war eine gute Show. Da ich selbst solch ein Laser besitze kam ich mit dem Betreiber ins Gespräch. Da wollte der mir erzählen, das er seine Laser, die im Original 10 mW haben auf 50 mW aufgerüstet hat, ja man könne sogar noch höher gehen! Ist so etwas überhaupt erlaubt und geht das noch mit rechten Dingen zu? :shock: Angeblich hatte er die Zusage von Medialas oder er hat das bei denen machen lassen wie auch immer. ![]()
Spooky Laser aufrüsten ? Ist sowas überhaupt erlaubt !!!
-
-
Es gibt die Spooky-Laser ja in verschiedenen Leistungsklassen, ich glaube bis 100mW. Wenn Medialas "Upgrade Kits" oder sowas anbietet könnte ich mir vorstellen das das möglich ist.
Eigentlich muss man ja nur die Laserdiode austauschen (gehe mal davon aus das in den Spookys Diodenlaser drin sind).
Habe das mal zum Spaß bei einem LAS4 (diese 29€ Dinger ^^) gemacht, war mit dem Ergebnis eigentlich ganz zufrieden (im Rahmen dessen was man erwarten kann).
Ich denke das eigentliche Problem ist das dabei u.U. die Zulassung verloren geht und die Geräte eigentlich nicht mehr einfach aufgebaut und in Betrieb genommen werden dürfen.
-
Diodenlaser zu tunen ist nicht so das Problem, wenn man eine Ahnung von hat. Obs allerdings sinnvoll oder zulässig ist, steht auf nem ganz anderen Papier...
-
ich denke das man das recht einfach bei medialas machen lassen kann ...
habe meine 30mw version auf die gt version umbauen lassen.
da fällt jetzt wenigstens die leidige tüv abnahme vor der veranstaltung weg. -
Allerdings ist, sofern man dieses "Update" nicht von MediaLas machen lässt, AUF JEDEN FALL die evtl. vorhandene Zulassung erloschen, da diese sich aus einer bestimmten Kombination von Lasermodul, Optik & Steuerung bzw. dem Aufbau ergibt.
Also lieber nicht selbst am Spooky rumbasteln, man hat dann ein kleines Haftungsproblem
Und die Versicherung (falls man denn eine hat) wird sich im Schadensfall auch sehr über die grobe Fahrlässigkeit des Bastlers freuen... :twisted:ciao
Christian -
durch das aufrüsten verliert das gerät jegliche zulassung/betriebserlaubnis für den deutschen markt - von daher würde ich von sowas unbedingt die finger lassen.
ansonsten wieder mal:
din 56912 "showlaser"
EN 60 825