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Anderer Elektriker bzw. Elektrofirma und eine BGV-A2-Prüfung

  • LeereDose
  • 28. März 2005 um 14:21
  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 28. März 2005 um 14:21
    • #1

    (ja, ich habe die "Suchfunktion" verwendet, bin aber auf kein mir geeignet erscheinendes Thema gestossen)

    Hallo Forum,
    ich wollte mir am Dienstag bei einigen Firmen in Karlsruhe ein Angebot für eine BGV-A2-Prüfung einholen, da "meine" Firma (bei der ich die Prüfung bisher immer durchführen lies leider nicht mehr ist). Ich habe E-Mails verschickt, Telefonate geführt und bin zu einigen Firmen hingegangen.
    Der Wortlaut war immer der selbe:
    "... ich hätte gerne ein Angebot für eine BGV-A2-Prüfung von folgenden Sachen... (v.a. Verlängerungskabel und Stromverteiler)"

    --> Die meisten haben mich angeschaut wie eine Kuh wenn's donnert und auch bei der Post, bei den Mails und am Telefon erhielt ich eine solche Reaktion.

    Habe ich etwas falsch gemacht (mein alter Fachbetrieb wusste damals sofort von was die Rede ist), oder sind die Elektriker alle nicht so wirkliche "Leuchten" gewesen? (von mehreren "Fach"betrieben in KA habe ich so ungefähr 20 durchgemacht) :shock:

    Wie geht Ihr das normalerweise an, bzw. kennt jemand in Karlsruhe eine verlässliche Firma (bei der ich vielleicht noch nicht angefragt habe...)?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Gruß
    Axel

    P.S. die Firmen bei denen ich angefragt habe sind eigentlich alle "alteingesessen" und sind auch auf den größeren VAs in Karlsruhe anzutreffen...

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • Haytech
    Beiträge
    632
    • 28. März 2005 um 18:53
    • #2

    Hallo,
    Frage nach der VDE 0702 Widerholungsprüfungen an Ortsveränderlichen Geräten oder auf Innungsdeutsch nach dem E-Check das ist für manch einen Installateur nicht mehr so schwör :D Und die BGV A2 heist seit dem 01.01.2005 BGV A3 darin bezieht sich §5 auf die VDE 0702.
    :) Mein Lieblingsthema

    MfG
    Sebastian

  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 28. März 2005 um 19:39
    • #3

    Hallo Haytech,
    wenn das Dein Lieblingsthema ist, dann löchere ich Dich gleich noch mit ein paar Fragen. Aber erstmal danke für Deine Antwort ;)

    1. Ein E-Check kostet bei mir 7-mal (!!!) mehr pro Gerät als eine (ich nenn sie noch alt ;) ) BGV-A2-Prüfung? - Dabei wird doch da auch nichts anderes gemacht, als beim E-Check, oder liege ich da falsch? (Preise möchte ich hier keine veröffentlichen, da es die ohnehin schon ruinierten Preise nur noch mehr ruiniert und es im Forum nicht so gerne gesehen wird ... )

    2. Meinem alten Elektriker habe ich voll und ganz vertraut, aber hättest Du vielleicht so eine Art Checkliste, auf was man bei solch einer Prüfung alles achten soll und was das Prüfprotokoll alles beinhalten sollte... (ich habe in der Anfrage extra geschrieben, dass ich pro Gerät gerne ein Prüfprotokoll hätte).

    3. Wie würdest Du einen Ausschreibungstext formulieren (auf Wunsch kann ich Dir meinen per PN/E-Mail schicken)

    Danke für die Antwort

    Gruß
    Axel

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • KaiK
    Profi
    Beiträge
    292
    • 28. März 2005 um 20:11
    • #4

    Hast du schon mal überlegt (entsprechende Anzahl zu prüfende Geräte vorausgesetzt) dir so ein Messgerät zu kaufen und die Prüfungen selber zu machen? Bei einem entsprechenden Messgerät musst du noch nicht mal Elektrofachkraft sein.
    Auf längere Sicht ist es auch wesentlich kostengünstiger.

  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 28. März 2005 um 20:47
    • #5

    Hallo,
    ja, mit diesem Gedanken habe ich durchaus geliebäugelt, aber für mich lohnt sich das leider überhaupt nicht. - Aber vielen Dank für Deinen Hinweis.

    Gruß
    Axel

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  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 28. März 2005 um 20:49
    • #6

    noch eine kleine Ergänzung wegen der Änderung vom 01.01.2005: heißt das jetzt auch, dass ich meine "Fachliteratur" zu diesem Thema erneuern muss? (Tabellenbücher, Buch von A.Hösl: "Vorschriftsmäßige Elektroinstallation" (oder ähnlich)) :?

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 29. März 2005 um 11:15
    • #7

    Wenn ich das hier so richtig deute, lohnt es sich wohl tatsächlich Gerätschaften zu kaufen und die Messung als Dienstleistung anzubieten???

    Wir planen auf jeden Fall die Anschaffung in diese Richtung, jedoch gleich in Verbindung mit der passenden SW usw usw

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Haytech
    Beiträge
    632
    • 29. März 2005 um 12:40
    • #8

    Das der E-Check 7x teurer als eine VDE 0702 sein soll kann ich mir nur erklären als eine Falsch verstandene Anfrage Deinerseits, und eine Festinstallationsprüfung gerechnet wurde. Aber dies ist Spekulativ.
    Ohne Prüfprotokoll kannst Du nicht nachweisen, das deine Gerätschaften wirklich geprüft wurden. Ausschreibungstexte stehen mir nicht zur Verfügung, aber wenn Du mir Deinen einmal schickst kann ich Ihn "Querlesen" und auch einmal unserem Meister vorlegen...

    Der ZVEH hat entsprechende Prüfprotokolle herausgegeben.

    MfG
    Sebastian

  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 29. März 2005 um 12:55
    • #9

    Hallo,
    zum Prüfprotokoll:
    bisher hat dies immer mein Elektriker behalten, von daher gesehen dürfte es doch keine Probleme geben, oder?

    Zum E-Check:
    Ich konnte es mir auch nicht erklären, daher meine Frage.
    Zitat:
    "Guten Tag .....
    ....
    ein E-Check Ihrer Geräte bzw. Verlängerungskabel bzw. Verteiler würde xx Euro / Gerät (etc.) kosten, wenn Sie diese zu uns bringen, ansonsten kommt zu diesem Betrag noch eine Anfahrtspauschale in Höhe von xx.
    ..."

    Gleiche Firma, gleicher Sachbearbeiter:
    "Guten Tag ....
    ....
    eine Prüfung Ihrer Geräte bzw. Verlängerungskabel bzw. Verteiler nach BGV A2 würde (inklusive Prüfplakette + Ausfertigung des Protokolls an Sie) x Euro / Gerät (etc.) kosten, wenn Sie diese zu uns bringen, ansonsten kommt zu diesem Betrag noch eine Anfahrtspauschale in Höhe von xx.
    ..."
    (x: eine Dezimalstelle vor dem Komma; xx: zwei Dezimalstellen vor dem Komma) :D

    komisch, oder? :?: :?: :?:
    Das mit der falsch verstandenen Anfrage kann ausgeschlossen werden.
    Ich habe heute mal spasseshalber bei der IHK nachgefragt, von der habe ich die Auskunft, dass für den E-Check ein von Ihr festgesetzter Betrag berechnet werden würde. Dies kann ich mir aber wiederum nicht so wirklich vorstellen, da ich von mehreren Firmen Angebote für den E-Check erhalten habe, die aber teilweise erheblich voneinander abweichen (Stundensätze, Anfahrtskosten etc. habe ich bei meinem Vergleich berücksichtigt)

    Kann es sein, das mit dem höheren Preis für den E-Check die Rabatte der Versicherungsprämien finanziert werden? :D (Das stand in einer Broschüre zum Thema E-Check drin, dass manche Versicherungen Rabatt auf die Prämie gewähren würden, wenn bei allen Geräten in einem Haushalt der E-Check durchgeführt wurde)

    Vielen Dank für die Antwort

    Gruß
    Axel

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  • Haytech
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    632
    • 29. März 2005 um 14:30
    • #10

    Hallo LeereDose,
    Die Begründung mit der Versicherung halte ich für Unwahrscheinlich viel eher sind in den E-Check kosten auch kosten für Werbung und Innungsbeiträge enthalten... who knows really ? Am besten Du fragst deinen Anbieter selbst nach den Unterschieden die er hier macht.
    Du musst den Prüfnachweis erbringen wenn das Amt an Deine Tür klopft - daher würde ich mir die Protokolle besorgen. Notfalls in Kopie ...

    MfG
    Sebastian

  • Michael.dri
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    • 6. August 2005 um 16:50
    • #11

    Hallo,

    wie sieht es aus, darf ich damit die Prüfung selber vornehmen und ist sie gültig? Habe beruflich mit Strom nichts zutun ( Bürohengst (EDV )

    http://www.darklight-web.de/HTML/index.htm

    Dann würde ich demächst mal eine Messparty geben

    gruß Michael

  • skyper
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    • 6. August 2005 um 18:59
    • #12

    Michael:
    ja, wenn das Gerät eine eindeutige gut/schlecht-Anzeige hat.
    Damit ist es dann auch "elektrotechnisch unterwiesenen" Personen gestattet, diese Messungen vorzunehmen - allerdings hängst Du dann auch in der Pflicht, wenn Du was übersehen hast, da ja Dein Name druntersteht.

    Das genannte Gerät wie auch z.B. der beliebte Metratester5 oder die Geräte von Beha verfügen über diese Form der Anzeige. Es muß Dir also nur einmal jemand der nachweislich Ahnung von der Materie hat eine Unterweisung geben, und damit bist Du (unter der Anahme voller geistiger Zurechnungsfähigkeit etc.) ausreichend für die Messung qualifiziert. Nicht zulässig hingegen sind Messungen mit Geräten, die eine weitere Interpretation des angezeigten Meßergebnisses erfordern (also z.B. Geräte mit Drehspulanzeige, bei denen man selbst entscheiden muß, ob das Ergebnis innerhalb des zulässigen Bereiches für die jeweilige Messung liegt)

    Das abgebildete Fluke-Gerät gibt es übrigens auch in einer etwas abgespeckten Version ("6200"), da bietet das Display dann weniger Schnickschnack sowie die Tastatur & der automatisierte Meßablauf fallen weg, reicht aber dennoch für die benötigten VDE 0701/0702-Prüfungen aus.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
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  • TomyN
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    • 2. September 2005 um 17:25
    • #13

    :D Hallo,

    ich habe mich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, und auch ein 'Schreiben' eines E-Meisters, dass ich berechtigt bin, diese Prüfungen durchzuführen.
    In meiner Literatur wird eigentlich die Gut/Schlecht Prüfung nicht so gut kommentiert, da sie 'schleichende Entwicklungen' vernachlässigt.
    So stellen sich halt die Fragen wie
    - Was zeigt so ein Tester bei einer 50m Kabeltrommel an?
    - Was zeigt er an, wenn eine Kabeltrommel einen Isowiderstand hat, der grad noch akzeptabel ist? Beim Betrachten der Werte müsste man hier 'hellhörig' werden, und schauen, woran es liegt. Eigentlich müsste der Isowiederstand sehr hoch sein.

    Etc.


    Tomy

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  • da_user
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    • 2. September 2005 um 18:06
    • #14

    Kennst du dich einigermaßen aus?

    Mach doch die Prüfung zweimal...

    einmal mit diesem "idiotensicheren" Gerät mit offiziellen Prüfprotokoll, usw usw

    und ein zweites mal mit den üblichen Messgeräten deren Werte sich interpretieren lassen für ne inoffzielle firmeneigene Prüfung.

    rechtschriebfehler sind bugs im board

  • TomyN
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    • 2. September 2005 um 18:55
    • #15

    Hi,

    und was mach ich dann?
    Überstimme ich das Gut/Schlecht Gerät, indem ich sage dass bei 50m Kabel ein höherer Schutzleiterwiderstand zulässig ist?
    Oder indem ich sage, ich habe den Verdacht, in der Kabeltrommel oder im Stecker ist noch Feuchtigkeit, und daher ist die Prüfung nicht bestanden?
    Nach der Norm müsste ich diese Fälle an einen E-Meister abgeben. Mach ich aber nicht, da ich mir als Dipl.- Ing. schon die Fachkenntniss zutraue.

    Tomy

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  • buzz
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    • 3. September 2005 um 12:19
    • #16

    Also das Gerät, das ich benutze (GMC Secutest 701/702 SII) setzt vorraus, dass eine Anschlußleitung nicht länger als 5m ist. Sollte nun der Schutzleiterwiderstand größer als für 5m zulässig, dann fragt mich das gerät, wie lang die Anschlußleitung ist.

    Bei der Prüfung von Verlängerungsleitungen (spezielles Meßprogramm vorhanden), fragt das Gerät schon vor der Messung nach der Leitungslänge.

    Bei anderen Geräten mit eindeutiger Gut/Schlecht-Anzeige sollte das ähnlich sein, da man auch von einer unterweisenen Person niemals eine Interpretation von Meßergenissen verlangen darf!

    Im Zweifelsfalle muß das Gerät die Kabeltrommel also "durchfallen" lassen, sofern im Prüfablauf keine Längenkompensation möglich ist.


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

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  • skyper
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    • 13. September 2005 um 11:27
    • #17

    Habe hier mal die zulässigen Werte gefunden, die der Schutzleiter in Abhängigkeit von der Kabellänge haben darf
    (Ich unterstelle, dass auch ein Schukokabel als ein Gerät der Schutzklasse I angesehen werden kann)

    Durchführung von Prüfungen nach DIN VDE
    0702 (Ausgabe 2004-06):

    Messen des Schutzleiterwiderstandes (bei Geräten der Schutzklasse I)
    Der Grenzwert beträgt:
    0,3 Ω für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m, zuzüglich
    0,1 Ω je weitere 7,5 m, jedoch maximal 1,0 Ω.

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    • 13. September 2005 um 11:35
    • #18

    Genau,

    und was macht ein Gut/Schlecht Tester? Er erkennnt die Kabeltrommel als defekt, da sie eine zu hohen SL Widerstand hat.

    Tomy

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    • 13. September 2005 um 12:01
    • #19

    ja und nein.

    Mir sind bisher keine Geräte untergekommen, die ausschließlich über eine Lampe "gut / schlecht" urteilen, sondern grundsätzlich auch eine Werteanzeige besitzen (analog oder digital).
    Da gibt es eben Geräte, die z.B. über ein einziges Drehspulinstrument mehrere verschieden skalierte Messungen anzeigen. (Paradebeispiel der "Gerätetester TG 0701" der bei Conrad als "Bestseller" vertickt wird.
    (Will hier keine Werbung machen, daher den Link bitte selber suchen - einfach 0701 in die online-Suche eingeben)
    Hier ist es dem elektrotechnischen Laien durchaus zu unterstellen, dass er sich mal in der Zeile verguckt, das teil schief abliest, die Gebrauchslage des Gerätes außer Acht läßt etc. - also unwissentlich einen Fehler begeht, oder die notwendig Fachkompetenz nicht besitzt um das Ergebnis zu interpretieren.

    Der unter dem gleichen Stichwort beim selben Anbieter zu findende Metratester 5 von Gossen z.B. hat dagegen sowohl eine digitale Anzeige, wie auch eine eindeutige gut/schlecht-Anzeige in Form einer roten Lampe wie auch eines lauten Signaltones.

    Hier unterstelle ich Dir mal als stukkatiertem Innenschör, dass Du aufgrund der Kenntnis der entsprechenden Prüfvorschrift (die ja auch als Beiwerk in der Bedienungsanleitung Deines Prüfgerätes enthalten sein sollte) selbst in der Lage sein wirst, die entsprechende Interpretation vorzunehmen. Jeder Elektriker dieser Welt (na gut, in diesem Land...) wird auch dann das Anbringen einer Prüfplakette akzeptieren, wenn Deine 50m Kabeltrommel mit 0,6 Ohm SL-Widerstand als "in Ordnung" geprüft wurde, auch wenn das Prüfgerät die Sirene angeschmissen hat, da sein Grenzwert auf 0,3 Ohm eingestellt war. Diese Auslegung der Normen halte ich für einen Ingenieur und zugleich mit der Materie Strom von Berufswegen zumindest in groben Stücken vertrauten Person als durchaus zumutbar.

    Viel Spaß beim prüfen...

    Wäre vielleicht noch nett zu erfahren, mit was Kollege Buzz da so am messen ist, klingt ja schon nach einem lecker Gerätchen...

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  • buzz
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    • 13. September 2005 um 17:01
    • #20

    Hi Skyper,

    guckst Du:

    http://www.gmc-instruments.com/deutsch/produkte/secutestsii.htm


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

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