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Anlage beschlagnahmen?

  • partymucke
  • 9. April 2005 um 04:07
  • partymucke
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    • 9. April 2005 um 04:07
    • #1

    Hallo,
    komme gerade von einer Partym, auf der ich Material verliehen habe.
    Party wurde gerade durch die Polizei beendet.
    Die waren extrem unfreundlich ( habe ich so noch nicht erlebt) und haben in kürzester Zeit verwarnt und dann mit der Beschlagnahmung der Anlage gedroht.
    Obwohl es einen ähnlichen Thread schonmal gab, möchte ich das Thema neu auffrischen, die sachlage ist ja etwas anders.

    Also ich war nicht veranstalter, sondern eher zufällig da. Die Polizei hat verlangt, dass die Musik ausgemacht wird. Geringere LAutstärke war nicht ok. Die haben sich auch nicht darum gekümmert, ob die Musik bei den betroffenen Nachbarn tatsächlich zu laut war.

    Geht das so?

    Denke die haben da extrem überreagiert.

    Als ich dann zum Auto gelaufen bin, kam ein Güterzug vorbei, der war bei den betroffenen Nachbarn (Krankenhaus) wesentlich lauter.

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • AMLB
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    • 9. April 2005 um 08:29
    • #2

    In unserer Region dürfen im Bereich von Krankenhäusern abends ab 22 Uhr (verständlicherweise) nur 35 dB gemessen werden, das bedeutet praktisch: MUSIK AUS!

    Und wenn die Polizisten unwirsch reagieren, werden sie bestimmt einen Grund gehabt haben: Pöbelnde und/oder alkoholisierte Partygäste, uneinsichtiger DJ, diskutierender Veranstalter... oder aber sehr laute Musik für wenige Leute!


    Wie kommt Ihr überhaupt auf die rücksichtslose Idee, in der Nähe eines Krankenhauses zu feiern (und dann noch mit Jugendlichen). :shock:

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

    Einmal editiert, zuletzt von AMLB (9. April 2005 um 10:19)

  • treibsand
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    • 9. April 2005 um 09:46
    • #3

    ...ist doch praktisch. Kurze Wege bei Alkvergiftungen... :twisted:

    Duckundweg...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • partymucke
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    • 9. April 2005 um 13:45
    • #4

    da musst du eher fragen, wer auf die Idee kommt, neben ein Krankenhaus ein Jugendhaus zu bauen (oder war es andersrum???)
    Und wer kommt erst auf die Idee, da Bahngleise zu verlegen?
    Aber bitte bei der Sache bleiben, das Thema interessiert mich wirklich.

    Grüße
    Matthias

    ***
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  • cyberlight
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    • 9. April 2005 um 13:53
    • #5

    Reg dich doch nicht drüber auf. Das bringt doch nichts.
    Wenn die Polizei meint, dass so machen zu müssen, dann machen die das auch.

    Wenn du dich weigerst, die Anlage abzuschalten, wie es dir aufgetragen wurde, dann dürfen die dafür sorgen, dass du die Anlage nicht mehr einschalten kannst.
    Notfalls durch Beschlagnahmung.

    Jeder hat mal einen schlechten Tag. Auch Polizisten.

    Vielleicht demnächst vorher freundlichst fragen, wie und wie lange ihr dort Krach machen dürft.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • partymucke
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    • 9. April 2005 um 16:52
    • #6

    Danke, mir war es eigentlich relativ egal. Mir ging es eher darum, ob sie das dürfen. Wie gesagt, ich war nicht veranstalter und im Zweifelsfall auch nicht da :D .
    Das Material ist aber heute wieder im Einsatz, weswegen sich der Veranstalter auch nicht getraut hat noch weiterzumachen.

    Grüße
    Matthias

    ***
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  • SimonFB
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    • 9. April 2005 um 17:43
    • #7
    Zitat von "Partymucke"

    Geringere LAutstärke war nicht ok. Die haben sich auch nicht darum gekümmert, ob die Musik bei den betroffenen Nachbarn tatsächlich zu laut war.

    Soweit ich informiert bin, liegt es nicht im Ermessen der polizisten, ob es zu laut ist. Wenn eine Beschwerde wegen Ruhestörung vorliegt, muss der Nachgegangen werden.
    So zumindest haben es mir die sehr netten Polizisten erklärt, die von den Bewohnern des Altersheims gerufen wurden :evil: (Sie fanden es nach eigener Aussage nicht zu laut!)

    Gruß, Simon

    Am Anfang war das Licht

  • timotimo
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    • 9. April 2005 um 20:15
    • #8

    Aber was ist "zu laut"? Schon mal jemand einen Polizisten gesehen, der gemessen hat?

    Aber zurück zum Thema: der Eigentumsvorbehalt steht ja normalerweise in den Geschäftsbedingungen des Verleihers, und bei Beschlagnahme muss dann der Mieter für die Folgen/Kosten aufkommen....

  • Mechwerkandi
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    • 10. April 2005 um 13:09
    • #9
    Zitat von "cyberlight"


    Wenn du dich weigerst, die Anlage abzuschalten, wie es dir aufgetragen wurde, dann dürfen die dafür sorgen, dass du die Anlage nicht mehr einschalten kannst.
    Notfalls durch Beschlagnahmung.

    Das ist zwar allgemeiner Sprachgebrauch, aber trotzdem nicht so ganz korrekt.
    Die Polizei darf nicht beschlagnahmen, das darf nur die Staatsanwaltschaft, und die hat anderes zu tun, als sich um ein paar Krakeeler zu kümmern.
    Die Pozilei darf von sich aus nur sicherstellen, und auch dieser Ablauf ist ausgesprochen rigide geregelt, falls hier ein Schaden (>> Verdienstausfall) entsteht.

    Da der Techniker ja in den seltensten Fällen auch Veranstalter ist, würde ich auf alle Fälle auf einen Konsens mit dem Veranstalter bestehen, weil ich als Techniker sonst wegen Nichterfüllung einer Leistung u.U. haftbar zu machen bin.

  • DJ Detto
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    • 10. April 2005 um 14:09
    • #10

    Moin

    1. Es ist richtig, wenn eine Beschwerde vorliegt sollten sich die Beamten darum kümmern. Tun sie meistens auch.

    2. Wie man den Polizisten gegenübertritt so verhalten sie sich auch in der Regel. Da die keinen Bock haben sich mit 20 angetrunkenen Partygästen zu prügeln. Also 1. Besuch "bitte leiser machen" - und tschüß. 2. Besuch "Bitte Anlage abbauen" - die Polizisten bleiben idR dabei. 3. Besuch nach heimlichen wiederaufbau -> sicherstellung.

    3. Es ist - und das weiß ich von einem befreundeten Polizisten - dem subjektiven Empfinden des Beamten überlassen was er als Laut einstuft. Persönliche Anmerkung: Das finde ich ziemlich zum kotzen!!!!! Denn subjektiv ist weitläufig - aber so läuft das in Duisburg.

    Ich persönlich handhabe das so, wenn die Herren etwas übereifirg sind und auch unhöflich (ich bin ein Mensch und nüchtern und man kann mit mir in normalem Ton reden - auch wenn ich auflege) dann Frage ich erst einmal wo Ihr geeichtes Schallpegelmeßgerät ist und nach welcher Verordnung sie denn messen. Sollte das nicht reichen hau ich denen einfach ein paar Fachausdrücke an den Kopf wie Bundesemmisionschutzgesetz oder Landes Lärmschutzverordnung oder Din15500 (ich weiß es ist ne andere aber die Nummer kann ich mir nicht merken) schon hat man den Herren gezeigt, das man sich auskennt (oder zumindest tut man so). Falls es dann noch weitere Diskussionen gibt frage ich höfflich aber bestimmt nach dem Namen und der Dienstnummer und geben den Herren die Adresse von meinem Anwalt.

    Aber wie gesagt Wie man reinruft........idR mach ich einfach die Mucke leiser (und auch später nicht mehr lauter)

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • partymucke
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    • 10. April 2005 um 15:03
    • #11

    Mechwerkandi:
    Klingt irgendwie logisch, hast Du da Quellen?

    @DJDetto:
    Wie gesagt, normalerweise redet man mit denen und findet eine Lösung. Der war aber total übel, ich hatte den Eindruck dass sich sogar sein Kollege für Ihn geschämt hat.
    Ich hatte auch überlegt, ob ich Ihn fragen soll, wo er den zu hohen Pegel gemessen hat. Aber ich denke mit Halbwissen sollte man vorsichtig sein. Ich war mir meiner Sache nicht sicher genug, um mich für den Veranstalter einzusetzen, oder Ihm in der Richtung Tips zu geben.

    Grüße
    Matthias

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  • DJ Detto
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    • 10. April 2005 um 18:40
    • #12

    @ Partymucke

    das ist wie im Sport - Du bist immer nur so gut wie dein Gegner es zulässt.

    Es ist ein gewaltiger Unterschied ob DU als DJ souverän auftrittst oder als Memme 8)

    Detto

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    • 11. April 2005 um 11:16
    • #13

    In Gewerbegebieten stellt sich das noch mal ein wenig anders da, aber neben einem Krankenhaus gilt: Wenn sie Dich finden, warst Du zu laut. (Rechnet mal von 35 dB noch die ganzen Zuschläge runter, da kommt so wenig raus, das wäre von außen nicht mehr zu erahnen...)

    Für solche Problemfälle muss einfach eine politische Lösung gesucht werden: Einfach mal den Jugendstadtrat (oder wer auch immer in der Kommune dafür zuständig sein könnte) ansprechen, der soll sich mit dem Ordnungsamt zusammensetzen, die sollen eine Genehmigung mit realistischen Werten erstellen (oder man verlegt die Hütte...), Pegelüberwachung in die Sache, und das alles kann man der Polizei dann zeigen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jeremy
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    • 11. April 2005 um 11:33
    • #14

    Die Frage ist taucht immer wieder mal auf: "Darf die Polizei eine Veranstaltung einstellen, nur weil der Polizist glaubt, dass es zu laut ist?"

    Du kannst zumindest mal davon ausgehen, dass die Polizei das *kann*, dh. am Abend der Veranstaltung sitzt die Polizei zunächst mal am längeren Hebel. Wenn der Polizist schließen will, dann macht er das auch, und Du kuckst zunächst mal in die Röhre. Ein im Nachhinein evtl. geführter Nachweis, dass das ganze so nicht in Ordnung war, rettet die Veranstaltung auch nicht mehr.

    Drum gelten im Umgang mit den Ordnungshütern ein paar ganz einfache Verhaltensregeln:

    1. Alle Dokumente müssen parat sein, insb. Genehmigungsbescheid (mit Lärmschutzaufagen etc. ...)
    2. Es schadet nicht, die aktuellen Versionen der einschlägigen TAs vorzeigen zu können.
    3. Wenn Lärmlimits in der Genehmigung stehen, dann sollte man die Polizei davon überzeugen können, dass Maßnahmen zur Einhaltung dieser Limits getroffen wurden (Messprotokoll, Limiter o.ä.)
    4. Höflich bleiben und daran denken, dass die Polizei nicht zur Schikane kommt, sondern um dem Recht Geltung zu verschaffen. Das kann im Zwifelsfall auch bedeuten, dass die feststellen, dass alles ordnunsgemäß abläuft und somit weitere Protestanrufe gleich in der Zentrale abwimmeln (das ist allerdings die "Hohe Schule" der "Polizeiarbeit").
    5. Der Polizist scheut nichts so sehr wie die Scherereien, die er bekmmt, wenn er in Ausübung seines Amtes Schäden verursacht (und seien es auch nur Verdienstausfälle wg. einer zu Unrecht eingestellten VA). Man muß ihm also das Gefühl geben, dass ihm die Einstellung der VA mehr Ärger bereitet als das Laufenlassen.
    6. Man sollte aber nicht versuchen, ihn für dumm zu verkaufen. Es ist nämlich gut möglich, dass man an einen Lärmschutzprofi kommt, dem der Unterschied zwischen dBa und dBv klar ist und der mit den verschiedenen Messmethoden durchaus etwas anfangen kann. Und nichts kann so lästig sein wie ein Polizist, der merkt, dass er verarscht werden soll.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Mechwerkandi
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    • 11. April 2005 um 14:22
    • #15

    @ Matthias:

    Im Grunde greift hier gängiges Vertragsrecht, § 145 BGB ff.
    Du hast ja üblicherweise mit dem Veranstalter einen Vertrag geschlossen, das muss nicht zwingend schriftlich sein.

    Wenn jetzt während der VA bei Dir am Pult die Pozilei auftaucht, "sofort abschalten!!", und Du kommst der Aufforderung ohne weitere Rücksprache nach, hängst Du u.U. wegen "Nichterfüllung" dran.

    Ich würde auf alle Fälle darauf bestehen, das sich die Ordnungsmacht zunächst mit dem Veranstalter verständigt.
    Richtig schwierig wird die Situation, wenn Du als Angestellter einer Company dort tätig bist und der Veranstalter nicht greifbar. (Vielleicht ist er gerade mit der Kasse durchgebrannt, soll ja schon vorgekommen sein...)

    Dann wäre ausserdem noch zu klären, wie weit ein ggf. vom Veranstalter benannter Vertreter Dir gegenüber überhaupt weisungsberechtigt ist... :wink:

    Hier trifft Verwaltungsrecht auf bürgerliches Recht, und selbst ein RA würde sich wohl ohne nähere Kenntnis der Situation nicht weiter dazu auslassen.

  • treibsand
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    • 11. April 2005 um 14:50
    • #16

    Hmm.
    Ich kann mich da an ein OpenAir erinnern, wo die Herren in Grün nicht nur ankamen und behaupteten, daß es zu Laut wäre, sondern:

    1.) vorsorglich eine Ensatzhundertschaft vom MEK herbeiriefen, da sie befürchteten, daß die Gäste ein herunterregeln der Lautstärke nicht befürworten :wink:
    2.) eine Dame vom Ordnungsamt mit Schlüssel für den nächsten Stromkasten anriefen.
    3.) den Schlüssel nutzten und dem Stromkasten mit einem netten Herren vom EVU totlegen liessen.

    Ich war aufgrund des rapiden Abschaltens kurz überrascht und hatte dann eigentlich schon einen PaF-Adapter in der Hand um dem Netzsteckerziehenden Idioten mal kurz den Weg nach Hause zu zeigen, lies mich dann aber von den mir gegenüberstehenden Beamten in schwerer Sicherheitsbekleidung' eines besseren Belehren und konnte sie sogar dazu bewegen für eine kurze Abmoderation den Strom wieder einzuschalten.

    Sachen gibt's...

    Irgendwie hatten die weswegen auch immer ziemlich viel Schiß, daß da irgendwas eskalieren könnte.
    Aber ein freundliches 'bitte mal ein bischen leiser' hat sie im Folgejahr genausoweit gebracht -> Lautstärke runterfahren und weiterfreuen...

    So richtig mativiert eine grössere PA "sicherzustellen" sind die Herren eigentlich nie...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • partymucke
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    • 11. April 2005 um 15:40
    • #17

    Danke bis hier schon mal für die Infos.
    Manches wurde aber offensichtlich falsch verstanden. Ich habe nur eine Anlage im Verleih ausgegeben, mit der Veranstaltung selbst hatte ich nichts am Hut. Ich habe als Gast mal vorbeigeschaut.
    Mit der Polizei habe ich auch nicht selbst gesprochen, war aber nah genug um alles mitzubekommen. Die ersten 60 sec. habe ich nicht mitbekommen (evtl. ist da etwas unschönes gesagt worden?), ansonsten waren die "Vertreter der Veranstaltung" freundlich zur Polizei.
    Die 35dB habe ich auch gelesen, und das waren auch sicher mehr, ich denke aber es wäre ein Kompromiss gewesen, sich auf diesen wErt zu beschränken. Der Muss ja schließlich nicht auf der VA(kein Open Air, keine offenen Fenster) sein, sondern am Krankenhaus (50m). Natürlich wäre es dann auch auf der VA erheblich leiser gewesen, aber besser leiser als gar nicht.

    Naja, ist nun auch ums Eck, nur schade für den Veranstalter, den ich gut kenne.
    Freue mich aber über weitere Erfahrungen von Euch.

    Grüße
    Matthias

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    • 11. April 2005 um 17:38
    • #18
    Zitat von "Partymucke"

    Die 35dB habe ich auch gelesen, und das waren auch sicher mehr, ich denke aber es wäre ein Kompromiss gewesen, sich auf diesen wErt zu beschränken. Der Muss ja schließlich nicht auf der VA(kein Open Air, keine offenen Fenster) sein, sondern am Krankenhaus (50m). Natürlich wäre es dann auch auf der VA erheblich leiser gewesen, aber besser leiser als gar nicht.

    Dank der vielen Korrekturwerte gilt: Sobald man am Krankenhaus Eure Musik noch "erkennen" kann (und wenn sie leiser ist als der Umgebungslärm...), dann ist es zu laut. (Jetzt mal unterstellt, dass das Gebiet im Flächennutzungsplan auch entsprechend ausgewiesen ist...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 11. April 2005 um 17:58
    • #19
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Wenn jetzt während der VA bei Dir am Pult die Pozilei auftaucht, "sofort abschalten!!", und Du kommst der Aufforderung ohne weitere Rücksprache nach, hängst Du u.U. wegen "Nichterfüllung" dran.

    Unsinn. Was soll denn da nicht erfüllt sein?

    Du hast Dein Material vermietet, das Material ist noch da, es ist noch in betriebsbereitem Zustand, das es nicht spielt, ist genauso "höhere Gewalt" und nicht durch Dich zu vertreten, wie Stromausfall, Überschwemmung, Feuer...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Mechwerkandi
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    • 11. April 2005 um 18:36
    • #20

    "u.U" wie ich schrieb, "unter Umständen"...
    Man möge einem alten Mann nachsichtig sein...

    Wenn es "zu laut" ist, dürfte bis auf die Fälle, wo ein Lärmpegel vertraglich festgelegt worden ist, der zuständige Techniker die verantwortliche Person darstellen...

    Also nix höhere Gewalt, selber schuld, ggf. sogar fahrlässig... :D

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