Zitat von "Mechwerkandi"Wenn es "zu laut" ist, dürfte bis auf die Fälle, wo ein Lärmpegel vertraglich festgelegt worden ist, der zuständige Techniker die verantwortliche Person darstellen...
Also nix höhere Gewalt, selber schuld, ggf. sogar fahrlässig...
Da muss man schon wieder einem alten Mann nachsichtig sein... :roll:
Der Veranstalter ist der Unternehmer und somit Betreiber der Anlage, der Techniker ist ein Erfüllungsgehilfe. Entsprechendes gilt für BGV B3 und DIN 15905 Teil 5.
Allenfalls dann, wenn der Veranstalter eine Pegelvorgabe macht, die vom Techniker nicht eingehalten wird...