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Vorschriften für Safety's...

  • PA-Peter
  • 2. Dezember 2002 um 10:09
  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 2. Dezember 2002 um 10:09
    • #1

    Hi Leute,

    ein werter Kollege, der gerade zur Meisterschule geht, sagte mir, daß sie nun alle Karabiner (auch die Verschraubbaren) raus geschmissen haben.
    Nur noch Kettennotglieder oder Schäkel (mit Splint)...
    Angeblich sind die Karabiner nun in D verboten!

    Wer kann mir was dazu sagen???

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Chris
    Beiträge
    30
    • 2. Dezember 2002 um 11:41
    • #2

    Die DIN 56927 sieht keine Schraubkarabiner vor. Da die BG die
    Einhaltung der "allgemein gültigen Regeln der Technik" (das sind z.B.
    DIN Normen) fordert, sind diese daher nicht zulässig. Die BGen sind
    im Übrigen durch das Sozialgesetzbuch (glaub VII) als Regelsetzer
    legitimiert. Daher auch die Strafbewehrung der Vorschriften.

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 2. Dezember 2002 um 11:55
    • #3

    Das Thema wurde vor kurzem in MiDoes Lichtliste diskutiert.
    es kam das Ergebnis, dass tatsächlich nur noch Notglieder zugelassen sind.
    hier mal ein interessanter Link: http://www.vplt.org/download/Si_seile.pdf


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: BigSound am 2002-12-02 11:56 ]</font>

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 2. Dezember 2002 um 12:13
    • #4

    Na Supi!
    Alle Safetys umrüsten, das wird ein Spaß :sad:
    Dummerweise habe ich an vielen unverlierbarte Karabiner, die müssen dann wohl aufgesägt werden...
    Oh mann!!!

    So was gefällt mir gar nicht!!!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 2. Dezember 2002 um 12:25
    • #5

    Naja..es wurde noch weiter ausgeführt, wenn ich eine Lampe habe die 10Kg wiegt und diese mit einem Safety für 350Kg ausgelegt safe, das man dann evtl den Prüfer überzeugen könnte...

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 2. Dezember 2002 um 12:28
    • #6

    Na ja, bei den Job's, die ich selbst mit eigenem Material durchführe (immerhin ein paar größere Karnevalsgeschichten), kommt kein Prüfer :wink:
    Mal ganz abgesehen davon: Im Stadtgebiet gibt es keinen der Ahnung davon hätte...

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Fedora
    Beiträge
    39
    • 2. Dezember 2002 um 13:29
    • #7

    Sorry, aber kann mir einer kurz erklären was Notglieder sind!

  • Hami
    Profi
    Reaktionen
    48
    Beiträge
    1.458
    Marktplatz Einträge
    2
    • 2. Dezember 2002 um 14:23
    • #8

    Ein Kettennotglied ist ein Teil, was so aussieht, wie ein Kettenglied. Auf einer Seite hast Du eine Verschraubung wie bei einem Schraubkarabiner. Nur kannst Du da nix reinklappen, sondern es entsteht durch blosses Aufdrehen eine Öffnung z.B. für das Seil. Es kann idR höhere Belastungen als ein Karabiner ab.

  • Fedora
    Beiträge
    39
    • 2. Dezember 2002 um 15:45
    • #9

    Dann lag ich mit meiner Vermutung richtig. Danke!!!
    Na toll erst haben wir alle ausgetauscht gegen die Karabiener mit Schraubverschluß und jetzt das ganze nochmal. Och nöööö!

  • Anonymous
    Gast
    • 2. Dezember 2002 um 20:17
    • #10

    Mir fallen zu "Notglied" irgendwie nur unanständige Sachen ein... :wink:

  • Markus Verza
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.756
    • 2. Dezember 2002 um 21:11
    • #11

    eine kleine Anmerkung zum Begriff "Kettennotglied"

    Das Bauteil um das hier geht wird von den Hebezeug-Leuten als Ketten Schnellverschluß bezeichnet.

    In der DIN 56926 heist das "Ding" Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter

    Ein Kettennotglied ist im Verständniss der Hebezeughändler ein einzelnes Kettenglied welches an der Seite einen schrägen Schnitt hat. Dieses wird an der Stelle leicht aufgebogen. Man kann nun 2 Ketten mit diesem Notglied verbinden und dann mit einem Hammer wieder zuschlagen. Bei Bedarf wird der Schnitt dann noch verschweißt. Also Vorsicht bei einer Bestellung Schnellverschluß heist hier das Zauberwort. Damit sind dann auch alle "Zweideutigkeiten" hinfällig :smile:

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 3. Dezember 2002 um 09:05
    • #12

    Danke, Markus!! Diese Differenzierung kannte ich jetzt wirklich nicht, wäre mir beinahe was passiert.

    Jetzt aber mal was Anderes: Wie sieht es eigentlich mit den sog. "Feuerwehrkarabinern" aus, die einige PA-Hersteller (auch sehr renomierte) an ihren Flightequips benutzen? Die müßten dann doch auch alle gegen Schnellverschlüsse oder Schäkel ausgetauscht werden, stimmts?

    Andere Geschichte : wie sieht's (für Festinstallationen z.B.) mit Schäkeln, die statt mit Splinten mit Sicherungsmuttern gesichert sind aus? Da schweigen sich die einschlägigen Vorschriften nämlich leider aus.

  • CGVS
    Beiträge
    451
    • 3. Dezember 2002 um 13:27
    • #13

    Juhu,
    wieder ein sehr interessantes Forum, in dem ich eine kleines Statement abgeben kann!
    Es ist da wirklich eine neue Vorschrift im Kommen, die wiederum von der VBG ins Leben gerufen wurde, allerdings ist die meines wissens noch nicht gültig und wird im Frühjahr nächsten Jahres eventuell herauskommen.
    Ob dann alles Safetys umgerüstet werden müssen weiß ich nicht, mir ist jedoch zu Ohren gekommen, das bereits installierte nicht geändert werden müssen (aus Gründen der Zumutbarkeit).
    Allerdings ist anzumerken, das Fangseile eine begrenzte Haltbarkeit haben und nach früher oder später sowieso ausgewechselt werden müssen. Das wird mittlefristig auch das Problem mit der Zumutbarkeit lösen.
    Das in der DIN56926 nichts von Schraubkarabinern steht ist richtig, auch nicht in der neusten Fassung. Es wird allerdings der Einsatz dieser Karabiner nicht verboten!
    Sogar die VBG hat noch den Schraubkarabiner in Ihrer neuen Vorschrift vorgesehen, allerdings müsste ein Schraubkarabiner lt. Tabelle bei zweisträngiger Sicherungsmethode von einem Gerät bis zu 30Kg 11mm Materialstärke aufweisen!!! Das ist dann schon ein sehr amtliches Teil, falls so ein Karabiner nicht verfügbar ist kann auch ein anderer verwendet werden, dann aber mit einem Sicherheitsfaktor von 50 bei einsträngiger Aufhängmethode und einem Sicherheitsfaktor von 25 bei zweisträngiger Aufhängmethode!
    Fazit: Die jungs der VBG möchten anscheinend, dass in Zukunft nur noch Schraubkettenglieder verwendet werden, warum das so ist verstehe ich auch nicht, da die Schraubkarabiner auch zum Teil sehr hohe Belastungen aushalten! Achtet bei Fangseilkauf darauf, das Ihr welche mit Schraubkettenglied nehmt, ich würde allerdings die alten nicht einfach entsorgen – sonst verdient sich da am Ende noch jemand eine goldene Nase!!!

    Christian

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    3.316
    • 3. Dezember 2002 um 14:51
    • #14
    Zitat


    BigSound schrieb am 2002-12-02 12:25 :
    Naja..es wurde noch weiter ausgeführt, wenn ich eine Lampe habe die 10Kg wiegt und diese mit einem Safety für 350Kg ausgelegt safe, das man dann evtl den Prüfer überzeugen könnte...

    Überdimensionierte Safetys zu benutzten ist auch nicht gut! Ob´s verboten ist weiß ich nicht.

    Grund:
    Mal angenommen ein 50kg Scanner fällt in ein 300kg haltendes Safety. Es findet kein "dynamisches Abfangen" statt, sonders die wucht des fallenden Scheinwerfers wird komplett auf die Truss oder was auch immer übertragen (ist übrigens auch wichtig, dass die Safetys nicht übermäßig lang sind - Masse x Geschwindigkeit - ist klar, ne :wink: ). Dadurch kann unter umständen die ganze Truss umfallen oder runter kommen.
    Das ist zwar das sprichwörtlich kotzende Pferd vor der Apotheke - aber man sollte es wissen und dieser Fehler ist leicht zu vermeiden.
    Ein 50kg tragendes Safety fängt den Sturz besser ab! Es federt quasi nach.

    Gruß Oliver


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Oliver/ RodeVT am 2002-12-03 14:54 ]</font>

  • CGVS
    Beiträge
    451
    • 3. Dezember 2002 um 16:00
    • #15

    Ist schon richtig, dass ein Safety etwas nachfedert, allerdings sollte die maximale Fallhöhe minimiert werden, ggf. indem das Safety mehrmals um das zu sichernde Teil gewickelt wird - das will auch die VBG so.
    Ach ja, der Schwachpunkt beim Safety ist normalerweise immer das Verbindungsglied, deshalb sollen auch die kleineren Schraubkarabiner nicht mehr verwendet werden!

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 3. Dezember 2002 um 16:15
    • #16

    Leute,

    da gibts in der BGV C1 sogar ne klare Aussage zu : Fallhöhe max. 10cm... Alles klar???

  • Chris
    Beiträge
    30
    • 3. Dezember 2002 um 19:23
    • #17

    Nen mir doch bitte mal den Paragraphen, der 10 cm vorschreibt, entweder hab ich ne alte Fassung (April '98) oder ich habs nich gefunden. In §7 Abschnitt 6 wird zur Bemessung auf §9 verwiesen und das wars...

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 3. Dezember 2002 um 20:11
    • #18

    Hi Chris,

    war vielleicht etwas zu allgemein von mir geschrieben. Wie Dir wahrscheinlich bekannt, gibt es zu den BGV'en verschiedene sog. DV's, also Durchführungsverordnungen. Da stehen dann solche bemessungstechnischen Details z.B. drin. Auch das mit der 10 bzw 12-fachen Sicherheit steht ja auch nicht in der C1 direkt. Leider kann ich Dir im Moment den Paragraphen etc. nicht direkt sagen, müßte halt mal suchen gehen.

    Gruß, Steffen

  • Markus
    Beiträge
    255
    • 4. Dezember 2002 um 10:52
    • #19

    In der Erläuterung SP 25.1/2-3 zur BGV-C1 findet man eine Tabelle über Aufhängungen, in der Sicherungsseile für Lasten bis 60 kg nach DIN VDE 0711 T 217 oder DIN 56927 zu dimensionieren sind.

    DIN 56927 sagt unter Punkt 5:
    Mindestlänge 1m, so angeschlagen, daß die Fallhöhe höchstens 0,2m beträgt.

  • Oliver Derks
    Verifiziert
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    3.316
    • 4. Dezember 2002 um 21:59
    • #20

    Wo kann ich denn diese Erläuterungen runterladen?

    Danke Oliver

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