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  5. Rigging

Lautsprecher in Baum gehängt

  • Insomnia
  • 13. April 2005 um 10:36
  • Insomnia
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    • 13. April 2005 um 10:36
    • #1

    Immer wieder gerne gesehen, vor allem bei Stadtfesten, Lautsprecher in Bäume gehängt.
    Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, daß die Box korrekt aufgehängt wird, also nix mit Spanngurt durch den Griff gezogen, was spricht dafür/dagegen.
    Das ich keinen Statiker finde, der mir den Baum als Rigging Punkt abnimmt ist mir klar. Die Befestigung ist auch so vorgesehen, daß der Baum keinen Schaden nimmt (also kein Stahlseil direkt auf der Rinde das sich einschneidet)
    Ich spreche jetzt nicht von ganzen LS Clustern sondern nur einzele MuFu´s.

    Danke für die Antworten

    Insomnia

  • ds-audio
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    • 13. April 2005 um 10:49
    • #2

    In Deutschland: natürlich verboten...weil nicht ausdrücklich erlaubt.
    im Rest der Welt: Wenn Baum stark genug ist vermutlich o.k.

    Gruß
    Dieter

    http://www.ds-audiomobil.de
    ___________________

  • ADMIN
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    • 13. April 2005 um 10:51
    • #3

    Wenn man die nötige Sorgfalt anwendet, warum nicht?

    Unter nötige Sorgfalt verstehe ich:

    1.) Halten die verwendeten Äste das Gewicht? Wenn ich mit meinem Eigengewicht (60 kg) auf den Ästen herumhüpfen kann (dynamische Last), dann werden sie auch eine 20 kg-Box (statische Last) halten.

    2.) Lasteinleitung? Wird die Last möglichst so in die Äste eingeleitet, dass diese keinen Schaden nehmen und dass sie diese auch nicht unnötig verbiegen?

    3) Wie immer: zusätzliche Sicherung.

    4.) Wie werden die Leitungen geführt? Gibt es dort Stolperstellen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tobias Zw.
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    • 13. April 2005 um 11:14
    • #4
    Zitat von "ADMIN"

    ...meinem Eigengewicht (60 kg)...

    Wau. Dann kann ich Bäume für komplette Cluster auf Tragfähigkeit hin überprüfen :( .

    Zum Thema: Oft gemacht, und manchmal sogar mit gutem Gewissen. Natürlich vorher Tragfähigkeit prüfen!

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Insomnia
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    • 13. April 2005 um 11:29
    • #5

    Danke für die Antworten,

    das mit der Tragfähigkeit ist natürlich klar.
    Mit "Bäume" meine ich natürlich schon die richtig großen Dinger, nicht das verkrüppelte Zeug was man noch auf den Obstplantagen sieht :D:D:D

  • MRspeaker
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    • 13. April 2005 um 15:23
    • #6

    @ ds-audio
    In Deutschland: natürlich verboten...weil nicht ausdrücklich erlaubt.
    Wo steht das denn? - würde mich jetzt einfach mal Interessieren.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • timotimo
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    • 13. April 2005 um 15:54
    • #7

    Ich würde jetzt sagen: der Lautsprecher kann runterfallen, wenn der Baum brennt, der Blitz in den Baum einschlägt usw. Außerdem kannst Du wahrscheinlich schlecht die Belastbarkeit Deiner Aufhängevorrichtung (Ast) belegen. Und ob sie diese Belastbarkeit auch nach Deinem Herumspringen darauf hat, oder ob sich Risse gebildet haben....

    Ob man´s trotzdem macht steht auf einem anderen Blatt, muss man für sich entscheiden und verantworten..... Warum die Lautsprecher nicht auf ein Stativ unter den Baum stellen?

  • Reini
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    • 13. April 2005 um 15:55
    • #8
    Zitat von "Insomnia"

    Mit "Bäume" meine ich natürlich schon die richtig großen Dinger, nicht das verkrüppelte Zeug was man noch auf den Obstplantagen sieht :D:D:D


    .....auch diese Bäume halten ein 30 kg LS.

    Zum Stahlseil als Safty, würde ich einfach eine alten Gartenschlauch drüber, so kann ich den Baum ausreichend schützen.


    Zitat von "ds-audio"

    In Deutschland: natürlich verboten...weil nicht ausdrücklich erlaubt.


    Umkehrschluss, alles was nicht ausdrücklich erlaubt wurde ist automatisch verboten. :roll: :roll: :roll:

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Jeremy
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    • 13. April 2005 um 17:35
    • #9

    Mit entsprechend dimensionierten Schlupfen hätte ich da keine Gewissensprobleme. Immerhin hat der Baum schon allein dadurch, dass er noch steht, schlüssig bewiesen, dass er zumindest den vor Ort üblicherweise herrschenden Windlasten gewachsen ist (was man von vielen Bühnenkonstruktionen nicht unbedingt sagen kann).

    Wir reden hier natürlich von Bäumen und nicht von Bäumchen.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Insomnia
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    • 14. April 2005 um 07:09
    • #10

    Stativ war natürlich der erste Gedanke, ist aber ausdrücklich nicht erwünscht.
    Bei einem Staiv muß ich natütlich dafür sorgen, daß keiner darüberstolpert, hab möglicherweise keine ebene Fläche und die Gefahr das einer dran rumspielt ist auch gegeben.
    Aber wie gesagt, bei dieser VA darf so gut wie keine Technik sichtbar sein, darum ist ein LS auf einem Stativ tabu.

    Insomnia

  • ADMIN
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    • 14. April 2005 um 09:11
    • #11

    Hinzu kommt: Aufhängen dürfte wohl sicherer sein, weil mal wieder kein Mensch daran denkt, für eine solche Box auf dem Stativ einen Standsicherheitsnachweis (Windlast) zu führen und somit auch nicht ballastiert...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Reini
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    • 14. April 2005 um 12:49
    • #12

    Auf die Gefahr hin, dass ich geteert und gefiedert werde, möchte ich mal eine Anregung in den Raum werfen, welches zum aufhängen in den Bäumen vielleicht doch zu überlegen wäre.

    Beim Klettersport gibt es Bandschlingen
    hier die technischen Daten einer Bandschlinge:
    Dyneema Bandschlinge
    - Bandschlinge -
    12 mm breit in 30, 60 oder 120 cm Länge und 25 kN Bruchlast.
    Ausstattung:
    - Bandschlinge
    - Dyneema
    - 25 kN
    Ausführungen: 30 cm; 60 cm; 120 cm

    welche eine dynamische Belastung von mehr als 1,5 KN aushält,
    20-fache Sicherheit, würde bedeuten ~75 Kg je LS.


    Dies wäre doch ein sehr guter Kompromiss, zwischen Sicherheit und Baumschonend?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • F.A.Bi.A.N.
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    • 15. April 2005 um 18:15
    • #13

    sind die feuerfest?
    wenn nicht, sollte man sich sowas gar nicht erst anschaffen...
    wenn ja, ist zumindest das seil i.o. - ich würde nichts >20kg in einen baum hängen.

  • Reini
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    • 16. April 2005 um 02:34
    • #14
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    sind die feuerfest?

    Nein

    Gegenfrage: "müssen diese Bandschlingen (Material ist Nylon/Polyester) im Baum bei 3-4m Höhe in welcher ein LS bei Stadtfesten üblicher weise hängt, feuerfest sein?"

    Zitat

    ich würde nichts >20kg in einen baum hängen


    den Bäumen darf man ein klein wenig mehr zutrauen........

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • timotimo
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    • 16. April 2005 um 10:33
    • #15
    Zitat von "Reini"


    Nein

    Gegenfrage: "müssen diese Bandschlingen (Material ist Nylon/Polyester) im Baum bei 3-4m Höhe in welcher ein LS bei Stadtfesten üblicher weise hängt, feuerfest sein?"

    Nein. Die Bandschlingen nicht. Aber dafür gibt´s ein zusätzliches Safety.

  • Reini
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    • 16. April 2005 um 10:36
    • #16
    Zitat von "timotimo"

    ......Safety.


    sollte schon sein beim fliegen

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • tonzwerg
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    • 16. April 2005 um 15:51
    • #17

    stelle die äste des baums nicht auch eine über publikum geflogene last dar ? wie sind die eigentlich gesichert :roll:

    ich glaube, bäume sind gar nicht erlaubt im öffentlichen raum... :shock:

    The ships hung in the sky in much the same way that bricks don't.
    -- Douglas Adams

  • hasenfuß
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    • 17. April 2005 um 15:30
    • #18
    Zitat von "tonzwerg"

    stelle die äste des baums nicht auch eine über publikum geflogene last dar ? wie sind die eigentlich gesichert :roll:

    ich glaube, bäume sind gar nicht erlaubt im öffentlichen raum... :shock:


    :D:D:D:D:D:D:D

    ______________________________

    meister vt
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    • 18. April 2005 um 14:13
    • #19
    Zitat von "tonzwerg"

    stelle die äste des baums nicht auch eine über publikum geflogene last dar ? wie sind die eigentlich gesichert

    Sind Äste ortsveränderlich im Sinne der BGV C1, oder sind die nur mit Werkzeug zu lösen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Haytech
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    632
    • 18. April 2005 um 14:34
    • #20

    Könnte es sein das man mit einem LS die Umweltschutzbestimmungen für Bäume im öffentlichen raum verletzt ?
    Es könnte doch sein, das das Vogelpärchen das in eben diesem Baum nistet sich extrem gestört fühlt turch das riggen von einer Delayline...
    Hierzulande gibt es ziemlich regiede bestrafung wenn man Bäume beschädigt . Ich würde im Zweifelsfall beim Ordnungsamt förmlich um genehmigung bitten. (denkt an die siebenmeilenstiefel wenn Ihr die Ämter aufsucht :D )

    MfG
    Sebastian

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