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Einführungstext

  • ADMIN
  • 13. April 2005 um 16:57
  • ADMIN
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    • 13. April 2005 um 16:57
    • #1

    So, jetzt habe ich mal einen Einführungstext verfasst, der auch von der Länge her ziemlich exakt auf eine 1/3 DIN-A4-Seite passt.

    Zitat

    Verantwortung

    Moderne Technik kann eine Veranstaltung zu einem unvergesslichen Event machen, kann bei einer Produktpräsentation die Aussage unterstreichen, kann bei Großveranstaltungen einen Redner überhaupt erst verständlich machen. Sie kann aber – falsch eingesetzt – auch eine Gefährdung des Publikums sein. Leistungsstarke Bühnenscheinwerfer können durch ihre Wärmeentwicklung einen Brand auslösen, unterdimensionierte Bühnenkonstruktionen können zusammenbrechen, falsch eingesetzte Lautsprecheranlagen können Gehörschäden verursachen.

    Der Veranstalter hat hier nicht nur die moralische Verpflichtung, sein Publikum und seine Beschäftigten vor Schäden zu schützen, er hat auch die juristische Verpflichtung – und wenn er sich nicht geeigneter Hilfskräfte bedient, trägt er sogar die alleinige Verantwortung.
    Die Juristen sprechen hier von einer Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters. Dieser kann diese Verkehrssicherungspflicht zwar an Dritte (beispielsweise einen Technischen Leiter) übertragen, muss sich aber davon überzeugen, dass dieser Dritte die Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit besetzt, die zur Erfüllung der übernommenen Aufgaben erforderlich ist.

    Gerade im Bereich der Disco- und Party-Veranstaltungen ist es immer wieder zu beobachten, dass die technische Ausstattung von Firmen stammt, deren Inhaber oder Mitarbeiter keinerlei Ausbildung oder Qualifikation und nur wenige Jahre Erfahrung haben. Es ist in der einschlägigen Rechtssprechung unstrittig, dass hier der Veranstalter nicht nur in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, sondern im Regelfall auch grob fahrlässig handelt, was entsprechende Auswirkungen auf seinen Versicherungsschutz hat.

    Im Sinne des Schutzes des Publikums und der Beschäftigten, aber auch im Hinblick auf die Haftungsfrage raten wir allen Veranstaltern dringend, bei der Auswahl ihrer technischen Dienstleister die nötige Sofgfalt walten zu lassen. Dies mag zunächst unbequem, lästig und meist auch etwas teurer sein, zahlt sich aber auf Dauer immer aus.

    Meinungen, Anregungen, Kritik?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Arno
    Verifiziert
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    • 13. April 2005 um 18:21
    • #2
    Zitat von "ADMIN"

    ...muss sich aber davon überzeugen, dass dieser Dritte die Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit besetzt, ....

    ..., Eignung und Zuverlässigkeit besitzt,....

    Bis dann... Arno!

  • Jeremy
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    • 13. April 2005 um 18:29
    • #3
    Zitat von "ADMIN"

    Ich würde da ruhig konkret werden:

    "... was im Regelfall seinen Versicherungsschutz aufs Spiel setzt."

    Falls jetzt schon der Zeitpunkt für Typos ist: Im letzten Absatz: "... die nötige Sorgfalt ..."

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • timotimo
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    • 13. April 2005 um 18:42
    • #4

    Finde den Text soweit schon gut. Danke erstmal an den Admin.

    Meine Anmerkungen:

    "Gefährdung des Publikums ", der Beschäftigten und Künstler....

    "Hilfskräfte" hört sich m.E. abwertend ab, Fachpersonal würde mir besser gefallen. Oder hast Du einen Verantworlichen (für Veranstaltungstechnk) gemeint, dem er die aufgaben delegiert?

    "zwar an Dritte (beispielsweise einen Technischen Leiter) " oder einen qualifizierten Technikdienstleister...

    "keinerlei Ausbildung oder Qualifikation" schiessen wir uns da nicht ein Eigentor? Vielleicht besser: keine ausreichende Ausbildung oder Qualifikation...

    "Es ist in der einschlägigen Rechtssprechung unstrittig, dass hier der Veranstalter" oder sein Verantwortlicher (z.B. der Technische Leiter oder Technikdienstleister)....

    Hoffe, habe es jetzt nicht fehlinterpretiert.

  • Frank Uhlig
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    • 23. April 2005 um 16:02
    • #5
    Zitat von "timotimo"

    "Es ist in der einschlägigen Rechtssprechung unstrittig, dass hier der Veranstalter" oder sein Verantwortlicher (z.B. der Technische Leiter oder Technikdienstleister)....

    Nein, nur "der Veranstalter", da er sich ja eben wissentlich NICHT fachlich qualifizierte Dienstleister gewählt hat. Das soll ja gerade die Veranstalter sensibilisieren die sich sonst ihrer rechtlichen Lage nicht bewusst sind, oder nicht sein wollen.

    Der Text ist gut, vielleicht bei dem Hinweis auf die Auswirkungen auf den Versicherungschutz noch betonen wie negativ diese Auswirkungen sein können?

    Grüße,
    Frank

  • Frank Uhlig
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    • 23. April 2005 um 16:06
    • #6
    Zitat von "timotimo"

    "Hilfskräfte" hört sich m.E. abwertend ab, Fachpersonal würde mir besser gefallen. Oder hast Du einen Verantworlichen (für Veranstaltungstechnk) gemeint, dem er die aufgaben delegiert?


    Auch hier finde ich das Original besser: Es geht ja darum klarzustellen dass wenn er sich unqualifizierter Kräfte (=Hilfskräfte) bedient, sich damit selber ein Ei legt, weil er damit alleine auf der Anklagebank sitzt. Hätte er sich Fachpersonal bedient, würde dies Fachpersonal zumindest mit auf der Anklagebank sitzen.

    Grüße,
    Frank

  • Frank Uhlig
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    • 23. April 2005 um 16:09
    • #7
    Zitat von "timotimo"

    "keinerlei Ausbildung oder Qualifikation" schiessen wir uns da nicht ein Eigentor? Vielleicht besser: keine ausreichende Ausbildung oder Qualifikation...

    Na, also wenn schon dann richtig! Entweder ist man für eine Aufgabe qualifiziert oder nicht. Der Text sollte ruhig sehr klar & deutlich sein.

    Grüße,
    Frank

  • timotimo
    Profi
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    • 25. April 2005 um 14:42
    • #8
    Zitat von "Frank Uhlig"

    Nein, nur "der Veranstalter", da er sich ja eben wissentlich NICHT fachlich qualifizierte Dienstleister gewählt hat. Das soll ja gerade die Veranstalter sensibilisieren die sich sonst ihrer rechtlichen Lage nicht bewusst sind, oder nicht sein wollen.

    Der Text ist gut, vielleicht bei dem Hinweis auf die Auswirkungen auf den Versicherungschutz noch betonen wie negativ diese Auswirkungen sein können?

    Ok.

    Zitat von "Frank Uhlig"


    Auch hier finde ich das Original besser: Es geht ja darum klarzustellen dass wenn er sich unqualifizierter Kräfte (=Hilfskräfte) bedient, sich damit selber ein Ei legt, weil er damit alleine auf der Anklagebank sitzt. Hätte er sich Fachpersonal bedient, würde dies Fachpersonal zumindest mit auf der Anklagebank sitzen.

    Im Text steht, der Veranstalter sol sich "geeigneter Hilfskräfte" bedienen. Aber das soll er doch eben nicht. Er soll sich doch Fachpersonal mieten.

    Zitat von "Frank Uhlig"

    Na, also wenn schon dann richtig! Entweder ist man für eine Aufgabe qualifiziert oder nicht. Der Text sollte ruhig sehr klar & deutlich sein.

    Wollte damit nur darauf hinweisen, daß wohl die meisten im Forum keine Ausbildung oder Qualifikation nachweisen können. Daher Eigentor.

  • Boerx
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    • 25. April 2005 um 15:19
    • #9

    Vielleicht lässt sich das ganze etwas positiver formulieren.
    Wir wollen den Veranstalter ja schließlich nicht davon abraten eine Veranstaltung zu machen.

    Als Einleitung würde ich eher etwas schreiben was der Sinn und Zweck eines solchen Heftes sein soll. Das es als Hilfestellung für den Veranstalter gedacht ist eine geeignete Firma auszuwählen.
    Ich würde hier die Vorteile für den Veranstalter kurz ansprechen.

    Durch positive Argumente lassen sich die Veranstalter imho leicher überzeugen, als allein durch rechtliche Gegebenheiten.

    Ich würde das nach dem Motto machen:

    Wenn du das so ... machst hast du ... als Vorteil, außerdem bist du auch rechtlich besser dran.

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 1. Mai 2005 um 00:44
    • #10

    Der Satz

    Zitat

    Es ist in der einschlägigen Rechtssprechung unstrittig, dass hier der Veranstalter nicht nur in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, sondern im Regelfall auch grob fahrlässig handelt, was entsprechende Auswirkungen auf seinen Versicherungsschutz hat.

    wurde geändert in

    Zitat

    Es ist in der einschlägigen Rechtssprechung unstrittig, dass hier der Veranstalter nicht nur in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, sondern im Regelfall auch grob fahrlässig handelt, wodurch er den Schutz seiner Haftpflichtversicherung verliert.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • cyberlight
    Beiträge
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    • 10. Mai 2005 um 16:58
    • #11
    Zitat

    nur wenige Jahre Erfahrung


    Wir wollen da mal nicht übertreiben.
    "nur wenig Erfahrung" sollte reichen.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

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