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Lautstärke Bestimmungen

  • Florian Mock
  • 9. Mai 2005 um 13:22
  • cyberlight
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    6.061
    • 23. Mai 2005 um 14:12
    • #21

    Suche nach talaerm, da stehts drin.
    Tagsüber nur bis 50dB(A) vorm Fenster des Nachbarn.
    Das ist aber auch nicht wirklich viel, wenn der Nachbar nah dran wohnt.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Everest2002
    Beiträge
    990
    • 25. Mai 2005 um 14:06
    • #22

    mhh wie sieht es dann mit rasen mähern aus
    die machen auch ordenlich lärm,aber da schaut keiner

    -none-

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 25. Mai 2005 um 14:50
    • #23

    Klar doch. Es verklagt doch jeder seinen Nachbarn wegen Rasenmähern, krähenden Hähnen, bellenden Hunden, spielenden Kindern....

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 25. Mai 2005 um 15:29
    • #24

    An meinem Rasenmäher steht auch 90dB(A) dran und so ein blaues Männchen mit Kopfhörern. 8) (Aufsitzmäher)
    Da kann man nur auf verständnisvolle Nachbarn hoffen (die selber schliesslich auch Rasen mähen müssen) und selbst Gehörschutz nutzen. Ist zwar gefühlt nicht besonders laut, aber wenn man eine ganze Weile draufgessen hat, ist es mit Proppen doch besser.

    Es nervt viel weniger, wenn ich in 1/2 Stunde alles mit dem lauten Mäher runtermache, als wenn die Nachbarn stundenlang mit ihrem Elektromäher rumwerkeln.

    Ein Nachbar hat mal stundenlang mit der Motorsäge Brennholz gemacht :roll:
    Man hat ihn dann freundlich drauf hingewiesen, dass das auch fast geräuschlos, schneller und spritsparender mit einem Holzspalter geht.
    Manche Leute kommen auf Ideen... :roll: Lehrer...

    Würde man mit 90dB(A) Musik machen, würde sich vermutlich schneller jemand beschweren als bei einem Rasenmäher.

    Es kann immer Leute in der Nachbarschaft geben, die sich über jedes Geräusch aufregen, denen kann man dann aber auch gar nichts Recht machen.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • Dennis13
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    • 25. Mai 2005 um 17:11
    • #25

    Also bei mir ist alles irgendwie easy. 8)
    Meine alte Nachbarin die 45° von meinem Zimmer aus ist, hat sich noch nie über Musik aufgeregt oder so auch die Nachabrin untendrunter net, ausser 1 mal da hat sie mir gesagt das musik bis 10uhr ok ist, sie meinte der Bass hat sie fast ausm Bett rausgehauen. :D:D
    Aber vorsichtig muss man da schon sein... da sind schneller die grünen Jungs auf Besuch als man sieht. Ich hab aber auch glück das ich im Industriegebiet wohne.. :)
    Aber wegen nem Rasenmäher jemanden Anklagen... :shock: Vielleicht muss man bald auch noch bezahlen den Rasen mähen zu dürfen? :wink:

  • timotimo
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    • 25. Mai 2005 um 17:54
    • #26

    Nachbarschaft ist ja nicht überall gleich: ich denke da an Gehöfte in Norddeutschland, wo der nächste Nachbar einige Kilometer weg wohnt, im Gegensatz dazu, im Ballungsraum, wo man Wand an Wand im Mehrfamilienhaus wohnt. Also nicht vergleichbar. Auf dem freien Land kann der Rasenmäher also auch ruhig 90 dbA haben. In der Stadt auch, wenn der Nachbar weit genug weg wohnt....

  • biq
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    • 21. Juni 2005 um 20:01
    • #27

    wie is dass denn jetz eigentl. genau mit dem messungsort - bin da irgendwie aus der talaerm nich soo schlau geworden :oops: - wo genau dürfen denn besagte pegel nicht überschritten werden?

    - am ende von meinem gründstück
    - am anfang vom nächsten bewohnten grundstück
    - an der äussersten wand eines schutzbedürftigen raumes (wenn dass den so heist..) also ich mein halt z.b die wohnung des nachbarn
    - oder gar ganz woanders ?

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    • 22. Juni 2005 um 00:33
    • #28
    Zitat von "biq"

    - wo genau dürfen denn besagte pegel nicht überschritten werden?

    In fast allen Fällen: 0,5 m vor dem geöffneten Schlafzimmerfenster des nächsten Nachbarn.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • biq
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    • 22. Juni 2005 um 21:49
    • #29

    ok..aber wieso muss das fenster denn offen sein, wenn man eh davor misst? oder bezieht sich dass "vor" auf einen ort im schlafzimmer...das wiederrum wäre dann aber recht unpraktikabel, oder? *verwirrtsei*
    oder werden dann aufgrund der reflexionen der glasscheibe die messungen durch reflexionen verfälscht :D

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    • 22. Juni 2005 um 22:40
    • #30
    Zitat von "biq"

    oder werden dann aufgrund der reflexionen der glasscheibe die messungen durch reflexionen verfälscht :D

    Genau. Und da man mit offenem und geschlossenem Fenster messen könnte, muss das halt geregelt sein. Und da bei mehrgeschossigen Gebäuden es ziemliche praktische Schwierigkeiten geben könnte, mal eben vor dem geschlossenen Fenster zu messen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • cyberlight
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    • 13. August 2008 um 15:02
    • #31

    Ich muß das nochmal ganz tief aus der Kiste holen...
    Gibt es eigentlich auch eine Broschüre zur TALärm, die auch ein Veranstalter versteht?

    Was macht man eigentlich, wenn der Pegel über Stunden zwar um >10dB(A) im Mittel (eine Armlänge vor dem Schlafzimmerfenster) überschritten wird, aber die Polizei das ohne Messgerät gar nicht für zu laut hält?
    Scheinbar besitzen die gar kein Messgerät und wissen auch die Grenzwerte nicht.

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  • Mechwerkandi
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    • 13. August 2008 um 15:12
    • #32

    Die Polizei hat üblichweise für so etwas keine Messgeräte, das ist richtig.
    Emissionsmessungen sind auch nicht deren Aufgabe, das wird üblicherweise von entspr. Mitarbeitern der Ordnungsämter wahrgenommen.

    Allerdings obliegt es auch nicht der Polizei, eine Aussage über "zu laut" oder "nicht zu laut" zu treffen.
    Im Zweifelsfall sind entspr. Messungen durchzuführen.

  • cyberlight
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    • 13. August 2008 um 15:28
    • #33

    Samstag Nacht hat das Ordnungsamt leider schon zu.
    Vor Gericht wollte ich das auch nicht austragen. Das muß ja nun auch nicht sein.

    Ich hoffe immer noch auf eine Einsicht und Kontrolle des Eigentümers der Halle.

    Inzwischen wird aufgrund vieler Beschwerden nicht mehr für "Jugendveranstaltungen" vermietet. Das hat das Ganze entschärft, aber das Problem zügelloser DJs nicht beseitigt.
    Es gilt bei uns übrigens 45dB(A) als Grenzwert.

    Ein Freund von mir hat auch dort gefeiert und der ist bei recht hohem Pegel in der Halle trotzdem unterhalb des Grenzpegels geblieben. Es ist also kein Problem der Lage oder des Gebäudes.

    Da wäre es halt schön, wenn man dort Flyer auslegen könnte, damit der Veranstalter und auch der Vermieter selbst wenigstens ungefähr Bescheid wissen.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

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    • 13. August 2008 um 18:51
    • #34
    Zitat von "cyberlight"

    Gibt es eigentlich auch eine Broschüre zur TALärm, die auch ein Veranstalter versteht?

    Vielleicht müsste man einfach mal eine machen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • cyberlight
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    • 14. August 2008 um 12:47
    • #35

    http://www.katalysejournal.sepeur-media.de/fp/archiv/AfA_gesundheit/13640.php
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C971544_L20.PDF

    Ich bin verwirrt.
    Demnach dürfen bei Feten, die nicht öfter als 10 Mal im Jahr stattfinden, die Werte um 10dB höher als die Richtwerte sein.
    Entsprechend nachts bei Freizeitlärm bis 55db(A). Das ist schon ordentlich laut, wenn man bedenkt, daß bei A-Bewertung die Pegel <80Hz kaum ins Gewicht fallen.
    Wenn nur 5 Veranstaltungen im Jahr stattfinden, sogar bis 70db(A). (Wo steht das?) Bei Ausnahmen sogar noch lauter :shock:

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

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    • 14. August 2008 um 14:44
    • #36
    Zitat von &quot;cyberlight&quot;

    Entsprechend nachts bei Freizeitlärm bis 55db(A). Das ist schon ordentlich laut, wenn man bedenkt, daß bei A-Bewertung die Pegel <80Hz kaum ins Gewicht fallen.

    Dafür hat man dann den Impulszuschlag (5 bis 15 dB) sowie den Zuschlag für Tonhaltigkeit und Informationsgehalt (6 dB).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • cyberlight
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    • 14. August 2008 um 16:18
    • #37

    Es könnte ja so einfach sein...
    Wieso misst man dann nicht gleich mit B-Filter bei informationshaltigem Geräusch? (rhetorische Frage)

    Dann darf also dB(A)peak nicht größer sein als Leq +15dB +6dB ?

    Noch anders: Der Dieselgenerator neben dem Zelt wird anders bewertet, als die Musik aus eben diesem Zelt.

    edit: Schlimmen Flüchtigkeitsfehler ausgebessert... :oops:

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

    Einmal editiert, zuletzt von cyberlight (14. August 2008 um 18:46)

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    • 14. August 2008 um 18:26
    • #38
    Zitat von &quot;cyberlight&quot;

    Dann darf also dB(A)peak nicht größer sein als dB(A)leq +15dB +6dB ?

    Mit peak hat das gar nichts zu tun. Im Extremfall (Impulszuschlag 15 dB) gilt

    Leq + 15dB + 6dB <= 55 dB

    -> Leq = 34 dB.

    Zitat

    Noch anders: Der Dieselgenerator neben dem Zelt wird anders bewertet, als die Musik aus eben diesem Zelt.

    Dieselgeräusch hat kein Informationsgehalt, und auch die Tonhaltigkeit ist üblicherweise gering. Zuschlag also 0 oder 3dB.

    Und so große Impulse macht der auch nicht, also ist auch der Impulszuschlag deutlich geringer. Diesel neben dem Zelt erhöht üblicherweise den Leq und senkt den Impulszuschlag, oft ist völlig egal, ob der läuft oder nicht.

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  • cyberlight
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    • 14. August 2008 um 18:41
    • #39

    Alles klar, danke!
    Der Diesel neben dem Zelt war nur ein veranschaulichendes Beispiel.

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