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Fronttruss stürzte ins Publikum

  • Teddytaste
  • 26. Mai 2005 um 02:47
  • Geschlossen
  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 9. September 2005 um 10:58
    • #81

    Hi,

    was wir mal bei Disco VA gemacht hatten ist das wir einfach Bauzaun vor die Tower bzw Subs gestellt haben.

    Das ist bei einem solchen Event wie hier mit Sicherheit nicht praktikabel aber für Rock oder Disco VA evtl ne Möglichkeit.

    Grüße aus Franken Michael

    Wo is na des Hirn........endlich ONLINE !


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  • Akustikfuzzi
    Beiträge
    208
    • 9. September 2005 um 12:37
    • #82

    praktikabel ist eine Sache, Vorschriften eine andere.

    Lies doch mal die MVStättV

  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 9. September 2005 um 13:18
    • #83

    so:

    § 11


    Abschrankungen und Schutzvorrichtungen


    (1) 1Flächen, die im allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren, soweit sie nicht durch Stufengänge oder Rampen mit der tiefer liegenden Fläche verbunden sind. 2Satz 1 ist nicht anzuwenden:


    1. für die den Besuchern zugewandten Seiten von Bühnen und Szenenflächen,


    2. vor Stufenreihen, wenn die Stufenreihe nicht mehr als 0,50 m über dem Fußboden der davor liegenden Stufenreihe oder des Versammlungsraumes liegt oder


    3. vor Stufenreihen, wenn die Rückenlehnen der Sitzplätze der davor liegenden Stufenreihe den Fußboden der hinteren Stufenreihe um mindestens 0,65 m überragen.


    (2) 1Abschrankungen, wie Umwehrungen, Geländer, Wellenbrecher, Zäune, Absperrgitter oder Glaswände, müssen mindestens 1,10 m hoch sein. 2Umwehrungen und Geländer von Flächen, auf denen mit der Anwesenheit von Kleinkindern zu rechnen ist, sind so zu gestalten, dass ein Überklettern erschwert wird; der Abstand von Umwehrungs- und Geländerteilen darf in einer Richtung nicht mehr als 0,12 m betragen.


    (3) 1Vor Sitzplatzreihen genügen Umwehrungen von 0,90 m Höhe; bei mindestens 0,20 m Brüstungsbreite der Umwehrung genügen 0,80 m; bei mindestens 0,50 m Brüstungsbreite genügen 0,70 m. 2Liegt die Stufenreihe nicht mehr als 1 m über dem Fußboden der davor liegenden Stufenreihe oder des Versammlungsraumes, genügen vor Sitzplatzreihen 0,65 m.


    (4) Abschrankungen in den für Besucher zugänglichen Bereichen müssen so bemessen sein, dass sie dem Druck einer Personengruppe standhalten.


    (5) Die Fußböden und Stufen von Tribünen, Podien, Bühnen oder Szenenflächen dürfen keine Öffnungen haben, durch die Personen abstürzen können.


    (6) 1Spielfelder, Manegen, Fahrbahnen für den Rennsport und Reitbahnen müssen durch Abschrankungen, Netze oder andere Vorrichtungen so gesichert sein, dass Besucher durch die Darbietung oder den Betrieb des Spielfeldes, der Manege oder der Bahn nicht gefährdet werden. 2Für Darbietungen und für den Betrieb technischer Einrichtungen im Luftraum über den Besucherplätzen gilt Satz 1 entsprechend.


    (7) Werden Besucherplätze im Innenbereich von Fahrbahnen angeordnet, so muss der Innenbereich ohne Betreten der Fahrbahnen erreicht werden können.

    Hab da noch was vergessen .. ich bin ja aus Bayern und da gilt die VstättV


    :D:D:D

    § 11
    Umwehrungen

    (1) Platzflächen und Gänge, die mehr als 20 cm über dem Fußboden des Versammlungsraums liegen, sind zu umwehren, soweit sie nicht durch Stufen oder Rampen mit dem Fußboden verbunden sind.

    (2) Die Platzflächen in Schwimmanlagen müssen bei Veranstaltungen in einem Abstand von mindestens 50 cm gegen den Beckenrand umwehrt sein.

    (3) 1 Umwehrungen von Rängen, Emporen, Galerien, Balkonen, Podien und ähnlichen Anlagen und Geländer oder Brüstungen steilansteigender Platzreihen (§ 13 Abs. 2) müssen mindestens 1 m hoch sein; ist die Brüstung mindestens 50 cm breit, genügen 80 cm. 2 Vor Stufengängen muß die Umwehrung mindestens 1 m hoch sein.


    Auf was sprichst du den genau an ?

    Ich steh ein wenig auf der Leitung ....

    Grüße aus Franken

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  • Akustikfuzzi
    Beiträge
    208
    • 9. September 2005 um 14:43
    • #84

    In meinen Augen gehört eine Traverse (auf der Licht- und Tontechnik installiert ist) mit zu den elektrischen Anlagen.

    §14 (2) MVStättV

    Elektrische Schaltanlagen dürfen für Besucher nicht zugänglich sein.

    Also FOH-Platz, Dimmer-City, Amping, etc. im weiteren Sinne auch die damit verbundenen Teile wie Tower, Traversen etc. dies würde ich so sehen.

    oder

    §27 MVStättV

    Werden vor Szenenflächen Stellplätze für Besucher angeordnet, so sind die Besucherplätze von der Szenenfläche durch eine Abschrankung so abzutrennen, dass zwischen der Szenenfläche und der Abschrankung ein Gang von min. 2 m Breite für den Ordnungsdienst und Rettungskräfte vorhanden ist.

    Ich denke es ergibt sich aber auch aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters.

    Ich finde es auch immer wieder sehr erfrischend, wenn irgendeine TOP-40 Band Leute aus dem Publikum (meistens nicht mehr so ganz nüchtern) auf die Bühne bittet.

  • Ritsch
    Beiträge
    3
    • 12. September 2005 um 09:02
    • #85

    Danke erstmal!

    Wie wir sicher alle kennen ist es ein Problem
    bei kleinen (sehr kleinen) Veranstalltungen die Bühne zu umzäunen ...

    Leider kann man auch auf kleinen Veranstalltungen nicht ausschliesen
    das irgendwelche ........(Spinner) einfach mal nen Fuß eines
    Traversen-Liftes missbrauchen (entfernen).

    Ich dachte mehr an eine Sicherung dieser Füße.

    :idea: Schreibt mal euere Ideen!! :idea:


    Ich finde dieses Problem ist keinesfalls labitar!!
    Kann aber von mir allein nicht gelöst werden. (mir ist
    einfach nichts brauchbares eingefallen)

    Alles hat einen Sinn!

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 12. September 2005 um 12:55
    • #86

    irgendwer hatte hier mal geschrieben, dass er das mit kleinen vorhängeschlössern macht...

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
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  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 12. September 2005 um 20:52
    • #87

    Hi,

    hier ist aber das Problem das du Löcher ( baulicher Veränderung ) an den Liften vornehmen müsstest und das ist schon mal ausgeschlossen.

    Eine andere Idee war mal einen Holzkasten über die Füße zu bauen. oder zumindest über die Splinte wo man die Füße rauszieht.Damit sind die Füße auch nicht mehr zu bewegen.

    Da kommt mir mal ne Idee.. :idea: ... Ihr kennt doch Teile die man an einen Anhänger macht damit man ihn nicht mehr anhängen kann. Wenn man so ein Teil für Lifte konstruieren würde ( so aus 2 Teilen ) könnte man die Splinte sichern und die Füße wären nicht mehr zu bewegen ...

    Das Problem könnte nur dein das es universell sein müsste damit es an alle bzw fast alle Lifte passt.

    Grüße aus dem Frankenland

    Wäre zumindest eine Idee.

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  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 12. September 2005 um 21:08
    • #88
    Zitat von "Hausmeister"


    hier ist aber das Problem das du Löcher ( baulicher Veränderung ) an den Liften vornehmen müsstest und das ist schon mal ausgeschlossen.

    wenn man die vorhängeschlösser als splintersatz benutzt, dann nicht!

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  • hausmeister
    Verifiziert
    Beiträge
    1.075
    • 12. September 2005 um 21:12
    • #89

    Hi,

    wir haben Work LW 155 R an denen ist der Splint mit ner Feder dran, da geht es nicht ... ich weiß nicht ob das bei anderen Liften anders gelöst ist .

    Wenn dann wäre es schon möglich.

    Grüße Michael

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  • Ritsch
    Beiträge
    3
    • 14. September 2005 um 21:54
    • #90

    hi
    das mit denn Schlössern ist vielleicht eine Lösung.
    Aber jeder Techniker muss dann so einen Schlüssel haben
    sonst macht man den Auf- und Abbau allein.

    man bräuchte halt ne Alternative zu einem Schloss.
    Es sollte aber trotzdem ein verschluss sein den kein
    dummer Besucher aufbekommt sonst wär das ja fürn Arsch!!
    Außerdem sollte er an verschiedene passen.

    schönen Tag noch

    Alles hat einen Sinn!

  • akustikkoppler
    Beiträge
    975
    • 14. September 2005 um 22:09
    • #91

    vor einiger zeit hab ich mir mal so n billiges set vorhängeschlösser gekauft. fast alle (!) schlüssel haben untereinander gepasst... das mit dem alleine abbauen sollte also kein wirkliches problem darstellen ;) .

    mal ne frage an die spezialisten:

    wenn ich auf einen lift eine öse schweiße (od. schweißen lasse), erlischt dann die bauartzulassung? oder könnte man mit irgendeinem juristischem trick sowas ohne viel kohle genehmigt kriegen?

    bei anderen dingen gibts z.b. die möglichkeit etwas aufzubringen, was die grundsubstanz nicht verändert. im genauen fall darf man eine schusswaffe nach belieben lackieren und mit aufklebern bekleben...

    gibts einen klebstoff, der metall so fest zusammenklebt, das man eine öse rock`n rollerbelastbar befestigen kann?

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    • 15. September 2005 um 01:25
    • #92
    Zitat von "akustikkoppler"

    wenn ich auf einen lift eine öse schweiße (od. schweißen lasse), erlischt dann die bauartzulassung?

    Leider ja. Es sei denn, der Hersteller erlaubt so etwas in seiner Doku...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • akustikkoppler
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    • 15. September 2005 um 05:35
    • #93

    dann bleibt wohl nur noch klebstoff... das dürfte aber zulässig sein...

    wenn man eine öse mit einer unterlegscheibe (2-3 cm durchmesser) verschweist und die dann mit z.b. pattex aufklebt, ist das rechtlich meiner meinung nach in ordnung. nur obs langfristig hält ist mir ein rätsel...

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  • hausmeister
    Verifiziert
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    • 15. September 2005 um 08:59
    • #94

    Mit kleben bekommste das nie und nimmer hin ....... vor allem nicht wenn du mal beim auf und abbau mal seilich dagegen haust oder beim einladen ein Case drann kommt ....

    Wenn es überhaupt halten kann dann mit 2 Komponenten Metallkleber. Aber ich glaub auch net so recht ...

    Wie gesagt wenn man so eine Art Anhängerschloß hinbekommen würde wäre es das Idealste denke ich .

    Grüße Michael

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  • Schalldruck
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    1
    • 15. September 2005 um 10:29
    • #95

    In Zeiten, in denen ganze KFZ-Karosserien geklebt werden ist das überhaupt kein Problem. Wichtig ist, dass die Klebefläche groß genug ist.

    Die Ösen werden jeweils auf ein Blech geschweisst. Diese Bleche werden flächig mit dem Liftfuss verklebt - am besten unten. Unten an der Base des Liftes das andere Blech (die Rollen sind ja an den Ecken, die stören nicht). Fuss stecken, Schloss ran - fertig. Als Kleber verwendet Ihr PU-Montagekleber aus der KFZ-Technik (z.B. Sikkaflex). Wichtig ist dass der Kleber dauerelastisch bleibt.

    Das Blech würde ich 5mm stark machen und als Öse einfach Rundmaterial biegen. Am besten aus nichtrostendem Stahl (WIG-Schweissen), dann spart Ihr Euch das verzinken.

    Alternativ könnte man das Blech mit dem Lift auch Schutzgas-Impulsverlöten (Kupferlot), die Verzinkung bleibt erhalten, die Materialeigenschaften auch. Müsste man aber trotzdem TÜV / Hersteller fragen. Kleben ist einfacher und man kann's selbst machen.

    Falls Interesse besteht kann ich mal einen Bekannten fragen was 4 Bleche mit Ösen kösten würden.

    Edit: Man kann sogar mit einem Schloss pro Lift auskommen. Ich mach sobald ich Zeit hab eine Skizze.

    Viele Grüße,
    Oliver

    Die Intelligenz eines Autors steht meist in umgekehrt proportionalem Verhältnis zur Anzahl der verwendeten Ausrufezeichen.

  • TeO
    Beiträge
    219
    • 19. September 2005 um 16:45
    • #96

    Nur kurz zum Thema. Hatten wir gerade letztes Wochenende:

    Irgendeine Dame vom örtlichen Verein: "Der Ausleger muss aber aus dem Stativ raus, der stört.".
    Techniker: "Warum? Das geht nicht, der muss schon drin bleiben."
    Dame: "Wenn Ihr den nicht rausmacht, kommt heute Abend jemand vom Ordnungsamt und entfernt den."

    Hat man da noch Worte...???

    Gruss
    Thomas

  • marcoboy
    Verifiziert
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    190
    Beiträge
    6.818
    Marktplatz Einträge
    3
    • 19. September 2005 um 21:02
    • #97

    lass ihn doch :D Ich hätte aus sicherer entfernung zugeschaut und mir schon mal im Katalog ein paar neue Wackeleimer ausgesucht :lol:

    Nur mal so, diese ganze geschichte "man nehme zwei Lifte Traverse zwischen" ist nie ohne . Selbst mit 074er voll hochgefahren bekommt man die sache doch sehr schnell zum Wackeln und mit mehr man auch umgelegt :?

    Kleinere Lifte 064, work 155 etc machen die sache viel schlimmer .

    Alleine wenn man wackelt sieht man wo die schwachpunkte sind und das sowas draußen auf gar keinen Fall geht :!:

    von stativen 087er oder noch schlimmer reden wir erst garnicht

  • Volker
    Profi
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    321
    Beiträge
    2.051
    • 20. September 2005 um 20:13
    • #98

    TeO:

    Nachdem Du die hoffentlich nicht rausgenommen hast würde mich mal interesieren, wie das Problem gelöst wurde.

    Viele Grüße,
    Volker

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