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Was tun gegen "unterschriftsfälscher"

  • EventService
  • 4. Juni 2005 um 14:06
  • EventService
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    133
    • 4. Juni 2005 um 14:06
    • #1

    hi,

    was kann man gegen Kunden tun , wo meinen das sie das "Dankend in Bar erhalten" selbst auf die Rechnung setzten , aber nix zahlen und sich weigern die rechnung zu beglecihen

    Von einer früheren Rechnung wurde meine Schrift wahrscheints durchgepaust , bzw nachgemacht.

    Firmenstempel ist allerdings keiner drauf auf der selbst unterschriebenen Rechnung von dem A...loch Kunden

    bin über jeden tip dankbar

  • test
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    • 4. Juni 2005 um 14:08
    • #2

    da gibt es grafologen für. die sehen so was

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • KREISS
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    • 4. Juni 2005 um 14:10
    • #3
    Zitat von "EventService"

    hi,

    was kann man gegen Kunden tun , wo meinen das sie das "Dankend in Bar erhalten" selbst auf die Rechnung setzten , aber nix zahlen und sich weigern die rechnung zu beglecihen

    Von einer früheren Rechnung wurde meine Schrift wahrscheints durchgepaust , bzw nachgemacht.

    Firmenstempel ist allerdings keiner drauf auf der selbst unterschriebenen Rechnung von dem A...loch Kunden

    bin über jeden tip dankbar

    Auf jeden Fall zur Anzeige bringen und einen entsprechenden Beitrag im Warnungen Board verfassen.

  • EventService
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    133
    • 4. Juni 2005 um 14:31
    • #4

    das mit dem warnung board hat sich erledigt , da er den schuppen bereits abgetreten hat, und wieder als normaler angestellter arbeitet.

    und fürs klagen ist der betrag fast zu gering ,kostet mehr zeit und nerven.

    mal schauen

    vielen dank

  • DJ Detto
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    • 4. Juni 2005 um 14:50
    • #5
    Zitat von "EventService"

    und fürs klagen ist der betrag fast zu gering ,kostet mehr zeit und nerven.

    Manchmal geht es ums Prinzip!!!!

    Ich klage demnächst für 230 Euro - scheiß drauf, zahlt die Rechtschutz und solchen Typen muss mit der Keule begegnet werden.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • mringhoff
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    • 4. Juni 2005 um 16:07
    • #6
    Zitat von "EventService"

    hi,

    was kann man gegen Kunden tun , wo meinen das sie das "Dankend in Bar erhalten" selbst auf die Rechnung setzten , aber nix zahlen und sich weigern die rechnung zu beglecihen

    Von einer früheren Rechnung wurde meine Schrift wahrscheints durchgepaust , bzw nachgemacht.

    Firmenstempel ist allerdings keiner drauf auf der selbst unterschriebenen Rechnung von dem A...loch Kunden

    bin über jeden tip dankbar

    Ich würde ihm schriftlich darlegen, daß die von ihm vorgelegte Quittung eine Fälschung ist. Falls keine Zahlung kommt, würde ich ihn darüber hinaus mit einer Anzeige wg. Urkundenfälschung drohen. Er habe auch dann sämtliche Kosten eines Gutachters/Graphologen zu begleichen. Darüberhinaus würde nach Fälligkeit ganz klar anmahnen bzw. nach erfolglosem Mahnen nach der 3. Mahnung das Mahnverfahren eröffnen.

    Vielleicht genügt es ja schon, wenn Du ihm sagst, daß Du auf eine Anzeige verzichtest, wenn bis zum x.x.05 die Rechnung beglichen ist. Oder wenn man noch eine kleine Hintertüre offenlässt, wo er sein "Gesicht wahren" kann: z.B. es könnte ja theoretisch sein, daß ein Kollege von ihm diese Unterschrift gefälscht hat und er davon gar nichts weiss...

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  • aleister
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    • 5. Juni 2005 um 14:36
    • #7
    Zitat

    Vielleicht genügt es ja schon, wenn Du ihm sagst, daß Du auf eine Anzeige verzichtest, wenn bis zum x.x.05 die Rechnung beglichen ist.


    erpressung ist auch strafbar....

  • Kracky
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    • 6. Juni 2005 um 08:52
    • #8
    Zitat von "aleister"


    erpressung ist auch strafbar....


    Das ist doch keine Erpressung, es ist einfach nur eine faire Chance. Und wenn er die Rechnung durch Fälschung unterschlagen möchte ist das sogar mehr als der gute Mann verdient. Es kann keine Erpressung sein wenn ich einen Straftatbestand zur Anzeige bringe bzw. dem Betroffenen dann die Möglichkeit gebe einfach seine Rechnung zu bezahlen und ich verzichte deswegen auf die Anzeige.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

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    • 6. Juni 2005 um 09:11
    • #9

    Ein Blick in's Gesetzbuch klärt die Lage...

    Zitat von "StGB § 253 "

    Erpressung

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

    Das muss einem der Staatsanwalt erst mal nachweisen, dass

    a) die Anzeige verwerflich ist und
    b) die Bereicherung zu Unrecht geschieht

    Aber schauen wir uns mal einen anderen Paragraphen an:

    Zitat von "StGB § 240"

    Nötigung

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Alles anzeigen

    Hier ist nur nachzuweisen, dass die Drohung mit dem Übel verwerflich ist. Das würde ich einfach "wasserdicht" formulieren: "Beabsichtige, strafrechtliche Aspekte prüfen zu lassen, möchte jedoch vorher Gelegenheit geben, gegebenenfalls bestehende Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen..."

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Jeremy
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    • 6. Juni 2005 um 09:25
    • #10
    Zitat von "Kracky"

    ... und ich verzichte deswegen auf die Anzeige.

    Ist Urkundenfälschung (was das ganze ja, glaube ich, darstellt) eigentlich ein Offizialdelikt oder wird das nur auf Antrag/Anzeige verfolgt?

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

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    • 6. Juni 2005 um 09:41
    • #11

    Offizialdelikt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 6. Juni 2005 um 09:51
    • #12
    Zitat von "Jeremy"

    ...Urkundenfälschung...


    Gehört zu einer Urkunde nicht ein Dienstsiegel?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Jeremy
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    • 6. Juni 2005 um 10:23
    • #13
    Zitat von "hell&dunkel"


    Gehört zu einer Urkunde nicht ein Dienstsiegel?

    Nicht unbedingt, siehe z.B. den Artikel "Urkunde" in der Wikipedia. Was Du meinst, ist eine öffentliche Urkunde, die quasi "kraft Amtes" ausgestellt und auch besiegelt wird. Diese entwickelt vor Gericht eine höhere Beweiskraft aus eine private Erklärung auf Papier.

    Jedes "Dokument", das geeignet ist, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, stellt eine im strafrechtlichen Sinn "fälschbare Urkunde" dar.

    --
    Jeremy

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