1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Begutachtung der AGB´s durch Euch..bitte um Tipps...

  • Clyde
  • 14. Juni 2005 um 21:10
  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 14. Juni 2005 um 21:10
    • #1

    Hallo,

    ich habe mir durch langes Stöbern folgende AGB´s zusammen gestellt.
    Ich fände es sehr nett, wenn ihr mir dazu positives wie negatives sagen könntet, also was sollte man ändern und was kann man so lassen...

    UND ICH WILL WEDER KARTOFFELSALAT NOCH BIER!!!
    Sonder nur fachliche Antworten zum Thema!!!


    Die Domain weißt schon auf den Einsatzzweck hin und der Rest der HP steht hier nicht! zur Diskussion!

    Gruß
    Clyde

    p.s. ich weiß, das es hier keine Rechtsabteilung ist...

    Einmal editiert, zuletzt von Clyde (30. Juni 2005 um 15:36)

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 14. Juni 2005 um 22:22
    • #2

    §12 GEMA:

    Zur Sicherheit darauf hinweisen, dass die Tonträgergabe auch mit Kopien erfolgen kann (und auf daraus resultierende Kosten/Aufschläge). Rufnummer der GEMA angeben.

    §8 Catering:

    Die Formulierung entschärfen und eher in die Richtung von Verpflegungspauschalen gehen. Wenn Du dort angibst, dass für die Verpflegung von Personal pro Tag/Mann die Pauschale x erhoben wird, sofern kein Catering durch den Veranstalter erfolgt, klingt das etwas freundlicher.

    § 1 - 18:

    Bitte unbedingt nochmal eine Rechtschreibprüfung durchführen. Teilweise sind da echt üble Schnitzer drin.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 14. Juni 2005 um 22:59
    • #3

    [/quote]§12 Die Entrichtung evtl. anfallender GEMA-Gebühren obliegt dem AG. Dies wird vom AN nicht kontrolliert. Tonträger können auch in Form von Kopien vorhanden sein. Dies führt zu einer anderen Berechnung durch die GEMA. Rufnummer der GEMA lautet 030/21 245 00

    Zitat

    So in etwa?!?!


    Die Rechtschreibung überlasse ich mal MS-Word...eigentlich habe ich so ziemlich alles übernommen(VPLT, FORUM, usw) von daher wundert mich das mit der Rechtschreibung einwenig...habe es allerdings auch nciht wirklich kontrolliert ;)

    §8 Der AG trägt die Kosten für die Verpflegung, falls kein Catering vor Ort ist. Alkoholfreie Getränke sowie Speisen sind während des Auf- und Abbauens und natürlich während der Veranstaltung für den AN und den Helfern kostenlos zur Verfügung zu stellen

    Zitat

    Und wie ist das?

    Auf ein Neues :)

    Danke schonmal

    Gruß
    Clyde

    p.s. das war eine Antwort wie man sie sich nur wünschen kann :)

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 14. Juni 2005 um 23:19
    • #4

    zitieren üben :D


    ich rate eher zu einer prüfung der syntax -
    das kann word anscheinend noch nicht...

    und sollte es nicht so sein, daß der technische
    dienstleister sich um die einhaltung der
    technischen vorschriften kümmert und
    nicht der (ahnungslose) auftraggeber ?

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 14. Juni 2005 um 23:27
    • #5

    Vorschlag für § 12 und § 8:

    §12 Verpflegung:

    Catering (insbesondere die ausreichende Versorgung mit nichtalkoholischen Getränken) wird durch den AG gestellt. Alternativ dazu kann eine Verpflegungstagespauschale in Höhe von € 24,- pro eingesetzter Arbeitskraft vereinbart werden.


    § 8 GEMA:

    Etwaige anfallende GEMA-Gebühren liegen in der Verantwortung des AG. Der AN verfügt über ein Repertoire, welches aus Originalen und selbsterstellten Tonträgern (Kopien) besteht. Dieses ist bei einer Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA zu berücksichtigen. Auf Wunsch des AG wird der AN lediglich Originale verwenden. Weitere Informationen erteilt die GEMA während der üblichen Geschäftszeiten unter 030/21 245 00.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 15. Juni 2005 um 07:51
    • #6
    Zitat von "hasenfuß"

    zitieren üben :D


    ich rate eher zu einer prüfung der syntax -
    das kann word anscheinend noch nicht...

    und sollte es nicht so sein, daß der technische
    dienstleister sich um die einhaltung der
    technischen vorschriften kümmert und
    nicht der (ahnungslose) auftraggeber ?

    Ja, das zitieren ging daneben :roll:

    Durch Word ist es noch nicht gelaufen, kommt aber noch...

    Die Einhaltung der Technischen Vorschriften übernehme ich ja auch bei Meinem Material.
    Aber der AG hat die Pflicht der Überprüfung oder nicht? Ebenso bei gestellten Bühnen o.ä. liegt das in der VA-Verantwortung....oder?
    Ich bin sicherlich nicht in der Lage, etwas abzunehmen und dem entsprechend zu Prüfen, dafür ist der TÜV und das Bauamt zuständig und die sollte wohl der AG beauftragen oder nicht?


    Gruß
    Clyde

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 15. Juni 2005 um 07:52
    • #7
    Zitat von "Johnny"

    Vorschlag für § 12 und § 8:

    §12 Verpflegung:

    Catering (insbesondere die ausreichende Versorgung mit nichtalkoholischen Getränken) wird durch den AG gestellt. Alternativ dazu kann eine Verpflegungstagespauschale in Höhe von € 24,- pro eingesetzter Arbeitskraft vereinbart werden.


    § 8 GEMA:

    Etwaige anfallende GEMA-Gebühren liegen in der Verantwortung des AG. Der AN verfügt über ein Repertoire, welches aus Originalen und selbsterstellten Tonträgern (Kopien) besteht. Dieses ist bei einer Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA zu berücksichtigen. Auf Wunsch des AG wird der AN lediglich Originale verwenden. Weitere Informationen erteilt die GEMA während der üblichen Geschäftszeiten unter 030/21 245 00.

    Alles anzeigen

    Danke für die ausschreibung :)
    Ich bin da mal so frei und Übernehme das so, OK?

    Gruß
    ´Clyde

  • Zwigges
    Beiträge
    550
    • 15. Juni 2005 um 07:55
    • #8

    Hi zusammen,

    die AGB´s erinnern mich schwer an meine :D , aber sie waren ja auch dazu da ein Grundgerüst für andere zu liefern.
    Jetzt wo ich die nochmal in leicht abgeänderter Form lese, könnte ich meine ja auch mal überarbeiten....

    Gruß
    Zwigges

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 15. Juni 2005 um 07:58
    • #9
    Zitat von "Zwigges"

    Hi zusammen,

    die AGB´s erinnern mich schwer an meine :D , aber sie waren ja auch dazu da ein Grundgerüst für andere zu liefern.
    Jetzt wo ich die nochmal in leicht abgeänderter Form lese, könnte ich meine ja auch mal überarbeiten....

    Gruß
    Zwigges

    Wer weiß, evtl. ist da auch ein Teil von Dir mit bei :)
    Habe eigentlich alles zusammengsucht was ich so finden konnte...VPLT, Forum und Inet allgemein :D

  • elch
    Profi
    Beiträge
    271
    • 15. Juni 2005 um 21:21
    • #10

    ich würde das "vollwertige catering" mit aufnehmen...
    im nebensatz dazu "(kein fastfood, döner, pizza oder sonstiges)"

    beim nachfragen kannst du ihm dann sagen, dass paar belegte brötchen ok sind... - halt je nach VA-größe anpassen...
    aber mcD, bk oder dergleichen kann er selbst essen, reicht schon, wenn wir das auf der fahrt machen :wink:

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 15. Juni 2005 um 22:07
    • #11
    Zitat von "elch"

    aber mcD, bk oder dergleichen kann er selbst essen, reicht schon, wenn wir das auf der fahrt machen :wink:

    Naja, also ich hatte schon eine Internationalen DJ, den ich am Tag nach der Party gefragt hab, ob und was/wo er was essen will vor seinem Rückflug und der wollte zu MC-Doof :)

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 15. Juni 2005 um 22:22
    • #12

    Es gibt übrigens ein AGB Gesetz!!!
    Bitte beachten

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 15. Juni 2005 um 22:38
    • #13
    Zitat von "DJ Detto"

    Es gibt übrigens ein AGB Gesetz!!!
    Bitte beachten

    Detto

    Jetzt wird´s interessant...aber so richtig...

    Hast Du bitte mal eine Link für mich?

    Habe, meine ich zumindest, noch nichts davon gehört....hmmm... :oops:

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 15. Juni 2005 um 22:41
    • #14

    Ich würde vorschlagen, an dieser Stelle die Diskussion erst mal abzubrechen, und dann macht jemand einen Entwurf, der da etwas mehr Routine hat...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Clyde
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    2.962
    Marktplatz Einträge
    2
    • 15. Juni 2005 um 22:58
    • #15
    Zitat von "ADMIN"

    Ich würde vorschlagen, an dieser Stelle die Diskussion erst mal abzubrechen, und dann macht jemand einen Entwurf, der da etwas mehr Routine hat...

    Ok, wer ist in der Lage soetwas zu tun?
    Im Prinzip wäre eine Professionelle anlaufstelle sicher das beste für so ein anliegen...aber das will auch bezahlt werden...

    Ich denke mir einfach, das es bei einer einfachen Prüfung einer Vorlage günstiger wird, oder?


    Gruß
    Clyde


    p.s Alles was meine Mobildisco betrifft wird durch meine hauptberufliche Tätigkeit vorfinanziert und die kosten werden erst im nachhinein von den Einnahmen gedeckt. Meine Liquidität solcher Vorhaben ist dadurch begrenzt was der Grund ist diesen Weg hier zu wählen.
    Mir schenkt niemand was und ich habe halt auch nix zu verschenken...

  • Johnny
    Verifiziert
    Beiträge
    474
    • 15. Juni 2005 um 23:21
    • #16

    *fehler, bitte löschen*

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
    Handyfragen? - Hier gibt's die Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von Johnny (15. Juni 2005 um 23:34)

  • DJ Detto
    Profi
    Beiträge
    2.178
    • 15. Juni 2005 um 23:21
    • #17
    Zitat von "Clyde"

    Jetzt wird´s interessant...aber so richtig...

    Hast Du bitte mal eine Link für mich?

    Habe, meine ich zumindest, noch nichts davon gehört....hmmm... :oops:

    Einen LINK nicht aber

    Beck Texte im dtv Handelsrecht
    ISBN 3-423-05599-5

    Da findet man AGB der Banken
    AGB Gesetz
    BGB
    HGB
    UN-Kaufrecht
    ZivilprozeßOrdnung

    u.a.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 15. Juni 2005 um 23:40
    • #18

    => http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/agb/


    Zitat

    Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.

    Zitat

    Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

    Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.


    Was hat überhaupt die GEMA in der AGB verlohren?
    Wenn keine GEMA gezahlt wurde und die merken das, bekommt erst mal der Hallenbetreiber die Rechnung, die er dann an den Veranstalter weiterreichen muss. DU hast damit garnix zu tun - so lange du nicht ausdrücklich was ausmachst.

    Einmal editiert, zuletzt von Mnyut (15. Juni 2005 um 23:42)

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 15. Juni 2005 um 23:41
    • #19

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agbg/

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 16. Juni 2005 um 00:24
    • #20

    Ich werfe mal folgenden Vorschlag in den Raum:

    Zitat

    Damit wir den Auftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausführen können, müssen vorab einige Punkte geklärt werden.

    Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese allgemeinen Vertragsbedingungen durchzulesen und bei Unklarheiten rechtzeitig nachzufragen.

    Sollten Sie einzelne Punkte nicht einhalten können oder wollen, dann informieren Sie uns baldmöglichst, nach Möglichkeit noch vor Vertragsabschluss, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

    §1 Vertragsabschluss

    Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Es handelt sich dabei um einen Mietvertrag über das eingesetzte Material und einen Dienstleistungsvertrag über die Arbeit als Discjockey.

    §2 Voraussetzungen

    Wir brauchen am Einsatzort folgende Voraussetzungen:

    - zwei mit jeweils 16A einzeln abgesicherte Stromanschlüsse
    - ein Tisch mit den Mindestmaßen 1,50m Breite und 0,50m Tiefe.
    - zwei Stunden für den Aufbau
    - eine Stunde für den Abbau
    - eine Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsraum

    §3 Verpflegung

    Unsere Kalkulation basiert auf der Annahme, dass wir eine ordentliche Mahlzeit sowie alkoholfreie Getränke gestellt bekommen. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Entsprechendes selbst organisieren. Wir stellen dann eine Pauschale von 20,- Euro in Rechnung.

    §4 Bezahlung

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden wir nach Aufbau der Anlage, aber vor Beginn der Veranstaltung bar bezahlt. Wir sind Kleinunternehmer nach §19 UStG und können somit keine Mehrwertsteuer ausweisen.

    §5 Ausfallhonorar

    Unser Vertragspartner kann den Auftrag ohne Angabe von Gründen stornieren. Es gilt dann folgendes Ausfallhonorar als vereinbart:

    Stornierung früher als 10 Tage vor Aufbaubeginn: kein Ausfallhonorar
    Stornierung 5 - 10 Tage vorher: 10 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 3 - 5 Tage vorher: 20 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 2 - 3 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung 24 - 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung weniger als 24 Stunden vorher: 70 % des vereinbarten Entgelts
    Stornierung nach Aufbaubeginn: 100 % des vereinbarten Entgelts

    (Das vereinbarte Entgelt ist die Summe aus dem Mietpreis und des vereinbarten Arbeitsentgelts.)

    §6 Sicherheit der Veranstaltung

    Unser Vertragspartner haftet dafür, dass der Veranstalter die gesetzlichen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt, und ersetzt uns alle Schäden, die aus der Mißachtung solcher Vorschriften und Pflichten entstehen.

    Insbesondere weisen wir auf folgende Pflichten hin:

    a) Für eine Veranstaltung kann eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein.

    b) Der Raum muss gegenenfalls eine entsprechende baurechtliche Zulassung besitzen. Für bühnentechnische Einrichtungen gibt es zahlreiche Sicherheitsvorschriften

    c) Dem Veranstalter obliegt die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Publikum und die Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen Beschäftigten.

    d) Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.

    e) Der Veranstalter hat die Veranstaltung gegebenenfalls der GEMA zu melden.

    f) Der Veranstalter haftet für die eingebrachten Gegenstände. Zumindest haftet unser Vertragspartner uns für Diebstahl und Beschädigung des gemietete Equipment vom Eintreffen am Veranstaltungsort bis zu dessen Verlassen.

    §7 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

    Alles anzeigen

    Zur Begründung:

    1.) Möglichst klar verständlich formulieren. Das potentielle Auftragsnehmer soll ja nicht abgeschreckt werden.

    2.) Nichts regeln, was nicht ohnehin schon so oder so ähnlich durch Gesetzt geregelt ist. Möglichst kurz bleiben.

    3.) Vertragsstrafen bei Nichtbezahlung können nicht durch AGB vereinbart werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™