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Vorraussetzungen Selbsständigkeit?

  • Tobi der Gaukler
  • 21. Juni 2005 um 14:51
  • Tobi der Gaukler
    Beiträge
    27
    • 21. Juni 2005 um 14:51
    • #1


    Hi @All,
    ich habe folgende Frage:
    Was für Vorraussetzungen gibt es, wenn ich mich als Freelancer selbsständig machen möchte?
    Brauche ich dazu eine Ausbildung zur Fachkraft / zum Meister?

    Laut der Handwerkskammer bräuchte ich dazu den Meister, da es um Handwerkliche Tätigkeiten
    geht (Bereitstellen d. Stromversorgung, Rigging); aber ich glaube nicht, dass jeder Freelancer einen Meisterbrief hat, oder??

    Oder ist es so, dass sich bei / nach der Gewerbeanmeldung niemand darum kümmert??

    Außerdem sagen VerStVerO und C1 ja auch, dass Fachkräfte / Meister anwesend sein müssen. Wie sieht es damit aus?

    Und noch eine Frage:
    Wie läuft das mit den Sozialversicherungen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin, aber auch noch angestellt bin?

    Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe
    Gruß Tobi der Gaukler

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 21. Juni 2005 um 15:34
    • #2
    Zitat von "Tobi der Gaukler"


    Laut der Handwerkskammer bräuchte ich dazu den Meister, da es um Handwerkliche Tätigkeiten
    geht (Bereitstellen d. Stromversorgung, Rigging); aber ich glaube nicht, dass jeder Freelancer einen Meisterbrief hat, oder??

    Oder ist es so, dass sich bei / nach der Gewerbeanmeldung niemand darum kümmert??

    Außerdem sagen VerStVerO und C1 ja auch, dass Fachkräfte / Meister anwesend sein müssen. Wie sieht es damit aus?

    Und noch eine Frage:
    Wie läuft das mit den Sozialversicherungen, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin, aber auch noch angestellt bin?

    Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe
    Gruß Tobi der Gaukler

    Die Handwerkskammer will in erster Linie einmal zahlende Mitglieder. :lol:
    Zum Meister: Die Handwerkskammer lebt in ihrer eigenen Welt.
    Bei "Meister" wird dort an den Handwerksmeister gedacht, im konkreten Fall an einen Elektrikermeister, der nach VStVo usw. immerhin Elektrofachkraft ist.
    Der nach VstVo geforderte Meister für VA-Technik ist IHK-Meister, d.h. er hat seine Prüfung vor der Industrie-und Handelskammmer abgelegt.

    Nebenberuflich und selbständig schließen einander aus. Entweder du machst das ganze nebenberuflich oder selbstständig.
    Deinen Arbeitgeber solltest du aber in Kenntnis setzen.

    Du brauchst:
    - Gewerbeanmeldung
    - Betriebshaftpflicht
    - BG-Mitgliedschaft ist freiwillig

    Das Finanzamt meldet sich ganz von alleine, sie bekommen die Information vom Gewerbeamt.
    Du gibst dann mit der Steuererklärung die Anlage GSE (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) sowie die Umsatzsteuererklärung ab.

    Ab gewissen VA/Bühnengrößen besteht eine Anwesenheitspflicht für Fachkraft / Meister, welcher aber nicht du sein musst.

    Armin
    Handwerksmeister

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  • ADMIN
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    • 21. Juni 2005 um 17:40
    • #3
    Zitat von "hell&dunkel"

    Ab gewissen VA/Bühnengrößen besteht eine Anwesenheitspflicht für Fachkraft / Meister, welcher aber nicht du sein musst.

    Du musst Dich da auch nicht darum kümmern, dass einer da ist, sondern der Betreiber/Veranstalter.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • strctor
    Beiträge
    26
    • 3. Juli 2005 um 13:29
    • #4

    Hallo,
    zu diesem Thema wollte ich die sagen, habe mich vor einem Monat auch selbständig gemacht. Habe aber die Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Man muss keinen Beruf in der VT gelernt haben, um sich in der Branche selbständig zu machen.
    Du musst nur zu deinem Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe anmelden. Die genaue Berufsklassenbezeichung muss heißen Dienstleistungen für Veranstaltungstechnik. Das kostet dich dann ca. 35€.
    Dann wirst du um eine Betriebshaftpflicht nicht herum kommen, weil du sonst für jeglichen Schaden gegenüber Dritten selbst aufkommen musst. Da kann ich dir aber einen super Tip geben für eine gute, günstige Versicherung: Das ist das Versorgungswerk der Deutschen Medien- und Veranstaltungswirtschaft GmbH. http://www.vdmv.de Wenn du eigenes Material hast, wirst du um eine Elektronikversicherung auch nicht herum kommen. Das heißt dein, und das Material jedes Verleihers bei dem du Material zumietest ist dann mit versichert.
    Der ganze Spaß kostet dann abhängig vom Wert deines Materials.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

    Gruß Sebastian

    Sicher ist sicher

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 3. Juli 2005 um 13:43
    • #5
    Zitat von "Strctor"

    Hallo,
    zu diesem Thema wollte ich die sagen, habe mich vor einem Monat auch selbständig gemacht. Habe aber die Ausbildung noch nicht abgeschlossen.


    Ausbildung -> abhängig beschäftigt-> nicht selbstständig.
    Du hast ein Gewerbe angemeldet.

    Die Sache mit der Elektronikversicherung kann auch wichtig sein.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • strctor
    Beiträge
    26
    • 3. Juli 2005 um 18:43
    • #6

    Ausbildung -> abhängig beschäftigt-> nicht selbstständig.

    Du hast natürlich recht, sorry falsche Formulierung.

    Sicher ist sicher

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 3. Juli 2005 um 19:22
    • #7
    Zitat von "Strctor"

    Das kostet dich dann ca. 35€.

    Wow, bei uns kostet das 10 Euro 8)

  • strctor
    Beiträge
    26
    • 3. Juli 2005 um 19:56
    • #8
    Zitat von "Mnyut"
    Zitat

    Wow, bei uns kostet das 10 Euro 8)

    schön wärs...

    Sicher ist sicher

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 4. Juli 2005 um 12:46
    • #9
    Zitat von "Strctor"

    Wenn du eigenes Material hast, wirst du um eine Elektronikversicherung auch nicht herum kommen. Das heißt dein, und das Material jedes Verleihers bei dem du Material zumietest ist dann mit versichert.
    Der ganze Spaß kostet dann abhängig vom Wert deines Materials.

    Elektronikversicherungen schliessen aber oft angemietetes Material aus. Also aufgepasst.

  • Joerg Roeser
    Beiträge
    153
    • 6. Juli 2005 um 17:27
    • #10

    Mit dem zugemieteten Material ist meist eine extra zu bezahlende Zusatzoption, die mann aber haben sollte. Wenn Du eine gute Versicherungs suchst, würde ich dir Die Züricher empfehlen. Bei denen sind wir seitem wir Stress mit Axa Media hatten. Ach ja und günstiger sind sie auch noch.

    Jörg Röser
    Fa. ProAudio Eventing
    Im Elsteroth 14
    53639 Königswinter
    Tel.: +49 (0)22239069808
    Mobil: +49 (0)1705830875

  • Tobi der Gaukler
    Beiträge
    27
    • 5. Oktober 2005 um 13:11
    • #11

    Hallo Leute,
    da ich mich im Moment mit diversen Vorschriften BGV C1, VStVO usw. beschäftige sind nochmsl ein paar Fragen zu dem Thema aufgetaucht:

    1.) Wenn ich von einer Firma den Auftrag bekomme auf einer Veranstaltung das Licht auf- / abzubauen, einzurichten, zu Steuern, dazu noch ein paar Hands bekomme, wer auser mir sollte dann für die Vorschriftsmäßigkeit und die Sicherheit der Lichtanlage (und dem rest des Veranstaltungsortes) zuständig sein?

    2.) Noch extremer sieht die Sache doch aus, wenn ich die Technik selbst stelle. Dann bin ich ja die ausführende Firma. Und wenn ich nicht noch einen Ton-Techniker brauche, kann ich es mir nicht leisten noch einen extra Techniker zu bezahlen.

    3.) In der BGV C1 steht: (DA zu §15 Abs. 1)
    "Als Bühnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung,
    Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure und Techniker für Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister."

    Meine Frage: Ist hierbei die die Ausbildung zwingend vorgeschrieben, oder gilt es hier auch wenn ich aufgrund meiner Erfahrungen und Kenntnisse der Vorschriften die Sicherheit beurteilen und Gefahren abwenden kann?

    Vielen herzlichen Dank im Vorraus
    Tobi der Gaukler

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)

  • strctor
    Beiträge
    26
    • 5. Oktober 2005 um 13:25
    • #12

    Zunächst ist die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt) dafür zuständig, die Sachlage zu beurteilen und die Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen.
    Als nächstes heißt es ganz klar. Der Betreiber/Veranstalter hat sich sachkundig zu machen. Er kauft dich als Firma ein, da er die Sachlage nicht kennt, weil er keine fachliche Kompetenz hat.

    Nun zur Frage, ob eine Fachkraft vorgeschrieben ist.
    Es kommt darauf an, in welchem Bundesland du lebst und arbeitest.
    In allen Bundesländern, außer BAYERN, BERLIN gilt die neue VStättV.
    Das heißt, dass ab einer möglichen Zuschauerahl (bezieht sich auf die Hallengröße) von 200 Personen mindestens eine Fachkraft anwesend sein muss. Das gilt auch nur bei Bühnen unter 200m². Über 200m² Grundfläche und einem Bühnensturz über 1m Höhe muss ein Meister für Veranstaltungstechnik vor Ort sein.

    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

    Sicher ist sicher

  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 6. Oktober 2005 um 13:18
    • #13
    Zitat von "Tobi der Gaukler"

    Hallo Leute,
    da ich mich im Moment mit diversen Vorschriften BGV C1, VStVO usw. beschäftige sind nochmsl ein paar Fragen zu dem Thema aufgetaucht:


    sehr gut... Es gibt leider zu viele, die sich mit o.g. Vorschriften gar nicht auskennen, obwohl sie bereits einige Zeit ein Gewerbe führen. Glücklicherweise werden es aber immer weniger...

    Zitat von "Tobi der Gaukler"

    1.) Wenn ich von einer Firma den Auftrag bekomme auf einer Veranstaltung das Licht auf- / abzubauen, einzurichten, zu Steuern, dazu noch ein paar Hands bekomme, wer auser mir sollte dann für die Vorschriftsmäßigkeit und die Sicherheit der Lichtanlage (und dem rest des Veranstaltungsortes) zuständig sein?


    Die Einhaltung der VStättV, auch der Anwesenheitspflicht von Fachkräften obliegt zunächst mal dem Betreiber der Versammlungsstätte, der die Verantwortung weitergibt an angestellte Mitarbeiter (Hallenmeister etc.) oder je nach Location auch an den jeweiligen Mieter/Veranstalter. Mit einer Beauftragung zur technischen Ausstattung der Veranstaltung wird nicht automatisch die Verantwortung gem. VStättV an Dich übertragen, Du bist nicht verpflichtet einen Meister etc. zu stellen. Aber wer, wenn nicht unsere Branche ist dafür geeignet? Der Veranstalter oder Hallenbetreiber wird Dich daher bitten, diese Fachkraft zu stellen, wenn er die VStättV einhalten möchte und niemand anderen hat. Das ist sozusagen eine weitere Dienstleistung in Deinem Portfolio. Du kannst selbstverständlich auch, wenn Du keinen Meistertitel hast, einen hinzubuchen und natürlich extra dem Kunden verrechnen.

    Auch mit einem externen Verantwortlichen gem. VStättV bist Du als Firma weiterhin für Dein Handeln verantwortlich. Wenn also bestimmte Vorschriften von Dir oder Deinem Personal nicht eingehalten werden, und es zu einem Unfall kommt, kann es schnell dazu führen, daß Du zur Haftung gezogen wirst.

    Zitat von "Tobi der Gaukler"

    2.) Noch extremer sieht die Sache doch aus, wenn ich die Technik selbst stelle. Dann bin ich ja die ausführende Firma. Und wenn ich nicht noch einen Ton-Techniker brauche, kann ich es mir nicht leisten noch einen extra Techniker zu bezahlen.


    Na, das sollte aber in der Gesamtkalkulation aufgehen. Das heisst, im Angebot muss halt der Meister und der Tontechniker etc. extra drinstehen. Die Frage ist dann also nicht, ob DU Dir das leisten kannst, sondern der Kunde. Andere Firmen müssen ja auch das Personal stellen und verlangen ebenso entsprechende Tagessätze für den Meister etc.

    Zitat von "Tobi der Gaukler"

    3.) In der BGV C1 steht: (DA zu §15 Abs. 1)
    "Als Bühnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung,
    Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure und Techniker für Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister."

    Meine Frage: Ist hierbei die die Ausbildung zwingend vorgeschrieben, oder gilt es hier auch wenn ich aufgrund meiner Erfahrungen und Kenntnisse der Vorschriften die Sicherheit beurteilen und Gefahren abwenden kann?

    Der Gesetzgeber hat absichtlich keine Auflistung und abschliessende Beschreibung der Berufsgruppen in den Gesetzestext mit aufgenommen, sondern das eben nur als Beispiel angeführt, was er unter "Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung" versteht. Da aber nicht jeder, der meint, genügend Berufsjahre hinter sich zu haben, als "erfahren" gilt, gibt es für solche Fachkräfte von der obersten Bauaufsichtbehörde ein Befähigungszeugniss. Die Bedingungen welche Kriterien hierfür gelten, sind mir leider nicht bekannt. Eine Selbstbeurteilung reicht aber leider hierfür nicht aus, schliesslich müssen ja die Leute vom Ordnungsamt vor Ort dann das ja auch überprüfen können...

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