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Umgang mit Warnungen

  • dasich
  • 11. August 2005 um 12:55
  • dasich
    Profi
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    960
    • 11. August 2005 um 12:55
    • #1

    Hallo zusammen
    Ich muß doch mal meine Meinungen zu dem Brett Warnungen abgeben.
    Also ich bin in der glücklichen Lage, dass ich weder bis jetzt warnen musste noch vor mir gewarnt worden ist.

    Grundsätzlich finde ich das Brett gut wenn es gerechtfertigt ist.
    Warum ich jetzt hier schreibe: Wann ist eine Warnung gerechtfertigt?
    Als Anlass nehme ich den Fall LSV-Hamburg.
    Natürlich ist eine Lieferverzögerung von 2-3 Wochen ärgerlich und kann sehr viel Unheil bringen. Aber deshalb jemanden direkt an den Pranger stellen?

    Man muß im schlimmsten Fall davon ausgehen, das einer die Überschrift liest und nicht weiter, somit nicht beurteilen kann worum es geht aber den Namen im Kopf hat.
    Allgemein Bekannt, schlechte Nachrichten verbreiten sich wie ein Lauffeuer.

    Meine Bitte daher: mit solchen Warnungen äusserst vorsichtig umzugehen.

    P.S. nein ich habe keine Aktien der genannten Firma :D

    Es grüßt der Stephan

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 11. August 2005 um 13:48
    • #2

    Also, wenn ich in der Überschrift jemanden erkenne, mit dem ich zu tun habe, dann interessiert mich der Inhalt schon brennend.

    Lieferverzögerungen können ganze Veranstaltungen ausfallen lassen, weil man sich darauf verlässt, daß die Ware doch noch 2 Tage vor der Veranstaltung wie versprochen ankommen wird. Dann bleibt keine Zeit mehr die Ware wo anders zu bestellen.

    Ich denke, die Warnungen sind gerechtfertigt, wenn der Verkäufer es nicht für nötig befindet den Kunden über die Lieferverzögerung zu informieren und ihm die Chance gibt die Ware, wenn dringend nötig, wo anders zu bestellen.

    Erst recht ist es gerechtfertigt, wenn auf Anfragen über den Status gar keine Antwort kommt.

    Der Leser der Warnungen kann dann immer noch entscheiden, ob er dort einkauft. Wenn er keine dringend termingenaue Ware braucht, kann er es immer noch tun, es spricht ja nichts gegen das Angebot und die Versandabwicklung des Händlers, sondern nur gegen seine Sorgfalt. Bei termingenauer Ware war es ganz gut so, daß man mitbekommen hat, daß die Sorgfalt des Verkäufers nachlässt. Die Sorgfalt bleibt nämlich als erstes auf der Strecke, wenn man in Hektik ist, der Arbeit nicht mehr hinterher kommt, selbst auf den Veranstaltungen mit anpacken muss und dabei den Verkauf notgedrungen mitlaufen lassen muss.

  • Mechwerkandi
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    • 11. August 2005 um 14:30
    • #3

    Wenn sich in einem eng umgrenzten Markt wie VA-Technik von fünf Postings drei irgendwie um Lieferverzug drehen, dann mache ich mir schon einen Reim darauf.

  • Ravemaster
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    4.506
    • 11. August 2005 um 14:45
    • #4

    wenn jemand eine woche vor einer VA die anlage dafür bestellt ist er selber schuld!
    es kann IMMER was dazwischen kommen wobei ich mit Lieferverzögerungen ja schon fast rechnen würde.
    es kann ja auch mal ne außnahme sein.

    wobei ich denke das der LSV selber schuld hat wenn er nicht auf emails reagiert. aber das sei jetzt mal so stehengelassen.

    ich halte es für übertrieben nach einem oder anderthalb monaten schon zu warnen.

    ich würde warnen wenn:
    1. betrug besteht
    2. lieferungen nach 2 monaten nicht da sind
    3. Probleme mit dem Service vorhanden sind (garantieprobs usw)

    aber nach einem monat abzuwarnen halte ich für schwachsinn.
    grade weil dieses auch geschäftsschädigend ist obwohl der LSV möglicherweise nichts dafür kann.

    greetz Malte

  • treibsand
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    • 11. August 2005 um 15:29
    • #5

    Ich halte eine Warnung erst für Berechtigt, wenn man mehr oder minder allgemeine Fristen beachtet.
    Bei Zahlungsfristen wären das quasi 4 Wochen zzgl. Mahnfristen etc.pp - alles in allem mindestens 3 Monate...

    Eine Warnung ist eine Warnung und kein freundlich gemeinter Hinweis, daß man bei Geschäftspartner XY mal auf Lieferverzug oder Zahlungstermine achten sollte.

    Ich kenne haufenweise Kollegen, bei denen man schonmal nachhaken muß, ob eine Rechnung denn endlich bezahlt wird und halte das in gewissen Grenzen für absolut unbedenklich und normal.
    Ein (verfrühtes) warnen ist auch immer geschäftsschädigend.

    Ein Eintrag im Warnungsbrett ist IMHO nur gerechtfertigt, wenn ein Vertragspartner versucht zu betrügen, absolut zahlungsunwillig oder so unfähig ist, daß von ihm/seinem Betrieb eine Gefährdung für dritte ausgeht.
    Bei letzterem schliesse ich mal ausdrücklich das Segment der HKS aus und denke eher an den "professionellen" Laser, Strom oder Riggingbereich.

    edit: etwas konkretisiert/verständlicher formuliert.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

    Einmal editiert, zuletzt von treibsand (12. August 2005 um 00:20)

  • mringhoff
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    • 11. August 2005 um 15:38
    • #6

    sehe das auch so, daß das Warnbrett nach sorgfältiger Überlegung genutzt werden sollte. Erstens für uns Anwender: wenn irgendwelche Kleinigkeiten oder Streitereien im Warnbrett ausgetragen werden, nimmts keiner mehr ernst.
    Zweitens für den Warnenden selbst: Vorsicht vor unbedachten Anschuldigungen, die öffentlich gemacht werden. Es kann schnell zu teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen!

    Ich sehe regelmäßig ins Warnbrett und lese die Infos, ärgere mich aber, wenn mal wieder einer gepostet hat, weil mal wieder irgendwo was nicht reibungslos geklappt hat oder wenn sich Hobbykistenschlepper ihren lokalen Kleinkrieg dort austragen.

    Lieferverzögerungen gehören zu den üblichen Problemen eines normalen Gewerbebetriebs. Manchmal kanns halt mal dumm laufen. Termingebundene Dinge dann explizit absprechen, schriftlich bestätigen und Kontakt zum Lieferanten halten. Wenn Absicht, Betrug, Insolvenz etc. dahinter steht, würde ich davor warnen, ansonsten sollten die Streitereien mit dem Lieferanten dirket ausgetragen werden. Notfalls kann man ihn ja in Lieferverzug setzen, anmahnen und evtl. Schadensersatz fordern. Wen interessiert denn das schon groß, wenn Lieferant xy einen Boxenbausatz nicht pünktlich liefert?

    Zu Ravemaster Punkten würde ich noch ergänzen:
    - eingeleitetes gerichtliche Mahnverfahren
    - Insolvenz und Konkurs
    - Unterschlagung und andere strafbare Handlungen

    Im Streitfall sollte das alles belegt werden können, also keine Warnungen wie "ich habe gehört, xy soll pleite sein..."

    Zitat von "treibsand"

    Ich halte eine Warnung erst für Berechtigt, wenn man mehr oder minder allgemeine Fristen beachtet.
    Bei Zahlungsfristen wären das quasi 4 Wochen zzgl. Mahnfristen etc.pp.


    wäre für mich jetzt auch noch verfrüht, dann würde das Warnbrett voll von Mahnungen sein (leider). Dein zweites Kriterium "absolut zahlungsunwillig" oder "zahlungsunfähig" passt da besser. Ich würde da erst warnen, wenn nach erfolgloser Mahnserie der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wird.

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  • akustikkoppler
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    • 11. August 2005 um 15:57
    • #7
    Zitat von "mringhoff"

    ....Vorsicht vor unbedachten Anschuldigungen, die öffentlich gemacht werden. Es kann schnell zu teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen!

    kenne da einige (ex-)firmen die zu dem thema manigfaltig berichten können... ;) übrigens kann man sich mit falschen anschuldigungen sogar in deutschland untersuchungshaft einhandeln, wenn mans dann nicht irgendwann mal aufhört!

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
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  • treibsand
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    • 12. August 2005 um 00:24
    • #8
    Zitat von "mringhoff"

    Ich würde da erst warnen, wenn nach erfolgloser Mahnserie der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wird.

    Den Teil erspare ich mir bei Kunden, die eh nicht zahlen können. Das kostet mich nämlich zusätzlich Zeit, Geld und Nerven... :cry:
    Bevor es bei "seriösen" Kunden soweit kommt (passieren kann es ja leider jedem), sollte ein einigermassen kluger Unternehmer rechtzeitig die Notbremse ziehen können und dem Schuldner wenigstens noch etwas Geld aus der Tasche ziehen, bzw. die Schulden nicht ins Unermessliche ansteigen lassen.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 12. August 2005 um 11:13
    • #9
    Zitat von "treibsand"

    Den Teil erspare ich mir bei Kunden, die eh nicht zahlen können. Das kostet mich nämlich zusätzlich Zeit, Geld und Nerven
    ...

    Das kommt darauf an, meistens weiß man es ja nicht immer, wie es genau um den Kunden steht. Wenn eine Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird und ich das vorher schon weiß, dann vielleicht. Ansonsten kostet es Dich sicherlich Zeit und Nerven, aber es kommt oftmals Geld rein.
    Wegen ein paar Euros mach ich mir sicherlich nicht die Mühe, aber ab ein paar Hundert schon. Und: je schneller man den Titel erwirkt hat, desto größer sind die Chancen, daß der Gerichtsvollzieher etwas eintreibt. Die letzten beissen bekanntlich immer die Hunde.

    Und zur Info: Bei uns hat der Gerichtsvollzieher bei zahlungsunfähigen (weil extrem schlampig) oder zahlungsunwilligen Kunden bis jetzt alle Forderungen 100%ig eingetrieben. Das hat oft mal mehrere Montate gedauert, aber das Geld (incl. aller Auslagen, Gebühren, Verzugszinsen etc.) kam rein. Die Mühe wars bisher also wert.

    Manche Leute/Firmen sind zwar noch nicht pleite, aber liquiditätsmässig dermassen angespannt, daß sie eben nur noch die Forderungen begleichen, die am dringensten sind.

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  • guma
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    • 12. August 2005 um 19:23
    • #10

    Die LSV - Warnung fand ich denn auch etwas merkwürdig.

    Habe vor ziemlich genau 30 Jahren meine ersten JBL Lautsprecher dort gekauft ( K 140 :) ) und kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma, die sich so lang am Markt gehalten hat, jetzt Scheiß baut.

    Einmal editiert, zuletzt von guma (12. August 2005 um 21:41)

  • manuela
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    • 12. August 2005 um 19:39
    • #11

    der Paul hat wie jede andere Firma auch, Zulieferer. Wenn es da mal hapert weil einer von denen grade in Mallorca Bikinimäuse verwöhnt anstatt seine Sachen zu verschicken dann kriegt nicht er die Haue sondern LSV-Hamburg...

    Die Fa. ist klasse, das können hier gewiß zahllose andere auch bestätigen !

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • JuKom
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    • 12. August 2005 um 22:35
    • #12

    musste zwar auch schon einmal warten, Beratung&Produkte sind aber sehr gut

  • Mechwerkandi
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    • 13. August 2005 um 08:12
    • #13
    Zitat von "guma"

    Die LSV - Warnung fand ich denn auch etwas merkwürdig.

    Habe vor ziemlich genau 30 Jahren meine ersten JBL Lautsprecher dort gekauft ( K 140 :) ) und kann mir nicht vorstellen, dass eine Firma, die sich so lang am Markt gehalten hat, jetzt Scheiß baut.

    Hallo guma,

    da bist Du leider auf dem Holzweg.
    Der Laden, wo Du Deine JBL gekauft hast,
    die Firma "LSV Hamburg" vertreten durch die Herren Nuernberger & Ross, Stückenstrasse in Hamburg, existiert schon eine ganze Weile nicht mehr.
    Reste davon liefen noch eine ganze Weile unter "Happy Ross GmbH", das war aber mehr ein Vertrieb für alle möglichen Freizeitgeschichten.

    Die Firma "LSV Hamburg" vertreten durch Herrn Schmahl, hat damit nichts zu tun, das könnte man höchstens weitläufig als domain-grabbing bezeichnen.

  • guma
    Moderator
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    • 13. August 2005 um 08:31
    • #14

    @ Mechwerkandi, @ Kai

    Danke für dem Hinweis. Aber dreist ist das mit dem Namen ja schon. Der alte LSV Hamburg war eigentlich für die Selbstbauer vor 30 Jahren ne echte Institution, da es für viele Lautsprecherhersteller noch gar keine richtigen Vertriebe in Deutschland gab.

  • akustikkoppler
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    • 13. August 2005 um 10:35
    • #15
    Zitat von "JuKom"

    musste zwar auch schon einmal warten, Beratung&Produkte sind aber sehr gut

    dito! musste auch leider schonmal zumieten... aber die meisten hier (mich eingeschlossen) sind halt eher schlampige rock'n roller als pedantische maxistricher.

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