Ich zitiere:
"Ein Konzertbesucher, der sich beim GREEN DAY Gig 2001 in der Großen Freiheit in Hamburg Hörschäden zugezogen hatte, ist mit seiner Klage auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht in Hamburg gescheitert, weil der Konzertveranstalter nachweisen konnte, dass er die gesetztlich vorgeschriebenen Lautstärkebeschränkungen eingehalten hatte. In der Urteilsbegründung des Gerichts hieß es, Hörschäden trotz nicht übermäßig hoher Lautstärke deuten auf eine anlage- oder stressbedingte Überempfindlichkeit hin, für die der Konzertveranstalter nicht haften müsse."
Quelle: RockHard Magazin, Ausgabe 09 -2005