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Lautstärkebegrenzung in Kneipe

  • funzelpit
  • 10. Oktober 2005 um 09:14
  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 10. Oktober 2005 um 09:14
    • #1

    Ich muß bei einem Freund in der Kneipe nach Aufforderung des Ordnungsamtes wegen Beschwerden der Nachbarn einen Limiter einbauen.
    Nun stellt sich mir die frage, welchen Maximalwert darf man normalerweise in einem Wohngebiet erreichen und wo wird er gemessen.

    Ach so, sollte ich in der falschen Rubrik sein bitte verschieben

  • Kracky
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    12.055
    • 10. Oktober 2005 um 09:34
    • #2

    Um hier sicher zu gehen würde ich besagtes Ordnungsamt nach ihren Vorstellungen befragen. Nur die wissen auf was es ihnen ankommt. Allgemeingültig festgeschrieben ist da nicht viel, aber vielleicht schaust du mal die Infos von dbmess, vom Admin an.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
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    5.262
    • 10. Oktober 2005 um 11:58
    • #3

    Am Anfang lokaler Auseinandersetzungen von Gastrobetrieb und Nachbarn schreitet das Ordnungsamt nur halbherzig ein. Mit einer so undefinierbaren "Auflage" einen Limiter einzubauen, haben die Jungs dort zwar was unternommen (die Nachbarn erwarten das ja schliesslich von einem Ordnungsamt), aber es sind ja noch keine richtigen Auflagen. Ich würde jetzt auch nicht schlafende Hunde wecken, sonst kommt ein Bescheid mit 85dB auf der Tanzfläche oder so...

    Am besten ist, Ihr reduziert den Lärm einfach mal nach Eurem subjektiven Empfinden, so daß die Nachbarn etwas beruhigter im wahrsten Sinne des Wortes sind.

    Eine gute Massnahme ist auch, die besonderst tiefen Anteile der Bässe zurückzunehmen. Das trägt am weitesten, hat aber innen für das Publikum kaum Auswirkungen im Lautstärkeempfinden. Das geht natürlich nicht mit einem Dreiband-EQ.
    Größter Feind der Lärmreduzierung ist immer noch das subjektive Lautstärkeempfinden des DJs. Wenn der natürlich im laufe des Abends den "Bums" wieder anhebt, macht das alles keinen Sinn und das Ordnungamt kommt mit stärkeren Massnahmen...

    OT:
    hatte im Sommer eine Open-Air-Veranstaltung, da lautete eine Auflage vom Ordnungsamt zur Lärmbegrenzung: "Unter den Bässen ist Schaumstoff zu legen"
    Soviel zu der Kompetenz mancher Ämter...

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  • Ton_Opa
    Profi
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    490
    • 10. Oktober 2005 um 12:21
    • #4

    Die zulässige Lärmbelastung wird vom BundesImmissionsgesetz geregelt.
    Die Grenzwerte und Hinweise zum Messverfahren gibt die Technische Anweisung Lärm:

    http://www.dalaerm.de/materialien/talaerm.pdf

    gemessen wird am Beschwerde-Ort, also an dem Fenster des nächstgelegen Gebäudes mit möglichen Beschwerdestellern, dass am meisten mit Lärm belastet ist.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • ADMIN
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    1
    • 10. Oktober 2005 um 12:32
    • #5

    Der Kneipier hat das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit irgend etwas Schriftliches bekommen. Das muss man jetzt mit der erforderlichen Sachkenntnis lesen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wulfson
    Verifiziert
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    1
    • 10. Oktober 2005 um 13:36
    • #6

    ergänzung zu ton opa

    nach 22 uhr 35db(A) am beschwerdeort in wohngebieten...und selbst das ist sehr schwammig

  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 10. Oktober 2005 um 15:20
    • #7
    Zitat

    selbst das ist sehr schwammig

    Ich finde diese Angabe erschreckend konkret.
    Schwierig wirds bei den vorgeschlagenen Berechnungsformeln zur Ermittlung des Beurteilungspegels.

    Ihr seid gut beraten, wenn Ihr vor Ort den Energieäquivalenten Dauerschallpegel (A) messt. Diesen kann man an (entsprechend teuren) Meßgeräten sofort ablesen. Vielleicht kann euch das Ordnungsamt ein solches Meßgerät für wenig Geld zur Verfügung stellen. Einfach mal für 5 Minuten am nächstgelegenen Haus messen, wenn die Musik läuft und gerade keine Karavane von 40-Tonnern vorbeifährt. Dann hat man mal einen Anhaltspunkt.

    Ansonsten lässt man das Ordnungsamt am besten in Ruhe und fragt nicht " aber sie müssen doch wissen......" Man sollte froh sein, dass die sich so unkonkret äußern. Limiter einbauen, was (sinnvolles?) einstellen, versiegeln, messen, Messung protokollieren, fertig.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

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