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freistehenden Trusstower ohne Ausleger sichern mit Spanset?

  • lichtch
  • 18. Oktober 2005 um 11:18
  • lichtch
    Beiträge
    4
    • 18. Oktober 2005 um 11:18
    • #1

    Tag zusammen

    gestern Abend habe ich etwas mal sagen überraschendes gesehen. Da hat eine Firma in St. Gallen in der Tonhalle einen Trusstower mit Eurotruss errichtet (30x30cm) auf einer einfachen Bodenplatte (keine Base, keine Ausleger) und nur gegen verrutschen gesichert durch umstehende ca. 5cm hohe Holzplatten.

    Oben war der ganze freistehende 6m Tower, auf welchem ein 90 Grad Eckelement angebracht war mit einem grossen ARRI Schweinwerfer, nur mit einem Spanset an einen ca. 1 m Entfernten Pfosten "gezurrt". Die Last hing also im Spanset (siehe Bild, durfte die Bodenplatte leider nicht auch noch Fotografieren).

    [Bild entfernt, da es zu gross war, damit die Beiträge besser lesbar sind]
    http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/5…etsicherung.jpg

    Der Veranstalter fand das ganze sicher und berief sich auf das Unternehmen, dass es installiert hat und meinte, dass er somit aus dem Schneider sei, wenn etwas passieren würde. Die Halle war mit ca. 900 Personen so überfüllt, dass die Fluchtwege belegt waren und Leute bis in die Gänge standen. Mich würde interessieren, was Ihr dazu meint.

    Freundliche Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von lichtch (20. Oktober 2005 um 00:31)

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 18. Oktober 2005 um 11:47
    • #2

    Wie war die Bodenplatte befestigt?
    War sie überhaupt befestigt?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 18. Oktober 2005 um 11:54
    • #3
    Zitat von "lichtch"

    Oben war der ganze freistehende 6m Tower, auf welchem ein 90 Grad Eckelement angebracht war mit einem grossen ARRI Schweinwerfer, nur mit einem Spanset an einen ca. 1 m Entfernten Pfosten "gezurrt". Die Last hing also im Spanset (siehe Bild, durfte die Bodenplatte leider nicht auch noch Fotografieren).


    wie haben die denn das spanset um die säule gekriegt -
    dach hochgehoben ??

    oder war es bloß ein baumarkt-ratschgurt ?

    und warum steht der tower so lose rum ?

    oben und unten fest angeratscht und mit steels
    gesichert wäre das doch um einiges schöner.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

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    • 18. Oktober 2005 um 12:47
    • #4

    1.) Nach meinen Infos haben die Schweizer keine
    Versammlungsstättenverordnung oder ähnliches.
    Das "vereinfacht" ein paar Sachen. Vermutlich kennen
    die auch keine berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

    2.) Was kann denn passieren?

    a) das Seil versagt, dann fällt die Sache in's Publikum. Auf dem Seil ist
    aber nicht viel Last, ich sehe auch keine problematischen Hitzequellen,
    und wenn's brennt, dann ist das eher ein untergeordnetes Problem.

    b) jemand rennt unten gegen den Tower und das Teil kippt um, wird aber
    dann vom Seil aufgefangen. Vermutlich ist dann der Brenner hinüber.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Teddytaste
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    • 18. Oktober 2005 um 14:42
    • #5

    abgesehen davon erscheint mir die Angabe 6m nicht zu stimmen....
    sieht meines Erachtens nach 7-8m aus...

    peter birkholz

    pb-showtechnik.de

  • lichtch
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    • 18. Oktober 2005 um 22:08
    • #6

    Das wir keine genauen Vorschriften in der Schweiz haben ist genau das Problem. Deshalb richten sich viele Firmen hier nach den deutschen Vorschriften um sich gegen Fahrlässigkeitsvorwürfe abzusichern.

    Um die Fragen zu beantworten:
    - 7-8m kann sein, wollte nicht übertreiben
    - Auf dem Boden war eine ca. 6x10 m grosse Bodenplatte mit einem Kunstwerk installiert worden und darin war eine ca 5 cm tiefe Versenkung für den Tower. Somit konnte dieser nicht wirklich verrutschen. Er war aber auf keine Art befestigt und somit nicht gegen Kippen gesichert.
    - Wie sie es montiert haben, habe ich keine Ahnung, nehme an mit einem Genie Lift

    Ich hätte auch vielleicht besser konkret gefragt: Meine Sorge war, dass
    1. ein Spanngurt üblicherweise keine definierte Last hat, was wie hier im Forum gesagt, bei dieser Anwendung wohl nicht so schlimm ist, da ein relativ kleiner Hebel vorhanden ist.
    2. dass die Rätsche des Spannsets gemäss gewissen Riggingkursen brechen oder auslösen kann
    3. und meiner Ansicht nach das wichtigste: das Spanset nicht hitzebeständig ist und somit eine Stahlsicherung angebracht wäre. (Wie gross die Hitzeabstrahlung des ARRI 4 oder 6 KW Scheinwerfers ist kann ich nicht beurteilen, aber die Oberfläche von diesen bleibt ja üblicherweise nicht wirklich kühl.)
    4. der Turm gegen hinten gar nicht gesichert war

    Gruss

  • Jeremy
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    • 19. Oktober 2005 um 06:44
    • #7
    Zitat von "lichtch"

    (Die Sorge war, dass) ...
    4. der Turm gegen hinten gar nicht gesichert war

    ... und offenbar ebensowenig gegen Bewegungen von links nach rechts. Wenn da der immer und überall zu befürchtende betrunkene Vandale kommt und dem Turm einen kräftigen Schubs gibt, dann kippt das Ding einfach weg und fällt seitlich in die "Verspannung". Wenn wir nicht gleich das schlimmste annehmen wollen, dann bleibt er dort erstmal wie ein Schluck Wasser in der Kurve hängen, aber wenn das beim Publikum eine Massenflucht auslöst und dabei, wie beschrieben wurde, die Fluchtwege versperrt sind ...

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • TomyN
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    • 19. Oktober 2005 um 08:24
    • #8

    Hi,

    also zum ersten sieht das sehr nach ner Kirche aus. Da würde auch in Deutschland die Versamlungsstättenverordnung auch nicht greifen.
    Zum zweiten gibt es auch in Deutschland viele 'Veranstalter' im christlichen Bereich, die so froh sind, dass ihr Haus mal voll ist, dass sie sich über eine totale Überfüllung (auch nach vorheriger Belehrung) freuen. Zum anderen sind die Ordner, falls überhaupt vorhanden, nicht willig und fähig, ein böses Wort zu sprechen, oder gar jemanden zu ermahnen. Gott sei Dank (sic!) ist da imho noch nix schlimmes passiert.

    Wegen der Location kann man auch Besoffene und 'Trusskletterer' eigentlich ignorieren. Für mich wäre die Frage, wie gut ist die untere Befestigung, konkret ob sie die Truss auch noch seitlich führen könnte, wenn diese z.B. nach hinten kippt.

    Tomy

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  • GETEC
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    • 19. Oktober 2005 um 08:34
    • #9

    ohne die bodenkonstruktion genau gesehen zu haben ist alles hier vermutung, macht also nicht wirklich sinn, darüber zu diskutieren....

    getec

  • lichtch
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    • 19. Oktober 2005 um 12:57
    • #10

    vielen Dank für die Inputs

    war keine Kirche, sondern die Tonhalle in St. Gallen. Bin heute Nachmittag nochmal da. Vielleicht steht diese Konstruktion ja noch, dann schicke ich ein Bild von der Bodenplatte.

    Grüsse
    lichtch

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    • 19. Oktober 2005 um 14:01
    • #11
    Zitat von "TomyN"

    also zum ersten sieht das sehr nach ner Kirche aus. Da würde auch in Deutschland die Versamlungsstättenverordnung auch nicht greifen.

    VORSICHT: In der MVStättV (und somit den entsprechend umgesetzten landesrechtlichen Regelungen) sind zwar "Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind" ausgenommen, aber nur bei entsprechender Nutzung.

    Ich zitiere aus der Begründung:

    Zitat

    Wie auch bisher nach Absatz 2 VStättVO 1978, fallen Räume, die für den Gottesdienst gewidmet sind, nach Nummer 1 nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Damit sind Kirchen, Moscheen und andere für den Gottesdienst förmlich gewidmete Räume von der MVStättV ausgenommen. Dies gilt jedoch nur für Veranstaltungen, die den Widmungszweck nicht verlassen.


    Es bleibt die Frage, warum man das nicht gleich im Text ordentlich formuliert. (Wobei das nicht die einzige Stelle ist, an der man sich das fragt....)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • TomyN
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    • 19. Oktober 2005 um 14:12
    • #12

    :D Und wieder werden sich dann Richter und Theologen drüber streiten, was noch Gottesdienst ist, und was nicht. Ähnliche 'Diskussionen' gibt es seit Jahren mit der Gema, da die großen Kirchen pauschal Gema für 'Gottesdienstliche Veranstaltungen' zahlen.


    Tomy

    P.S. Wo gibt es denn die Erläuterungen? Ist das ein Kommentar (d.h Meinung eines Juristen) oder eine 'Durchführungsbestimmung' mit rechlich bindendem Charakter?

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    • 19. Oktober 2005 um 16:22
    • #13
    Zitat von "TomyN"

    P.S. Wo gibt es denn die Erläuterungen? Ist das ein Kommentar (d.h Meinung eines Juristen) oder eine 'Durchführungsbestimmung' mit rechlich bindendem Charakter?

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett…ettv_2005_b.pdf

    Das ist also von dem Gremium, das die MVStättV erstellt hat (und die Kommentare lehnen sich stellenweise in ihren Formulierungen sehr eng an diesen Text an....)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • zegi
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    • 19. Oktober 2005 um 18:24
    • #14
    Zitat von "lichtch"


    1. ein Spanngurt üblicherweise keine definierte Last hat, was wie hier im Forum gesagt, bei dieser Anwendung wohl nicht so schlimm ist, da ein relativ kleiner Hebel vorhanden ist.


    Stimmt nicht ganz. In der Regel ist auch bei Spanngurten die maximale Belastbarkeit angegeben. Das sind so zw. 100 - 500 kg, zumindest bei den Spanngurten, die ich schon in den Händen hatte.

    Mir scheint die Konstruktion auch etwas eigenartig und unsicher zu sein, aber wie gesagt, man sieht nicht alles, also ist ein objektives Urteil nicht möglich.


    Wenn der Fuss nicht rutschen könnte, wäre es äusserst unwahrscheinlich, dass die Konstruktion kippen würde. Eine Spanngurte ist schon stark belastbar.

    Auch wenn ich das nicht machen würde (wir orientieren uns auch an den Deutschen Normen), denke ich, dass keine grosse Gefahr bestanden hat.

    Der Ton macht die Musik.

  • lichtch
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    • 20. Oktober 2005 um 00:29
    • #15

    Ich war heute nochmals in der Halle und habe jemandem vom Veranstaltungstechnikunternehmen getroffen. Der hat mir erklärt sein Kollege hätte mir verschwiegen (weil wohl nicht gewusst), dass scheinbar unter den Groundplatte noch eine grösse Stahlplatte irgendwie angebracht sei, welche man aber nicht sehe, da sie unter dem Holzboden verschwindet. Falls dass wirklich der Fall ist, scheinen sie sich doch mehr überlegt zu haben, als man mir bei der ersten Besichtigung erklärt hat.

    Vielen Dank auf jeden Fall für die einzelnen Ausführungen.

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