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Gema Gebühren bei einer Geschlossenen Gesellschaft

  • .:markus:.
  • 22. Mai 2006 um 10:52
  • .:markus:.
    Beiträge
    165
    • 22. Mai 2006 um 10:52
    • #1

    Hi,

    Da ich demnächst eine Geschlossene Gesellschaft beschallen soll hat mich der Veranstalter drauf angesprochen wie das mit den Gema Gebühren aussieht. Ich sagte zu ihm das es bei eienr Geschlossenen Gesellschaft eigentlich keine Gema Gebühren gibt, da es ja wie gesagt eine Geschlossene, und somit Private Veranstaltung ist. Irre ich mich hierbei? Hab bei der Gema direkt nicht wirklich was gefunden das mir genau dies Bestätigt.

    Bei einer Geschlossenen Gesellschaft ist dann ja auch die Größe (also Personenanzahl) irrelevant oder?

    Markus

    2 Mal editiert, zuletzt von .:Markus:. (22. Mai 2006 um 12:27)

  • soundhit
    Beiträge
    223
    • 22. Mai 2006 um 11:02
    • #2

    bei geschlossenen veranstaltungen muss man kein gehma bezahlen!
    nur bei öffentlich also wo jeder an der veranstaltung teilnehmen kann!
    Außerdem ist gehma meißt die sache des veranstalters und nicht des verleihers oder des DJ's!
    mfg
    chris

  • .:markus:.
    Beiträge
    165
    • 22. Mai 2006 um 11:11
    • #3

    Das ist doch mal ne Prompte Antwort.

    Da bin ich ja bestätigt in meinem denken. Klar ist es sache des Veranstalters, nur dieser hatte mich ja um hilfe gebeten weil er sich damit nicht so gut auskennt.

    Danke für die Antwort

    Markus

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 22. Mai 2006 um 13:04
    • #4

    Eigentlich eine Frage für http://www.veranstalter-forum.de ...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 22. Mai 2006 um 19:50
    • #5

    Man sollte GEMA schon richtig schreiben, wenn man eine kompetente Antwort gibt :wink:

    Du musst alle Leute kennen, die auf der Party sind, nur dann ist es wirklich eine private Fete.
    Ab einer gewissen Personenzahl nimmt dir das keiner mehr ab.
    Eine Fete ist ebenso nicht mehr privat, wenn Eintritt verlangt wird.

    Der DJ oder auch Vermieter ist sehr wohl für die GEMA (und BNetzA) zuständig, wenn er diese Verantwortung nicht ausdrücklich vertraglich an den Veranstalter übergibt.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • party-kremser
    Beiträge
    177
    • 22. Mai 2006 um 20:05
    • #6

    sers

    wollten auch jetzt eine party machen ( privat mit Einladungen). es werden so 150- 200 läute kommen. von dem vertag von dem Mieter steht. das man nur private Veranstaltungen betreiben darf, und so nicht öffentlich.

    ich hab aber so meine Gedanken, kann schon gut sein wenn sich Nachbarn beschweren und die Polizei kommt und die meinen es seie eine unangemeldete party und so .. aber ich konnte ja die Einladungen und Gestelisten vorzeigen und dazu den vertag vom dem Vermieter.

    bin ich als privater Veranstalter aus dem schneider?


    Was muss ich machen, das ich keine Probleme bekomme.

    Wie gesagt anmelden geht nicht!, und es sind Raume von der gemeinde.

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 22. Mai 2006 um 20:28
    • #7

    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Bei privaten Festen braucht dich die GEMA nicht ernsthaft zu interessieren, da gibt es weitaus wichtigeres.
    Sobald es öffentlich ist (richtig öffentlich) dann sollte man schon fairer Weise GEMA bezahlen.
    Mach dir keinen Kopf drum, die von der GEMA haben besseres zu tun als sich um private Feiern zu kümmern.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • Mnyut
    Beiträge
    2.329
    • 22. Mai 2006 um 20:30
    • #8

    Solltest du die Party doch anmelden: schreib jeden Titel der gespielt wurde auf. Wenn es nicht gerade ausschließlich Musik ist, die ständig im Radio kommt oder in den Charts steht und es sehr viele Titel sind, ist der Aufwand für die GEMA zu groß und die schenken sich das in der Regel (habe ich gehört von Kunden 8) ).

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 22. Mai 2006 um 20:51
    • #9

    Das ist unsinn.
    Die GEMA geht nur nach dem verlangten Eintritssgeld und der größe der Veranstaltungsfläche.
    http://www.gema.de/musiknutzer/ab…nstaltung.shtml
    Da gibt es die Tabelle zum Download. Die Preise beziehen sich auf Live-Musik, bei Konserve erhöhen sich die Preise um 20%, wird neben Live in den Pausen oder zwischen den Auftritten Konserver gespielt erhöhen sich die Preise um 10%
    Auf die Preise kommen noch 7% Mickeymaussteuer

    EDIT:
    Der DJ ist ausdrücklich nicht verantwortlich für die Zahlung von GEMA Gebühren! Siehe GEMA-Infoblatt für DJs
    Ein DJ muss nur logischerweise dann zahlen wenn er selber Veranstalter ist.

    HIer die betreffende Textstelle des Infotetexts

    Zitat

    Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z.B. der Discothekenbetreiber oder der Orga
    sator einer Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die
    GEMA. Ist der DJ aber selbst Veranstalter, muss er sich um den Rechteerwerb kümmern
    Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • cyberlight
    Beiträge
    6.061
    • 22. Mai 2006 um 20:57
    • #10
    Zitat

    Der DJ ist ausdrücklich nicht verantwortlich für die Zahlung von GEMA Gebühren!


    Richtig. Das ist neu.

    edit: Man sollte es aber besser gleich mit in die AGB aufnehmen, damit keine Missverständnisse auftreten.

    »Wenn China erwacht, wird es die Welt erschüttern.« Napoleon Bonaparte (1769-1821)

  • .:markus:.
    Beiträge
    165
    • 22. Mai 2006 um 22:40
    • #11

    Also das mit der Verantwortlichkeit ist mir bewusst, bzw das wusste ich auch schon davor, mir war es wie gesagt nur wichtig das ich das dem Veranstalter mitteilen kann, da er mich darauf angesprochen hatte. Da das für mic ein Lukrativer Auftrag mit evetuellen Folgeaufträgen ist wolte ich da in meiner Aussage sicher sein.

    Also solange kein Eintritt verlangt wird, und nicht jeder an der Verantsaltung teilnehmen kann (Es gibt ne Gästeliste) geht das als Geschlossene Gesellschaft bzw Private Feier durch und es wird keine Gema Geühr fällig? Hab ich das zusammenfassend richtig verstanden?

    Markus

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