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Rechnung ausstellen

  • Waschhausernst
  • 24. Juli 2006 um 10:01
  • Waschhausernst
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    • 24. Juli 2006 um 10:01
    • #1

    Moin!

    ich muss einem e.V. ne rechnung für eine kleine mietsache vom WE ausstellen.
    allerdings habe ich noch kein gewerbe und auch noch nie ne rechnung ausgestellt.
    kann mir hierzu vieleicht jemand ein paar takte sagen oder nen nützlichen link schicken?

    gruß Waschi

  • rene classen
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    • 24. Juli 2006 um 10:13
    • #2

    Auf Rechnungen müssen so sachen drauf wie Steuernummer usw.
    Eigentlich braucht man dafür ja auch ein Gewerbe.

    Begnügen die sich nicht evtl. mit einer einfachen Quittung?

  • scanzy
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    • 24. Juli 2006 um 15:13
    • #3

    Ja schreib ne Quittung. Block gibt`s für 3,99 EUR im Bastelladen.

  • perspective
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    126
    • 24. Juli 2006 um 15:17
    • #4
    Zitat von "Scanzy"

    Ja schreib ne Quittung. Block gibt`s für 3,99 EUR im Bastelladen.

    Wo ist rechtlich gesehen denn die unterschiedd zwischen rechnung und quittung?

  • slaytalix
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    • 24. Juli 2006 um 15:20
    • #5

    Quittung üblicherweise für Barzahlung.

    Rechnung mit Steuer-Nr., Adresse, Rechnungsnummer & Datum sowie Bezeichnung der Dienstleistung. Nettobetrag, MWST & Endbetrag

    Wenn der Verein die MWST ausgewiesen haben möchte um die "Vorsteuer" zu ziehen, mußt Du auch noch die 16 % Umsatzsteuer abführen an das Finanzamt. :roll: :wink:

    Die Einnahmen natürlich zu versteuern bei der Steuererklärung. :lol: :oops:

    Sonst nur eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag ausstellen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • perspective
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    • 24. Juli 2006 um 15:31
    • #6
    Zitat von "slaytalix"

    Quittung üblicherweise für Barzahlung.

    Rechnung mit Steuer-Nr., Adresse, Rechnungsnummer & Datum sowie Bezeichnung der Dienstleistung. Nettobetrag, MWST & Endbetrag

    Wenn der Verein die MWST ausgewiesen haben möchte um die "Vorsteuer" zu ziehen, mußt Du auch noch die 16 % Umsatzsteuer abführen an das Finanzamt. :roll: :wink:

    Die Einnahmen natürlich zu versteuern bei der Steuererklärung. :lol: :oops:

    Sonst nur eine Rechnung mit dem Gesamtbetrag ausstellen

    Ja aber was darf man als nicht gewerbebetreibender und was nicht, bzw in welchem rahmen?

  • slaytalix
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    • 24. Juli 2006 um 15:47
    • #7

    Dann würde ich nur eine Quittung ausstellen & das Gewerbe schleunigst nachmelden, vor allem, wenn Du noch andere Aufträge für Vermietung etc anstrebst .

    Hoffentlich verlangt der Verein aber nicht noch eine Rechnung.

    Dann mußt Du Dich offenbaren & sagen, daß Du (noch) kein Gewerbe hast.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

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  • DJheini
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    • 24. Juli 2006 um 16:07
    • #8
    Zitat von "slaytalix"


    Wenn der Verein die MWST ausgewiesen haben möchte um die "Vorsteuer" zu ziehen, mußt Du auch noch die 16 % Umsatzsteuer abführen an das Finanzamt. :roll: :wink:

    Bei einer Dienstleistung? Ich kannte das bis jetzt nur in Bezug auf Anschaffungen und Verkäufe.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • slaytalix
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    • 24. Juli 2006 um 16:11
    • #9

    Wir haben ein Vollgewerbe mit Steuer Nr. & UST_ID. Dafür haben wir uns beim Kauf auch die Vorsteuern gezogen :wink:

    Aus daraus resultierenden Vermietungen müssen wir dann auch Umsatzsteuer zahlen.

    Beim sog. "Kleingewerbe" entfällt das natürlich. (Umsatz wohl bis 17.500 €.) Dafür darf man dann auch nicht die Steuern bei Käufen gegenrechnen.

    Größere Discos verlangen von den Resident-DJ´s auch Rechnungen mit MWST Ausweis sowie natürlich größere Firmen, die sich auch die Vorsteuer ziehen wollen für Dienstleistungen wie Vermietung von Veranstaltungstechnik oder DJ.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

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    Einmal editiert, zuletzt von slaytalix (24. Juli 2006 um 16:13)

  • DJheini
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    • 24. Juli 2006 um 16:13
    • #10
    Zitat von "slaytalix"

    Aus daraus resultierenden Vermietungen müssen wir dann auch Umsatzsteuer zahlen.

    Also kann der Verein, dem die Anlage vermietet wurde die Vorsteuer nicht rausziehen?

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • slaytalix
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    • 24. Juli 2006 um 16:16
    • #11

    Wenn der Vermieter seine Steuer-Nr. angibt (evtl auch als nichtselbst(st)ändiger Angestellter) & die Umsatzerlöse aus Vermietungen an das FA nachmeldet, dann kann sich der Verein dann auch die Steuern ziehen.

    Der Verein darf aber nicht eigenmächtig die Steuern extrahieren, wenn der Vermieter angibt, nur ein Kleingewerbe zu haben. :wink:

    Das wäre wohl erst einmal das Sicherste für den Threadsteller :grin:

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  • databass.ch
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    • 24. Juli 2006 um 22:09
    • #12
    Zitat von "slaytalix"

    Dann würde ich nur eine Quittung ausstellen & das Gewerbe schleunigst nachmelden, vor allem, wenn Du noch andere Aufträge für Vermietung etc anstrebst.

    Müsst ihr in D wirklich für solchen kleinschei... ein Gewerbe anmelden? :o In der schweiz besteht bis 50.000Fr Umsatz keine Eintragungspflicht. Angeben in der Steuererklären muss man es aber trotzdem :wink: finde ich viel sinnvoller, gerade wenn man so eine hobby selbständigkeit ausübt.

  • stainless
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    • 24. Juli 2006 um 22:12
    • #13

    Was genau darf mann mit einem klein gewerbe?
    was kostet ein gewerbeschein für ein klein gewerbe?

    MFG

  • Mnyut
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    • 24. Juli 2006 um 22:40
    • #14
    Zitat von "databass.ch"

    Müsst ihr in D wirklich für solchen kleinschei... ein Gewerbe anmelden? :o In der schweiz besteht bis 50.000Fr Umsatz keine Eintragungspflicht. Angeben in der Steuererklären muss man es aber trotzdem :wink: finde ich viel sinnvoller, gerade wenn man so eine hobby selbständigkeit ausübt.

    Heis in Deutschland glaub Liebhaberrei und wird einem auch unterstellt, wenn die Gewinne (= Steuerzahlungen an das Finanzamt) ausbleiben.

  • uaewg
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    • 24. Juli 2006 um 22:45
    • #15

    merkblatt von der ihk zur rechnung i.a.:
    http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r30.pdf

    dem e.v. würde ich an deiner stelle nur den erhalt der summe quittieren...!

    user auf eigenen Wunsch gelöscht

  • mellow
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    • 25. Juli 2006 um 01:00
    • #16

    Ohne Steuernr. oder Ident.NR darfst du gar keine Rechnung austellen. Steht aber auch alles in dem Link

  • DJheini
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    • 25. Juli 2006 um 08:43
    • #17
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    merkblatt von der ihk zur rechnung i.a.:
    http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r30.pdf

    dem e.v. würde ich an deiner stelle nur den erhalt der summe quittieren...!

    Sehr informativer Link. Werde den oben im Brett festmachen.

    Danke Fabian.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • rene classen
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    • 25. Juli 2006 um 08:59
    • #18

    Also ob man für alles ein Gewerbe anmelden muss?
    Theoretisch ja!
    Es könnte ja sein das man aufgrund von Betrug oä ein entsprechendes Verbot hätte.
    Wenn man als Hobby-DJ einige einzelne Male auf Geburtstagen oä auflegt und seine Anlage zur Verfügung stellt und einen gewissen Betrag dafür erhält ist, schreit aber mit Sicherheit noch keiner nach einer Gewerbeanmeldung. Was aber notwendig ist, ist die Angabe der Einnahme beim FA.

    Um die Sache aber in geordnete Bahnen zu lenken ist es hilfreich ein Gewerbe anzumelden. Dies kostet ca. 20 Euro beim Ordnungsamt. Wenn man dann beim FA noch angibt es als Kleinstunternehmen zu führen (Umsatz 17500 im Jahr) braucht man keine doppelte Buchführung und Umsatzsteuererklärung zu machen.

    Dann kann man aber ordentliche Rechnungen ausfüllen und braucht kein schlechtes Gewissen zu haben.

    Manche fragen zwar nach der MwSt aber das wichtiger für die ist das die Ausgaben als Kosten absetzbar sind.

    Der grosse Vorteil ist noch dazu, dass man seine gekaufte Anlage von den Einnahmen abschreiben kann.

  • Waschhausernst
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    • 25. Juli 2006 um 10:01
    • #19

    moin!

    danke für die zahlreichen posts!
    der link ist auch sehr nützlich.
    wikipedia bietet ebenfalls einen ausführlichen artikel zum thema umsatzsteuer(mehrwertsteuer).

    also bin ich als gewerblicher kleinunternehmer von von der umsatzsteuer befreit und darf ja hier ebenfalls keine Ust ausschreiben, da ich ja keine an das FA zahle und der kunde keine vorsteuer ziehen kann.

    wie schaut es dann aber weiterhin mit steuererklärungen und dem ganzen spass aus?

    edit: die rechnung eines kleinunternehmers ist doch dann für den rechnungsempfänger auch nicht mehr wert, als eine quittung von privat, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Waschhausernst (25. Juli 2006 um 10:28)

  • rene classen
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    897
    • 25. Juli 2006 um 10:19
    • #20

    Also es ist eigentlich ganz einfach.

    Man muss am Anfang sein Vermögen (vorhandene Anlage) bewerten. -> Eröffnungsinventur.

    Dann führt man ein einfaches Einnahme- und Ausgabebuch.

    Am Ende des Jahres kann man dann noch die Abschreibungen gelten machen. Das ist das ermittelte Anlagevermögen plus evtl. Einkäufe die du dauerhaft behalten und nutzen möchtest (Also nichts was Du als Neuware verkaufen willst), geteilt durch die kalkulierte Nutzungsdauer.

    Und was am Ende des Jahres als Plus überbleibt (es kann auch Minus sein), gibst du in der Erkärung auf den bestimmten positionen an.

    Zu deiner Information, das FA hat im gewissen Umfang eine Beratungspflicht und wenn man am Anfang mit seinen Bearbeitern alles ordentlich abklärt, sollte nachher alles einfach laufen.

    Hierbei handelt es sich nur um einen groben Abriss des Vorganges, aber eigentlich alles sehr einfach. Von so einem Kleinstunternehmen kann man schliesslich nicht überleben.

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