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Wer darf was? (Stromverteilungen stecken)

  • dave
  • 19. Dezember 2005 um 12:18
  • Ton_Opa
    Profi
    Beiträge
    490
    • 3. Januar 2006 um 11:20
    • #41

    Danke Hasenfuß!

    Es steht zu befürchten, dass immer noch viele Bühnen an ungeprüften Dosen hängen, weil die Leute einfach nicht wissen, was sie messen sollen (siehe die ganzen Threads zum Thema "geplatzter Dimmer!"

    Und Herr Hasenfuß: wo hast Du das gelernt? Was für eine Ausbildung hast Du genossen?

    Ich glaube, bei dieser Messung handelt es sich genau um die Prüfung, die die C1 fordert. Das wird in der Schrift SP 25 1/2 Arbeitssicherheit Fernsehen, Hörfunk und Film (vormals BGI 810) auch präziser ausgeführt:

    Dort heißt es, die Steckdose sei auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu prüfen. Und:

    Zitat

    Bei Spannung führendem Schutzleiter darf die Steckdose unter keinen Umständen benutzt werden

    Ebenso wird in dieser Schrift noch einmal deutlich, dass nach BGV C1 ein RCD erst dann zwingend gefordert ist, wenn kein Schutzleiter vorhanden ist und keine Trenntrafos benutzt werden. Endlich mal eine praxisorientierte Vorschrift.

    Leider verbannt diese Schrift an anderer Stelle alle R´n´R-Bühnen in die Illegalität, denn dort heißt es, dass jedes betriebsfremde Gerät, dass an das Netz angeschlossen wird, von einer Elektrofachkraft zu prüfen ist. Das wird bis jetzt wohl nirgendwo durchgeführt.

    Soviel nochmal zu den "anerkannten technischen Regeln".

    Das Dokument sp_25_1_2.pdf lässt sich auf http://www.vbg.de downloaden.

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 3. Januar 2006 um 13:50
    • #42
    Zitat von "Ton_Opa"

    Danke Hasenfuß!

    Es steht zu befürchten, dass immer noch viele Bühnen an ungeprüften Dosen hängen, weil die Leute einfach nicht wissen, was sie messen sollen (siehe die ganzen Threads zum Thema "geplatzter Dimmer!"

    Und Herr Hasenfuß: wo hast Du das gelernt? Was für eine Ausbildung hast Du genossen?

    Ich glaube, bei dieser Messung handelt es sich genau um die Prüfung, die die C1 fordert. Das wird in der Schrift SP 25 1/2 Arbeitssicherheit Fernsehen, Hörfunk und Film (vormals BGI 810) auch präziser ausgeführt:

    büdde büdde : )

    ich habe die (eingeschränkte) e-fachkraft für
    veranstaltungstechnik gemacht - für 1100 tacken :twisted:
    diese auskünfte kosten deshalb
    zur refinanzierung auch 10 € :D

    die von mir zitierte bgi 813 heißt übrigens
    "prüfung elektrischer anlagen und geräte / fernseh, hörfunk, film"
    und findet sich bei der vbg als SP 25.1/5

    da steht auch drin, was es mit der wiederholungsprüfung
    elektrischer geräte nach din vde 0701 auf sich hat.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • ADMIN
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    1
    • 3. Januar 2006 um 14:03
    • #43

    1.) Wenn wir elektrische Betriebsmittel zusammenschließen, dann errichten wir eine elektrische Anlage. Das muss von oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen und auch geprüft werden. (BGV A3) Über die Prüfung müssen auch Aufzeichnungen erfolgen (§ 11 BetrSichV), zumindest dann, wenn wir den Kleinspannungsbereich verlassen.

    Eine solche Prüfung ist genaugenommen das "ganze Programm", da ja eine neue Anlage errichtet worden ist. Auch mit steckerfertigen Komponenten, genaugenommen auch im Kleinspannungsbereich.

    2.) Diese Prüfung bezieht sich jedoch nur auf das, was als Anlage neu errichtet worden ist. Wenn man eine bestehende Installation vorfindet, dann hat man die nicht errichtet und muss die nur so weit prüfen, wie das in BGI 810 (SP 25.1/2) steht, also Prüfung auf korrekten Anschluss.

    3.) Laut DIN VDE 0100-711.481.3.1.4 müssen in unserer Branche alle Steckdosenkreise bis 32 A immer mit einem RCD <= 30 mA geschützt sein.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • TheN
    Beiträge
    178
    • 22. Mai 2006 um 22:32
    • #44

    ich möchte nochmal das Thema:
    "Was darf ich als E-Technik Ing? - Studenten auf dem Weg zur Selbstfindung"
    wiederbeleben.
    Buzz schrieb weiter oben:

    Zitat

    Wenn man als Ing. der E-Technik z.B. einen Elektroinstallationsbetrieb eröffnen will, dann gilt das Diplom zwar als der Meisterausbildung gleichwertig, dennoch muss man bei der Eintragung in die Handwerksrolle erstmal zusätzlich nachweisen, dass man auch über die entsprechende praktische Erfahrung verfügt, um Installationen korrekt zu errichten und zu prüfen.
    Eine Elektrofachkraft wird man nämlich nicht durch ein Studium, sondern nur durch die Kombination von Theorie und Praxis.

    Wenn ich einerseits mit Nachweis der Erfahrung einen Elektroinst.betreib aufmachen darf, aber andererseits die zum Sammeln der Erfahrung nötigen Tätigkeiten nicht ausführen darf, wiederspricht sich das doch, oder? Dann könnte ein E-Technik-Ing ohne weitere Ausbildung ja nie in die Lage kommen, Installationen korrekt zu errichten und zu prüfen. :roll:

    Und wenn das Diplom als "der Meisterausbildung gleichwertig" gilt, aber andererseits nichtmal die Elektrofachkraft für VT ersetzt, ist das auch irgendwie wiedersprüchlich... :?:

    Also entweder hat Buzz da großen Käse erzählt (wobei mir sowas auch schon zu Ohren gekommen ist, von wegen Meister-gleichwertig), oder die meisten andren hier irren, oder es gibt da einen furchtbar unlogischen Wiederspruch, der noch keinem Aufgefallen zu seien scheint...

    PS: es gibt doch ne Menge E-Technik Ings, die VT-Buden leiten, wenn man bei den Kollegen mal so auf den Homepages stöbert. Das spricht doch irgendwie dafür, dass dieses Diplom als gewisse praktische Qualifikation akzeptiert wird.

  • xcite
    Beiträge
    249
    • 23. Mai 2006 um 16:12
    • #45

    na moin...

    Zitat

    PS: es gibt doch ne Menge E-Technik Ings, die VT-Buden leiten, wenn man bei den Kollegen mal so auf den Homepages stöbert. Das spricht doch irgendwie dafür, dass dieses Diplom als gewisse praktische Qualifikation akzeptiert wird.


    Nunja, vielleicht ist es einfach das Dipl-Ing vorm Namen, das schonmal gut aussieht :D Zudem ist es zumindestens in technischer Richtung angesiedelt.

    Zitat

    wenn du phase-neutral=230, phase-pe=230 und neutral-pe=0
    (+ bei cee die phasen gegeneinander 380) idealerweise
    mit einem duspol mit lastzuschaltung gemessen hast,
    ist das aber schon mal die halbe miete bzw. der geforderte
    prüfumfang


    Bei CEE haben die Phasen zueinander 400V Spannung :idea:

    Zitat

    Wird ein Meister weniger bestraft wenn er einen Fehler macht oder andersherum gefragt ist der Fehler dann weniger schlimm weil er einen Eintrag in der Handwerkskammer hat?


    Sicherlich nicht, aber ihm wird von Anfang an eine Qualifikation unterstellt, die ein Anderer (und sei er noch so kompentent) erst beweisen muss. Das ist in vielen Situationen nicht anders.

    Und zum Studium (wurde auch schon erwähnt): die Zielstellung dieser Ausbildung ist eine völlig andere und das angestrebte Berufsfeld ebenso. Z.B. wird der Anteil der Informatikstudenten, die dir deinen Computer nicht reparieren können, sicher ähnlich hoch sein.

    Greetz, der Martin (ehemals E-Technik, jetzt Mechatronik-Student)

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Sir Peter Ustinov)

  • HaPe
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    1.099
    • 24. Mai 2006 um 00:25
    • #46

    Wo wir grade dabei sind....
    Was darf ich eigentlich als IT-Systemelektroniker? Darf ich da nen Herd an einer vorhandenen Dose anschliessen, darf ich eine Lampe anklemmen? Was darf ich? Darf ich 63A CEE in Betrieb nehmen (Dimmer anschalten???)

    Sorry, wenn es hier nicht reinpasst, bzw. mir das einer der Mods sagt, dann mache ich dafür auch gerne nen neuen Thread auf. Dachte halt nur, das passt halt grade so schön, da auch Google scheinbar keine Antwort auf mein Anliegen weiss, und meine Berufssschullehrer immer dieser Frage aus dem Wege gingen. :roll:

  • hawkeye
    Beiträge
    135
    • 24. Mai 2006 um 04:26
    • #47

    Also ersteinmal: ist das Datum des Threads ja schon etwas älter -> überhapt noch interessant für den Ersteller?

    Dann: was für Stromverteilungen meint der Ersteller genau? Baustromverteiler u. Ä. wohl kaum, weil (Spannung=230V).Er fragte ja nicht danach ob oder wer eine Verteilung anschließen oder installieren darf, sondern ´stecken´. Darunter verstehe ich dann, eine fertig konvektionierte (Unter-)Verteilung (so gen. Vogelhäuschen /CEE-Verteiler/3-fach Schuko-Leisten oder wie auch immer) ein zu stecken.

    Sonstige, bzw. handelsübliche Stromverteiler (bis 125A) darf doch im Prinzip jeder Laie ´stecken´.

    Ich hör Musik nur, wenn sie laut ist. (H.Grönemeyer)

  • dave
    Beiträge
    288
    • 24. Mai 2006 um 10:05
    • #48

    Hi

    Ich lese immer noch mit.
    Ursprünglich gemeint waren fertige in der VA-Technik übliche Verteiler, also 63A auf 2*32A etc.


    Mfg
    David

  • pearl_paiste
    Beiträge
    96
    • 24. Mai 2006 um 16:49
    • #49

    also, ich hab keinerlei ausbildung und bei ner VA stecke ich deinen 63A auf 2x32A immer wieder. und dann kommt auch keine elektrofachkraft und misst alles durch. und ich denk, dass dieses auch bei anderen ihr VAs keine elektrofachkraft tuten tut. otherwise bitte nachweise in irgendeiner form.

    meiner meinung nach darfst du stecken, was du willst ;) nur nicht deine finger in die unter spannung stehnden steckdose :) und andapter von powercon auf klinke wirst du sicherlich nicht haben :lol:

    COsinus Veranstaltungstechnik
    http://cosinus-vt.de

    in diesem sinne pp

  • xcite
    Beiträge
    249
    • 24. Mai 2006 um 16:52
    • #50

    na moin...

    Es sollte weniger heissen "stecken, was du willst", sondern eher "stecken, was du verantworten kannst".

    Greetz, der Martin

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Sir Peter Ustinov)

  • wurzlsound
    Verifiziert
    Beiträge
    140
    Marktplatz Einträge
    1
    • 24. Juli 2006 um 03:45
    • #51

    Ahoi...

    Um mal auf die ursprüngliche Frage von Dave zurückzukommen :

    -Bis zu welchen Stromstärken (Spannung=230V) darf ich Stromverteilungen stecken

    und in Betrieb nehmen?

    Solange es fertige und abgenommene Geräte sind, darf jeder stecken (CEE bis 3x125A)


    Ich habe 26 Jahre als Energieanlagenelektroniker in der Automobilindustrie gearbeitet,

    durfte aber offiziell noch nicht mal ein Verlängerungskabel Schuko 230V zusammenbauen

    und in Betrieb nehmen ohne dieses Kabel vorher in der Zentralwerkstatt auf Isolationsprüfung

    mit 1000V Testspannung prüfen zu lassen. Die Vorschriften sind in der Industrie gnadenlos!

    Der prüfende Kollege aus der Werkstatt musste ein von mir zusammengebautes Kabel mit dem

    Datum der Prüfung und der Kennzeichnung auf der Leitung mit seiner Stammnummer bestätigen

    und erst dann durfte ich das Kabel nutzen...!!! Damit hat er es in Betrieb genommen.

    Stecken... gesteckt werden dürfen nur geprüfte Geräte mit Kennzeichnung einer Abnahme...!!!

    Der Sinn dieser Übung ist der,damit überhaupt keine unsachgemäßen Geräte im Umlauf sind.


    Kleines Beispiel zum stecken... In der Industrie werden Subunternehmen beschäftigt

    welche für Reinigungsarbeiten, nachfüllen von großen Hydraulikanlagen oder oder abpumpen

    von großen Regenschäden zuständig sind. Die kleinsten Steckverbindungen sind dabei CEE

    3x16A. Gängige Größen sind aber eher CEE 3x32A bzw. 3x63A und die Mitarbeiter dieser Subs

    machten eher den Eindruck, daß sie vor 6 Wochen noch in Anatolien Schafe gehütet haben und damit Laien sind.

    Vorarbeiter sagt: grosses roddes Schdegga in grosse rodde Dosse...! (ist ja alles geprüft

    und kleines roddes Schdegga tut nix in grosses roddes Dosse passen)


    Final: verantwortlich ist der Hersteller und der Prüfer der gebenen Anlagen weil

    der User nur geprüfte Geräte nutzen darf...!


    Noch finaler... ich habe es erlebt daß wir mit schwerem Gerät anrücken mussten

    um großen Flurschaden zu beseitigen... benötigt wurde ein 3x32A Cee Anschluss

    und genau dieser ist Nachts von nem Tortenheber (Gabelstapler) gekillt worden...

    Mein Betriebsingeneur zu mir gaaaanz leise: hasse kein Adapter im Schrank???

    Datt mutt schnäll fertich sonst könnwe keine Audos baun...

    Elektroinschenör...! Ich sach zu ihm: Vadder, nö... habbichnich...


    Stecken darf jeder... in Betrieb nehmen dürfen nur Fachkräfte mit Prüfgenehmigung...


    Gruß Tom :D


    Ps:

    ne Fachkraft kennt die Gewalt der Elektrik durch gefühlte Schmerzen beim ersten Fehler,

    ein Elektroinschenör nur vom lesen oder von der Rechnung der Berufsgenossenschaft

    im Unfallsfall. Ein Hiwi kennt nur: Schdägga passt nix in Dosse... besser isdas...

    Ps 2. : Hütet Euch Ihr Bastler :D

    Tom Pawlowski
    Laerfeldstr. 39
    44803 Bochum
    0234 355475
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