Danke Hasenfuß!
Es steht zu befürchten, dass immer noch viele Bühnen an ungeprüften Dosen hängen, weil die Leute einfach nicht wissen, was sie messen sollen (siehe die ganzen Threads zum Thema "geplatzter Dimmer!"
Und Herr Hasenfuß: wo hast Du das gelernt? Was für eine Ausbildung hast Du genossen?
Ich glaube, bei dieser Messung handelt es sich genau um die Prüfung, die die C1 fordert. Das wird in der Schrift SP 25 1/2 Arbeitssicherheit Fernsehen, Hörfunk und Film (vormals BGI 810) auch präziser ausgeführt:
Dort heißt es, die Steckdose sei auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu prüfen. Und:
ZitatBei Spannung führendem Schutzleiter darf die Steckdose unter keinen Umständen benutzt werden
Ebenso wird in dieser Schrift noch einmal deutlich, dass nach BGV C1 ein RCD erst dann zwingend gefordert ist, wenn kein Schutzleiter vorhanden ist und keine Trenntrafos benutzt werden. Endlich mal eine praxisorientierte Vorschrift.
Leider verbannt diese Schrift an anderer Stelle alle R´n´R-Bühnen in die Illegalität, denn dort heißt es, dass jedes betriebsfremde Gerät, dass an das Netz angeschlossen wird, von einer Elektrofachkraft zu prüfen ist. Das wird bis jetzt wohl nirgendwo durchgeführt.
Soviel nochmal zu den "anerkannten technischen Regeln".
Das Dokument sp_25_1_2.pdf lässt sich auf http://www.vbg.de downloaden.
Grüße
Opi