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eingepegelte vom amt abgesegnete PA installation

  • pfeffer 54
  • 12. Januar 2006 um 14:56
  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 12. Januar 2006 um 14:56
    • #1

    Hallo forum ist es möglich sich in eine kneipe (o.ä.) eine pa installiern zu lassen diese nach dem Immissionsschutzgesetz einpegeln lassen verplompen lassen und vom amt absegnen lassen so das sich evtl. beschwerende nachbarn nicht mehr über zu laute musik aufregen können?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • oops
    Profi
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    868
    • 12. Januar 2006 um 15:40
    • #2

    nein.

    du kannst eine anlage von einem akustiker einpegeln und verplomben lassen. (musst du in diesem falle sogar)
    trotzdem ist vorsicht geboten. sollten sich nach dem einpegeln immer noch anwohner beschweren, kann man nachpegeln lassen. sollte das trotzdem nicht helfen und die anwohner beschweren sich weiterhin, nützt dir diese messung herzlich wenig., oder es ist so leise, dass es eher mit AUS vergleichbar ist.

    mein tipp: erstmal die baulichen eigenschaften der entsprechenden location prüfen lassen. (schallbrücken, etc.) danach kann man erst sagen, ob es sinn macht in diesen räumlichkeiten "laute veranstaltungen" durchzuführen, bzw. ob es sich lohnt in die bauakustischen eigenschaften zu investieren.

    ich habe es schon oft erlebt, dass leute dachten mit dem entsprechenden amtlichen wisch die freikarte zum disko machen bekommen zu haben.

    die waren sehr traurig und meist pleite, nachdem die konzession entzogen wurde und häufige gerichtstermine ins haus standen.

  • pfeffer 54
    Beiträge
    1.517
    • 12. Januar 2006 um 16:28
    • #3

    hm also auch wenn es eingepegelt ist nach vorschrift? wofür gibt es dann die vorschrift??

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • oops
    Profi
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    868
    • 12. Januar 2006 um 16:52
    • #4

    die messung wird eh nicht in dem laden selbst vorgenommen, sondern bei allen in frage kommenden anwohnern.

    hört sich erst mal wasserdicht an. isses aber nicht, weil es immer wieder leute gibt, die frequenzen oder vermeintliche lärmbelästigung ahnen
    statt sie wirklich zu hören. diese leute haben im zweifelsfall IMMER recht.
    (bin jetzt zu faul entsprechende paragraphen rauszusuchen)

    wie gesagt: entweder stimmt die bauakustik oder wird stimmig gemacht, oder du spielst roulette bzw. lässt die anlage im lager. alles andere ist teurer quatsch.

  • pfeffer 54
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    1.517
    • 12. Januar 2006 um 17:52
    • #5

    deutschland und gesetze das kannst echt knicken. aber as ist ja immer so das regeln aufgestellt werden um sie zu brechen

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • oops
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    • 12. Januar 2006 um 17:58
    • #6

    andersrum stell dir vor, das unter dir eine disse aufmacht, alles "korrekt" eingestellt und verplompt. irgendwann gehst du ins bett und schwupps,- da isses- ummst ummst ummst ummst, ganz leise, aber da...

    was machste ? :twisted:

  • pfeffer 54
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    1.517
    • 12. Januar 2006 um 18:04
    • #7

    ich wohne gegenüber einer autowerkstadt in ner kleinen strasse in ner kleinen stadt wenn samstag oder sonntag früh um sieben die hämmer aufs blech trommeln interressiert mich das auch nicht. nur warum legt man sowas fest wenn sich keiner dran hält?? wenn ich jetzt über ne disse wohnen würde und es mir so gehen würde würd ich auch was sagen. nur finde ich muß man auch die dissebesitzer und die jugendlichen verstehen. beide seiten müßten berücksichtigt werden.wenn es dannach geht dürfte ja nirgens in deutschland ne disse sein oder party gemacht werden

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • oops
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    • 12. Januar 2006 um 18:10
    • #8

    tja, die privatsphäre geht halt vor.

    ausserdem gibt es durchaus clevere lösungen, die das problem evtl. lösen könnten.

    wenns ein bassproblem ist, kann man dem z.b. mit einem entkoppelten "shakerfloor" begegnen. ich hab sowas mal in einen problemladen eingebaut und es funzt bis heute hervorragend.

  • Micromann
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    • 12. Januar 2006 um 19:17
    • #9
    Zitat von "oops"

    tja, die privatsphäre geht halt vor.

    ausserdem gibt es durchaus clevere lösungen, die das problem evtl. lösen könnten.

    wenns ein bassproblem ist, kann man dem z.b. mit einem entkoppelten "shakerfloor" begegnen. ich hab sowas mal in einen problemladen eingebaut und es funzt bis heute hervorragend.


    imho aber nicht wenn die disse zuerst da war. dann wusste der mensch der über der disse wohnt das da ne disse hat aba bekommt wahrscheinlich trotzdem recht


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • oops
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    • 12. Januar 2006 um 19:24
    • #10

    ich geh jetzt mal davon aus, dass man(betreiber) den nörglern grosszügige urlaubsreisen spendiert, bzw. mit grösseren beträgen die anwohner "überredet" umzuziehn und die wohnungen selbst nutzt. (büro, puff, dealer, gehörlose...)

  • ADMIN
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    • 12. Januar 2006 um 22:15
    • #11
    Zitat von "oops"

    hört sich erst mal wasserdicht an. isses aber nicht, weil es immer wieder leute gibt, die frequenzen oder vermeintliche lärmbelästigung ahnen statt sie wirklich zu hören. diese leute haben im zweifelsfall IMMER recht. (bin jetzt zu faul entsprechende paragraphen rauszusuchen)

    Das stimmt so nicht.

    Aber wenn man sich die TA Lärm genau ansieht, dann wird man feststellen, dass es GANZ BÖSE aussieht, wenn man das buchstabengetreu auslegt - zumindestn außerhalb der Industriegebiete.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • pfeffer 54
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    • 12. Januar 2006 um 23:01
    • #12

    also laut dem imigesetz soll der pegel dort gemessen werden wo die höchste lautstärke erwartet wird. ist das richtig? ich hab mal gehört das beim betroffenen (z.b der nachbar) 1 meter vorm fenster gemessen werden soll. ist das auch richitg? und angenommen die pegel sind überall laut gesetz eingestellt bekommt er dann trotzdem recht? warum gibt es dann das gesetz?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

  • FF
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    • 12. Januar 2006 um 23:14
    • #13

    Was sagt das Baurecht zur Lärmproblematik von Kneipen etc.?

    ->
    Das erste Problem, das bei dieser Fragestellung auftaucht, ist den meisten leider gar nicht bekannt und hat mit Baurecht zu tun, bzw. der Bau-Nutzungs-Verordnung (BauNVO) im speziellen. Diese legt fest, nach welchen Kriterein ein Gebiet einzuordnen ist und welche Nutzungen in diesen Gebieten dann überhaupt zulässig sind.

    Zuerst mal sei festgestellt, dass es die Problematik "Disko im Wohngebiet" schlichtweg nicht gibt, weil in allen Wohngebieten Vergnügungsstätten generell unzulässig sind (mit einer klitzekleinen Ausnahme, die hier aber uninteressant ist). Nur in Allgemeinen und Besonderen Wohngebieten sind "Schank- und Speisewirtschaften" zulässig. Wer so ein Lokal übernimmt in der Hoffnung, eine Musikkneipe daraus zu machen, hat leider Pech - das wird nix werden. Das gleiche gilt für Dorfgebiete; die Kommune KANN eine Vergnügungsstätte zulassen, muss aber nicht!

    In Kerngebieten sind Vergnügungsstätten zulässig, aber mit der Einschränkung, keinen wesentlich störenden Charakter zu haben, also eher in Richtung Spielhalle, Kino, etc. Lauter Musikbetrieb ist auch hier erstmal tabu.

    Deshalb: der einzig wirklich unproblematische Standort für eine Disko ist ein Industriegebiet oder ein speziell geplantes Sonstiges Sondergebiet.

    Bei einer Kneipe ist es möglich eine Zulassung zu bekommen nicht als Vergnügungsstätte, sondern unter dem Aspekt "Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke". Dies erlaubt aber in keinem Fall eine generell höhere Lärmbelastung.

    Der Hund liegt aber oft auch bei den Kommunen und Verwaltungen begraben, weil dem Betreiber im Vorfeld nicht klipp und klar gesagt wird, was er darf und was nicht. Denn die Gemeinde kann von sich aus nicht die Gesetze ausser Kraft setzen: wenn ein Anwohner klagt, weil eine Nutzung nicht mit der BauNVO übereinstimmt, bekommt er ohne wenn und aber Recht (und das ist eigentlich auch ok).

    Häufige Probleme sind z.B. Hallen und Räume, die eine Kommune auch an privat für Feiern, Hochzeiten etc. vermietet. Wenn die unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen und dann eine feuchtfröhliche Hochzeit gefeiert wird, ist der Ärger vorprogrammiert: der Anwohner ist zu Recht über den Lärm sauer, die Partygesellschaft, weil sie ja extra den Raum dafür gemietet hat. Der Fehler liegt ganz einfach bei der Stadt, die in diesem Gebiet die Halle nicht für Feiern vermieten dürfte oder für das Gebiet eine andere Nutzungsdefinition nach der BauNVO anstreben müsste, die eine solche Nutzung auch erlaubt.

    Von daher: wenn das Kind im Brunnen liegt und ich eine Kneipe im Dorf-, Misch- oder Kerngebiet habe, die den Anwohneren zu laut ist bzw. die zulässigen Grenzwerte nicht einhält, bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als in Schallschutz zu investieren oder die Musik leisezudrehen. Da hilft alles andere nichts.

    Die zulässigen Schallpegel, also die Beurteilungspegel L_A für Tag und Nacht richten sich übrigens nach genau den Gebietsdefinitionen der BauNVO:

    Wohngebiete
    Tags 55dB Nachts 40 dB
    in Dorf- und Mischgebieten darf die Dauer-Belastung für Tag 60dB, für Nacht 45dB nicht überschreiten (da hat mancher Kühlschrank bereits mehr!)
    in Kern- und Gewerbegebieten gelten für Tag 65 dB, für die Nacht 50 dB (Dauerpegel)
    für Industriegebiete gibt es KEINE Beurteilungspegel.
    Lustigerweise darf auf Friedhöfen der Pegel Tag und Nacht bei 55 dB liegen. Uropa darf mit seinen Kollegen also mehr Rabatz machen als unsereiner beim Grillen auf der Terrasse :D

    So, war ein öder und langweiliger Text, ich weiß, aber manchem hilf es vielleicht, wenn er es mal gehört hat...

    Gruß FF

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    • 13. Januar 2006 um 00:26
    • #14
    Zitat von "pfeffer 54"

    1 meter vorm fenster gemessen werden soll

    0,5 m vor dem geöffneten Fenster.

    Zitat

    und angenommen die pegel sind überall laut gesetz eingestellt bekommt er dann trotzdem recht?

    Vermutlich nicht. Auf hoher See und vor Gericht ist man zwar immer in Gottes Hand, aber nach menschlichem Ermessen ist das Problem dann auf der juristischen Seite durch. (Dafür existiert dann vielleicht ein Problem beim Betrieb der Anlage...)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 13. Januar 2006 um 00:37
    • #15
    Zitat von "FF"

    für Industriegebiete gibt es KEINE Beurteilungspegel.

    Wohl aber für die Anlagen im Industriegebiet, und zwar nach TA Lärm.


    Am Rande: Es wird nicht "beim nächsten Nachbarn" gemessen, sondern beim am stärksten betroffenen Grundstück. Als Disco mitten im Industriegebiet, dort alle Pegel schick, in 2 km Entfernung ein reines Wohngebiet, dort Überschreitung der Pegel...

    Und immer brav schauen, wie denn der Beurteilungspegel gebildet wird, sprich, was da an Zuschlägen dazukommt.

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  • oops
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    • 13. Januar 2006 um 07:16
    • #16

    ich bin jetzt mal von einem "wand an wand" worst case szenario ausgegangen.

  • pfeffer 54
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    • 13. Januar 2006 um 10:01
    • #17

    tatsächlich ist es so das sich bei diesem falls die direkten nachbarn beschweren. ich hätte eine weitere interressante frage. angenommen man hat kneipe/bar oder auch disco ist der betreiber dafür verantwortlich das besucher der lokalität im umkreis der selben falsch parken und lärm mit ihren autoanlagen machen?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

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    • 13. Januar 2006 um 12:42
    • #18
    Zitat von "pfeffer 54"

    ich hätte eine weitere interressante frage. angenommen man hat kneipe/bar oder auch disco ist der betreiber dafür verantwortlich das besucher der lokalität im umkreis der selben falsch parken und lärm mit ihren autoanlagen machen?

    Ich kenne jetzt keine direkte Rechtsgrundlage dafür, weiss aber, dass dies in der Praxis zumindest vorkommt.

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  • F.A.Bi.A.N.
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    • 13. Januar 2006 um 13:13
    • #19

    das ist tatsächlich so.
    prof. jann (neben holtmann und einigen weiteren einer DER verwaltungsspezialisten in deutschland) von der uni potsdam hat dazu neulich publiziert, und vor allem die fälle überzogenen verwaltungshandelns besprochen.
    so gibt es einen fall in der anhaltinischen "provinz", in dem die betreiberin eines kulturhauses ihre gäste immer pünktlich kurz vor 10 vor die tür setzen musste, weil sich anwohner beschwerten, dass gäste nach 10 uhr mit ihren abfahrenden pkw´s die nachtruhe stören würden.
    das ganze ging soweit, dass die betreiberin sich nach etlichen zu zahlenden bußgeldern genötigt sah, ihren betrieb aufzugeben, da auf seiten der bürokratie überhaupt kein kompromiß machbar zu sein schien und ein kulturhaus (tanzabende, konzerte etc.) sich mit derartigen öffnungszeiten nicht lukrativ führen lies.
    in wie weit sich der verwaltungsauftrag, der wahrung des allgemeinwohls bei gleichzeitiger wahrung effektiver, sachangemessener lösungen an dieser stelle verselbstständigt hat (ein betrieb mit 10 mitarbeitern in einer sonst wirtschaftlich brachliegenden landschaft...) , bleibt dem betrachter wohl selbst überlassen (man will ja niemanden äääh indoktrinieren :wink: )... ich habe jedenfalls sehr schmunzeln müssen.

    p.s.: dass mit dem falschparken könnte ich mir aber nicht erklären; ich habe dazu in der literatur auf die schnelle auch nichts gefunden...

  • pfeffer 54
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    • 13. Januar 2006 um 13:34
    • #20

    das problem mit dem falschparken ist so das die lokalität an eine große bushaltestelle grenzt und die besucher sowohl dort als auch auf den anwohnerparkplätzen parken. aber was kann ein betreiber dafür?

    Lieber locker vom Hocker, als hektisch vom Ecktisch

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