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Ist bei einer Disco in einer Halle eine Fachkraft notwendig

  • Berni Ton
  • 8. April 2006 um 22:38
  • Berni Ton
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    247
    • 8. April 2006 um 22:38
    • #1

    Ist bei einer Disco VA in einer Mehrzweghalle mit ca 1000 Personen eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik notwendig ?
    Die Szenenfläche wo der DJ steht ist nicht größer als 50m²

  • ADMIN
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    • 9. April 2006 um 00:00
    • #2

    Nach MVStättV nicht.

    Nun gibt es aber auch noch das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Vermutlich wird ja einiges technisches Gerät aufgefahren, das muss vor der Inbetriebnahme geprüft werden, vielleicht reicht dazu 'ne Fachkraft, vielleicht muss es auch ein Meister sein, das ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 22. April 2006 um 00:03
    • #3

    Wenn keine Fachkraft mitwirkt, wer

    ... kennst sich denn dann mit Arbeitsschutz aus und kümmert sich darum?

    ... ist die Elektrofachkraft, die die installierte Anlage in Betrieb nimmt?

    ... sorgt im Sinne des Brandschutzes für freibleibende Notausgänge?

    Wenn man für jede Tätigkeit eine gesonderte Fachperson hat, dann kann man auch gleich einen Meister buchen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • AndyS
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    • 22. April 2006 um 12:43
    • #4

    Hi,

    ich da ne ähnliche Frage:

    Ich bin Gitarrist in ner Coverband. Wenn wir uns jetzt selber mischen würden (egal ob eigene, oder dry hire PA), müssten wir dann auch ne Fachkraft anwesend haben?
    Einer von uns ist Informationselektroniker (der frühere Radio und Fernsehtechniker), und einer Dipl. Ing FH für Lasertechnik. Die Inbetriebnahme von elektr. Geräten sollte also kein Problem sein...

    Aber meine Frage ist halt, ob wir uns strafbar machen, wenn wir uns selbst, ohne Anwesenheit einer Fachkraft, abmischen.
    Achso: Veranstaltungsgröße: 300 - 1000 Pax.

    Danke schonmal!

    Gruß,
    Andreas

  • Stephan Graeske
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    • 22. April 2006 um 13:21
    • #5

    Hallo Andy,

    die Pflicht für den Verantwortlichen für VAT muss grundsätzlich vom Betreiber erfüllt werden. Wenn Ihr für ein Konzert eingeladen werdet und sollte

    a) Musik auf der Bühne
    b) PA + Mischpersonal

    stellen, dann sollte das Thema Fachkraft nicht in Euren Bereich fallen.

    Übrigens: Ich bin auch Dipl.Ing. Elektrotechnik, aber das wird nicht um mit einer "Elektrofachkraft" gleichgesetzt zu werden. Ich habe also noch das Geld hinlegen müssen und habe diese Elektrofachkraft gemacht.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • ADMIN
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    • 22. April 2006 um 13:24
    • #6
    Zitat von "AndyS"

    Aber meine Frage ist halt, ob wir uns strafbar machen, wenn wir uns selbst, ohne Anwesenheit einer Fachkraft, abmischen.
    Achso: Veranstaltungsgröße: 300 - 1000 Pax.

    1.) Strafbar sowieso nicht, die ganze Sache ist eher ein Problem für's Haftungsrecht.

    2.) Die Sicherheit ist erst einmal Sache des Hallenbetreibers und des Veranstalters.

    3.) Abmischen darf ohne jeder. Allenfalls der Aufbau eigenen Equipments könnte ein Problem sein, da Strom.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • AndyS
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    • 22. April 2006 um 13:47
    • #7

    Hi,

    Danke schonmal für die Antworten.
    Aber soll das heißen, dass ein Radio und Fernsehtechniker, der Tag für Tag an solchen Geräten rumschraubt (und lötet), und sogar befugt ist kleinere Hausinstallationen durchzuführen nicht dazu berechtigt ist ne PA Endstufe anzuknipsen?? Deutschland, deine Bürokraten!
    Welche Konsequenzen kann es für uns denn haben, wenn wir die Endstufe einfach selber anmachen?

    Um nochmal auf den Pegel zu sprechen zu kommen:
    Die Pegelmessung ist ja Sache des Veranstalters. Wir haben den vom ADMIN vorgeschlagenen Paragraphen auch in unseren Konzertverträgen drin. Dass der Veranstalter diese Mehrkosten aber auf sich nimmt halte ich für unwahrscheinlich!
    Wenn wir jetzt für ein Konzert gebucht werden, bringen unsere PA mit, schalten sie sogar selber ein und mischen uns selber ab - kann man uns dann (trotz des Paragraphen) noch irgendwie belangen, falls jemand meint er habe einen Gehörschaden davongetragen?
    (dass man keine Horntops in Ohrhöhe stackt ist mir schon klar, ganz unbedarft bin ich da nicht)

    Da wir ja auch keine böswilligen Absichten haben, gibt's günstiger Equipment, mit dem man den Pegel kontolieren kann? Reicht da so ein Thomann Handmessgerät?

    Nochmal Danke schonmal!


    Gruß,
    Andreas

  • ADMIN
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    • 22. April 2006 um 15:08
    • #8
    Zitat von "AndyS"

    Aber soll das heißen, dass ein Radio und Fernsehtechniker, der Tag für Tag an solchen Geräten rumschraubt (und lötet), und sogar befugt ist kleinere Hausinstallationen durchzuführen nicht dazu berechtigt ist ne PA Endstufe anzuknipsen?? Deutschland, deine Bürokraten!

    Nein, das ist jetzt falsch verstanden worden. Natürlich darf eine Elektrofachkraft auch auf der Bühne eine elektrotechnische Anlage erstellen.

    Zitat

    Die Pegelmessung ist ja Sache des Veranstalters. ... Wenn wir jetzt für ein Konzert gebucht werden, bringen unsere PA mit, schalten sie sogar selber ein und mischen uns selber ab - kann man uns dann (trotz des Paragraphen) noch irgendwie belangen, falls jemand meint er habe einen Gehörschaden davongetragen?

    Theoretisch ja, praktisch nein.

    Der Veranstalter ist in der Verkehrssicherungspflicht, muss also nachweisen, dass er eine solche Gefahrenquelle zuverlässig sichert. Euch müsste man den zu hohen Pegel nachweisen, das ist hinreichend unwahrscheinlich.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 22. April 2006 um 15:41
    • #9
    Zitat von "ADMIN"

    Nein, das ist jetzt falsch verstanden worden. Natürlich darf eine Elektrofachkraft auch auf der Bühne eine elektrotechnische Anlage erstellen.

    Ich habe von der IHK erfahren, dass ein Dipl.Ing. Elektrotechnik keine Elektrofachkraft ist. Stimmt dies etwa nicht? (Dann hätte ich viel Geld umsonst ausgegeben).

    Es hat wohl damit zu tun, dass Sicherheitsvorschriften und praktische Arbeiten nicht Bestandteil des Studiums sind.

    (Ein Radio- und Fernsehtechniker kann dagegen sehrwohl eine Elektrofachkraft sein.)

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • ADMIN
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    • 22. April 2006 um 16:40
    • #10
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Ich habe von der IHK erfahren, dass ein Dipl.Ing. Elektrotechnik keine Elektrofachkraft ist. Stimmt dies etwa nicht? (Dann hätte ich viel Geld umsonst ausgegeben).

    Zitat von "BGV A3

    (3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Nun haben wir es in der Veranstaltungstechnik ja meist mit der Errichtung von elektrotechnischen Anlagen aus steckerfertigen Komponenten zu tun. Ich sehe nicht, dass das einen studierten Elektrotechniker überfordern könnte...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 22. April 2006 um 18:23
    • #11

    Es gibt ja noch mehr in Veranstaltungstechnik, als steckerfertige Betriebsmittel unter Spannung zu setzen:

    - Erden von Traversen
    - Potentialausgleich bei Nutzung von Generatoren
    - Wechseln von Leuchtmitteln
    - Montieren von Schuko, CEE, Powercon
    - Widerholungsprüfung DIN 0702
    ...

    und ich denke davon wird einiges neu (im Sinne von nicht offiziell gelernt) sein.

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  • Stephan Graeske
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    • 23. April 2006 um 11:12
    • #12

    Ein sehr netter Kollege hat mir folgendes geschickt:

    Zitat von "SR4.0"

    Als Qualifikation gilt eine nachgewiesene elektrotechnische Ausbildung, die den Anforderungen an die „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik“ gemäß diesem Standard entspricht:

    Als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik im diesem Sinne gilt:

    „(...) wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“.

    „(...) In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche (...) Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist.“

    Der Nachweis einer elektrotechnischen Ausbildung oder geprüften elektrotechnischen Weiterbildung als Elektrofachkraft (anderer Bereiche) und mindestens ein Jahr berufliche Praxis im Bereich der Veranstaltungstechnik sind der Qualifikation der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik gleichzusetzen.

    Als elektrotechnische Ausbildung und elektrotechnische Weiterbildung gelten insbesondere:

    - elektrotechnischer Ausbildungsberuf der Starkstromtechnik (Energieelektroniker, Elektroinstallateur, Schaltanlagenmonteur, Elektromonteur, Energieanlagenmonteur u.a.)

    - Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Ausbildung nach der Ausbildungsordnung, Stand 08/2002)

    - gleichzusetzende Weiterbildungsabschlüsse - gleichzusetzende Studienabschlüsse

    Alles anzeigen

    Jetzt erinnere ich mich wieder, was die noch gesagt haben. Hier stehts dann auch:

    Zitat


    „(...) In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche (...) Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist.“

    Darum mußte jeder in dem Kurs einen Schuko, einen CEE montieren, eine Erdung an Truss montieren, eine 0702 vorführen, ... Alles Tätigkeiten wurden einzeln auf dem "Zeugnis" aufgeführt und dort steht, dass genau das gemacht werden darf was aufgelistet ist. Nennt sich dann Elektrofachkraft für fesstgelegte Tätigkeiten.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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    • 23. April 2006 um 11:46
    • #13

    Das ist ja alles erst mal nicht falsch.

    Nun richtet sich aber die Ausbildung der "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" (oder ganz allgemein die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) nicht an studierte Elektrotechniker, sondern an Personen ohne vorherige Ausbildung entsprechender Fachrichtung. Da halte ich es nicht für verkehrt, ganz genau festzulegen, was die danach offiziell dürfen und was nicht.

    Bei einem studierten Elektrotechniker kann man davon ausgehen, dass der selbst einschätzen kann, ob er einen Schuko-Stecker montiert bekommt, auch ohne dass dies explizit auf dem Diplom-Zeugnis steht.

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  • Stephan Graeske
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    • 23. April 2006 um 12:11
    • #14

    Also ich habe mich auch geärgert, dass ich trotz Dipl.Ing. diese Elektrofachkraft machen mußte. Kostet viel Zeit und Geld. Aber anschließend war mir klar, dass im Studium wenig davon vorkam.

    Klar, die Rechenaufgaben macht der Dipl.Ing. ohne nachzudenken. Aber dann kommt es zur Praxis. Und die Themen kommen eben im Studium nicht vor.

    Fragen wir doch mal "reine" Dipl-Ing.s, ob sie die Fragen aufgrund des Studiums beantworten können.

    - Was ist ein FI und wo ist dieser einzusetzen?
    - Was ist ein Motorschutzschalter und was ist daran einzustellen?
    - Welcher FI (mA) ist vor Endverbrauchern vorgeschrieben?
    - Wozu ist ein Potentialausgleich der Traverse erforderlich?
    - Wozu gibt es den Schutzleiter bei (SK I) und warum ist dieser bei anderen Geräten (SK II) nicht erforderlich?
    - In welchen Intervallen ist ein FI auf Funktion zu prüfen?
    - Wie lang darf ein Kabel (Kupfer, 1,5mm) sein, damit ein Verbraucher von 2KW angeschlossen werden darf.
    - Was ist der Unterschied zwischen B, C Automaten und Schmelz-Sicherungen (Diazet, NeoZet).
    - Erklären Sie die Messverfahren und den Sinn der einzelnen Messung bei VDE 0702. Was ist bei der Messung von SKII zu beachten? Was ist bei der Messung von elektrischen Geräten zu beachten? Wie erfolgt die Messung mit Vorschaltgeräten (Tageslichtstufe)?
    - Welchen Querschnitt und wähle Kabelart muss bei 125A in der VAT genutzt werden? Weiß ein Student, was H07RN-F bedeutet?
    - Wann werden Einzelphase-FIs eingesetzt?
    - Liegt bei Auslösen des FIs immer ein Fehler vor?
    - Was ist bei der Prüfung einer CEE-Dose zu beachten?
    - Warum sollte bei Prüfung einer CEE-Dose ein Durchgang zwischen L und PE sein?
    - Was ist Schleifenwiderstand und Erdwiderstand?
    - Was hat der Schleifenwiderstand mit der Tauglichkeit der Automatencharakteristik im mobilen Stromverteiler zu tun?
    - ..


    ... wie gesagt. Die Fragen nur mit dem Wissen aus dem Studium beantworten. Sonst ist es nicht allgemein aussagekräftig.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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    • 23. April 2006 um 12:51
    • #15
    Zitat von "Stephan Graeske"

    - Warum sollte bei Prüfung einer CEE-Dose ein Durchgang zwischen L und PE sein?

    Sollte er überhaupt sein?

    Oder war jetzt "N" gemeint?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 23. April 2006 um 13:01
    • #16

    Klar, natürlich N und PE.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Hitower
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    • 23. April 2006 um 22:19
    • #17

    Hi

    Ich habe Elektrotechnik studiert und abbrechen müssen!
    Zwar habe ich die Elektrotechnischen Grundlagen ganz prima 2-3 mal gehört , aber die Fachspezifischen Sachen wie FI etc nie!
    Kenne den Atomaren Aufbau eines Transistors, aber das hab ich seit dem studium nie wieder gebraucht...

    Das Studium wie ich es kenne ich viel zu theoretisch! Hab da eher gelernt mit meinem fetten Taschenrechner umzugehen...

    Erst in der Ausbildung hab ich so einiges vertiefen können, aber ohne Praxisbezug verlernt/vergisst man das auch schnell wieder!

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Stephan Graeske
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    • 23. April 2006 um 22:39
    • #18

    Genau. Man schaue sich in der SP-4 einfach mal die "Lernziele" an. Diese sind im Grund gar nicht kongruent mit den Studieninhalten. Die IHK hatte in meinen Augen wirklich Recht und ich bin froh, durch die Ausbildung "Elektrofachkraft" das wesentliche für die VAT gelernt zu haben.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • wowie
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    • 5. Mai 2006 um 08:01
    • #19

    Hallol

    ich gehöre zur etwas älteren Generation und habe in den 70er Bergbau studiert.

    Das ist so ein Gemisch aus allem bis zum Vordiplom. Unterem anderem auch Elektrotechnik und Maschinenbau.

    Dort wurde uns im Praktikum sehr wohl das beigebracht was auf der obigen Liste stand. Da gabs so ein stilisiertes Männchen mit eine roeten Lampe am Kopf. Dort wurde Fi und co uns eingetrichtert. Wehe die Lampe brannte.

    Wenn so was heute nicht mehr gelehrt wird, habe ich wirklich Bedenken einem jung Ing an den Schaltschrank zu lassen.

    Gruß Wolfgang

  • eventproduction austria
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    234
    • 5. Mai 2006 um 11:06
    • #20

    Hallo!

    Hab das alles jetzt mit vollem Eifer durchgelesen, nur wie schauts in Österreich aus? Was darf zum Beispiel ein Ing. der die HTL für Elektrotechnik absolviert hat?

    Lg
    E-Tech Austria

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