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Handelsregistereintragung

  • bossjan
  • 12. April 2006 um 11:46
  • bossjan
    Verifiziert
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    329
    • 12. April 2006 um 11:46
    • #1

    Hallo Kollegen,

    ich hoffe, ihr könnt mir mal kurz weiterhelfen...

    Ich spiele gerade mit dem Gedanken mich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Ich mache das zwar nur als Nebengewerbe (weil davon leben müssen, möchte ich nicht unbedingt... :D ), so daß ich nicht unbedingt als Ist-Kaufmann gelte, aber als Kann-Kaufmann eine Eintragung vollziehen kann.

    Meine Fragen hier zu:
    -Was benötige ich alles für Unterlagen?
    -Wie viel würde "der Spaß" kosten?
    -Würde die Eintragung sinnvoll sein (sprich Erleichterung mit der Registrierung bei div. Lieferanten usw.)?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe...

    Lieben Gruß
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
    http://www.jrp-veranstaltungstechnik.de

  • slaytalix
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 12. April 2006 um 12:47
    • #2

    Als

    - GmbH i. G ( in Gründung ) mit Stammkapital
    - e. K. (eingetragener Kaufmann)
    - OHG (Handelsregisterabteilung A)
    - GmbH & Co KG (Kommanditgesellschaft mit Komplementären)
    - engl. Limited mit 1 Pfund Sterling Stammkapital über engl. HR :D

    GmbH mit Bilanzierungspflicht. Als Einzelfa. haftet Du sowieso mit dem Privatvermögen. Betriebshaftplficht ergo sinnvoll.

    Direktbelieferung mit Nebengewerbe könnte schwierig werden.

    Meist gibt es Selbstauskünfte seitens Distributoren oder Herstellern, die man ausfüllen muß bzgl. Ladenpräsenz, Schaufenstergröße, Angestelltenzahl, Mitarbeiterzahl & angepeilten Umsätzen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • mringhoff
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    5.262
    • 12. April 2006 um 18:13
    • #3
    Zitat von "bossjan"

    Meine Fragen hier zu:
    -Was benötige ich alles für Unterlagen?
    -Wie viel würde "der Spaß" kosten?
    -Würde die Eintragung sinnvoll sein (sprich Erleichterung mit der Registrierung bei div. Lieferanten usw.)?

    Hallo,

    ich nehme mal an, daß Du Dich als "Eingetragener Kaufmann" kurz e.K. eintragen lassen möchtest.
    Die Eintragung erfolgt in "öffentlich beglaubigter Form", das bedeutet, daß Du einen Notar aufsuchen musst.
    Da ich leider eine Erfahrungen mit dem e.K. habe, sollten vielleicht noch diejenigen posten, die das schon sind.
    Ansonsten gibt es Infos bei der IHK. (Internet)
    Zu den Kosten: Neben den Eintragungskosten ins HR fallen dann noch die Notarkosten an. Beide sind aber einmalig und auch durch die Eintragung an sich hast Du jetzt auch keine weiteren Verpflichtungen (Bilanzierung etc.)

    Über den Sinn kann man streiten. Wichtig ist vor allem, daß Du Dich unter Deinen "Fantasienamen" eintragen lassen und auch Deine Geschäfte vornehmen kannst.

    Ob dadurch größere Vorteile bei Lieferanten rausspringen, wage ich mal zu bezweifeln. Da geht es vorwiegend um den jeweils getätigten Umsatz ob Einzelfirma, e.K. oder GmbH ist relativ egal. Wir sind z.B. bei einem bekannten Chinawarenhändler wieder aus dem Händlerbereich gefallen, während die jungen Partyfuzzis von nebenan im Nebenerwerbsbetrieb dort als Händler laufen, weil sie einfach für ein paar EUR mehr dort umsetzen...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ton(i)
    Verifiziert
    Beiträge
    158
    • 14. April 2006 um 01:48
    • #4

    Guten Abend,

    als e. K. brauchst du einen Notar, der ein entsprechendes Schreiben aufsetzt und deine Unterschrift darauf beglaubigt. Anschließend schickt er es zu dem dir zugehörigen Amtsgericht. Zwei Positionen sind zu bezahlen:

    - der Notar (verschieden - Angebot einholen)
    - das Amtsgericht (ca. 75-80 EUR)

    Weitere dich erreichende Rechnungen genau prüfen - im Zweifel nicht bezahlen (!!) sondern deine IHK befragen.
    Du bekommst wahrscheinlich Schreiben, die auf den ersten Blick wie eine Rechnung aussehen, sehr "offiziell" geschrieben.
    von bspw.:
    Register für Industrie und Handel - AGR - 672,80 EUR
    Gewerbedatenbank - 704,00 EUR
    Handelsregisterverzeichnis - 285,00 EUR
    usw.
    Das sind Adressbuchbetrüger!!
    weitere Informationen:
    http://www.gegenjustizunrecht.vu/adressbetrug/6-Online/online.html

    Du bekommst auch ohne die deinen Handelsregistereintrag ;)

    Ich habs zum Glück gleich gemerkt und nicht bezahlt. Um den Rest kümmert sich die Rechtsabteilung meiner IHK.

    Also immer schön Augen auf im Geschäftsleben...

  • bossjan
    Verifiziert
    Beiträge
    329
    • 14. April 2006 um 16:08
    • #5

    Hi Kollegen,

    vielen Dank für eure Hilfe... Werde mich mal beim Notar schlau machen, was er so alles an Geld haben möchte....

    Lieben Gruß
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
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  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 14. April 2006 um 18:05
    • #6

    An eines solltest Du noch denken: Für Deine IHK gilst Du ab Eintragung als Vollkaufmann, zahlst also auch Beiträge wie dieser (in unserem Beispiel gings von 50 EUR gleich mal auf 200 EUR nach der Eintragung)

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