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Schutzerdung generell (Handmaschinen)

  • manuela
  • 22. April 2006 um 06:39
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 22. April 2006 um 06:39
    • #1

    Ich besitze wie jede Fa einen Bohrhammer. Als dieser das Kabel durchgewackelt hatt fiel mir beim Kürzen auf daß es nur 2 Adern hat obwohl diese doch recht schwere Maschine ein Ganzmetallgetriebe hat das man mit der Hand berührt wenn man sie hält (nicht isoliert zum Griff hin).
    Man kann somit in ein Stromkabel bohren und bekommt die Phase direkt in die Finger. Das Ganze funktioniert mit CE und TÜV GS...

    Ich halte die "geprüfte Sicherheit" in diesem Fall für mehr als nur fragwürdig und frag mich: was ist dann überhaupt noch ein Nachweis dafür ein sicheres Werkzeug zu bekommen ?

    Aus meiner Sicht der Dinge heraus muß man grundsätzlich alle Sachen erden die aus Metall sind und nicht komplett isoliert. Dieser Bohrhammer ist das geprüfte Gegenteil davon, ein Freifahrtschein für 2 Ader ...

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mathias k.
    Verifiziert
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    • 22. April 2006 um 08:35
    • #2
    Zitat von "Manuela"

    Ich besitze wie jede Fa einen Bohrhammer. Als dieser das Kabel durchgewackelt hatt fiel mir beim Kürzen auf daß es nur 2 Adern hat obwohl diese doch recht schwere Maschine ein Ganzmetallgetriebe hat das man mit der Hand berührt wenn man sie hält (nicht isoliert zum Griff hin).


    Das muss aber ja noch nicht heißen, dass wirklich eine leitende Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Bohrer besteht.

    Zitat


    Man kann somit in ein Stromkabel bohren und bekommt die Phase direkt in die Finger. Das Ganze funktioniert mit CE und TÜV GS...

    Ich würde das mal ganz pragmatisch sehen: Im nomalen Betrieb werden alle Bedingungen für Schutzklasse II erfüllt sein ( doppelte Isolierung und so weiter...).
    Das Bohren in "aktive" Stromkabel ist für mich keine normale Anwendung und muss imho also auch nicht unbedingt in der Schutzklasse berücksichtigt werden. Das wäre dann "Arbeiten unter Spannung" und erfordert sowieso besondere Bedingungen.

    Das wäre jetzt erst mal die aus meiner Sicht "einfache" Erklärung. Dass es vielleicht nicht gerade sinnvoll ist, einen Bohrhammer so zu bauen, ist ja eine andere Sache (mein Bohrhammer hat Kunststoff um das Getriebegehäuse...).

  • Mechwerkandi
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    1
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    7.712
    • 22. April 2006 um 13:07
    • #3

    Üblicherweise haben solche Maschinen ein Getriebezahnrad aus Isolierstoff oder eine andere Konstruktion, die den Bohrer vom Getriebe isoliert.

  • chrickel
    Profi
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    454
    • 23. April 2006 um 09:33
    • #4
    Zitat von "Mathias K."


    Das Bohren in "aktive" Stromkabel ist für mich keine normale Anwendung und muss imho also auch nicht unbedingt in der Schutzklasse berücksichtigt werden. Das wäre dann "Arbeiten unter Spannung" und erfordert sowieso besondere Bedingungen.

    Aber es ist eine vorauszusehende Fehlbedienung.
    Kannst Du grundsätzlich ausschliessen, daß Du niemals Leitungen anbohrst, wenn Du in Wände wummerst? Ich nicht.

    By(t)e,
    Chrickel
    http://www.chrickel.eu

  • mathias k.
    Verifiziert
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    377
    • 23. April 2006 um 09:41
    • #5

    chrickel:

    Vielleicht habe ich mich da etwas schlecht ausgedrückt, ich stimme Dir vollkommen zu.
    Ich halte es auch nicht für sinnvoll, eine leitende Verbindung zwischen Bohrer und Gehäuse zu haben.

    Ich wollte in meinem ersten Post nur ausdrücken, dass wohl trotzdem die üblichen Vorschriften für ein Gerät der Schutzklasse 2 eingehalten werden.

  • chrickel
    Profi
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    454
    • 23. April 2006 um 09:54
    • #6
    Zitat von "Mathias K."


    Ich wollte in meinem ersten Post nur ausdrücken, dass wohl trotzdem die üblichen Vorschriften für ein Gerät der Schutzklasse 2 eingehalten werden.

    Wie denn, wenn es so aufgebaut ist, wie Manuela es geschildert hat?

    By(t)e,
    Chrickel
    http://www.chrickel.eu

  • Hitower
    Verifiziert
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    1.457
    • 23. April 2006 um 11:11
    • #7

    Hi

    Ich haben auch noch eine ältere von ? hier rumliegen (grünes Gehäuse, Oranges Anschlußkabel)
    Diese hat auch ein Gehäuseteil aus metall, aber auch nur Stecker ohne PE

    Ob da wirklich eine leitende Verbindung sein soll? kanns mir nicht vorstellen.
    Sollte man mal eben durchpiepsen...

    Gruß
    Daniel, der noch nie beim Bohren Stromtechnisch was getroffen hat

    Fachkraft in Hamburg...

  • schrecki7289
    Beiträge
    7.887
    • 23. April 2006 um 20:42
    • #8
    Zitat

    Wie denn, wenn es so aufgebaut ist, wie Manuela es geschildert hat?


    Warum? ISt doch gar kein Problem, die Netztzuleitung ist einfach doppelt isoliert bis zum Motor hin, der ist natürlich auch dementsprechend isoliert und schon hast du Schutzklasse zwei!

    Manus Problem liegt darin, das man die Leitung über den Bohrer berühren kann, aber so gesehen müsste dann auch z.B. ein Fön grundsätzlich geerdet werden, weil man ihn aus Versehen in die Badewanne schmeißen könnte....

    Gruß
    Thomas

  • mathias k.
    Verifiziert
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    377
    • 23. April 2006 um 20:58
    • #9

    schrecki:
    Genau so hatte ich das gemeint.

  • bemi
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    64
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    1.755
    • 24. April 2006 um 12:02
    • #10
    Zitat von "Hitower"

    Hi

    Ich haben auch noch eine ältere von ? hier rumliegen (grünes Gehäuse, Oranges Anschlußkabel)

    <klugscheiss>Black & Decker</klugscheiss>

    BTW: wenn bei den Maschinen der Bohrer geerdet werden muesste, dann sollten sie mindestens auch Schutzklasse IP65 haben, weil man sie ja in staubiger Umgebung einsetzt und man ja auch mal ein Wasserrrohr erwischen koennte ;)

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • buzz
    Profi
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    1
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    1.248
    • 24. April 2006 um 18:07
    • #11

    Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf.

    Ein Gerät ist dann als Schutzisoliert zu bezeichen, wenn alle aktiven Teile des Geräts im Betrieb unter Normlabedingungen mit einer doppelten Isolierung umgeben sind.
    Eine Bohrmaschine mit Metall-Getriebegehäuse (z.B. Metabo) ist somit ein sicheres Arbeistgerät.

    Wenn der Hersteller jeden erdenklichen Fall berücksichtigen sollte, dürften z.B. auch keine Kreissägen mehr verkauft werden, weil das Sägeblatt beim Durchtrennen der Anschlussleitung ja auch Spannung führen könnte...

    Um noch ein Wenig deutlicher zu werden: Wer so doof ist, eine spannungsführende Elektroleitung anzubohren, den soll der Strom ruhig auch mal ein Wenig kitzeln, dass er beim nächsten mal besser aufpasst, oder einen Leitungssucher verwendet (und zwar nicht die Dinger für 5,99€ vom Grabbeltisch, sondern z.B. einen HILTI-Detector oder den Bosch Wallscanner).

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • quasel
    Beiträge
    80
    • 24. April 2006 um 23:03
    • #12

    TÜV,GS,CE,etc. Hier geht es ausschliesslich um die Sicherheit des Gerätes.
    Vom Bohrhammer soll keine Gefahr ausgehen.

    Die Verwendung des Gerätes fällt unter ARBEITSSICHERHEIT:du darfst nicht in Wänden bohren ohne sicherzustellen das sich keine aktiven Wasser,Gas oder Elektroleitungen dort befinden.

    (In Düsseldorf hat man die Schweisser für den Flughafenbrand verantwortlich gemacht)

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