Hi
ich hab da mal eine Frage zur VStättVO. Und zwar betrifft es Teil 1 §2
(7)
"Eine Großbühne ist eine Bühne
1. ...
2. mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung oder ..."
(9)
" Die Oberbühne ist der Teil des Bühnenraumes über der Bühnenöffnung, der zur Unterbringung einer Obermaschinerie geeignet ist. ""
Was ist damit genau gemeint.
In meinem speziellen Fall, habe ich zwischen Oberkante Portal und Gebäudedecke etwa 4,0m. Wobei ca 1,6m unter der Gebäudedecke eine Trägerkonstruktion mit Gitterrosten (komplette Ebene) eingebaut ist. Auf dieser Ebene steht die Obermaschinerie.
Was ist nun die Oberbühne ??? Der Teil zwischen Gitterrosten-Boden und Gebäudedecke oder der Teil zwischen Portal Oberkante und Decke???
Danke schon mal für eure Hilfe
mfg
Harry