Hallo, es geht um eine "gefährliche Körperverletzung StGB § 224" im Rahmen einer ungerechtfertigten Anzeige wegen Lärmbelästigung.
Wer damit schon mal Erfahrung gesammelt hat, mögen sich bitte melden.
MfG Mirko
Hallo, es geht um eine "gefährliche Körperverletzung StGB § 224" im Rahmen einer ungerechtfertigten Anzeige wegen Lärmbelästigung.
Wer damit schon mal Erfahrung gesammelt hat, mögen sich bitte melden.
MfG Mirko
Zitat von "StGB"Alles anzeigenStGB § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Lässt sich denn der Vorsatz in den Schädigungserfolg nachweisen?
Also ich kenne die rechtlichen Punkte nicht, die Du angefragt hattest. Deswegen werfe ich diese Meinung nur mit gesundem Menschenverstand ins den Raum:
Wenn der Lärm schon vor der PA Anlage zu laut ist, könnte es eine Körperverletzung werden. Ich glaube die Grenze war 110 dB.
Wenn nur der Nachbar was vor seiner Haustüre hört und sich über das ständige "bum bum" aufregt, dann ist es keine Körperverletzung, sondern Ruhestörung. Ich glaube er darf sich ab 85dB an seiner Haustüre beschweren.
Berichtigt mich.
@ montesuma er darf sich schon bei wesentlich weniger als 85 db beschweren, je nach gebiet aber selbst im industriegebiet wären 85 db nachts fast zu laut.
zum fall ohne amtliches gutachten der lautstärke dürfte das nicht ganz so einfach sein. sonst könnte ich ja einfach mal so jemanden verklagen...(was der ein oder andere auch mal macht...) ![]()
Verstehe.
Ich denke ein Gutachten wird hier keiner machen. Die rufen doch immer erst die Polizei an und diese kommt persönlich vorbei.