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Ratenkauf

  • Ecto_Erwin
  • 14. Mai 2006 um 11:45
  • Ecto_Erwin
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    • 14. Mai 2006 um 11:45
    • #1

    Hallo! Wir verkaufen derzeit einiges an material, und ein Interessent würde uns gerne Material abkaufen, allerdings kann er nicht auf einmal zahlen, sondern möchte in 4 Raten bezahlen.

    Wie kann ich das am besten machen und mich am besten absichern?
    Bitte nicht vergessen, ich komme aus Österreich!

    DANKE vielmals!

    Ciao

    ROCKSTAGE light&sound productions
    first HK CONTOUR User in Austria
    http://www.rockstage.at
    E-Mail: erwin.hofer@rockstage.at
    Tel: +43 650 20 03 106

  • mringhoff
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    • 14. Mai 2006 um 14:25
    • #2

    Eine Möglichkeit wäre, wenn der Käufer neben der ersten Rate (ich nehme mal an die zahlt er bevor er die Ware bekommt) auch eine Bankbürgschaft in Höhe der anderen drei Raten mitbringt. Je nach Ratenabstand ist so eine Bürgschaft auch gar nicht so teuer (je nach Bank ca. 1-2% Avalgebühr pro Jahr).
    Wenn er sich dagegen sträubt, wird er wohl Schwierigkeiten haben, eine Bürgschaft zu bekommen und das würde mich als Verkäufer auch stutzig machen...

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  • f8274
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    • 15. Mai 2006 um 00:02
    • #3

    Eine weitere Möglichkeit ist, sich anderes Material als Pfand aushändigen zu lassen.

    Ansonsten Seriösität mal abchecken, PA-Forums-User? Wie lange? Stil, Referenzen, Begründung für in Aussicht stehende Mittel, um die offenen Raten zu bezahlen?

    Auch denkbar: Warenabgabe mit Teilzahlungen Zug um Zug. Sollen bspw. 2 Paar LS finanziert werden, je Rate 1 Box herausgeben.

    Letzteres ist aber ganz schön hart und etwas Risiko wäre ich auch zu übernehmen bereit, wenn der Käufer sonst einen ordentlichen Eindruck hinterlässt. Das ist wie mit Mietkunden, bei denen man auch nicht 100%ig sicher ist, ob sie auch bezahlen, selbst wenn sie "schon" zum 2.Mal wieder kommen...

  • ewok
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    • 15. Mai 2006 um 09:17
    • #4

    es gibt auch Banken, die dir dein Material 'abkaufen' und deinem Kunden dann ein Leasingmodell anbieten... stand das nicht die Tage schon mal hier im Forum irgendwo?!?

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • mringhoff
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    • 15. Mai 2006 um 10:10
    • #5

    Leasinggesellschaften übernehmen lieber Geschäfte mit Neuware oder wenn gebraucht, wenn es sehr eindeutige Preise dafür gibt (z.B Autos - Schwackeliste). Ansonsten wäre der Aufwand zu groß (Gutachten).

    Sowie ich Ecto_Erwin verstanden habe, handelt es sich ja um Gebrauchtequipment oder?

    Außerdem will der Käufer ja auch einen "Lieferantenkredit", d.h. unkompliziert und günstig.
    Andere Methode wäre ja auch, daß der Käufer sich den Kaufpreis von einer Bank finanzieren lässt und die Ratenvereinbarungen (des Kredits) mit der Bank getroffen werden. Aber die Banken wollen erstmal eine vernünftige Darlegung der Sachlage, dann Sicherheiten (in dem Falle evtl. eine Sicherungsübereignung incl. Bewertung der Ware) und natürlich auch eine ausführliche Auskunft über Einnahmen und Vermögen incl notwendiger Unterlagen etc. Es wäre also nicht nur teuer, sondern auch sicher etwas nerviger und langwieriger geworden.

    Bei einem Aval (Bürgschaft) machen die Banken weniger Aufwand und es ist wie gesagt auch viel preiswerter als ein Kredit.

    Das Zug-um-Zug-Geschäft (von f8274 vorgeschlagen) würde dem Risikoverlauf am besten entsprechen, kann mir aber vorstellen, daß das nicht im Sinne des Käufers ist, da er sicher das Material ja schon einsetzen will. Aber wer weiß, vielleicht läßt sich da ja eine gewisse Konstellation stricken...

    Die Möglichkeit selber Bank zu spielen (und für die Ratenzahlung einen kleinen Aufpreis verlangen) geht natürlich auch. Hier würde ich mir dann - neben den von f8274 vorgeschlagenen Möglichkeiten "die Seriösität abzuchecken" - auch auf alle Fälle offizielle Unterlagen zeigen lassen (ist natürlich bei einem Mitbewerber auch heikel): aktuelle Bilanz, G&V, aktuelle BWAs, evtl. eine Bankauskunft einholen lassen (über die eigene Hausbank). Macht aber auch nur dann Sinn, wenn ich die Unterlagen auch vernünftig "interpretieren" kann...

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  • ukw
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    • 15. Mai 2006 um 12:32
    • #6

    Einen Eigentumsvorbehalt im Mietkaufvertrag geltend machen...
    "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers..."

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • mringhoff
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    • 15. Mai 2006 um 13:42
    • #7
    Zitat von "ukw"

    Einen Eigentumsvorbehalt (...) geltend machen...
    "Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers..."

    Rein rechtlich sollte man das natürlich nicht vergessen. Ob das im Insolvenzfall viel bringt, muss man sehen. Bis man einen vollstreckbaren Titel oder ein Urteil hat, ist meist die Ware dann schon längst wieder verkauft.
    Sicher, der Schuldner hat unrechtmässig gehandelt, wenn er den Eigentumsvorbehalt verschweigt. Der Aufkäufer der fraglichen Ware hat aber dann im Guten Glauben gehandelt und so das Eigentum erworben. Es ist ja schliesslich kein Diebesgut.
    Du kannst also Schadensersatz vom Schuldner verlangen. Aber einem Nackten kann man nicht in die Tasche greifen heisst es doch immer so schön...

    Ein Vorteil hat die Klausel aber dennoch: Sollte in das "Vermögen" des Schuldners gepfändet werden und sollte sich die Ware noch im Besitz des Schuldners befinden, dann hast Du als Verkäufer die Möglichkeit dagegen vorzugehen, damit die fragliche Ware nicht mitgepfändet wird.

    Das aber ist alles deutsches Recht, wie die Unterschiede zu Österreich sind, kann ich leider nicht sagen...

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  • olmei
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    • 15. Mai 2006 um 14:58
    • #8

    Nur als Info, nicht als Vorschlag:

    Ich habe auch schon gehört, das sich Kollegen nicht bezahlte Ware, welche noch unter Eigentumsvorbehalt war, über einen Dritten zurückgeholt haben.
    Dieser Dritte hat ganz offiziell beim Zahlungsunwilligen gemietet und dann die Ware dem rechtlichen Eigentümer zurückgegeben.

    Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das rechtliche Ansprüche verletzt.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

    Einmal editiert, zuletzt von olmei (15. Mai 2006 um 19:16)

  • mringhoff
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    • 15. Mai 2006 um 16:07
    • #9
    Zitat von &quot;olmei&quot;


    Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das rechtliche Ansprüche verletzt.

    Solange Du als Verkäufer der Ware keinen vollstreckbaren Titel gegen den Zahlungsunwilligen hast, darfst Du natürlich nicht einfach so fremdes Eigentum (und sei es auch mit Eigentumsvorbehalt) pfänden, nur weil Dein Käufer in Zahlungsverzug geraten ist. (Und auch mit Titel darf das nur ein Gerichtsvollzieher)

    Wenn der Zahlungsunwillige ebenso Vermieter von VT-Technik ist, dann verkauft er ja die Ware nicht, es kann also auch keiner gutgläubig erwerben.

    Der Zahlungsunwillige hat mit seinem Mieter ein Mietvertrag und kann bei nicht rechtzeitiger Rückgabe entsprechend hohe Miete oder Schadensersatz (entgangene Miete, angefallene Kosten für Ersatzbeschaffung etc.) verlangen. Das Rechtsgeschäft mit dem Verkäufer spielt hier gar keine Rolle, auch wenn der Mieter vom Verkäufer geschickt wurde. Ich würde da bei solchen Selbstjustizversuchen aufpassen...

    Aber da wo kein Kläger - da kein Richter :)

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  • ukw
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    • 15. Mai 2006 um 18:37
    • #10

    Da ich eigentlich Tischler bin habe ich nur ein Beispiel aus "meiner Branche"

    Ich habe mal ein Bett für einen Naturmatratzen Laden gebaut. Mir schien die Firma etwas "wurmstichig" . So war's dann auch. Nach gezahlten 3 Raten landete der große schwarze Vogel auf dem Firmendach.
    Meine Rechnung enthielt den Hinweis: Die Ware bleibt bis zum vollständigen Bezahlen Eigentum des Verkäufers.
    Zum Konkursverwalter, 66% der bereits angezahlten Raten an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt und das Bett eingeladen.

    Der Käufer wird erst dann Eigentümer wenn er dan vollständigen Betrag bezahlt hat. Vorher ist und bleibt er nur "Besitzer" der Ware.

    So geht's.

    ... for a few dB's more . . .

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  • Stephan Graeske
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    • 16. Mai 2006 um 12:00
    • #11

    Ich würde für die Ware in vier Blöcke mit vier Rechnungen aufteilen und für die vier Rechnungen vier Zahlungsziele festlegen:

    z.B.
    Datum x1 = y1 Eur, Ware xy1
    Datum x2 = y2 Eur, Ware xy2
    Datum x3 = y3 Eur, Ware xy3
    Datum x4 = y4 Eur, Ware xy4

    Nach Zahlung der jeweiligen Rechnung bekommt der Kunde die jeweilige Ware ausgehändigt. Die restliche (unbezahlte Ware) bekommt er jeweils für seine Aufträge kostenlos zur Verfügung gestellt (und bringt diese nach dem Job zurück).

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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