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Pult auf VA durch Wasserschaden kaputt - wer zahlt?

  • songe creux
  • 22. Mai 2006 um 17:25
  • songe creux
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    626
    • 22. Mai 2006 um 17:25
    • #1

    Im Vertrag für die VA war geregelt, dass der Veranstalter einen "regen- und sturmsicheren überdachten und dreiseitig geschlossenen FoH-Platz" stellt, der sich nach unserer Ankunft als 3*3 m Grillpavillon billigster Baumarktqualität entpuppte.
    Nach einem Gewittersturm riss es den kompletten Pavillon weg und das Pult erlitt einen Wasserschaden.
    Wer zahlt auf welcher Grundlage (Versicherungsart) in welcher Höhe den Schaden?

    Vielleicht weiss jemand juristischen Rat. Herzlichen Dank

  • hasenfuß
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    1.142
    • 22. Mai 2006 um 18:34
    • #2

    der anwalt ?


    wenn a) explizit geregelt ist, daß der auftraggeber für den
    wetterschutz verantwortlich ist und b) ihr nachweisen könnt,
    daß er dieser vertragspflicht nicht nachgekommen ist (fotos
    der unzureichenden bude, auch gut eine beweis- oder bezeugbare
    beschwerde über mangelhaften schutz vor dem schaden)
    sollte da doch alles klar sein.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • 4Art
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    • 22. Mai 2006 um 18:50
    • #3

    Hmmm, blöde Sache, das.

    Wir haben zum Beispiel unseren Kram in Bezug auf Elementarschäden so versichert, das auch Schäden ausserhalb des Lagers übernommen werden. Wenn das Pult so versichert wäre (was in der Schweiz eigentlich ziemlich üblich ist...), dann kümmert sich die Versicherung um Regress beim Veranstalter - und die sind dann eher weniger zimperlich. (Pult wird in Rechnung gestellt und wenn die dann keine Haftpflichtversicherung haben, dann wird's für die Jungs ziemlich ungemütlich :shock: )

  • ADMIN
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    1
    • 22. Mai 2006 um 22:24
    • #4
    Zitat von "songe creux"

    Vielleicht weiss jemand juristischen Rat.

    Es ist schon bekannt, dass nicht jeder Rechtsberatung machen darf, oder?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • foh-platz
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    97
    • 23. Mai 2006 um 10:34
    • #5

    Hallo songe creux.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Angelegenheit nicht so einfach zu regeln ist.
    Ihr hattet zwar einen vetraglich festgelegten FOH-Platz zugesichert bekommen aber die schadenregulierende Institution wird Euch sicherlich soviel Erfahrung unterstellen, teure Elektronik bei zu erwartendem schlechten Wetter nicht unter einen billigen Baumarkt-Pavillon zu stellen, der wahrscheinlich noch nicht einmal festgezurrt war.

    Als Alternative böte sich in einer ähnlichen Situation auch noch der leere LKW an. Das macht sich immer gut, wenn mitten im Publikum an der besten Stelle ein schön großer 7,5 Tonner steht. Beim nächsten Mal habt Ihr dann garantiert einen amtlichen FOH-Platz.

    Bis die Tage

    Die, die sagen "es geht nicht", sollten die nicht stören, die es gerade versuchen!

  • Sven M
    Profi
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    • 23. Mai 2006 um 10:50
    • #6

    ..oder jemand anders den Auftrag. Denkt doch mal etwas realistisch. Man bringt seine FOH Überdachung am besten selbst mit oder baut ab. Ein ordentlicher FOH ist doch in weniger als 20min Spielbereit.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • djmg events
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    113
    • 23. Mai 2006 um 11:29
    • #7

    Zu diesem Thema gibt es hier einen Theard in dem Pavillions empfohlen werden, auch dort ist man zu dem Schluss gekommen, dass die 30€ Teile aus dem Baumarkt nicht taugen.

    Dort wurde vorgeschlagen ein eigenes Dach mittzubringen als Notlösung wenn der VA keins oder ein beschissenes bereitstellt, somitt könnte mann dan bevor man das Pult gefährdet sein eigenes auspacken.

    Gruß
    Christian

  • djobi
    Verifiziert
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    1
    • 23. Mai 2006 um 14:43
    • #8

    toll .. mal wieder eine Grundsatzdiskussion :?
    Problem ist doch nicht 'wie hätte ich es besser/anders machen können'
    sondern 'wie krieg ich mein defektes Pult ersetzt' :!:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • djmg events
    Beiträge
    113
    • 23. Mai 2006 um 16:04
    • #9
    Zitat von "djobi"

    Problem ist doch [...] wie krieg ich mein defektes Pult ersetzt

    wenn es einen Vertrag gibt, welcher besagt, dass der VA dafür sorge zu tragen hatt, dass ein Wetterfester bzw. Regendichter FOH Platz aufzustellen ist, somitt haftet er bzw. falls er jemanden beauftragt hat dies zu tuhen der jenige.

    Gruß
    Christian

  • foh-platz
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    97
    • 23. Mai 2006 um 18:25
    • #10
    Zitat von "DJMG Events"

    wenn es einen Vertrag gibt, welcher besagt, dass der VA dafür sorge zu tragen hatt, dass ein Wetterfester bzw. Regendichter FOH Platz aufzustellen ist, somitt haftet er bzw. falls er jemanden beauftragt hat dies zu tuhen der jenige.

    Hallo noch einmal.

    So einfach ist das sicherlich nicht.
    Es hängt stark von der entsprechenden Versicherung ab.
    Wer sehenden Auges (Zitat: ...der sich nach unserer Ankunft als 3*3 m Grillpavillon billigster Baumarktqualität entpuppte.) seine teure Technik unter einen unzureichenden Pavillon stellt, muss damit rechnen, dass, wenn der Fall eintritt, für den dieses Gebilde eigentlich Schutz bieten soll (Regen/Sturm etc.) ein ebendieser Schutz nicht gewährleistet ist.

    Zumindest wird im Streitfall bestimmt von einer nicht unerheblichen Teilschuld ausgegangen.

    Ich wünsche Dir viel Glück beim Durchsetzen Deiner Forderungen.

    Bis die Tage.

    Die, die sagen "es geht nicht", sollten die nicht stören, die es gerade versuchen!

  • gerald1
    Profi
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    • 26. Mai 2006 um 10:24
    • #11

    Sage nur Hornbe(u)rger.......S.

    Frage. Was denn für ein Pult :?: Midas oder Ohr :roll:

    Eine Hausbaufirma bekommt den Auftrag ein Haus zu bauen!
    Kunde baut Keller und Fundamente selber.( will )
    Kunde hat das aber vergessen!
    Was macht nun die Hausbaufirma?
    Baut Haus ohne Fundament :?: Wohl kaum........ "Weil",.... es sind Fachleute :roll: :?:
    Sowas "Wäre" / "Ist" :( dann keine Fahrlässigkeit sondern schon Vorsatz.
    Foh-Dach fliegt weg :cry: . Wo war die Sicherheitsplane vom Pult und vor allem... "Das Personal" :roll: :?:
    Man hat auch eine Vorsorge als auch Schadensminderungspflicht :!:


    :idea: Der beste Weg ist ein priv. Vergleich wenn die Türen noch offen sind :roll: . Rest wie ganz oben.........

    Einmal editiert, zuletzt von gerald1 (26. Mai 2006 um 13:07)

  • stb
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    461
    • 26. Mai 2006 um 11:03
    • #12

    genau! :!:

  • olmei
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    517
    • 26. Mai 2006 um 11:45
    • #13

    Zuerst - mein herzliches Beileid.

    Als mir das letzte Mal ein Baumarkt-Pavaillon hingestellt wurde, habe ich darauf bestanden, abzubauen oder ich nutze den mitgebrachten Hänger und es gibt leider klangliche Einbussen.

    Umgesetzt wurde dann die letzte Variante und es hatte mehrfach kräftig geregnet. Soundmässig ging es wohl noch.

    Fakt ist, aufgrund der vertraglichen Zusicherung hätte ein brauchbares Dach gefordert werden können. Genau genommen hätte garnicht aufgebaut werden dürfen.

    Ich würde versuchen, den Pultschaden genau eingrenzen und eine außergerichtliche Einigung zu suchen, sonst könnte es auf eine Teilschuld hinauslaufen und am Ende viel teurer.

    <><
    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • tufkaklto
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    • 30. Mai 2006 um 18:45
    • #14

    Hi

    Also zum einen meine ich, wenn man ein ordentlichen FOH Platz fordert, sollte der auch da sein.
    Ich habe mich schon mehrmals geweigert, von Baumarkt Pavillons beschützen zu lassen und da TEURE Electronic darunterzustellen.
    Wenn man es Kunden genau erklärt, was die Folgen für Sie sein können, fangen diese meistens auch zum Nachdenken an.
    Oder mal gleich eine Haftungszusicherung für den Schadensfall mit ca Summe unterschreiben lassen. Da werden die schon nervös.

    Warum sollte ich einen FOH unbezahlt selber mitnehmen.
    Das andere ist, ich kann ja nicht alles mitnehmen, was andere verbocken oder vergessen.
    Denn da müßt ich mir auch gleich 6 Hands, ein Aggregat, Securitys, Catering,...... mitnehmen.

    Ich würd auch mal versuchen, mit dem Veranstalter eine gütliche Einigung erzielen.
    Mit Pech kommt sonst noch raus, das man selber schuld ist, weil man hätts ja wissen müßen.

    greez

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • attorney
    Profi
    Beiträge
    51
    • 4. Juni 2006 um 18:23
    • #15

    1. FOH-Platz war geschuldet. Nicht-Zurverfügungstellung begründet Haftung des verantwortlichen Veranstalters.

    2. Ihr habt das Billig-Dach als solches entlarvt und trotzdem aufgebaut. Ihr seid damit ohne vorherige Mahnung des Veranstalters das Risiko der Beschädigung eingegangen > Mitverschulden > Haftungsquote.

    FAZIT:
    Wenn ein Schrott-Dach steht, unbedingt den Veranstalter auf den vertragswidrigen Zustand hinweisen. Zudem den Veranstalter unterschreiben lassen, dass die Nutzung dieses Daches auf sein alleiniges Risiko erfolgt, die FOH-Technik auf Risiko des Veranstalters aufgebaut wird und dieser für den gesamten Schaden haftet. Voila.

    Wenn ihr das schriftlich habt (und die Unterschrift wird der VA geben, wenn er vor der Wahl steht "Risiko oder keine VA"), trifft euch je nach Formulierung im einzelfall kein Mitverschulden mehr.

    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Pragmatische Lösung: Ein eigenes vernünftiges Pult-Dach ist billiger als ein neues XL4 :D

    ~~~~~~~~~~~~~~~

    Um was für ein Pult handelt es sich? Wie hoch ist der Schaden?

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!

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