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Bon -Jovi Koblenz Konzertende um 22Uhr wg.Bussgeldandrohung

  • franz45
  • 6. Juni 2006 um 03:28
  • franz45
    Beiträge
    72
    • 6. Juni 2006 um 03:28
    • #1

    Das Bon -Jovi-Konzert am 17.0506 in Koblenz wurde vom Veranstalter um 22Uhr beendet.Und wiedermal hat das Ordnungsamt Koblenz zum wirtschaftlichen Niedergang und dem Verlust von Arbeitsplätzen in Koblenzeine Meisterleistung verbracht.Es hat tatsächlich dem Veranstalter des Konzertes mit einem Ordnungswidrigsverfahren und einem Bussgeld in 5stelliger Höhe gedroht. Zitat Rheinzeitung:"Bis 22.30 Uhr hätten sie spielen können, so stand es in der Genehmigung der Stadt. Doch bereits eine halbe Stunde früher legten die Musiker der Band Bon Jovi am 17. Mai bei ihrem Gastspiel in Koblenz Bass, Gitarre und Mikrofon nieder. Wie unsere Zeitung jetzt erfahren hat, entschied sich das Management der US-amerikanischen Rocker an jenem Abend kurzfristig dazu.

    Der Grund: Das Ordnungsamt der Stadt hatte dem Veranstalter, der Argo-Konzerte GmbH, wegen der Schallstärke mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld in Höhe eines fünfstelligen Euro-Betrages gedroht, während sich Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann bei den VIP-Gästen einreihte. "Im Verlauf der Veranstaltung sind wir mehrfach mit Lärmemissionswerten konfrontiert und aufgefordert worden, die Lautstärke zu senken", schildert Norbert Link, Mitglied der Geschäftsleitung der Würzburger Konzertagentur. Dem habe das Management nicht nachkommen wollen und nicht nachkommen können. "Die von 22 Uhr an vorgeschriebenen Werte wären faktisch nicht einhaltbar gewesen. Ein Pegelabfall während des Konzerts wäre vom Publikum deutlich bemerkt worden", erklärt Link. Eigentlich sei eher eine Anhebung des Pegels erforderlich gewesen, um der Stimmung Rechnung zu tragen, die Show auch auf einen "fühlbaren" Höhepunkt zu bringen, sagt der Konzertveranstalter und gibt zu bedenken: "Unter diesen Prämissen ist Koblenz als Standort großer Open-Air-Konzerte nicht zu halten."

    Trotz dieser möglichen Konsequenz stärkt Ordnungsamtsleiter Reiner Klug seinen Mitarbeitern, die am Abend des Konzerts im Einsatz waren, uneingeschränkt den Rücken: "Es ist unsere Pflicht, die Lautstärke zu kontrollieren und einzuschreiten, wenn Grenzwerte überschritten werden." Und das sei bereits bei einem Test vor Beginn des Konzertes vor dem Kurfürstlichen Schloss der Fall gewesen. "Gemäß der Richtlinien des Landesemissionsschutzgesetzes hatten wir bis 20 Uhr ausnahmsweise eine Lautstärke von 70 Dezibel, bis 22 Uhr 65 Dezibel und mit Beginn der Nachtruhe 55 Dezibel erlaubt", sagt Klug und ergänzt: "Schon beim Soundcheck wurden im Schlossrondell 90 Dezibel gemessen."

    Daraufhin sei mit dem Veranstalter gesprochen worden, der die Anlage neu eingestellt habe. "Bei der Vorgruppe Nickelback wurden allerdings wieder 90 Dezibel gemessen. Erneut wurde das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht - mit Erfolg. Von da an gab es keine weiteren Beanstandungen", berichtet der Leiter des Koblenzer Ordnungsamtes.

    Letzteres will Norbert Link so nicht stehen lassen. "Nach Beginn des Auftritts von Bon Jovi räumten die anwesenden Beamten ein, dass es subjektiv leiser klänge, die Spitzenwerte bei den Messungen aber weiterhin kritisch seien", schildert der Konzertveranstalter seine Sicht der Geschehnisse und ergänzt: "Die Band hat einige Tage später auf dem Cannstatter Wasen inmitten von Stuttgart vor rund 60 000 Menschen gespielt. Rundherum gibt es Berge, die den Schall zurückwerfen. Da gab es weder mit dem Genehmigungsverfahren noch in der Durchführung derartige Probleme wie beim Konzert in Koblenz."

    Beschwerden von Anwohnern gab es bei der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Stadt übrigens nicht. Weder am Abend des 17. Mai noch an den darauf folgenden Tagen, wie auch Ordnungsamtsleiter Reiner Klug auf Nachfrage bestätigt. Leserbriefe, die noch bei Open-Air-Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung unsere Redaktion erreicht hatten, blieben ebenfalls aus. Für Reiner Klug kein Wunder: "Schließlich wurde die Lautstärke zu Beginn des Konzerts gesenkt und die Veranstaltung um 22 Uhr beendet. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte es vielleicht anders ausgesehen." (seb)"

    Ich hätte mal gerne gesehen wie und was diese angelernten Hobbyakkustiker da gemessen haben.Vielleicht wäre das Problem aber auch nicht aufgetreten wenn der Veranstalter ein Schild mit der Aufschrift "Keine Musikveranstaltung " aufgehangen hätte.Dieser gemeine Trick funktioniert hier in Koblenz zu Ostern besonders gut.Da übersieht das gute Ordnungsamt regelmässig hier sogar trotz Tanzverbot(gehört auch abgeschafft)Tanzveranstaltungen in der Stadthalle mit ca 3000Pax und noch hohem Aussenpegel um 4Uhr in der Nacht. Am Eingang hängt einfach ein Schildchen "Keine Tanzveranstaltung" und schon ist das Ordnungsamt blind und sieht und hört bei der Kontrolle vor Ort nichts.Alle anderen Gastronomen werden aber mit Bussgeld bedroht.

  • knopfy
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    4
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    309
    • 6. Juni 2006 um 07:18
    • #2

    Nee, oder? traurig... :?

    PS: Sorry für die 0,0 Kalorien, aber das setzt mal wieder dem ganzen Regelungsgehabe in Deutschland die Krone auf...

  • djmg events
    Beiträge
    113
    • 6. Juni 2006 um 07:53
    • #3

    daran wird Deutschland "kaputt" gehen

    Bei uns in essen soll WM Spiele auf Großbildleinwänden gezeigt werden.
    Dazu das Ordnungsamt: Das darf ja nur so laut sein, (ich meine da stand 65Dezibel), wenn jetzt ein Tor fällt und die ca. 5.000 Gäste für die der Platz ausgelegt ist anfangen zu klatschen, schreien oder sonst was, würden diese Werte überschritten.

    Somitt muss der Veranstalter "sicherungsmaßnahmen" leisten das kein Jubel auftritt, sonst wurde ihm bereits im Vorfeld die Beendigung der Veranstaltung angedroht.

    Gruß
    Christian

  • hink
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    383
    • 6. Juni 2006 um 08:10
    • #4
    Zitat

    Gemäß der Richtlinien des Landesemissionsschutzgesetzes hatten wir bis 20 Uhr ausnahmsweise eine Lautstärke von 70 Dezibel, bis 22 Uhr 65 Dezibel und mit Beginn der Nachtruhe 55 Dezibel erlaubt",

    Wenn das, und davon kann man mal ausgehen, dem Veranstalter vorher bekannt war, muss er die Planung entweder dran geben, nachverhandeln, oder ein Bußgeld in die Kalkulation aufnehmen. Alles andere ist blauäugig und nachher meckern, wenn das Amt durchzieht, völliger Quatsch. Dass man diese Werte nicht einhalten kann ist vorher klar.
    Bin auch kein Fan von solchen Auflagen aber ich kann eine Ausnahmegenehmigung nicht akzeptieren und nachher rumnörgeln, wenn ein Übertritt geahndet wird.
    Und ob da nun NewComerFestival ist oder BJ auf der Bühne steht ist auch Latte.

    cu ch

  • Reini
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    • 6. Juni 2006 um 09:02
    • #5

    Ich als Gast finde solche Auflagen mehr als erniedrigend.
    Ich bezahle hart verdientes Geld.
    Als Gegenleistung bekomme ich ein Konzert dass ich zwar sehe aber nicht höre.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich selbst schon bei einem Konzert von "Deep Purple" im Regieraum der Eishalle Memmingen gesessen habe. wenn der Nachbar laut geschnauft hat, war es wie ein Stummfilm.

    Fazit, wenn dies so wietergeht, finden in Good Old Germany keine Konzerte und Open Air statt.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • montesuma
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    • 6. Juni 2006 um 09:06
    • #6

    Du regst Dich zwar berechtigt über den Veranstalter auf, wir jedoch viel mehr über die Stadtverwaltung.

    Rauskommen tut im Endeffekt gleiches: Keine Veranstaltungen mehr. Damit auch keine ausgehenden Gäste mehr, die hocken dann "nur" noch vor Ihrem Computer und verkorksen.

  • ADMIN
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    • 6. Juni 2006 um 10:22
    • #7
    Zitat von "franz45"

    Letzteres will Norbert Link so nicht stehen lassen. "Nach Beginn des Auftritts von Bon Jovi räumten die anwesenden Beamten ein, dass es subjektiv leiser klänge, die Spitzenwerte bei den Messungen aber weiterhin kritisch seien"...

    Da hat man wohl nicht verstanden, wie der Beurteilungspegel nach TA Lärm gebildet wird und entsprechend agiert. Zumindest dieser Teil des Problems wäre vermeidbar gewesen.


    Ansonsten: So ist halt die derzeitige gesetzliche Regelung. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass es im Großraum Koblenz auch Locations gibt, die für solche Vorhaben deutlich besser geeignet sind.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • karel noon
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    • 6. Juni 2006 um 10:30
    • #8

    Darf man mal fragen wie weit die "messtelle" denn vom eigentlichen geschehen ist?
    denn die thematik der lautstärke ist ja nun wirklich aktuell, nicht nur in koblenz. und so langsam sollte man sich als VA-techniker, veranstalter und künstler wege aus dieser misere überlegen.
    ob das jetzt in dezentraler beschallung oder kopfhörer für alle endet weiß ich nicht, aber das prinzip der großen boxen vorne die auch hinten noch schön laut machen wird wohl immer mehr in frage gestellt.

    aber etwas feinfühliger hätte man da von amts wegen sein können, lßt sie bis 22:15 spielen und keiner wird was sagen, aber so ist das in D, regel ist regel, da kann man nichts verbiegen und das ist auch bekannt, deswegen verstehe ich den veranstalter nicht so ganz, man hätte das ganze schlichtweg früher anfangen lassen sollen.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • schallereignissortierer
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    • 6. Juni 2006 um 11:03
    • #9
    Zitat

    Beschwerden von Anwohnern gab es bei der Veranstaltung in der Rhein-Mosel-Stadt übrigens nicht. Weder am Abend des 17. Mai noch an den darauf folgenden Tagen, wie auch Ordnungsamtsleiter Reiner Klug auf Nachfrage bestätigt. Leserbriefe, die noch bei Open-Air-Veranstaltungen ähnlicher Größenordnung unsere Redaktion erreicht hatten, blieben ebenfalls aus. Für Reiner Klug kein Wunder: "Schließlich wurde die Lautstärke zu Beginn des Konzerts gesenkt und die Veranstaltung um 22 Uhr beendet. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte es vielleicht anders ausgesehen." (seb)"

    Leserbriefe blieben aus? Wunder über Wunder :roll:

    RZ-Online Artikelarchiv vom 03.06.2006

    Bon Jovi vor dem Koblenzer Schloss: Flut der Leserbriefe reißt nicht ab

    Die Kritik am Vorgehen des Koblenzer Ordnungsamtes während des Konzertes der Rockband Bon Jovi vor dem Kurfürstlichen Schloss reißt nicht ab. Zahlreiche weitere RZ-Leser haben sich zu unserer Berichterstattung geäußert und zeigen kein Verständnis für die Beamten, die dem Konzertveranstalter wegen der Lautstärke mit einem satten Bußgeld gedroht hatten. Dagegen gibt es nur wenige Zuschriften, die die Entscheidung des Ordnungsamtes nachvollziehen können.

    Mal auf http://www.rz-online.de gehen und "Bon Jovi" als Suchbegriff eingeben :wink:

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • Christian Engel
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    • 6. Juni 2006 um 11:10
    • #10

    Es ist einfach nur peinlich... Anstatt den Leuten ihr wohlverdientes Vergnügen zu gönnen wird der Paragraphenknüppel gezückt. Kein Verständnis, das geht mal gar nicht... :roll:

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • ewok
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    • 6. Juni 2006 um 12:51
    • #11

    franz45: wann & wo stand der Artikel denn in der Zeitung? Nur im Koblenzer Teil?

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • franz45
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    • 6. Juni 2006 um 13:35
    • #12
    Zitat von "ewok"

    franz45: wann & wo stand der Artikel denn in der Zeitung? Nur im Koblenzer Teil?

    Tom

    Hallo.Der Artikel ist vom 31.05.06
    mfg franz45

  • lichtmonster
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    • 6. Juni 2006 um 15:04
    • #13

    Hier der Link:

    http://rhein-zeitung.de/on/06/05/31/magazin/szene/t/rzo250272.html?markup=bon&jovi

    Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.

    - Alan Greenspan -

  • rbp-duo
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    • 7. Juni 2006 um 19:37
    • #14
    Zitat von "schallereignissortierer"

    Mal auf http://www.rz-online.de gehen und "Bon Jovi" als Suchbegriff eingeben :wink:


    Kann mal jemand bitte einen kompletten Link geben? Bei mir verdeckt ein nichtwegklickbarer Werbebanner den Bereich, wo das Suchfeld sein muss.
    Vielen Dank im voraus!

  • Christian Engel
    Moderator
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    • 8. Juni 2006 um 12:02
    • #15
    Zitat von "RBP-Duo"

    Ich probiere es mal aus.
    Schönen Dank für die Links.
    Bei Bon Jovi ist das im großen passiert, was wir im kleinen bereits kennen:
    Der Vermieter kassiert von der Gaststätte hohe Gewerbemiete, aber verlangt dem Wirt ab, dass seine Gäste ab 22 Uhr schön leise sind.
    Im übrigen ergooglete ich auch Beiträge über dieses Konzert, welche diese unschönen Einschränkungen verschwiegen und nach dem Motto waren "Alles schön, alles super, dufte Stimmung, keine Probleme".
    Ich denke mal, so wie sich ein Vermieter Musikkneipen als Gewerbemieter abschminken kann, wenn er dem gewerblichen Mieter die gewünschte Nutzung untersagt, so kann sich der Möchtegern-Kurort Koblenz Kulturereignisse abschminken, es sei denn, man würde die "Musikmesse-Methode" anwenden, und jedem einen Kopfhörer geben.
    Alle haben dann Kopfhörer oder in-ear-monitoring, ohne hört man lediglich ein bisschen Schlagzeug.

    Alles anzeigen

    Sportsfreunde, jetzt ist Schluss mit den Diskussionen um Browser, etc. Wenn sich jemand die angegebenen Links aus irgendeinem Grund nicht ansehen kann, dann wendet er sich mit diesem Problem bitte an ein Computer-/Softwareforum.
    Jegliche weitere Off-Topic Inhalte werden kommentarlos gelöscht.

    Grüße, Chris
    - Moderator, PA-Forum -

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • rbp-duo
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    • 8. Juni 2006 um 17:40
    • #16

    Hauptfrage war ja nur, einen kompletten Link zu bekommen.
    Ich wollte ja auch nicht, dass hier das Thema "Link funktioniert nicht", unnötig ausgewalzt wird und fand es ziemlich daneben, dass einer alles mögliche postete, nur keinen Link zu einem ergänzenden, themenbezogenen Beitrag.
    Aber mal eine Frage: Warum hast Du mein Posting gelöscht und dann zitiert?
    Ist das etwa offtopic?:

      Bei Bon Jovi ist das im großen passiert, was wir im kleinen bereits kennen:
      Der Vermieter kassiert von der Gaststätte hohe Gewerbemiete, aber verlangt dem Wirt ab, dass seine Gäste ab 22 Uhr schön leise sind.
      Im übrigen ergooglete ich auch Beiträge über dieses Konzert, welche diese unschönen Einschränkungen verschwiegen und nach dem Motto waren "Alles schön, alles super, dufte Stimmung, keine Probleme".
      Ich denke mal, so wie sich ein Vermieter Musikkneipen als Gewerbemieter abschminken kann, wenn er dem gewerblichen Mieter die gewünschte Nutzung untersagt, so kann sich der Möchtegern-Kurort Koblenz Kulturereignisse abschminken, es sei denn, man würde die "Musikmesse-Methode" anwenden, und jedem einen Kopfhörer geben.
      Alle haben dann Kopfhörer oder in-ear-monitoring, ohne hört man lediglich ein bisschen Schlagzeug.


    Ich meine, der Punkt ist doch, ob es unter solchen Bedingungen, wie sie in Koblenz waren, überhaupt noch Konzerte geben kann.
    Oder hatte ich das falsch verstanden?

  • Christian Engel
    Moderator
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    • 8. Juni 2006 um 21:24
    • #17
    Zitat von "RBP-Duo"

    Aber mal eine Frage: Warum hast Du mein Posting gelöscht und dann zitiert?

    Das war ein Versehen. Ich hatte dein Posting beim Editieren des Threads versehentlich gelöscht.

    Grüße, Chris

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

  • rbp-duo
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    • 8. Juni 2006 um 22:37
    • #18

    Gut, dann ist ja alles klar. Zurück zum Thema:
    Ich finde ja, es ist irgendwie eine Doppelmoral, als Stadt einerseits die Vorteile, die so ein Konzert bringt, in Anspruch zu nehmen, andererseits den Veranstalter unter Druck zu setzen.
    Angenommen, der Veranstalter hätte der Drohung nicht nachgegeben und das Konzert in geplanter Länge und Lautstärke durchgezogen und nehmen wir weiter an, er hätte das Bußgeld selbstverständlich nicht gezahlt und es wäre zum Gerichtsverfahren gekommen...
    Gibt es eigentlich irgendeinen Präzedenzfall, an dem man ablesen kann, wie gut die Chancen sind, dass eine Kommune mit so einer Bußgeldforderung bei Gericht Erfolg hat, wenn es eine Veranstaltung betrifft, die die Kommune selbst genehmigte?
    Gibt es auch Präzedenzfälle, in denen ein Veranstalter in einem vergleichbaren Fall erfolgreich Schadensersatz erklagen konnte?
    Mich würde auch interessieren, wenn künftig die Veranstalter Koblenz meiden, könnten diejenigen, die davon Nachteile haben diejenigen erfolgreich verklagen, welche dafür sorgten, dass Koblenz für solche Veranstaltungen unattraktiv wurde?
    Hat da jemand ein wenig Ahnung?

  • oops
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    • 9. Juni 2006 um 02:00
    • #19

    wieso denn verklagen ? geht man halt in die nächste stadt...

    oder es gibt halt keine kultur mehr...

    ein blödes land mit noch blöderen menschen !

  • ADMIN
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    • 9. Juni 2006 um 07:41
    • #20
    Zitat von "RBP-Duo"

    Gibt es eigentlich irgendeinen Präzedenzfall, an dem man ablesen kann, wie gut die Chancen sind, dass eine Kommune mit so einer Bußgeldforderung bei Gericht Erfolg hat, wenn es eine Veranstaltung betrifft, die die Kommune selbst genehmigte?
    Gibt es auch Präzedenzfälle, in denen ein Veranstalter in einem vergleichbaren Fall erfolgreich Schadensersatz erklagen konnte?

    Die Genehmigung eines Vorhabens entbindet nicht davon, dabei gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind lange bekannt, die Abschätzung, ob sich das Vorhaben unter den gegebenen Umständen wie gewünscht realisieren lässt, obliegt dem Geschäftsherrn, hier also dem Veranstalter.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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