Zitat von "ADMIN"Die Genehmigung eines Vorhabens entbindet nicht davon, dabei gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sind lange bekannt, die Abschätzung, ob sich das Vorhaben unter den gegebenen Umständen wie gewünscht realisieren lässt, obliegt dem Geschäftsherrn, hier also dem Veranstalter.
Mich würde brennend interessieren, wie sich das Ordnungsamt wärend der WM verhält.
Wenn dass OA jetzt konsquent ist, dann beenden Sie dass WM-Fieber jeden Abend um 22:00 h.
Es gibt WM die gesetzlichen Vorschriften und Gesetze nach wie vor, eine Genehmigung aus Sperrzeitverlängerung auch.......
oder ist dies nun auf einmal etwas ganz anderes ![]()