Auf meinen CDs steht hinten drauf immer: "Unerlaubte Aufführung verboten".
Heißt das, dass ich normale CDs nicht auf öffentlichen VAs abspielen darf?
Frage zu CDs
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Auf nicht privaten Veranstaltungen muss ja GEMA Gebühr gezahlt werden..... Zumindest tue ich dies

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Und wie wird das abgerechnet? Nach Zuschauerzahl oder pauschal?
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Ich bin auch noch nicht lange in diesem Geschäft, sollten vielleicht später die erfahrenen Leute antworten. Also bei mir hat das bis jetzt immer der Veranstalter geregelt..... sonst kenn ich nur diese Links:
http://www.gema.de/media/de/ad_ku…aeger_tarif.pdf
und halt einfach mal auf http://www.gema.de schauen.....
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Tebbe -
Solange du net der Veranstalter bist, is das net dein Problem... Ansonsten lesen oder /und anrufen.
MfG
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richtig zahlen tut der Veranstalter.
meistens bei Abibällen und sonstigen zahlt Gema dann die Kneipe. was wir hatten dass die Schule bei der wir aufgelegt haben Gema abdrücken mussten weil dass so in den AGBs des Veranstalters geregelt war
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Aber erst ab dem Moment, in dem ich Eintritt verlange?
Oder auch bei öffentlichen, aber kostenlosen VAs? -
Zitat von "Matthias Erb"
Aber erst ab dem Moment, in dem ich Eintritt verlange?
Oder auch bei öffentlichen, aber kostenlosen VAs?Ich weise nochmal auf diesen Link hin: http://www.gema.de/media/de/ad_ku…aeger_tarif.pdf
Das PDF welches ich hier schon mal verlinkt habe beinhaltet die Preise, auch für VAs ohne Eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Tebbe