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Bühnensicherung mit Zurrgurten

  • jaan2204
  • 25. Juni 2006 um 16:58
  • jaan2204
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    Beiträge
    1.049
    • 25. Juni 2006 um 16:58
    • #1

    Hallo!

    Bei kleinen bis mittleren Bühnen (max. 10x6) sieht man oft, dass die Bühnen mittels großen LKW-Zurrgurten an Wassertanks oder Erdnägel gesichert werden.

    Funktioniert das so und wäre das für eine 7x5m Bühnendach dann auch machbar?

    mfg
    andré

  • Sven M
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    2.530
    • 25. Juni 2006 um 18:17
    • #2

    Sagen wir mal so, da hatte noch keine Bauabnahme Probleme mit. Ob es rechtlich ok ist weiß ich nciht. Bühnenbau ist auch nicht so 100%ig mein Thema.
    Aber hier rennen ja viele rigging Fachleute rum.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • akustikkoppler
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    975
    • 25. Juni 2006 um 18:33
    • #3

    mir wurde mal gesagt das wenn man ZURRgurte zum ZURREN nimmt, ist alles ok. nur nicht zum heben oder sowas...

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • chrickel
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    454
    • 25. Juni 2006 um 19:00
    • #4
    Zitat von "akustikkoppler"

    mir wurde mal gesagt das wenn man ZURRgurte zum ZURREN nimmt, ist alles ok. nur nicht zum heben oder sowas...

    So siehts auf den meisten meiner Bauabnahmen auch aus - das Anratschen von Wassertanks ist sozusagen "Stand der Technik". Jedoch hatte ich schon einige Abnahmen, wo eine zusätzliche Verbindung mit Stahl(seil) gewünscht wurde. DIesem Wunsch kann ich eigentlich ziemlich gut folgen und auch einsehen.
    Eine gute Alternative, die ich auch für die langfristige Planung favorisieren würde, wären <mir fällt der Name gerade nicht ein> - quasi "Kettenratschgurte"....

    By(t)e,
    Chrickel
    http://www.chrickel.eu

  • Sven M
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    • 25. Juni 2006 um 19:16
    • #5

    Hey Chrickel über so etwas habe ich auch letztes WE nachgedacht was man da mal erfinden könnte. Stahlgeflecht?
    Die Abspannungen mit Erdnägeln erfolgen immer mit Kettenkürzer und Wantenspanner.

    mal was anderes zur Thematik: Ich habe neulich gehört es gäbe Wassertanks zum zusammenfalten - das würde natürlich enorm Truckspace sparen..kennt die einer?

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 25. Juni 2006 um 19:31
    • #6

    @ chrickel

    Meinst du sowas?

    http://www.sht-hebezeuge.de/raetschenzuege.php

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Schrumpeln
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    • 26. Juni 2006 um 08:40
    • #7

    So jetzt frage ich mal als Mensch der mit Bühnenbau fast nichts am Hut hat. Warum besteht ihr hier auf Metall?
    Wegen der Feuerfestigkeit? Da stellt sich mir aber gleich die nächste Frage, wie sieht es bei den Wassertanks mit der Feuerfestigkeit aus? Die sind doch auch aus Kunststoff und wenn das schmilzt dann wird der Tank undicht und er verliert schlagartig seine einzige gewünschte Eigenschaft. Naja vielleicht geht mit dem ganzen Wasser wenigstens das Feuer aus.
    Aber ich hätte keine Einwände gegen normale Zurrgurte, denn sie halten auch einen Aufprall eines LKWs auf einen anderen aus. Herunterstürzen tut nichts und die aufgabe der Ballasttanks erübrigt sich bei feuer sowieso, ausserdem halten Ketten nicht so gut auf Kunststoff wie Kunststoff auf dem selbigen.

    Das waren aber alles Überlegungen von jemanden der sich in der Matherie nicht so toll auskennt.

  • chrickel
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    454
    • 26. Juni 2006 um 10:07
    • #8
    Zitat von &quot;DJheini&quot;

    @ chrickel

    Meinst du sowas?

    http://www.sht-hebezeuge.de/raetschenzuege.php

    Genau die!

    By(t)e,
    Chrickel
    http://www.chrickel.eu

  • mt-online
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    52
    • 26. Juni 2006 um 12:56
    • #9
    Zitat von &quot;Schrumpeln&quot;


    Aber ich hätte keine Einwände gegen normale Zurrgurte, denn sie halten auch einen Aufprall eines LKWs auf einen anderen aus.

    Für Ladungssicherheiten sind Gurte Ok, aber beim Bühnenbau steht die Bühne (nehme jetzt das Beispiel "Wassertank zur Bühnendachfixirung") oft mehrere Tage bei Sonne, Wind und Wetter, da könnten die Gewebestoffe der Gurte Reißen.
    Ein Stahlseil macht dem Wetter nicht soviel aus :D .
    (Könnte Wetten das es diesbezüglich eindeutige Richtlinien gibt, wüsste nur jetzt gerade nicht 100%ig genau welche.)

    mfg
    markus

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 13:40
    • #10
    Zitat von &quot;KuBaMan&quot;


    Ein Stahlseil macht dem Wetter nicht soviel aus :D .


    Davon bin ich auch überzeugt, dass es dem Wetter völlig egal ist, ob da ein Stahlseil hängt oder nicht ... :roll:

    etwas OT:

    Zitat von &quot;Sven M&quot;


    Sagen wir mal so, da hatte noch keine Bauabnahme Probleme mit. Ob es rechtlich ok ist weiß ich nciht.


    Mit "rechtlich" hat das Ganze zunächst überhaupt nichts zu tun. Jedenfalls gibt es keine Gesetze, die regeln, wie man Veranstaltungstechnik einsetzt. Das nur am Rande, da in diesem Brett oft auch von "legal und illegal" gesprochen wird.

    Es gibt Werke (BGV, DIN, VSTättVO, SR etc.), in denen der so genannte Stand der Technik festgehalten wird. Was konkret bedeutet, dass sich hier Fachleute gedanken gemacht haben, wie man sinnvoll und vor allem sicher Anlagen errichtet und betreibt. Weiter nichts. Ob man sich an solche Leitfäden hält oder nicht, ist nüchtern betrachtet erstmal egal. Und wenn sich niemand beschwert (bei einer etwaigen Bauabnahme z.B.) passiert auch nichts - solange "nichts passiert". Wenn nämlich "was passiert" - also jemand (oder etwas) zu Schaden kommt -, dann wird's heikel. Dann kommt nämlich doch das Recht ins Spiel, und zwar in Form eines Richters, der aber nicht aufgrund von Gesetzen sein Urteil fällt, sondern Sachverständige anhört, die dann in aller Regel den besagten Stand der Technik zitieren.

    Es ist also wahrscheinlich, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man sich an Leitfäden hält, die den Stand der Technik dokumentieren. Es kann aber auch durchaus sein, dass dies nicht genügt oder aber auch anders herum, dass dies im Einzelfall gar nicht vonnöten ist.

    zu Thema:
    Die Kritik, die ich an einem Ratschengurt hätte, ist, dass diese meist einfach mit dem Haken eingehängt werden. Diese Haken haben aber keine Verriegelung, und wenn das Bühnendach erstmal anfängt kräftig zu rüttel, ist die Wahrscheinlichkeit doch hoch, dass sich die Haken lösen.
    Zudem sind Ratschengurte nicht für dynamische Belastung gedacht. Und was nachmittags noch so schon statisch da rum steht kann beim abendlichen Gewitter plötzlich unheilmich dynamisch werden ...

    http://www.volkerholtmeyer.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Volker Holtmeyer (26. Juni 2006 um 13:53)

  • Sven M
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    • 26. Juni 2006 um 13:50
    • #11

    Schön das jetzt hier auch kleine Details geklärt werden.
    Natürlich ist "rechtlich" hier ein umgangssprachlich genutzter Begriff.
    Allerdings halten sich die meisten Bauabnahmen an irgendwelchen Schriftstücken fest. Eben genau diese Schriftstücke die Volker aufgezählt hat. Dadurch bekommen diese einen verbindlichen Charakter.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 14:01
    • #12

    ... war jetzt auch nicht persönlich gemeint! :wink:
    Mir fällt halt auf, dass hier oft von "gesetzlich", "rechtlich" und "legal" gesprochen wird. Es gibt aber keine entsprechenden Gesetze - das wollte ich zum Ausdruck birngen. Wenn ich gegen ein Gesetz versoße, begehe ich eine Straftat. Wenn ich einen Ratschengurt nehme, um damit einen Wassertank an den Tower zu zurren, und verhake dabei einfach die Haken an den Enden, dann handele ich nicht rechtswidrig oder illegal und mich wird auch niemand verhaften. Es sein denn, die Haken lösen sich und das Bühnendach fliegt ins Publikum ...

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • akustikkoppler
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    • 26. Juni 2006 um 14:54
    • #13

    also ich kenne auch zurrgurte mit karabinerhaken... aber jetzt mal ehrlich: ein kettenglied kann sich auch aufbiegen oder ein stahlseil aus der kausche rutschen... und ich glaub schon das zurrgurte mit dynamischen lasten gerechnet werden, sie müssen doch auch dynamische lasten z.b. im lkw abkönnen. bitte korrigiert mich in dem punkt wenn ich falsch liege.

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
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  • Jeremy
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    • 26. Juni 2006 um 15:51
    • #14
    Zitat von &quot;Volker Holtmeyer&quot;

    Zudem sind Ratschengurte nicht für dynamische Belastung gedacht. Und was nachmittags noch so schon statisch da rum steht kann beim abendlichen Gewitter plötzlich unheilmich dynamisch werden ...

    Wieso dürfen Zurrgurte dann zur Ladungssicherung auf LKWs verwendet werden? Da gehts doch durchaus auch dynamisch zu, und zwar nicht erst im Extrem- sondern schon im Normalfall?

    Zitat

    Wenn ich gegen ein Gesetz versoße, begehe ich eine Straftat.

    Gerade im Umgang mit den Gesetzen empfiehlt sich ein wenig begriffliche Präzision: Wenn ich gegen das Strafgesetzbuch verstoße und ein Richter das auch bestätigt, begehe ich eine Straftat. Das Strafrecht ist ein großes, schweres Schwert, das nur mit Bedacht geschwungen werden sollte.

    Das soll keine Erbsenzählerei und vor allem nicht persönlich gemeint sein. Aber Thema dieses Threads ist es ja auch, das Ineinandergreifen von Normen, Verordnungen, Gesetzen und Regeln der Technik ein wenig zu verdeutlichen.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 16:43
    • #15

    OT:

    Zitat von &quot;Jeremy&quot;


    Gerade im Umgang mit den Gesetzen empfiehlt sich ein wenig begriffliche Präzision: Wenn ich gegen das Strafgesetzbuch verstoße und ein Richter das auch bestätigt, begehe ich eine Straftat.


    Erbsenzählen hin oder her - ich bin ja auch immer für korrekte Begrifflichkeiten.
    Wobei man hier schon philosophieren könnte, ob man nun die Straftat tatsächlich erst begeht, wenn ein Richter das so bestätigt oder vielleicht doch schon vorher ... Aber egal. :roll:
    Bach to topic.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • Jeremy
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    • 26. Juni 2006 um 17:09
    • #16

    Gerne.

    Wäre für den genannten Zweck nicht sowas

    http://www.sht-hebezeuge.de/zurrketten.php

    auch geeignet? Das ist aus Metall, ist stufenlos spannbar und hat "vernünftige" Haken. Auch an die Zeltspannschlösser, die zum Anzurren der Diagonalausspannungen verwendet werden, habe ich schon gedacht.

    --
    Jeremy

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    • 26. Juni 2006 um 19:04
    • #17

    Es kommt ja nicht oft vor, dass ich Volker widersprechen muss...

    Zitat von &quot;Volker Holtmeyer&quot;

    Mit "rechtlich" hat das Ganze zunächst überhaupt nichts zu tun. Jedenfalls gibt es keine Gesetze, die regeln, wie man Veranstaltungstechnik einsetzt. Das nur am Rande, da in diesem Brett oft auch von "legal und illegal" gesprochen wird.

    Es gibt Werke (BGV, DIN, VSTättVO, SR etc.), in denen der so genannte Stand der Technik festgehalten wird.

    Die VStättVo nennt sich zwar Verordnung, hat aber den Rang eines Gesetzes. Dementsprechend gibt es auch einen Paragraphen (§ 47 in der MVStättV 2005) über Ordnungswidrigkeiten, die selbstverständlich auch mit einem Bußgeld geahndet werden können.

    Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften basieren auf § 15 SGB VII, die Berufsgenossenschaften werden darin quasi ermächtigt, für ihre Mitglieder Regelungen zu setzen, die einem Gesetz quasi gleich stehen. Auch hier gibt es wieder Bußgeldvorschriften (siehe § 209 SGB VII)

    Das, was die Normausschüsse des DIN herausgeben, hat die sognenannte Vermutungswirkung, eine anerkannte Regel der Technik zu sein, das geht über den Stand der Technik hinaus.


    Es gibt also eine Reihe von Gesetzen oder deren gleichstehenden Regelungswerken.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 22:51
    • #18

    Ah, danke Micha - wieder was gelernt! :)

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • jaan2204
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    • 27. Juni 2006 um 20:36
    • #19

    Hallo, mal wieder!

    Wenn ihr von Zurrgurten mit Wassertanks redet, gilt dies dann nur mit Wassertanks zusammen oder ist es egal, ob ich die Bühne mittels Zurrgurt an einem Wassertank oder an einem Erdnagel verzurre, oder gibts da unterschiede?

    Frage:

    Wo finde ich Zurrgurte mit Karabinerhaken??

    mfg
    andré

  • hink
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    383
    • 28. Juni 2006 um 00:34
    • #20
    Zitat von &quot;jaan2204&quot;

    Frage:

    Wo finde ich Zurrgurte mit Karabinerhaken??

    Bei jedem größeren Industriebedarfshändler oder ner Bude für Hebezeuge??? 4, 5 Posts weiter oben ist zB eine genannt.

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