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zulässige Belastung von Anschlagmitteln

  • Stephan Graeske
  • 26. Juni 2006 um 20:47
  • Stephan Graeske
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    • 26. Juni 2006 um 20:47
    • #1

    Guten Abend,

    man lernt nie aus. Heute Abend habe ich etwas entdeckt / gelernt, was vielleicht auch andere interessieren könnte:

    Ein Anschlagmittel hat eine gewissen Tragfähigkeit (z.B. lila Rundschlinge 1000kg).

    Nach BGV C1 bzw. SP25 1/2 gibt es für die Belastung von Anschlagmitteln zwei Bedingungen:

    1. Belastung maximal mit 1/2 der angegebenen Tragfähigkeit.
    2. Belastung maximal mit 1/12 der rechnerischen Bruchkraft.

    In Zahlen:

    zu 1.) Belastungsgrenze = 1000kg / 2 = 500kg
    zu 2.) Belastungsgrenze = 1000kg * 7 / 12 = 583kg
    (7 = Betriebskoeffizient aus 98/37/EG Maschienenrichtlinie)

    min(1,2) = 500kg

    Heißt also, beispielsweise eine lila Rundschlinge mit 1000kg angegebener Tragfähigkeit darf nur mit 500kg belastet werden. Wie gesagt, man lernt nie aus.

    Leider hat jedes Anschlagsmittel (Naturfaser, Chiemiefaser, Stahldraht, Rundstahlkette, ...) andere Betriebskoeffizienten. Mit scheint es für den alltäglichen Gebrauch praktischer zu sein, wenn man auf das Anschlagmittel die Belastungsgrenze schreibt und nicht die Tragfähigkeit.

    Wie macht ihr das? Habt ihr die Belastungsgrenze im Kopf oder rechnet ihr jedesmal?

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 22:10
    • #2

    Die Anschlagart (im Wesentlichen der Winkel, unter dem die Last angreift) ist auch noch zu beachten!

    Ich gebe zu, wenn man sich mit diesem Thema das erste Mal beschäftigt, scheint das etwas undurchsichtig zu sein. Vielleicht hilft es, wenn man sich verdeutlicht, dass es eigentlich um folgende Dinge geht:

    1. Tragfähigkeit
    Das ist das Gewicht (bzw. die Kraft), dass ich maximal an meine Konstruktion dranhängen darf.

    2. Mindestbruchkraft
    Das ist das Work Load Limit (WLL) mit Sicherheitsfaktor.
    Bei Rundschlingen wird auf die maximale Bruchkraft ein Sicherheitsfaktor von 7 angesetzt. Für eine lila Rundschlinge mit einer maximalen Bruchkraft von 7.000 kg gilt ein WLL von 1.000 kg.

    3. Sicherheitsfaktor nach BGV C1 oder BGI
    BGV C1 und BGI sehen einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor vor (BGI = 10 und BGV C1 = 12).

    Um nun auszurechnen, was wir maximal an die Traverse hängen dürfen, berechnen wir die maximale Bruchkraft der Rundschlinge und schlagen den entsprechenden Sicherheitsfaktor auf.
    Zusätzlich muss noch die Anschlagart berücksichtigt werden:
    -Wenn die Traverse U-förmig angeschlagen wird (wobei die senkrechten Enden auch wirklich annähernd senkrecht sein müssen!) darf mit dem Faktor 2 gerechnet werden. Die Tragkraft verdoppelt sich also.
    - Wenn die Enden der Rundschlinge maximal 45° (zum Lot) auseinader driften wird mit einem Faktor von 1,4 gerechnet
    - Bei einem Winkel von 45° bis 60° wird mit einem Faktor von 1 gerechnet.
    - Größere Winkel als 60° (zum Lot) sind nicht erlaubt!
    - Ein so genannter "Choke", bei dem die Schlinge quasi einmal durch sich selbst gezogen wird, ist ein Faktor von 0,8 anzuwenden.

    Bei einer lila Rundschlinge und Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors nach BGV C1 von 12 berechnet sich die Tragfähigkeit also wie folgt:
    (WLL 1.000 kg * 7) / 12 = 583 kg

    http://www.volkerholtmeyer.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Volker Holtmeyer (26. Juni 2006 um 22:37)

  • thomasmethner
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    56
    • 26. Juni 2006 um 22:14
    • #3

    Die halbe Tragfähigkeit mit zugehörigen Koeffizienten gilt nur in der Veranstaltungstechnik. Bei anderen Anwendungen sieht es da anders aus. Daher stehen die 500KG z.B. nicht statt den 1000 drauf. Grundsätzlich gilt die Halbierung aber meines Wissens bei allen Anschlagmitteln, also z.B. auch bei Motoren, oder?

  • Stephan Graeske
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    • 26. Juni 2006 um 22:24
    • #4
    Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Die Anschlagart (im Wesentlichen der Winkel, unter dem die Last angreift) ist auch noch zu beachten!

    Du hast Recht, dass muss man vollständigkeitshalber angeben. (Ich hatte es nicht erwähnt, weil es mir gut bekannt war.) Aber ich hole es gerne nach...

    Hier die Reduktion bei nicht lotrechtem Abschlagen:

    Neigungswinkel 0 bis 7 Grad => 100%
    Neigungswinkel 7 bis 45 Grad => 70%
    Neigungswinkel 45 bis 60 Grad => 50%
    Neigungswinkel über 60 Grad => unzulässig.

    Die Anschlagarten können sein Hängegang, Schnürgang, Einstrang, Zwei- und Mehrstrang.

    Danke Volker!

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Volker Holtmeyer
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    • 26. Juni 2006 um 22:40
    • #5

    ... ah, da warst du schneller! :)

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • skyper
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    • 26. Juni 2006 um 22:41
    • #6

    a) Auf Anschlagmitteln steht grundsätzlich nur die Tragfähigkeit drauf (Ansonsten ist das Anschlagmittel ablegereif). Die Pauschalaussage mit 1/2 stimmt nicht immer, siehe Punkt d)!


    b) die Mindestbruchkraft von 12x Nennwert bzw. 1/10 der Tragfähigkeitsangabe gilt erst mal nur für die VT. Als Kranfahrer darfst Du durchaus bei geeigneter Anschlagmethode ein Kanalrohr mit einer Tonne Gewicht an eine lila Rundschlinge hängen. Da gelten dann wieder andere Normen und Gesetze. (da steht dann aber auch [theoretisch] niemand drunter)

    c) Die rechnerische Mindestbruchkraft ist ja nur ein theoretischer Wert. Was würde wohl passieren, wenn Du nun auf eine lila Rundschlinge 6 Tonnen draufschreibst? - richtig, irgendein Trottel hängt da sechs Tonnen dran, und der ganze Mist fällt runter. Entweder Fertigungstoleranz, oder minimalste Beschädigung, Korrosion, Tragfähigkeitsreduktion durch falsche Anschlamethode oder doch 6,2 Tonnen drangehängt - egal.
    Dein Auto fällt ja auch nicht komplett zusammen, wenn Du bei ausgenutzer Zuladung noch den Tank vollmachst. (hoffe ich zumindest für Dich, sonst vielleicht anderes Auto suchen...) Außerdem wirst Du nicht immer ausschließen können, dass da durch einen blöden Zufall nicht doch plötzlich das doppelte oder dreifache der ursprünglich angenommenen Last an Deinem Anschlagmittel hängt. (Da muss nur mal einer den falschen Motor fahren, und schon ist Polen offen...)

    d) Daher erübrigt sich die Frage mit dem selber kennzeichnen. Die Faustformel mit der Hälfte ist ja schon mal ganz o.K., allerdings sollte man da insbesondere bei Schäkeln und (Anschlag)Ketten ein wenig mehr Sicherheit einrechnen, da sind die Betriebskoeffizienten bekanntlich geringer. (Im Regelfall 4).
    BTW: Bei O-Ringen habe ich auch immer die 4 im Hinterkopf. Kann da mal einer was verbindlich dafür oder dagegen sagen??? Merci!

    e) es ist ziemlich wurstig wie nun berechnet oder auch nicht - wenn der Mist von der Decke fällt hat jeder Richter & Staatsanwalt dieser Welt erst mal viel Zeit zu entscheiden, wer da nun den Topf auf hat.

    f) Für Motoren gilt das was draufsteht. Normale D8 haben für den Betrieb eine Rutschkupplung, die beim ca. 1,6-1,8fachen der Nennlast nachgibt, der hebt also nicht unendlich viel (bremst aber auch nicht unendlich... und das alles lange bevor die Kette reißt).
    Bei einem D8+ oder C1 weiß ich nicht ob erst die Kette reißt oder es vorher die Kettennuß oder das Getriebe sprengt, oder die zweite Bremse versagt, hängt sicher auch vom Modell ab.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • Stephan Graeske
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    • 26. Juni 2006 um 22:51
    • #7
    Zitat von "thomasmethner"

    Die halbe Tragfähigkeit mit zugehörigen Koeffizienten gilt nur in der Veranstaltungstechnik. Bei anderen Anwendungen sieht es da anders aus. Daher stehen die 500KG z.B. nicht statt den 1000 drauf. Grundsätzlich gilt die Halbierung aber meines Wissens bei allen Anschlagmitteln, also z.B. auch bei Motoren, oder?

    Das könnte die Erklärung sein. Denn die Vorschriften (1/2 der Tragfähigkeit und 1/12 der rechnerischen Bruchkraft) kommen ja aus der Veranstaltungstechnik (BGV C1 und SP25 1/2).

    Die Betriebskoeffizienten kommen auch in der 98/37/EG Maschinenrichtlinie vor und sind ja auch beispielsweise in Rundschlingen für den Baustellenbetrieb enthalten.

    Motoren gehören in die Klasse "Hebezeug"; Anschlagmittel sind NICHT zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen der Last und dem lastaufnehmenden Element herstellen.

    Bestimmte Rundstahlketten werden als Anschlagsmittel eingesetzt. Andere Rundstahlketten fungieren in Motoren als Tragmittel. Man darf die beiden Rundstahlketten zwar nicht miteinander vertauschen, aber sie sind im Punkt "Nennfestigkeit" und "Materialquerschnitt" durchaus vergleichbar.

    Die Begrenzung der zulässigen Belastung für Anschlagmittel gilt also für die Motorkette formal nicht (weil es kein Anschlagmittel ist) - aber es könnte für Tragmittel (also die Motorkette) durchaus eine ähnliche Belastungsgrenze geben.

    Ich werde mal suchen ... aber vielleicht hat hier jemand eine entsprechende Vorschrift auch im Kopf.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • StephanT
    Verifiziert
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    386
    • 26. Juni 2006 um 22:59
    • #8

    Hallo!

    Bei Motoren (Hebezeugen) darf die Herstellerangabe zu 100% genutzt werden, der Hersteller hat sich um sämtliche Sicherheitsfaktoren und Ausstattungen der Züge zu kümmern (Aus "Praxis des Riggings", Seite 147).
    Dort steht auch, das die Kette nicht als Anschlagmittel, sondern als Hebezeug gesehen wird (Sicherheitsfaktor von 5 (D8) bzw. 10 (D8+/C1)).

    Für die Angaben auf Anschlagmitteln siehe auch: http://www.hbernstaedt.de/KnowHow/Nachge…Nachgefragt.htm
    (In der Industrie mit Sicherheitsfaktor 5, gemäß BGV C1 mit Faktor 0,5 -> max. mit der Hälfte des WLL belasten)

    Was Anschlagwinkel und die daraus resultierende Ablastung angeht, kann ich nur den "Praxishelfer heben" (Seite 242) der Firma "CarlStahl" empfehlen, zu finden unter http://www.carlstahl.com/wissen/praxishelfer.pdf
    Übrigens allgemein ein sehr gutes Werk, falls man sich für dieses Thema interessiert.
    ACHTUNG: Die Angaben berücksichtigen nicht den teilweise für uns vorgeschriebenen Sicherheitsfaktor von 0,5 der Industrie gegenüber!!!
    (Eine einfach geschnürte lila Rundschlinge darf also nur mit 400kG belastet werden)

    Viel Spass beim stöbern...

    Stephan

    PS: Anschlagsmittel ist ein schönes Wort ;)

  • Stephan Graeske
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    1.217
    • 26. Juni 2006 um 23:57
    • #9

    Hier noch die Betriebskoeffizienten. Ausführlich ist dies in der Maschinenrichtlinie 98/37/EG zu finden.

    Naturfaserseile: 7
    Chemiefasereile: 7
    Rundschlingen: 7
    Stahldrahtseile: 5
    Rundstahlketten (geschweißt, kurzgliedrig): 4
    Schäkel: 4
    Schnellverbindungsglieder: 4

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 26. Juni 2006 um 23:59
    • #10
    Zitat von "StephanT"

    Hallo!
    Was Anschlagwinkel und die daraus resultierende Ablastung angeht, kann ich nur den "Praxishelfer heben" (Seite 242) der Firma "CarlStahl" empfehlen, zu finden unter http://www.carlstahl.com/wissen/praxishelfer.pdf
    Übrigens allgemein ein sehr gutes Werk, falls man sich für dieses Thema interessiert.
    ACHTUNG: Die Angaben berücksichtigen nicht den teilweise für uns vorgeschriebenen Sicherheitsfaktor von 0,5 der Industrie gegenüber!!!
    (Eine einfach geschnürte lila Rundschlinge darf also nur mit 400kG belastet werden)

    Prima Tip! Das PDF enthält auch viele Bilder, welche Beispiele für die Ablegereife von Anschlagmitteln zeigen. Habs eben nur überflogen, aber empfehlen kann ich es jetzt schon.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 27. Juni 2006 um 10:45
    • #11
    Zitat von "Volker Holtmeyer"


    Bei einer lila Rundschlinge und Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors nach BGV C1 von 12 berechnet sich die Tragfähigkeit also wie folgt:
    (WLL 1.000 kg * 7) / 12 = 583 kg

    Richtig. Dazu kommt aber noch die Forderung, das Anschlagmittel maximal mit der Hälfte der angegebenen Tragfähigkeit zu belasten.

    Das wäre bei lila 1000kg / 2 = 500kg. Das Minimum von 500kg (Bedingung 1) und 583kg (Bedingung 2) ist 500kg. Folglich darf die lila Schlinge nach BGV C1 nur mit 500kg belastet werden.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • elch
    Profi
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    271
    • 27. Juni 2006 um 11:16
    • #12

    ich hab ne neue gute-nacht-lektüre :D

    die ablastung ist ja klar, sowohl beim "normalen" herumlegen als auch beim choken, aber was auch oft gemacht wird, die rundschlinge U-förmig und um die traversengurte gechoket (damit halt die traverse nicht kippen kann)... (ich hoffe ihr wisst was ich meine?)

    wie muss ich da ablasten? kombination?

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 27. Juni 2006 um 21:02
    • #13
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Guten Abend,

    Heißt also, beispielsweise eine lila Rundschlinge mit 1000kg angegebener Tragfähigkeit darf nur mit 500kg belastet werden. Wie gesagt, man lernt nie aus.

    Leider hat jedes Anschlagsmittel (Naturfaser, Chiemiefaser, Stahldraht, Rundstahlkette, ...) andere Betriebskoeffizienten. Mit scheint es für den alltäglichen Gebrauch praktischer zu sein, wenn man auf das Anschlagmittel die Belastungsgrenze schreibt und nicht die Tragfähigkeit.

    Wie macht ihr das? Habt ihr die Belastungsgrenze im Kopf oder rechnet ihr jedesmal?

    Warum ist das neu für dich? Die 1/2 der angegeben Tragfähigkeit zu nehmen haste doch bestimmt schon vor langer Zeit mal im SP25 gelesen...und somit ergibt sich 500 KG.

    Das die Sicherheiten der Industrie je nach Anschlagmittel unterschiedlich ausfallen ist auch bekannt, wobei sich hier die Frage stellt:
    Wird nach BGV bzw VPLT nun verlangt bei einer 3t Rundschlinge 1500 statt 1750 kg anzusetzen? Obwohl die Sicherheit dann bei 14 liegen würde, jedoch der Forderung von Lastangabe/2 entspricht?

    Zum Thema: " Wie macht ihr das":

    In Sachen Rigging arbeiten wir immer "überdimensional". Bei einer d=10 Anschlagkette der Güte 8 für die Flugpunkte kann ich ohne groß zu rechnen ausm Kopf sagen (ggf wegen Winkel, da Hallenträgerdicke vorher nicht bekannt gewesen etc.), ob es passt oder nicht. Bislang hat es immer DICKE gereicht und brauchte nichtmal einen Kantenschutz ;)
    Alles was dadrunter bis zum Rigg verbaut wird, wird im Vorfeld geplant: Auflager ausrechnen, Seile dimensionieren, Steelflex an den Truss, fertig.

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 28. Juni 2006 um 22:27
    • #14
    Zitat von "Privateer"

    Das die Sicherheiten der Industrie je nach Anschlagmittel unterschiedlich ausfallen ist auch bekannt, wobei sich hier die Frage stellt:

    Wird nach BGV bzw VPLT nun verlangt bei einer 3t Rundschlinge 1500 statt 1750 kg anzusetzen? Obwohl die Sicherheit dann bei 14 liegen würde, jedoch der Forderung von Lastangabe/2 entspricht?

    Die Situation ist relativ klar. Es gibt zwei Vorschriften:

    (1) Die zulässige Belastung beträgt maximal 1/2 von der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit.
    (2) Die zulässige Belastung beträgt maximal 1/12 der rechnerische Bruchkraft.

    Die geringe Belastung aus (1) und (2) ist zu als Grenze zu verstehen. Ein Sicherheitsfaktor von 14 haste Du nicht nur bei Rundschlingen, sondern bei allen Natur- und Chemiefaserseilen.

    Schöne Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
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    1.217
    • 28. Juni 2006 um 22:37
    • #15
    Zitat von "Privateer"


    In Sachen Rigging arbeiten wir immer "überdimensional". Bei einer d=10 Anschlagkette der Güte 8 für die Flugpunkte kann ich ohne groß zu rechnen ausm Kopf sagen (ggf wegen Winkel, da Hallenträgerdicke vorher nicht bekannt gewesen etc.), ob es passt oder nicht. Bislang hat es immer DICKE gereicht und brauchte nichtmal einen Kantenschutz ;)
    Alles was dadrunter bis zum Rigg verbaut wird, wird im Vorfeld geplant: Auflager ausrechnen, Seile dimensionieren, Steelflex an den Truss, fertig.

    Eine lotrecht hängende Rundstahlkette der Güteklasse 8 mit 10mm KettenNenndicke darf (als Einstrang) mit 833kg belastet werden. Wenn nun gegebenenfalls auf notwendigen Kantenschutz verzichtet wird, bleiben noch 533kg maximal zulässige Belastung. Sooooo DICKE finde ich das nicht.

    :)

    Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 29. Juni 2006 um 11:53
    • #16

    Also, bei mir sehen über Träger gelegte Ketten zweisträngig aus (sonst würde deine Abminderung bzgl Kantenschutz auch keinen Sinn machen).

    Daher einmal vorgerechnet:

    d=10 Kette = WLL 3200 kg

    3200 * 4 / 12 = 1066,7 kg

    zweigsträngig, bis Winkel 45° Faktor 1,4

    1066,7 * 1,4 = 1493,3 kg

    Kantenschutzfaktor 0,8

    1493,3 kg * 0,8 = 1194,66 kg

    Und 1t sieht doch schon mal ganz anders aus als deine Angabe und reicht (zumindest bei uns) fast immer dicke.

    Und selbst mit Winkel 45° - 60° sind es noch 850 kg.

    Das sind zwei Werte, die man locker im Kopf haben kann.

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 29. Juni 2006 um 16:29
    • #17
    Zitat von "Privateer"

    Also, bei mir sehen über Träger gelegte Ketten zweisträngig aus (sonst würde deine Abminderung bzgl Kantenschutz auch keinen Sinn machen).

    Daher einmal vorgerechnet:

    d=10 Kette = WLL 3200 kg

    3200 * 4 / 12 = 1066,7 kg

    zweigsträngig, bis Winkel 45° Faktor 1,4

    1066,7 * 1,4 = 1493,3 kg

    Kantenschutzfaktor 0,8

    1493,3 kg * 0,8 = 1194,66 kg

    Und 1t sieht doch schon mal ganz anders aus als deine Angabe und reicht (zumindest bei uns) fast immer dicke.

    Und selbst mit Winkel 45° - 60° sind es noch 850 kg.

    Das sind zwei Werte, die man locker im Kopf haben kann.

    Alles anzeigen

    Riiiiiichtiiiig!

    Haste gut gemacht :D

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