ich bin energieelektroniker und verleihe pa und lichtanlagen . muss ich jetzt auch noch einen extra schein machen oder reicht meine ausbildung zum facharbeiter.
frage an euch
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Bitte beschreibe dein Tätigkeitbereich etwas genauer.
Nur Material Verleih ?
Auch Personaldienstleistung ?
Art und umfang der VAs ? -
verleih und verkauf von licht und tonanlagen . wir bauen auch selbst auf und ab
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wie ich schon sage bitte etwas genauer.
Baut Ihr Teile selber z.B.Lass dir bitte nicht alles aus der Nase ziehen.
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Bevor ich hier Mist erzähle,
[EDIT]
Gruß,
Klaus
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Zum Errichten einer elektrischen Anlage (z.B. Aufbau einer Beschallungs- und Beleuchtungsanlage) braucht man eine Elektrofachkraft (Elektromeister ist natürlich auch o.k.), welche den betriebssicheren Zustand der Anlage beurteilen kann.
Zitat von "Eliminator"Ansonsten besteht im Veranstaltungsgewerbe für kleinere Veranstaltungen bis 50m² Bühnengröße keine Anwesenheitspflicht eines Meisters.
... aber die einer Fachkraft VStättVO §40(4) - falls der Raum unter die VStättVo fällt.
Die VStättVo ist jedoch nicht die einzige Rechtsgrundlage, auf die wir zu achten haben. Abhängig von der Gefährungsanalyse kann auch aus der BGV C1 §15(1) (siehe auch DA) die Anwesenheitspflicht resultieren. Auch die BGV A1 fordert gewisse Sicherheitsfachkräfte.
Sonnige Grüße
Stephan
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Ich möchte noch einmal daran erinner das im Bereich Forum Sicherheit / Rigging und Strom Antworten bitte nur von Mitgliedern kommen die sicher und sachlich richtig Auskunft erteilen können.
Die Auskunft mit dem Riggerschein ist so in jedem Fall falsch.
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... was natürlich die Frage nach einer richtigen Auskunft aufwirft.
Die Nutzung von Traversen wird u.a. in der SR1.0 beschrieben. Auf Seite 10 und 11 werden die notwendigen Qualifikationen beschrieben.
Die SR1.0 hat zwar eine andere Rechtsqualität wie eine BG-Vorschrift - gibt aber den "Stand der Technik" wieder und ist als Branchenstandart zu beachten.
http://www.vplt.org/recht_regeln/d…-2006-KA2-2.pdf
Ich nehme an, Du meinst mit "Riggerschein" die Qualifikation zum Sachkundigen für Veranstaltungsrigging?
Ein Sachkundiger für Veranstaltungsrigging ist nicht für jede Tätigkeit - die mit der Errichtung von Traversensystemem zu tun hat - erforderlich. Auf der anderen Seite gibt es auch Tätigkeiten, für welche die Qualifikation SfVR nicht ausreicht.
Einzelheiten - wie gesagt - sind in der SR1.0 nachzulesen...
Viele Grüße
Stephan
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Also wir kaufen verstärker un dlichtanlage bauen die ins rack rein und vermieten die. die frage ist ja bin ich durch eine 3 1/2 jahren langen ausbildung eine elektrofachkraft oder nicht
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Du solltest dir auch bei der Stellung der Fragen die Mühe machen die Shift Taste zu benutzen und ein paar vollständige deutsche Hauptsätze zu schreiben.
Es gibt in dem Sinne keine universelle Elektofachkraft.
Die Tätigkeiten die du jetzt ausführst must du so auch begebracht bekommen haben. Ich denke wie du einen Schukostecker anbringst hast du ja gelernt.
Du must natürlich auch über die notwendigen Messmittel (VDE 0100, 701/702) verfügen und deine Erzeugnisse entsprechend Prüfen und die Ergebnisse dokumentieren. -
Zitat von "orthifant"
Also wir kaufen verstärker un dlichtanlage bauen die ins rack rein und vermieten die. die frage ist ja bin ich durch eine 3 1/2 jahren langen ausbildung eine elektrofachkraft oder nicht
nö. Mach einfach die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dann stimmts.
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Zitat von "Manuela"
nö. Mach einfach die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dann stimmts.
Im Branchenstandard SR4.0 wird die Anforderung und die Qualifikation für die "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik" behandelt.
(http://download.vplt.org/VPLT.SR4.0.D.2005.pdf)
Diesem Papier ist der folgende Absatz entnommen.
Zitat
"Der Nachweis einer elektrotechnischen Ausbildung oder geprüften elektrotechnischen Weiterbildung als Elektrofachkraft (anderer Bereiche) und mindestens ein Jahr berufliche Praxis im Bereich der Veranstaltungstechnik sind der Qualifikation der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik gleichzusetzen.Als elektrotechnische Ausbildung und elektrotechnische Weiterbildung gelten insbesondere:
- elektrotechnischer Ausbildungsberuf der Starkstromtechnik (Energieelektroniker, Elektroinstallateur,
Schaltanlagenmonteur, Elektromonteur, Energieanlagenmonteur u.a.)Der Energieelektroniker
Zitatich bin energieelektroniker und verleihe pa und lichtanlag
ist also enthalten. Nun bleibt noch die Frage, ob orthifant mindestens ein Jahr berufliche Praxis in der Veranstaltungstechnik hat. Diese Informationen geht aus den bisherigen Beiträgen nicht hervor.
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Zitat von "orthifant"
verleih und verkauf von licht und tonanlagen . wir bauen auch selbst auf und ab
Verbunden mit dem Auf- und Abbau sind mehr Gefährdungen als ein elektrischer Unfall. Die Notwendigkeit einer Elektrofachkraft ist daher nur ein Kriterium von vielen.
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Zitat von "orthifant"
Also wir kaufen verstärker un dlichtanlage bauen die ins rack rein und vermieten die. die frage ist ja bin ich durch eine 3 1/2 jahren langen ausbildung eine elektrofachkraft oder nicht
Mit dieser Antwort (auf die Frage Deiner Tätigkeit) scheinst Du doch nur im Lager zu bleiben - die Technik rauszugeben und wieder zurückzunehmen.
Deine Frage war übrigens: "muss ich jetzt auch noch einen extra schein machen "
Wenn Du im Lager bleibst brauchen wir natürlich über Rigging nicht zu sprechen.