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EG - Kontrollgerät

  • Stephan Graeske
  • 2. Juli 2006 um 20:11
  • mringhoff
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    • 29. Juli 2006 um 09:44
    • #21

    Ein sehr informativer Link zum Thema (FAQ):

    http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/service/Ant…Digiko_FAQ.html

    Hier mehr etwas allgemein, dafür mit schönen Bildchen:
    http://www.digitaler-tachograph.com

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  • mringhoff
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    • 10. Januar 2007 um 10:20
    • #22

    Wer für seine Fahrten mit einem 2,8-3,5t über 50km hinaus fährt, aber keinen Fahrtenschreiber hat, muss ein Tageskontrollblatt ausfüllen und mitführen.
    Dieses Kontrollblatt muss gemäß der Fahrpersonalverordnung (FPersV §1 Abs 6) ein ganz spezieller Vordruck sein.
    Diesen findet man u.a. hier: http://sl.osha.de/good_practice/p6fpersv.pdf

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  • Stephan Graeske
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    • 10. Januar 2007 um 10:27
    • #23

    Richtig so.

    Wir haben einen neuen Transporter bestellt, der nur mit Anhänger über 3,5t ZGG hat. Da mußte nun ein digitales EG-Kontrollgerät rein, dann mußten wir für alle Fahrer Fahrerkarten kaufen, eine Unternehmerkarte mußte gekauft werden, eine Software zur Archivierung der Daten des EG-Kontrollgerätes kostet Geld, dann braucht man noch eine Übertragungsmedium zwischen EG-Kontrollgerät und Fahrtenschreiber was viel Geld kostet, ...........

    Es ist echt heftig, wie Unternehmer hier zu Kasse gebeten werden ohne davon einen Nutzen zu haben. Die runden Tachoscheiben haben es IMHO auch getan.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • mringhoff
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    • 10. Januar 2007 um 10:38
    • #24
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Wir haben einen neuen Transporter bestellt, der nur mit Anhänger über 3,5t ZGG hat.

    Die sinnvollere Lösung finde ich eher, daß man mit dem Hänger eben nur im 50km-Werksverkehrsumkreis bleibt, denn da ist man ja vom Fahrtenschreiber befreit.
    Sollten Jobs ausserhalb stattfinden, dann wäre es zu überlegen, ob man nicht ausnahmsweise mit einem 7,5t oder mit zwei Transportern (und Tageskontrollblättern) zum Job fährt. Nur falls das recht häufig vorkommt, lohnt sich der Aufwand mit dem EG-Kontrollgerät für Fahrzeuge unter 3,5t zGG
    Man muss ja neben den Investitionen für die Hard- und Software auch den ganzen Aufwand drum herum einkalkulieren, schliesslich muss der Fahrtenschreiber, sollte er eingebaut sein, auch dann bei allen Fahrten genutzt werden (auch innerhalb 50km).

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  • Stephan Graeske
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    • 10. Januar 2007 um 16:45
    • #25

    Diese handschriftlichen Aufzeichnungen anstelle des EG-Kontrollgerätes sind ab 2,8t erforderlich ... das ist in meinen Augen auch ein sehr großer Büroaufwand.

    Unsere Kunden veranstalten in ganz Deutschland, der Anhänger muß häufig weiter als 50km fahren. Bei mehrtägigen Veranstaltungen lohnt sich das mieten von LKWs nicht, wenn der Anhänger reichen würde. Außerdem paßt der 7,49t nicht in die Hotel-Tiefgarage :-)) Der T5 schon.

    Viele Grüße

    Stephan

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Fränkie
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    • 15. Januar 2007 um 20:39
    • #26

    Zu beachten ist ausserdem das das Lenkzeitenbuch alle 15 minuten zu aktualisieren ist. fährt man allein hechelt man von Parkplatz zu Parkplatz, weil während der Fahrt schreiben ist ja auch verboten.
    rägt man vor, oder hängt mehr als 30 minuten hinterher ist man gleich wegen Urkundenfälschung dran.

    Klar kostet das Kontrollgerät Geld und zwar nicht wenig, aber die Runden zettel gehen halt "verloren" oder werden minipuliert. Glück hat wer einen Gebrauchten kauft (Bestandsschutz), der kann die scheiben weiter nehmen.
    aber es ist wohl eine Frage der Zeit bis die Umrüstung vorgeschrieben werden wird.
    das Gerät die Software und ds Überspielkabel brauchst man ja eh, es stellt sich halt nur die Frage wie viele Fahrerkarten man kaufen muss und was eine Kostet.
    Was kostet so eine Fahrerkarte?

    Fränkie

    @ stephan
    mit einem LKw darf man auch nich 100 Fahren, mit einem T5 und dem entsprechendem Anhänger schon.

    :!: Ich schrieb mit Absicht "darf" und nicht "kann". :wink:

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • mringhoff
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    • 15. Januar 2007 um 21:01
    • #27
    Zitat von "Fränkie"

    Zu beachten ist ausserdem das das Lenkzeitenbuch alle 15 minuten zu aktualisieren ist. fährt man allein hechelt man von Parkplatz zu Parkplatz, weil während der Fahrt schreiben ist ja auch verboten.
    rägt man vor, oder hängt mehr als 30 minuten hinterher ist man gleich wegen Urkundenfälschung dran.

    Wer sagt denn sowas?
    Wenn man seit dem letzten Eintrag nichts geschrieben hat, dann wird der "schlimmste" Fall angenommen: der Fahrer fährt einfach.

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  • Stephan Graeske
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    • 15. Januar 2007 um 23:51
    • #28
    Zitat von "Fränkie"

    Was kostet so eine Fahrerkarte?

    Im Bereich 30 bis 50 Euro. Wer noch keinen Kartenführerschein hat, muß seinen alten Papierführerschein umschreiben lassen. Dies kostet nochmal.

    Zitat von "Fränkie"


    @ stephan
    mit einem LKw darf man auch nich 100 Fahren, mit einem T5 und dem entsprechendem Anhänger schon.

    :!: Ich schrieb mit Absicht "darf" und nicht "kann". :wink:

    Das ist richtig - bedeutet aber auch dass die ZGG vom Anhänger soweit abgelastet werden muß, dass es nur knapp über dem Leergewicht des Fahrzeuges liegt. Dies ist für uns eine Einschränkung.

    Unsere Lösung wird mittelfristig ein zweiter Anhänger sein. Ein abgelasteter, der schnell fahren darf. Und einer für die "schweren" Jobs der dann nur 80 fahren darf.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Fränkie
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    • 16. Januar 2007 um 11:55
    • #29

    Das Lenkzeitenbuch ist doch dieser alberne Vordruck wo man striche machen muss ob man gerade fährt schläft oder arbeitet?

    Mir hat ein Mann in grün das so erklärt für diesen Vordruck erklärt.
    sonst könnte man ja auch 8 stunden fahren und nachträglich die Pausen ordnungsgemäß "einzeichnen".

    Wo bekommt man s eine Fahrerkarte her?
    gilt die dann für alle EG-Kontrollgeräte, ich denk doch schon oder?
    Mein Denkansatz geht dahin, einen Führerschein muss ich mir auch selber besorgen, warum nicht auch die Fahrerkarte?
    und so lange ich die nicht alle 5 Jahre verlängern muss, wie beim LKW-Schein...

    Die Ämter brauchen doch auch eine Daseinsberechtigung und arbeit, man stelle sisch vor all die angestellten (verbeamtet wird ja fats keiner mehr) wären plötzlich Arbeitslos!...

    so long

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • timotimo
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    • 16. Januar 2007 um 14:33
    • #30

    http://195.71.103.48/fm/2685/Ausgab…hmenskarten.pdf?
    http://195.71.103.48/fm/2685/Ausgabestellen_Fahrerkarten.pdf?

  • mringhoff
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    • 17. Januar 2007 um 09:29
    • #31
    Zitat von "Fränkie"


    Mir hat ein Mann in grün das so erklärt für diesen Vordruck erklärt.
    sonst könnte man ja auch 8 stunden fahren und nachträglich die Pausen ordnungsgemäß "einzeichnen".

    ts ts... Argumente gibts :)
    Und der hat im Ernst vorgeschlagen, alle Viertelstunde anzuhalten, um den passenden Strich zu ziehen?
    Sollte man das für die Schlafenzeit dann auch so machen? :)

    Ehrlichgesagt finde ich das Formular an sich schon ziemlich unsinnig. Für den ehrlichen Anwender ist das nur eine bürokratische Hürde, für den unehrlichen Anwender kein wirkliches Problem. Die Striche lassen sich auch während der Fahrt nachziehen.
    Also ein Fahrtenschreiber-Ersatz ist das höchstens optisch....

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  • Fränkie
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    • 17. Januar 2007 um 10:31
    • #32

    Na das ergiebt sich ja auch logisch, aus der Tatsachedas das Blatt alle 1/4-Stunde zu aktualisieren ist und das man nicht während der Fahrt schreiben darf.
    Aber der Befahrer darf den Strich auch machen....

    Wenn ic bedenke was da für ein Fehler=Busgeldpotential drinnsteckt könnte ich mir vorstellen das der Einbau diese Dingens Sinn macht, (ohne das ich weis was das ding kostet),
    was kost das Teil

    1k€?
    Fränkie

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • mringhoff
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    • 17. Januar 2007 um 10:45
    • #33

    Wenn man öfters solche Fahrten unternimmt, dann macht das Sinn, aber für gelegentliche Fahrten über den 50km-Radius hinaus genügt ja das bekannte Blättchen.
    Denn wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, MUSS man ihn auch die ganze Zeit verwenden, also auch innerhalb der 50km... :(

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  • timotimo
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    • 18. Januar 2007 um 11:14
    • #34
    Zitat von "mringhoff"

    ts ts... Argumente gibts :)
    Und der hat im Ernst vorgeschlagen, alle Viertelstunde anzuhalten, um den passenden Strich zu ziehen?
    Sollte man das für die Schlafenzeit dann auch so machen? :)

    Ehrlichgesagt finde ich das Formular an sich schon ziemlich unsinnig. Für den ehrlichen Anwender ist das nur eine bürokratische Hürde, für den unehrlichen Anwender kein wirkliches Problem. Die Striche lassen sich auch während der Fahrt nachziehen.
    Also ein Fahrtenschreiber-Ersatz ist das höchstens optisch....

    Das sehe ich anders: ich darf 4 Stunden am Stück fahren. Wenn ich den ersten Strich beim Losfahren mache, dann verstoße ich doch gegen keine Ruheregelung (um die es ja bei der Aufzeichnung geht), wenn ich nach 4 Stunden bei der Pause den Strich weiterzeichne. Und zuglich die Pause eintrage. Was soll daran falsch sein? (außer, daß besagter Beamter das so wollte?)

  • mringhoff
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    • 18. Januar 2007 um 11:49
    • #35
    Zitat von "timotimo"

    Das sehe ich anders: ich darf 4 Stunden am Stück fahren. Wenn ich den ersten Strich beim Losfahren mache, dann verstoße ich doch gegen keine Ruheregelung (um die es ja bei der Aufzeichnung geht), wenn ich nach 4 Stunden bei der Pause den Strich weiterzeichne. Und zuglich die Pause eintrage. Was soll daran falsch sein? (außer, daß besagter Beamter das so wollte?)

    Ja, wenn man es genau nimmt (wie eben dieser Beamter), hat man ja die Möglichkeit theoretisch 4 Stunden am Stück zu fahren, dann kurz anhalten und nachträglich die letzte gefahrene Stunde missbräuchlich als Ruhezeit einzuzeichnen und dann wieder ohne wirkliche Pause weiterzufahren...

    Aber wenn einer Missbrauch treiben will, der kann das ja auch viertelstundenweise machen, oder? Oder einfach seinen passenden Strich erst dann ziehen, wenn man die Polizeikontrolle sieht, das geht ja in 1-2 Sekunden... Für mich also nicht besonders logisch, warum der Beamte darauf so besteht. Das Blatt ist halt kein Fahrtenschreiber, Missbrauch ist da immer möglich...

    Meiner Meinung nach könnte man solche Missbrauch ja in gewissen Rahmen ja auch durch den Kilometerstand nachweisen (Man muss ja dort den Tagesanfangsstand notieren).

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  • timotimo
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    • 18. Januar 2007 um 14:45
    • #36
    Zitat von "mringhoff"


    Ja, wenn man es genau nimmt (wie eben dieser Beamter), hat man ja die Möglichkeit theoretisch 4 Stunden am Stück zu fahren, dann kurz anhalten und nachträglich die letzte gefahrene Stunde missbräuchlich als Ruhezeit einzuzeichnen und dann wieder ohne wirkliche Pause weiterzufahren...

    Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Schwierig wirds aber dann mit der Kilometerzahl.... vielleicht....

    Ja, und mir fällt jetzt noch der Nachweis über die nicht aufgezeichnete Zeit der Vortage ein, also der Nachweis darüber nach der Fahrpersonalverordnung.

    Wer von Euch führt das ordnungsgemäß? Los, outet Euch! :)

  • mringhoff
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    • 13. Februar 2007 um 21:21
    • #37
    Zitat von "Fränkie"

    Na das ergiebt sich ja auch logisch, aus der Tatsachedas das Blatt alle 1/4-Stunde zu aktualisieren ist und das man nicht während der Fahrt schreiben darf.
    Aber der Befahrer darf den Strich auch machen....


    Weil mich das doch näher beschäftigt hat, habe ich mal einen kleinen Blick in das Gesetz geworfen. Hier steht in der Fahrpersonalverordnung FpersV im §1 Absatz 6:
    Der Fahrer hat alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und Ende der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen

    also doch nicht viertelstündlich...

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  • Eliminator
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    • 14. Februar 2007 um 22:04
    • #38

    Du darfst die Kugel eigentlich dran lassen, halt nur keinen Anhänger fahren.

    Es sieht so aus, daß man bei Fahrten unter diesen 50km und dann, wenn man nur Hilfstätigkeiten mit dem Fahrzeug ausführt (d.h. Werkverkehr, welcher jedoch auch bei der BAG angemeldet sein muß), kein Kontrollgerät braucht. Machst Du gewerblichen Güterverkehr (Spedition, Kurierdienst), brauchst du es auf jeden Fall.

    Das Nächste, was auf uns zu kommt, ist die EU-Kraftfahrerlizenz. Die benötigen in zwei Jahren auch Fahrer, die nicht gewerblichen Güterverkehr fahren(also deren Hauptgewerbe aus Transport besteht), sondern auch die, die nur Hilfstätigkeiten (so wie bei uns) mit dem Fahrzeug ausführen.

    Bei Zweifeln rufst Du am Besten direkt bei der BAG (Bundesamt für Güterverkehr, in Koblenz sitzt deren Hauptverwaltung glaube ich) an oder fragst die Jungs mal, wenn die auf dem Rastplatz rumstehen.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Stephan Graeske
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    • 18. Februar 2007 um 00:37
    • #39
    Zitat von "Eliminator"

    Das Nächste, was auf uns zu kommt, ist die EU-Kraftfahrerlizenz.

    Ist EU-Kraftfahrerlizenz = EU-Führerschein?

    Wenn nein, worum handelt es sich da und wie bekommt man diese demnächst?

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  • Leitwolfi
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    • 18. Februar 2007 um 08:32
    • #40

    Nein, leider nicht, da geht es um "Weiterbildung" für LKW Fahrer
    Man lese sich folgenden Link durch und staune:
    http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601365.pdf

    Darauß ergibt sich meiner Meinung nach aber auch, dass wir nicht betroffen sein werden (Paragraph 1, Absatz 2,Punkt 5)

    Siehe auch hier diverse Infos und Meinungen:

    http://www.google.de/search?hl=de&q=Richtlinie+2003%2F59%2FEG&btnG=Suche&meta=

    Leitwolfi

    http://www.lala-blinkblink.de !

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