Hallo,
ich habe einen Kunden der möchte dass wir die komplette Tanzfläche mit Rollrasen aus dem Baumarkt auslegen. Er sagt, er habe das ganze mit dem Bunsenbrenner auf seine nicht Brandfähigkeit getestet?!!?
Jetzt bin ich mir aber im Moment gar nicht so sicher, ob das laut BGVC1 zulässig ist, oder ob da noch eine andere Vorschrift greift, bzw. ob es hier Produkte gibt, die eine Zulassung für diese Anwendung haben?
MFG Anderl