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Rollrasen auf der Tanzfläche

  • anderl
  • 20. August 2006 um 12:46
  • anderl
    Beiträge
    222
    • 20. August 2006 um 12:46
    • #1

    Hallo,

    ich habe einen Kunden der möchte dass wir die komplette Tanzfläche mit Rollrasen aus dem Baumarkt auslegen. Er sagt, er habe das ganze mit dem Bunsenbrenner auf seine nicht Brandfähigkeit getestet?!!?

    Jetzt bin ich mir aber im Moment gar nicht so sicher, ob das laut BGVC1 zulässig ist, oder ob da noch eine andere Vorschrift greift, bzw. ob es hier Produkte gibt, die eine Zulassung für diese Anwendung haben?

    MFG Anderl

    Irgendwann geht immer ein Licht auf!!

  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 20. August 2006 um 14:26
    • #2

    Hi

    Du meinst Rasenteppich? Nur den Grünen Filzartigen oder den mit den "richtigen" Fasern...

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • dasich
    Profi
    Beiträge
    960
    • 20. August 2006 um 15:57
    • #3

    also ist es echter Rollrasen, sehe ich kein Problem.
    Handelt es sich um Rasenteppich, braucht er meiner Meinung nach sogar ein Zertifkat "nicht Brennbar", also reicht B1 nicht aus.

    Achtung diese Antwort ist jetzt mal nur eine Einschätzung von mir!!

    Es grüßt der Stephan

  • anderl
    Beiträge
    222
    • 20. August 2006 um 16:56
    • #4

    Hallo so wie ich das bisher gesehen habe ist es nicht ein Filzteppich, sondern so richtig mit Stoppeln dran. Das Material konnten wir nicht identifizieren.

    Echter Rasen ist es auf keinen Fall.

    Gruß Anderl

    Irgendwann geht immer ein Licht auf!!

  • dasich
    Profi
    Beiträge
    960
    • 20. August 2006 um 17:19
    • #5

    Naja wenn ihr das Mat. nicht rausfindet wird es wohl schwer.
    Greift den überhaupt die VStättVO? Wird es abgenommen? Von dir?

    Ich würde wie folgt vorgehen: Muß ich eine Abnahme machen kommen nur zwei möglichkeiten in betracht:
    Es gibt ein Zertifikat und alles wird gut, da es dieses mit Sicherheit nicht geben wird:
    Mach eine Flammprobe und entscheide selber ob, wenn du verantwortlich bist, das Risiko tragen kannst odr nicht.
    Auf keinen Fall würde ich mich auf Aussagen dritter verlassen.

    Ich denke mal ich muß nicht weiter erwähnen, dass die Flammprobe nicht am ganzen Teppich gemacht wird. Schneid ein Stück ab und teste draussen.
    Nein, ich halte niemanden für blöd, ich habe genau soetwas an einem Vorhang schon erlebt :shock:

    Ist das denn eine "Festinstallation" oder eine einmalige Sache?
    Ganz Sicher gehst du wenn du dich an Hersteller wie Flamex wendest und den Teppich oder was auch immer behandeln lässt.
    Es ist ja auf einer Tanzfläche doch mit einer Menge Kippen zu rechnen.

    Ist echt so eine Sache und glaub ich garnicht so ohne.

    Es grüßt der Stephan

  • anderl
    Beiträge
    222
    • 20. August 2006 um 21:38
    • #6

    Das ganze ist eine Einmalige Sache??

    MFG Anderl

    Irgendwann geht immer ein Licht auf!!

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 21. August 2006 um 00:25
    • #7

    Die MVStättV sagt in §5, Satz 7:

    In notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie müssen Bodenbeläge nicht brennbar sein. In Notwendigen Fluren und Foyer müssen Bodenbeläge mindestens schwer entflammbar sein.

    Dazu als Erläuterung:

    Der Nachweis der Nichtbrennbarkeit oder der Schwerentflammbarkeit von Fußbodenbelägen erfolgt mittels Zertifikaten und / oder Nachweisen. Die Prüfung der Bodenbeläge beinhaltet sowohl das Deckmaterial als auch das Trägermaterial. Da sich das klassifizierte Brandverhalten eines Baustoffs im Verbund mit anderen Stoffen ändern kann, z.B. durch das Beschichten der Oberfläche eines Baustoffs, ist in den Prüfbescheiden, mit denen das Prüfzeichen für nicht brennbare (DIN 4102A) und schwer entflammbar (B1) Baustoffe erteilt wird, jeweils angegeben, für welchen Baustoff oder für welchen Verbund der Nachweis geführt ist.

    Desweiteren zu beachten:

    Teppich und Bodenbeläge, die senkrecht verbaut werden (z.B. Bühnekante, geschlossene Stufen durchgegehend verkleidet) gilt nicht als Bodenbelag und unterliegt den Bestimmungen für Wandverkleidung.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 21. August 2006 um 10:36
    • #8

    wie wäre es mit diesem?

    http://allbuyone.de/query.php?cp_tpl=kategorien.html&cp_sid=52712b24aa4&cp_cat=1737
    http://allbuyone.de dann unter Bodenbeläge .... und sogar in Grün

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

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