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Leuchtmittel und die Vermietung

  • DJ-JAJA
  • 3. September 2006 um 11:18
  • DJ-JAJA
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    • 3. September 2006 um 11:18
    • #1

    Servus,

    wie handhabt ihr das? Leuchtmittel gehen blöderweise, bei uns selten beim Transport kaputt, sondern meist im Betrieb beim Kunden.
    Insbesondere kleinere Flowereffekte mit den tollen Hallogenleuchtmitteln (Reflektor incl.) sind davon gerne betroffen. Wie handhabt ihr das denn, wenn z.B. um 2:00 Uhr nachts nach 6h Betrieb das Leuchtmittel ausfällt.

    Wir haben zudem hier einen Kunden bei dem komischerweise immer die Leuchtmittel sterben.
    Da es sich um Dryhire handelt, legen wir im Grunde bei jedem mal drauf.
    Bei der letzten Kontrolle des Gerätes, wegen Leuchtmitteltausch, endeckten wir ein Leuchtmittel eines Herstellers, den wir nicht benutzen.
    Mein Verdacht erhärtet sich: Der Dryhiremieter tauscht unsere Leuchtmittel gegen eigene alte bzw. Defekte aus.

    Was macht ihr da? Hat jemand nen brauchbaren Tip, der nicht gleich zur Eskalation führt?

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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  • manuela
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    • 3. September 2006 um 11:28
    • #2

    wenn du unbedingt Lampen ins Dry Hire geben willst (verdient man eh nix dran außer Ärger) dann vermiete sie doch einfach ohne Leuchtmittel :D Wenn der eh eigene hat ist es ihm Recht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • schallereignissortierer
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    • 3. September 2006 um 11:34
    • #3
    Zitat von "Manuela"

    wenn du unbedingt Lampen ins Dry Hire geben willst (verdient man eh nix dran außer Ärger) dann vermiete sie doch einfach ohne Leuchtmittel :D Wenn der eh eigene hat ist es ihm Recht.

    "Gute Idee" ;)

    Wie wärs denn stattdessen damit, die Effektlampe mit einem kleinen Aufkleber oder -so möglich, eine der Schräubchen die man aufschrauben muss, um die Lampe zu tauschen, mit etwas Lack zu "plombieren" und in die Verleihbedingungen den Passus aufnehmen, das -so das Siegel gebrochen wurde- zusätzlich der Leuchtmittelpreis in Rechnung gestellt wird.

    Machen Sie das hauptberuflich oder verdient die Frau dazu?

  • manuela
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    • 3. September 2006 um 11:42
    • #4

    dabei käm doch nur raus daß der Kunde nichts mehr mietet, somit viel Arbeit für nix... der vernünftigste Rat ist nun wirklich das nächste mal freundlich nein zu sagen, solche Kunden braucht man nicht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • slaytalix
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    • 3. September 2006 um 12:41
    • #5

    Bei Halogenfunzeln nicht der Rede wert. Anders bei Entladungslampen. Nachweislich hatte der Kunde das Schwarzlicht mit der teuren 400 W Ushio Lampe kaputtgemacht & muß die auch bezahlen.

    Neues Leuchtmittel HSD 250 bei Osram reklamiert, da es eigentlich 3000 h halten sollte :oops: & wurde ersetzt :wink:

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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    • 3. September 2006 um 17:02
    • #6

    a) der Kunde zahlt 100% - dann ist er meistens nicht mehr lange Euer Kunde
    b) habe mal irgendwo in den AGBs eines Verleihers die Zahl von 35% gesehen, fand ich einen fairen Kommpromiss für abgeschossene Leuchtmittel
    c) bei größeren Verleihern ist es teils üblich Ersatzleuchtmittel mitzugeben, diese müssen aber nur dann nicht bezahlt werden, wenn das defekte Leuchtmittel wieder mit zurückgegeben wird. Damit müsste Euer Kunde zumindest ein funktionierendes altes LM in die Lichteffekte einsetzen, damit man es nicht sofort merkt.
    d) Leuchtmittel tauschen ist natürlich eine dreiste Angelegenheit - wenn ein altes aber funktionierendes eingebaut wird macht das natürlich gar keinen Spaß mehr alles zu kontrollieren... das nächste Mal vielleicht den Kunden freundlich darauf hinweisen dass ein nagelneues Leuchtmittel eingesetzt wurde - und die Schrauben mit Loctite kennzeichnen.
    e) letzter Ausweg: die Leuchtmittelkosten auf den Mietpreis dezent mit draufschlagen... wird aber vermutlich auch nicht so einfach funktionieren.

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
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  • DJ-JAJA
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    • 3. September 2006 um 18:25
    • #7

    Ja die Lösung mit Markierung einer Schraube, macht Sinn.

    Zudem werden wir unsere Leuchtmittel also nun Kennzeichnen.

    Mir geht es darum, dem Kunden am Ohr zu ziehen, wenn er es wieder macht.
    Ich lass mich einfach nicht gerne verkackeiern! :twisted:

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  • manuela
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    • 3. September 2006 um 20:40
    • #8

    es gibt Schraubenfixierlack, der ist auch ziemlich hitzefest. Bohr nix an das wär Garantieverlust :wink:

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  • mringhoff
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    • 4. September 2006 um 15:55
    • #9

    Manche schreiben mit einem dünnen Lackstift das Einsetz-Datum drauf. Wenn Ihr Eure Lampen mit einem kleinen Hinweis markiert, dann kannst Du Deinen Dryhire-Kandidaten überführen, wenn er Lampen austauscht. (Vorausgesetzt er merkt nicht, daß Ihr ein Zeichen auf der Lampe hattet...)

    Bei solchen Lichteffekten wie Flower etc. sitzt doch aber meist eine 300W-Halogenlampe drin. Die kostet ja kaum noch was.
    Bei normalen Kunden machen wir da also kein Aufheben, wenn mal was kaputt zurückkommt. Solche Kosten sind im Mietpreis inbegriffen, vor allem, weil die Lampen auch nur eine begrenzte Lebenzeit haben.

    Wenn das bei einem Kandidaten mehrmals vorkommt, dann würde ich mir auch mal was überlegen.

    Bei teuren Metalldampflampen etc. ist das etwas anderes. Wenn das Ding nicht mehr zündet, dann ist es halt Verschleiß. Wenn es zersplittert ist, dann liegt die Vermutung nahe, daß damit sehr grob umgegangen wurde und man kann das Leuchtmittel dem Kunden berechnen. Je nach Kunde und Alter der Lampe würde ich dabei aber eine gewisse Kulanz an den Tag legen...

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  • mringhoff
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    • 4. September 2006 um 16:01
    • #10
    Zitat von "Skyper"


    c) bei größeren Verleihern ist es teils üblich Ersatzleuchtmittel mitzugeben, diese müssen aber nur dann nicht bezahlt werden, wenn das defekte Leuchtmittel wieder mit zurückgegeben wird. Damit müsste Euer Kunde zumindest ein funktionierendes altes LM in die Lichteffekte einsetzen, damit man es nicht sofort merkt.

    Wie soll das den Lampentausch verhindern?
    Dryhirekunde lässt die Gerätelampe drin, nimmt sich die neue Lampe, tauscht diese gegen eine defekte aus und behauptet hinterher, daß er einen Lampenwechsel vornehmen musste. Da muss er nichtmal das Gerät aufschrauben...

    Klappt natürlich nur bei Markengleichheit aller Lampen, aber das ist auch die Voraussetzung beim "einfachen Lampenklau"...

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  • mringhoff
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    • 4. September 2006 um 16:08
    • #11
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Wie handhabt ihr das denn, wenn z.B. um 2:00 Uhr nachts nach 6h Betrieb das Leuchtmittel ausfällt.

    Wenn wir vor Ort sind (incl. Techniker), dann tauschen wir eventuell das Leuchtmittel aus. Vorausgesetzt man kommt relativ einfach dran und der Lichteffekt ist ein wichtiger Bestandteil der Lichtanlage.
    Ansonsten gehts halt nicht. Betriebsrisiko.

    In unseren AGB steht drin, daß Lampenschäden zu Lasten des Mieters gehen. Im Normalfall berechnen wir das eigentlich nie, es sei denn, die Ursache liegt eindeutig beim Kunden (Gerät fallen gelassen etc.).
    Normalerweise ist das sonst Verschleiß

    Wir reduzieren aber auch nicht den Mietpreis, weil ein Gerät nicht den versprochenen Leistungen entsprach.
    Wenn es ein wichtiger Lichteffekt ist, dann bekommt ein Dryhirekunde auch noch ein Ersatzleuchtmittel mit.

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  • DJ-JAJA
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    • 6. September 2006 um 19:16
    • #12

    Es geht um Dry-hire.
    Wenn einer regelmäßig zumietet und komischerweise immer nur bei ihm die Leuchmittel sterben, dann ist das schon merkwürdig.

    Wir haben jetzt ne Matkierungsart gefunden, die es uns ermöglicht schnell und ordentlich zu prüfen. Da der "Kollege" hier auch ab und zu liest, das ich jetzt mal noch nicht wo und wie.

    Wenn es funktioniert, werd ich es hier veröffentlichen.

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