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Abrechnung mündlich geschlossener Miete

  • tamaris-pa / mts
  • 18. September 2006 um 17:57
  • tamaris-pa / mts
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    • 18. September 2006 um 17:57
    • #1

    Wir hatten Anfang September eine VA die mehr als gefloppt ist, wir waren als Technikdienstleister anwendet und waren für Ton und Licht zuständig.

    Abgemacht war mündlich, das wir 500€ bekommen wenn es einigermaßen läuft. Jetzt weigert sich der VA etwas zu bezahlen, usw.

    Weiterhin war ein Lichtechniker da(100€ abgemacht) + DJ (100€ abgemacht) da die VA dann aber zuende war, hat er sich mit 50€ zufriedengegeben.

    Ich habe bis jetzt genau 100€ bekommen, und soll DJ, Licht und unsere Leute bezahlen.

    Was habe ich da für Möglichkeiten?Das Restgeld auch noch zu bekommen?

  • monithor
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    • 18. September 2006 um 18:08
    • #2

    sorry, aber was sind das denn für deals???

    ihr bekommt 500 wenn es einigermassen läuft. du sagst selbst es ist mehr als gefloppt. also ist der veranstalter doch im recht.

    um sowas zu dealen muss man schon mehr als blond sein.

    ich bin mir sicher - früher war alles besser!

  • tamaris-pa / mts
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    • 18. September 2006 um 18:13
    • #3

    Das Problem dürfte die mündliche Absprache sein.
    500€, wenn es einigermaßen läuft und sonst eben etwas weniger.

    Da es ein scheinbar guter Freund(oder auch im nachhinein nicht) eines unserer Techniker ist, sind wir darauf eingegegangen.

    Das "etwas weniger" ist eben eine Definitionssache, was kann man da jetzt machen?

  • slayer
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    • 18. September 2006 um 18:36
    • #4

    den preis lass ich jetzt mal beiseite.

    weniger hast du bekommen, eure abmachungen sind eingehalten.
    nächstes mal einfach das "weniger" etwas ausführlicher besprechen, dann gibts hinterher keinen zank.

    hauptsarre gitarre !

  • tamaris-pa / mts
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    • 18. September 2006 um 18:38
    • #5

    Etwas weniger war ausgemacht, da kann es nicht sein, das es 100€ sind, Etwas ist nicht viel. Also max. 100€ weniger. DJ und LJ würden auch gerne bezahlt werden und die waren fest ausgemacht.

    Gibt es eine Möglichkeit das ganze durchzusetzen, oder ist das aussichtslos?

  • slayer
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    • 18. September 2006 um 18:45
    • #6

    ich halte das für ziemlich aussichtslos. so wie sich das anhört gibts dazu nicht einmal eine rechnung.
    wenn es ein "scheinbar guter freund" ist red halt nochmal mit ihm und erklär deine lage, ansonsten hast du dazu gelernt und musst deine leute wohl so auszahlen.

    hauptsarre gitarre !

  • tamaris-pa / mts
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    • 18. September 2006 um 18:48
    • #7

    Meine Leute sind bereits bezahlt. Der DJ + LJ sind nicht von der Firma und wurden vom VA genauso wenig bezahlt. Ausgemacht war wie folgt:

    Technik: 500.-
    DJ: 50.-
    LJ: 100.-

    Macht 650€, davon hat er 100€ bezahlt, das ist nicht im geringsten der Abmachnung entsprechend(die außerdem nur um die Technik ging und nicht um die anderen Sachen)

  • test
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    • 18. September 2006 um 19:27
    • #8

    da kann ich nur sagen: wer schreibt der bleibt :D
    unter lehrgeld verbuchen und nicht wieder machen.
    wenn mir jemand so einen deal anbietet, weiß ich das das nichts wird. wäre er sich sicher, so müßte er nicht solche krummen deals anbieten. wer gibt schon freiwillig was von seinem geld ab?

    http://www.crystal-hannover.de
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  • mringhoff
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    • 18. September 2006 um 20:00
    • #9
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    Das Problem dürfte die mündliche Absprache sein.
    500€, wenn es einigermaßen läuft und sonst eben etwas weniger.

    Sehe das genauso wie meine Vorredner.
    "etwas" weniger ist Ansichtssache. Hier fehlt ganz klar eine Untergrenze.

    Die höhe Deiner Ausgaben spielen dabei auch keine Rolle. Und selbst wenn die Untergrenze vereinbart wurde, fehlt Dir ein durchsetzbarer Beweis. Mündliche Vereinbarungen setzen eben 100%iges Vertrauen voraus. Bestreitet der Schuldner im nachhinein eine Verpflichtung, liegt es an Dir, das zu beweisen (evtl. durch Zeugen).

    Hier hilft wirklich nur nochmal mit dem Veranstalter reden. Falls der durch die "mehr als gefloppte" Veranstaltung entsprechend pleite ist, wirds schwierig.

    Das nächste Mal entweder alles schriftlich anbieten und bestätigen lassen oder wenn mündliche Vereinbarungen getroffen werden, dann einfach hinterher schriftlich bestätigen (per E-Mail oder Fax etc.). Auch der beste Kumpel kann mal etwas falsch verstehen...

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    • 18. September 2006 um 20:16
    • #10
    Zitat von "test"

    unter lehrgeld verbuchen und nicht wieder machen.

    genau!

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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