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steuerhinterziehung durch privatverkauf?

  • slayer
  • 18. Oktober 2006 um 03:03
  • slayer
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    • 18. Oktober 2006 um 03:03
    • #1

    irgendwie fallen mir in letzter zeit immer öfter anzeigen ins auge die ziemlich eindeutig in die illegalität gehen. sei es hier im forum, beim online auktionshaus oder sonstigen kleinanzeigen im netz. anscheinend gedenken sich immer mehr gewerbe treibende unter berufung auf einen privatverkauf aus den gesetzlichen regelungen zu garantie, rückgaberecht und auch der besteuerung zu entziehen. manchmal geht es wirklich nicht eindeutiger, da wird schon mal die firmenwebseite mit angegeben oder es stehen sprüche drunter wie "besichtigung im lager jeder zeit möglich"
    kann mir keiner erzählen das er hochwertige audiogeräte im wert von 1000ten euros dann auch noch 3-6 stück im keller stehen hat.
    soll man sich da noch wundern das heute jeder zum anwalt rennt...

    wie ist eure meinung zu diesem thema. wird ja eine menge leute auf käufer & auch verkäufer seite betreffen.

    am schluss will es aber immer keiner gewesen sein.

    hauptsarre gitarre !

  • Kracky
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    • 18. Oktober 2006 um 06:53
    • #2

    Habe es schonmal angesprochen, Privatentnahme, privater VK und folgende Privateinlage als Schlupfloch vor Käuferrechten. In wie weit das wirtschaftlich sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber wenn man was los werden will und dem Gerät selbst nicht mehr traut, muß man halt mittel und Wege finden. Dieser ist bekannt und legal.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Mechwerkandi
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    • 18. Oktober 2006 um 09:11
    • #3

    Allein von der steuerrechtlichen Seite her macht der Privatverkauf keinen Sinn.
    Der Verkäufer kann auf der Verkaufsquittung die USt nicht ausweisen und muss in der Folge die 16% selber versteuern.

  • mringhoff
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    • 18. Oktober 2006 um 17:03
    • #4
    Zitat von "Mechwerkandi"

    die USt nicht ausweisen und muss in der Folge die 16% selber versteuern.

    Wenn er es privat verkauft, muss er erstmal gar nichts versteuern.

    Privatentnahme hin oder her - Wenn das Finanzamt Wind davon bekommt, dann schaut man genauer hin:
    Wenn zwischen der Privatentnahme und dem Verkaufserlös ein Verkaufsgewinn entsteht und das auch öfters praktiziert wird, dann hat man unweigerlich wieder ein Gewerbebetrieb, dessen Einnahmen versteuert werden müssen.

    Was man aber auch nicht vergessen sollte: Durch die neuen Garantieregelungen auf Gebrauchtware und Rückgaberegelungen haben es kleinere Gewerbetriebe wieder schwerer und wollen dieses Risiko nicht auf sich nehmen. Daher rührt wohl der inzwischen so häufig antreffende "Privatverkauf".
    Was aber nicht heissen soll, daß diese Firmen dann diese Einnahme nicht verbuchen und versteuern. Manche schreiben für sich selbst eine Rechnung und schon stimmts wieder in der Buchhaltung. Die Ware ist draussen, Geld ist da, Garantierisiko fällt weg. Was will man mehr?
    Das muss nicht immer "schwarz" laufen...

    Frag mal bei diesen Anbietern nach, ob Du als Gewerbetreibender nicht doch ausnahmsweise eine Rechnung bekommts und natürlich auf sämtliche Gewährleistungs- und Rückgabeansprüche verzichtest, dann wird man oft erfolgreich sein und eine Rechnung erhalten.

    Irgendwie kann ich die Anbieter ja auch verstehen, man will ja nicht nach einem halben Jahr das Gebrauchtgerät wieder zurückbekommen, weil irgendwas nicht mehr funktioniert...

    Ich würde aber sagen: Kaufleute, mehr Mut zum regulären betrieblichen Gebrauchtverkauf! Wer eine Rechnung ausstellen kann, wird attraktiver für Käufer, vor allem unter den gewerblichen, die die USt. abziehen können. Dadurch erzielt man sicher mal den ein oder anderen höheren Verkaufspreis als ohne Rechnung.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Mechwerkandi
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    • 18. Oktober 2006 um 18:28
    • #5
    Zitat von "mringhoff"


    Wenn er es privat verkauft, muss er erstmal gar nichts versteuern.

    Lass' Dich mal von Deinem StB über den Begriff "Privatentnahme" aufklären.
    Was anderes ist das nämlich nicht, und die 16% USt zahlst Du aus Deinem eigenen Säckel.

    Vorausgesetzt, die Ware wurde vorher auf üblichem Wege unter Vorsteuerabzugsberechtigung eingekauft, wovon ich an einem Profi-Board eigendlich ausgehen muss.

    Ist der Kram allerdings geklaut, sieht das etwas anders aus...

  • Online
    niggles
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    • 18. Oktober 2006 um 18:34
    • #6
    Zitat von "Kracky"

    Aber wenn man was los werden will und dem Gerät selbst nicht mehr traut, muß man halt mittel und Wege finden. Dieser ist bekannt und legal.

    Ich finde es trotzdem nicht richtig, daß dieses Schlupfloch überhaupt noch existiert. Mit solchen Verkäufen (zumeist über Ebay) wird oft versucht abgeschriebenen Schrott weit über dem tatsächlichen (Material-)Wert an ahnungslose "Privat"-Kunden, i.d.R. Kleinstverleiher, DJ's und Bands zu verscheuern. Genau dieser Praxis sollte mit der Ausdehnung der Produkthaftung auf Gebrauchtgeräte eigentlich ein Ende bereitet werden...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • mringhoff
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    • 18. Oktober 2006 um 18:37
    • #7
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Lass' Dich mal von Deinem StB über den Begriff "Privatentnahme" aufklären.

    Du sprachst vom "Verkäufer" - also dem Privatmenschen.
    Die MWSt. muss die Firma abführen.

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  • mringhoff
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    • 18. Oktober 2006 um 18:41
    • #8
    Zitat von "niggles"


    Mit solchen Verkäufen (zumeist über Ebay) wird oft versucht abgeschriebenen Schrott weit über dem tatsächlichen (Material-)Wert an ahnungslose "Privat"-Kunden, i.d.R. Kleinstverleiher, DJ's und Bands zu verscheuern.

    Na, bei E-Bay hat es der Käufer ja selbst in der Hand, den Preis zu bilden. Wenn etwas zu teuer verkauft wird, dann liegt es nicht am besonders frechen Verkäufer, sondern eher am Unverstand des Einkäufers.
    Eine ehrliche Beschreibung des Artikels mal vorausgesetzt...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ukw
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    • 19. Oktober 2006 um 00:17
    • #9

    Gesetz: Der Unternehmer muß für Waren und Leistungen die er (zu privaten Zwecken) dem Betrieb entnimmt Umsatzsteuer entrichten.

    Alten Amp verkauft? => Es ist eine Privatentnahme.

    Trick: Restbuchwert des Betriebsmittels / Anlageguts: 0,- € (früher 1,- €) => Privatentnahme 1,16 €
    Erst wenn der Buchprüfer/ Steuerprüfer einen erheblich höheren Wert für die entnommene Ware ermittelt wird es eng.
    Deshalb verkaufen Ehefrauen oder Freunde / Bekannte (bevorzugt im Auktionshaus)

    BTW: Bei der Steuerprüfung werden alle Privatkonten durchleuchtet. :wink:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • christian_thomas
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    • 19. Oktober 2006 um 00:53
    • #10
    Zitat von "ukw"


    BTW: Bei der Steuerprüfung werden alle Privatkonten durchleuchtet. :wink:

    jo, und wenn die Steuerfahndung kommt, gehste nicht mal mehr ans Telefon...

    Ich habe derzeit die Steuerfahndung am Hals - sind ganz nette Leute, die sich mittlerweile ärgern, bei mir zu schnüffeln... etwa 200 - 250 Euro /Jahr erstattung müssen sie raustun...

    Übrigens: Als Gewerbetreibender kann man gegenüber anderen Gewerbetreibenden die Garantie ausschliessen - gegenüber Privatleuten nicht. daher macht die Nachfrage eines Gewerbetreibenden, ob der (Privat)Verkäufer Rechnungen schreiben kann, durchaus Sinn.

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  • Mechwerkandi
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    • 19. Oktober 2006 um 08:43
    • #11
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Ich habe derzeit die Steuerfahndung am Hals

    Wenn das wirklich die Steuerfahndung, und nicht nur ein FA-Prüfer im Aussendienst, dann hast Du ein ernstzunehmendes Problem.

    Die Fahndung rückt nur aus, wenn es in Deinem Umfeld ein erhebliches kriminelles Potential gibt.
    Na ja, wenn Du einen guten Anwalt hast, vll holt der Dich auf Kaution wieder 'raus... :D

  • christian_thomas
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    • 19. Oktober 2006 um 09:00
    • #12
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Wenn das wirklich die Steuerfahndung, und nicht nur ein FA-Prüfer im Aussendienst, dann hast Du ein ernstzunehmendes Problem.

    Die Fahndung rückt nur aus, wenn es in Deinem Umfeld ein erhebliches kriminelles Potential gibt.
    Na ja, wenn Du einen guten Anwalt hast, vll holt der Dich auf Kaution wieder 'raus... :D

    Auf den Briefköpfen steht "Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung" - ich denke das sind keine Aussenprüfer, die mir meine zu viel gezahlten Umsatzsteuern zurückgeben... - aber die Gründe nun hier zu erklären, weshalb die hier tätig sind, würde das Forum O.T. führen.

    Mich schockt nichts mehr!

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • ukw
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    • 19. Oktober 2006 um 09:33
    • #13
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Wenn das wirklich die Steuerfahndung, und nicht nur ein FA-Prüfer im Aussendienst, dann hast Du ein ernstzunehmendes Problem.

    Die Fahndung rückt nur aus, wenn es in Deinem Umfeld ein erhebliches kriminelles Potential gibt.
    Na ja, wenn Du einen guten Anwalt hast, vll holt der Dich auf Kaution wieder 'raus... :D

    Das sind die Betriebsprüfer (im Außendienst). Und wenn Du andere Gestalten auf dem Hof und im Büro / Wohnung hast, wirst Du auch wissen warum.
    Es kann sogar sein, daß ein Kollege dem Fi-Amt einen Tip gegeben hat... :roll:

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • christian_thomas
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    • 19. Oktober 2006 um 10:48
    • #14
    Zitat von "ukw"

    Das sind die Betriebsprüfer (im Außendienst). Und wenn Du andere Gestalten auf dem Hof und im Büro / Wohnung hast, wirst Du auch wissen warum.
    Es kann sogar sein, daß ein Kollege dem Fi-Amt einen Tip gegeben hat... :roll:

    In dem Falle war es eine Strafanzeige eines wegen Computerbetrug angezeigten Ex-MA - bei welcher das Verfahren eingestellt wurde und der Staatsanwalt meinte, wegen nachweislich nix via Steuerfahndung am rad drehen zu müssen.

    Wenn ich Steuerfahndung schreibe, dann meine ich nicht Betriebsprüfer. Traurig, daß Ihr nicht lesen könnt, sondern geschriebene Wörter anzweifelt.

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  • ukw
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    1.566
    • 19. Oktober 2006 um 12:04
    • #15
    Zitat

    Traurig, daß Ihr nicht lesen könnt, sondern geschriebene Wörter anzweifelt.

    :o

    ... for a few dB's more . . .

    Merkel's Kommentar zu Finanzminister Schäuble und den 100.000,- DM

  • Criz
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    • 19. Oktober 2006 um 12:28
    • #16

    Back to Topic (auch wenn die Steuerfahndungssache sehr interessant ist!).

    Alle Poster hier ärgern sich über Privatverkäufe (welche bei Gebrauchtgeräten gegenüber Privatkunden durchaus nachvollziehbar sind), aber wie steht ihr dazu, dass viele unserer Kollegen sehr oft Material "cash" rausgeben?
    Das ist das prädestinierte Gewerbe für eine Steuerhinterziehung. Eine Vermietung kann man bei weitem viel schwerer Nachweisen als einen Verkauf.
    Uns wurde schon oft angeboten: 500€ ohne Rechnung, 580€ mit Rechnung.
    Uns ist sowas natürlich egal, die Steuer bekommen wir sowieso wieder; aber was sagt ein privater Endkunde dazu? Der sieht den Preis und schlägt zu. Der Verleiher spart sich den buchhalterischen Gewinn und der PK freut sich, dass er Geld gespart hat. Aber viele lassen dabei auch die Probleme, die aus der Haftung entstehen, außer Acht.
    Wenn das Material defekt zurückkommt, kann man eigentlich nichts machen. Und wenn der Kunde dann noch meckert, dann packen viele Kollegen die Alupipe aus (schon so erzählt bekommen...).

    Sowas ist doch eigentlich - wenn wir schon von unseren Steuerproblemen und der "bösen" Konkurrenz anfangen - unser wahres Problem!

    ->>> SHOP ONLINE http://www.cst-media.de/shop/ <<<-

    CST media Sales
    Groß- und Einzelhandel für
    Veranstaltungs- und Medientechnik
    72458 Albstadt
    http://www.cst-media.de

  • christian_thomas
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    • 19. Oktober 2006 um 12:41
    • #17
    Zitat von &quot;Criz&quot;

    Back to Topic (auch wenn die Steuerfahndungssache sehr interessant ist!).

    ...

    Sowas ist doch eigentlich - wenn wir schon von unseren Steuerproblemen und der "bösen" Konkurrenz anfangen - unser wahres Problem!

    Hmm, ich habe kein Problem damit, wenn ein Kollege ein abgeschriebenes Gerät privat entnimmt und das dann privat verkauft.

    Mehr Probleme habe ich damit, wenn (um keine Probleme zu bekommen schreibe ich nun so, als wäre ich der betroffene Unternehmer) ein Kunde zu mir sagt "Die Mehrwertsteuer können wir doch weglassen...".

    Weil - ich habe eine Gewinnerzielungsabsicht - und wenn ich die Mehrwertsteuer weglasse, muss ich auch den Umsatz weglassen - bis ich irgendwann keinen offiziellen Umsatz mehr habe und mich das Finanzamt fragt, wo von ich denn gelebt habe?

    Traurig, das sogar Finanzämtler (einzelne Mitarbeiter der FA) bei Mitarbeiterfesten unter vorgehaltener Hand fragen, ob man die MwSt weglassen kann... - wer dann auf sowas eingeht ist selber schuld! Denn ich vermute mal, das ist von den Mitarbeitern keine Anstiftung zur Steuerverkürzung, sondern nur ein Test ob der Unternehmer für solche Fragen offen ist...

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  • Volker
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    • 19. Oktober 2006 um 21:19
    • #18

    Es handelt sich hier um eine gefährliche Diskussion mit interessantem Halbwissen. Vielleicht ist ja "stb" motiviert das mal kurz geradezuziehen, ich muss mich da raushalten.
    Und am Rande: wenn "Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung" auf dem Briefkopf steht, ist es ganz sicher nicht die Betriebsprüfungsstelle eines Festsetzungsfinanzamtes.
    Die Fahnder rücken aber normalerweise auch nicht für 250 Euro aus, da muß folglich was spannenderes dahinter stecken, was hier aber nicht weiter ergründet werden soll.

    Am besten sind meiner Meinung nach sowieso die Pseudoprivaten Ebay-Verkäufer, die schon "ohne Rechnung" in die Auktion schreiben und dann auf eine Zahlung per Überweisung bestehen... Manche meinen auch trickreich zu sein und verwenden Konten von Freunden und Verwandten.
    Aber laßt es Euch gesagt sein, die Jungs und Mädels von der SteuFa sind nicht doof... ;-).

    Soviel von mir,
    Volker
    p.s. ehrlich währt am längsten, auch wenn es Geld kostet und manches daher länger dauert.

  • christian_thomas
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    • 19. Oktober 2006 um 23:02
    • #19
    Zitat von &quot;Volker&quot;


    Aber laßt es Euch gesagt sein, die Jungs und Mädels von der SteuFa sind nicht doof... ;-).

    Mit Sicherheit sind sie das nicht - und mit Sicherheit versprach sich das FA f St.F. was davon... wenn ich mit denen fertig bin, werde ich mal einen Thread dazu aufmachen und Einzelheiten posten...

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  • mringhoff
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    • 20. Oktober 2006 um 09:40
    • #20
    Zitat von &quot;Criz&quot;

    aber wie steht ihr dazu, dass viele unserer Kollegen sehr oft Material "cash" rausgeben?
    Das ist das prädestinierte Gewerbe für eine Steuerhinterziehung.

    Wir geben vielen Dryhirekunden das Material nur nach Cash-Zahlung raus. Bei Unbekannten Leuten vor der Vermietung, bei guten Kunden bei der Rückgabe. Erst wenns größere Sachen und gute Kunden sind, läufts über Rechnung.

    Wobei das nicht Schwarzgeschäfte sind, sondern die sicherste Zahlungsvariante. Auch Rechnungen-Schreiben nervt bei Beträgen unter 100,- EUR. Also wird das Cash gemacht, Beleg geschrieben und als Kasseneinnahme verbucht. Fertig.

    Schwarzgeschäfte sind bei größeren Firmen eigentlich gar nicht drin, denn das Material muss ja disponiert und verbucht werden und steht dann so im Vermietprogramm. Und mal nebenbei bekommt bei uns fast jeder einen Lieferschein zum unterschreiben. Gerade bei Kleinteilen, bei denen sich keiner mehr erinnern kann entstehen dann Streitigkeiten - auch unter Freunden. Also jeder bekommt einen Lieferschein - und schon gibts wieder etwas schriftliches...

    Ich wage mal zu behaupten, daß größere Verleihbuden mit strukturiertem Ablauf nichts schwarz abläuft.

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