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VA - Livemusik - was ist zu beachten?

  • doclike
  • 28. November 2006 um 14:26
  • doclike
    Beiträge
    67
    • 28. November 2006 um 14:26
    • #1

    Hallo,

    in gut 2 Wochen veranstalte ich mit meiner Band ein kleines Konzert, auf dem mehrere befreundete Bands auftreten.

    Insgesamt spielen 4 Bands, die bis auf eine, allesamt eigene, nicht GEMA lizenzierte Songs spielen. Laut Ordnungsamt (Schankgenehmigung) beträgt die Größe des Raumes (städtischer Jugendraum) 60 qm². Der Eintritt beläuft sich auf 4 € (1€ pro Band).
    Wir sind nicht gewinnorientiert, sondern wollen einfach mal selber was auf die Beine stellen.
    Meine Frage bezüglich der GEMA: Gibt es irgendwelche Gema Rabatte, da wir ja nur 1 Gemapflichtige Band haben, die auch nur 30 min. spielt. Selbst der kleinste Betrag VA Fläche <100 qm² bei 4 € Eintritt macht ~ 65 €, was ich sehr sehr happig finde.
    65 € für 5-6 gecoverte songs finde ich einfach unverhältnismäßig viel.
    Gibt es also noch irgendwelche günstigere Tarife, als die im inet beschriebenen?

    Was muss man noch beachten? Stichwort: Lautstärke, Kontrollen, VA-Sicherheit usw...

    mfg doc

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 28. November 2006 um 16:07
    • #2

    Ich will mich mal nur auf den GEMA-Teil beschränken, den Rest kannstdu überall im Forum nachlesen.

    Also es gibt keinen günstigeren Tarif bei der GEMA, es sei denn du willst dann regelmäßig veranstalten und bist im Idealfall auch noch eine gemeinnützige Organisation. Dann gibts da Pauschalpreise für ein Jahr und anderes.
    Aber dein Fall hört sich nicht danach an, als ob dies auf dich zutrifft.

    Diese 65 € schließen nicht nur 5 Songs ein, sondern dann ist der Abend kompeltt bezahlt.
    Sprich: Du kannst dir auch 3 Oldie-Coverbands hinstellen und bezahlst nicht mehr.
    Allerdings ändert sich meistens der Rechnungsbetrag, wenn weniger zahlende Gäste da waren. Das muß man der GEMA nach der Veranstaltung mitteilen.

    Also nun tut mal nicht so, als ob ihr alle auf den Kopf gefallen wärt.
    Du rufst bei der GEMA an, meldest die Veranstaltung an, gibst Eintrittspreis an, die Größe des Raumes und dann schicken die dir eine Rechnung, darauf hin meldest du dich bei denen, meldest einen Rechnungsstop an weil du der Meinung bist, dass kein GEMA-pflichtiges Material gespielt wird/wurde.
    Und willst, dass erst die Tiellisten überprüft werden.
    Die GEMA-Listen lässt du dir entweder nur von drei Bands ausfüllen, die vierte mußte eben leider kurzfristig absagen :wink: , oder du lässt dir von der viersten Band Songs in die Titelliste schreiben, die nicht GEMA-pflichtig sind. Das würde ich mit denen aber kurz absprechen, nur zur Sicherheit.
    Nach der Prüfung der Titellisten bekommst du Post mit einer neuen Rechnung von 0,00 €.
    Ganz wichtig,.... auf eventuelle Presseartikel und Inhalte achten (Bandx spielte in Y,.... tolle Oldie´s brachten die Menge zum toben,.... dat wäre ein bissel schlecht, der GEMA zu erklären :D ).
    Früher hab ich auch selbst veranstaltet. Irgendwann hatte mal eine Band dann hinterrücks selbst ihre Titelliste zur GEMA geschickt, und ich hab sie nicht eingereicht, weil ich eben um dieses Geld drumrumkommen wollte.
    Naja, da hab ich halt bezahlen müssen. :D

  • doclike
    Beiträge
    67
    • 28. November 2006 um 17:22
    • #3

    Ich dachte immer die VA muss vorher angemeldet und bezahlt werden?
    d.h. ich melde an: 60 qm² und 4 € macht irgendwas um die 60 €.

    wieviel Pax kommen kann man ja nie wissen. Nebenbei steht auf der Homepage, dass sich die Kosten auf die Größe des Raumes und das erhobene Eintrittsgeld beziehen. Zumindest nicht auf die Anzahl der Personen?

    Dass diese 60 € nicht nur 5 songs einschließen ist mir klar. Aber das bringt mir nicht, wenn eben nicht 3 coverbands spielen, sondern nur diese 5 Coversongs.

    gruss doc

  • audiobo
    Profi
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    Beiträge
    5.435
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    7
    • 28. November 2006 um 17:37
    • #4

    Wenn ich mich nicht irre, müsstet ihr schon allein für die Pausenmusik (falls ( :? ) Gema-pflichtige Stücke gespielt werden) Kohle abdrücken. Und wer will bitte schön Ruhe in den Pausen (Ich gehe jetzt einfach mal vom üblichen Pop-/Rock-Krempel aus)

  • frankenlicht
    Beiträge
    106
    • 29. November 2006 um 19:53
    • #5

    Hab das mit dere GEMA mal so gemacht: Konzert: eintritt frei, Bar: Eintritt zb. 4€ --> wo für die Bar kassiert wird geht die Gema nix an--->am eingang ganz normal kassieren und beim Konzert sparen, weil Kasse is ja für die Bar; hab aber keine ahnung ob das noch so funktioniert

    http://www.franconia-lite.de

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 30. November 2006 um 09:12
    • #6

    Halllllooooo? Was ist denn hier los? Soll es um das Thema gehen: wie bescheiß ich am Besten? :twisted: Die Gema hat ihre Existenzberechtigung, die Bands können ja hier nach Gema-Anmeldung auch Geld für ihre eigenen Songs (zurück-)bekommen.... Und wenn die Gema kein Geld einnimmt, gibt´s bald auch keine Künstler mehr..... und wir sind arbeitslos....

  • gurkendoktor
    Beiträge
    110
    • 30. November 2006 um 10:17
    • #7

    nein, es fehlen schlicht nd ergreifend die alternativen. und neue antworten der gema auf die "herausforderung" durch die neuen medien.

    wer die gema besch..en will, sollte allerdings genau wissen, was er tut. die schicken auch mal leute rum oder so - und dann siehts schnell dunkel aus. solange du also kein ausgefuchster veranstalter bist und die hürden und stolpersteine kennst -> zahlen. imho.

  • Jeremy
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    106
    Beiträge
    1.491
    • 30. November 2006 um 10:27
    • #8

    Meiner Erfahrung nach zeigt sich die GEMA auch mehr als kooperativ, wenn man die Veranstaltung *VORHER* anmeldet. Die paar Minuten, die man benötigt, um mit der zuständigen Bezirksdirektion zu telefonieren, sind absolut sinnvoll angelegt. Man darf halt nur nicht den Eindruck erwecken, die GEMA bescheißen zu wollen, der Schuss geht leicht nach hinten los.

    Und schließlich wollen die Künstler ja auch von was leben.

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 1. Dezember 2006 um 16:09
    • #9

    Also die VA muß prinzipiell borher angemeldet sein.
    Da gehts dann um Raumgröße und Eintrittspreis.

    Nach der VA teilst du denen noch die Publikumszahl mit und gut ist das.
    Der Betrag setzt sich aus den Variablen Raumgröße, Publikumszahl und Eintrittspreis zusammen.

    Wenn du es mal vergisst vorher anzumelden, dann nach der VA anrufen, krz entschuldigen und dann sind die auch ganz nett und machen das hinterher.

    Wenn es nur um 5 Songs geht,... bitte, dann schreibt die nicht mit auf die Titelliste und fertig ist der Lack.
    Selbst wenn jemand von der GEMA kommt, kontrollieren die, ob die Eintrittspreise stimmen usw., meist kommen die nur, wenn eine VA nicht angemeldet ist, aber beworben wurde.
    ....weil man vielleicht vergessen hat bei der GEMA anzumelden.

    Pausenmusik gehört natürlich auch dazu, aber da widerrum, kann man ja auch irgendwelche Sampler von jungen Bands laufen lassen.

    Naja, und wenn du mit dem Eintritt unsicher bist, dann gibts keinen Eintrittspreis, sondern eine Spende am Einlass.
    Wer nicht spendet, darf auch nicht rein.

    Also wie gesagt, grade, wenns ehr ne kleinere VA ist, dann tut mal nicht so, als ob ihr auf den Kopf gefallen wärt :wink: .
    __________________

    Und:
    Wenn hier einer die GEMA bescheissen will, dann meine volle Unterstützung. Grad kleinere Veranstalter haben oft an schon 60- 100 € Gema zu knaubeln.
    Besonders bei jungen Bands, es interessiert die GEMA nicht ob jemand was gutes tun will......
    Meine Erfahrungen....nur mal nebenbei

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 1. Dezember 2006 um 16:28
    • #10

    außerdem haben die meisten Jugendzentren Rahmenverträge mit der Gema.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Wurst Werner
    Profi
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    648
    Beiträge
    4.623
    • 1. Dezember 2006 um 16:37
    • #11

    Aber nicht dabei zusammen Radio hören, sonst müsst Ihr doppelt zahlen :roll:

    "Ist Rundfunkwiedergabe in betrieblichen Räumen öffentlich?
    Nicht nur in Arztpraxen forscht die GEMA regelmäßig nach "ungenehmigter Musikwiedergabe", für die keine Abgaben gezahlt werden: Diesmal ertappte sie einen Blumenladen. Im Arbeitsraum neben dem Laden, in dem zwei Angestellte und die Ehefrau des Geschäftsinhabers Blumensträuße banden, lief das Radio. Die GEMA verklagte den Blumenhändler auf Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung, weil er dafür keine Abgaben an sie zahlte: Die Musik sei im Verkaufsraum zu hören, also seien Gebühren fällig.

    Das Amtsgericht Kassel gab ihr Recht (432 C 152/99). Zwar solle das Radio in erster Linie der Unterhaltung der Angestellten dienen, die Verbindungstür zum Laden stehe jedoch meistens offen. Also sei die Wiedergabe der Musiksendungen für einen nicht abgegrenzten Kreis von Personen bestimmt, und somit öffentlich gewesen. Letztlich sei aber schon das gemeinsame Radiohören von Angestellten als "öffentliche Wiedergabe" anzusehen. Denn Arbeitskollegen träfen sich an ihrem Arbeitsplatz nicht wegen ihrer "gegenseitigen persönlichen Beziehungen untereinander", es handle sich also nicht um eine "private Zusammenkunft". Für jede öffentliche Wiedergabe von Musik im Rundfunk seien an die GEMA Gebühren zu entrichten (hier: 278,11 DM für ein halbes Jahr).

    Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 14. Oktober 1999 - 432 C 152/99"

    CEO @ SoundSurface

    Consultant Pro Audio @ IAD-Pro / WharfedalePro

    Waves Soft- & Hardware Dealer

  • bertz
    Profi
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    387
    • 1. Dezember 2006 um 17:16
    • #12

    du bist als veranstalter zwar verpflichtet, das Ganze bei der Gema zu melden, aber die Listen füllen die Bands selber aus und haften auch dafür. Und welcher Veranstalter stellt sich mit ausgefüllter Liste hin und kontrolliert das???

    http://www.klanggeschaeft.de

  • doclike
    Beiträge
    67
    • 1. Dezember 2006 um 19:24
    • #13

    Danke für die Antworten...

    Ob das Städtische Jugendzentrum einen GEMA Rahmenvertrag hat, weiss ich nicht...
    wäre die Sache aber Wert mal nachzufragen.

    Ich habs nun korrekt angemeldet, werde aber auch in der Pause auf GEMA pflichtiges Material verzichten.

    Da lass ich halt irgendwelche Sampler von unbekannten Bands laufen.

    gruß doc und vielen Dank an alle

pro-silentium.de

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