Die BGI 810-3 spricht ja eine eindeutige Sprache:
"Seilendverbindungen müssen nach DIN 3093-2 (Pressverbindungen mit
Pressklemmen aus Aluminium-Knetlegierungen) mit Schlaufe und Kausche
nach DIN 3090 (Formstahlkauschen für Drahtseile) ausgeführt sein."
In der Praxis und bei einigen Versandhäusern sieht man jedoch immer wieder Safeties, die zwar verpreßt, aber ohne Kausche sind.
Das erspart zwar ein zweites Verbindungsglied bei der einsträngigen Aufhängemethode, aber das ist auch alles.
Waren Safeties ohne Kauschen früher mal erlaubt oder ist das einfach nur Murkserei?
Gruß
Elektrikus