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schüler sucht Arbeit für nebenbei

  • lalelu12345
  • 10. Dezember 2006 um 18:41
  • lalelu12345
    Beiträge
    59
    • 10. Dezember 2006 um 18:41
    • #1

    Hallo,
    ich bin noch Schüler und werde nächstes Jahr mein Abitur machen. Leider ist im Moment das Geld etwas knapp. Deshalb suche ich mit einen Job für Wochenenden und/oder Schulferien.

    Ich habe seit 3 Jahren Erfahrung mit Licht, Rigging, Bühnenbau, und auch etwas Ton.

    Ich bin teamfähig und kann auch harte Arbeit ertragen.

    Ich bin 18 Jahre alt, PKW-Führerschein.

    Einmal editiert, zuletzt von lalelu12345 (8. April 2011 um 01:27)

  • nikita
    Beiträge
    83
    • 11. Dezember 2006 um 22:08
    • #2

    Hi !
    Weils gerade zum Thema passt:
    Wir hatten im Frühjahr / Sommer diesen Jahres einen 18-jährigen Schüler als 400€-Kraft eingestellt... Er macht ebenfalls im nächsten Jahr Abitur. Der Steuerberater hat mich dann erstmal darauf hingewiesen, dass jemand der brav von der ersten Klasse bis Abi durchgehend zur Schule geht vom Gesetz her als "Kind" einzustufen ist, weil die Schulpflicht erst nach dem Erhalt eines offiziellen Schulabschlusses erfüllt ist. In Folge dessen dürfen wir den besagten Schüler nur max. 2 Std. am Stück einsetzen... (nahezu unmöglich in der Branche...) So trennten sich unsere Wege vorerst wieder. Leider, denn er war ein exzellenter Mitarbeiter der sich lediglich ein bisschen Geld für Benzin und Auto dazuverdienen wollte. Korrigiert mich wenn ich da falsch informert bin...

    GeBa Serviceteam A. Germuth & A. Badenhop GbR / Beermannstr. 18 / 12435 Berlin
    Mail: info@gebaserviceteam.de / Fax: 03212 / 1146273

  • methi
    Beiträge
    55
    • 11. Dezember 2006 um 23:08
    • #3
    Zitat von "Nikita"

    Hi !
    Weils gerade zum Thema passt:
    Wir hatten im Frühjahr / Sommer diesen Jahres einen 18-jährigen Schüler als 400€-Kraft eingestellt... Er macht ebenfalls im nächsten Jahr Abitur. Der Steuerberater hat mich dann erstmal darauf hingewiesen, dass jemand der brav von der ersten Klasse bis Abi durchgehend zur Schule geht vom Gesetz her als "Kind" einzustufen ist, weil die Schulpflicht erst nach dem Erhalt eines offiziellen Schulabschlusses erfüllt ist. In Folge dessen dürfen wir den besagten Schüler nur max. 2 Std. am Stück einsetzen... (nahezu unmöglich in der Branche...) So trennten sich unsere Wege vorerst wieder. Leider, denn er war ein exzellenter Mitarbeiter der sich lediglich ein bisschen Geld für Benzin und Auto dazuverdienen wollte. Korrigiert mich wenn ich da falsch informert bin...

    ich muss dir widersprechen: Die Einstufung "Kind" hat nichts mit der Schulpflicht zu tun, sondern nur mit dem Alter. Ein 18-Jähriger ist Vollverantwortlich für sein tun und kann somit solange arbeiten, wie er will (Arbeitsschutzgesetz und Gewerkschaften beachtend) -> Voller Arbeitnehmer.
    Ich denke, dein Steuerberater wird sich wohl darauf bezogen haben, dass ein Schüler, der in der Schulpflicht steckt (was ein Abiturent nicht mehr ist), seine schulischen Pflichten nicht vernachlässigen darf (durch z.B. übermässiges Arbeiten)... oder vielleciht, dass man 2h nicht OHNE Pause durcharbeiten darf ;)
    Wievielen Schülern seid ihr in Restaurant, Supermärkten usw. schon begegnet? Vielen... und diese Arbeiten auch mehr als 2h

    Ich spreche aus Erfahrung, da ich vor einem Jahr auch noch arbeitender Schüler war und mich mit diesem Thema beschäftigt habe

    Der ultimative Schauspieler hat einen Schalter zum Ausschalten

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 11. Dezember 2006 um 23:13
    • #4
    Zitat

    Korrigiert mich wenn ich da falsch informert bin.


    Gerne: Die Schulpflicht hat nichts damit zu tun, sie endet i.d.R mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz zählt hier auch nicht mehr.
    Dein Steuerausrechner sollte sich besser informieren.

    Armin
    Handwerksmeister, Staatl. gepr. technischer Fachwirt

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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