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HKS baut in meinen Räumen Mist - Verantwortung?

  • warwick
  • 5. Januar 2007 um 20:35
  • warwick
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    • 5. Januar 2007 um 20:35
    • #1

    Hallo,
    in unserem Haus ist morgen ein Raum vermietet, in dem ein Karnevalsverein als Veranstalter eine Karnevalssitzung macht. Nun habe ich gesehen, dass ein DJ seinen Kram jenseits von jeglichen Vorschriften zusammengenagelt hat. Im einzelnen:
    - Bars und Scanner nicht gesafed
    - 8m 3-Punkt-Truss auf 2 120kg-Lifte gestellt. An der Truss hängen 4 4er-Bars und 4 Scanner (so Mini-Dinger)
    - 32A Zuleitung 20m mit 5x1,5mm²-Kabel
    - Stromverteilung ohne Sucherungen und FI

    Was muss ich formal richtig unternehmen, damit der Veranstalter entweder nachbessern lässt oder die Verantwortung dafür tragen muss?

    Die ganze Geschichte ist ziemlich eilig, die Veranstaltung soll morgen Nachmittag beginnen.

    Gruß
    Christian

    Gruss
    Christian

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    • 5. Januar 2007 um 22:59
    • #2

    Ich kann jetzt nur mutmaßen, was "unser Haus" ist....

    Grundsätzlich gilt:

    1.) Der Betreiber ist für das Verantwortlich, was in seiner Hütte passiert. Punkt.

    2.) Auch dann, wenn er noch nicht in den Bereich der VStättVO fällt. Denn dann gelten entsprechende Regelungen aus der Bauordnung.

    3.) Was du tun musst, hängt davon ab, in welchem Verhältnis Du zum Raum stehst. Bist Du Betreiber, dessen Beauftragter oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, dann musst Du dafür sorgen, dass das sicher wird.

    Wenn der Veranstalter oder sein DJ uneinsichtig sind, dann kommt eben kein Publikum in die Halle, wenn so etwas erst während einer Veranstaltung entdeckt wird und nicht in angemessen kurzer Zeit geändert werden kann, dann wird eben die Halle geräumt (§ 38 (4) MVStättV).

    4.) Im Einzelnen:

    Zitat

    - Bars und Scanner nicht gesafed

    Manchmal steht so etwas über dem DJ, so dass kein Publikum drunter stehen kann. Da kann man das auch als dessen Problem betrachten.

    Zitat

    - 8m 3-Punkt-Truss auf 2 120kg-Lifte gestellt. An der Truss hängen 4 4er-Bars und 4 Scanner (so Mini-Dinger)

    Da muss keine Überlastung vorliegen.

    Zitat

    - 32A Zuleitung 20m mit 5x1,5mm²-Kabel
    - Stromverteilung ohne Sucherungen und FI

    Da wurde eine elektrotechnische Anlage errichtet. Welche Fachkraft hat die denn geprüft?

    Eine 32A-Dose muss ohnehin bereits vom Haus mit RCD (früher "FI") abgesichert sein...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • warwick
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    • 5. Januar 2007 um 23:05
    • #3
    Zitat von "ADMIN"

    Ich kann jetzt nur mutmaßen, was "unser Haus" ist....
    Ein Stadion, in dem der Businessclub an besagten Karnevalsverein vermietet ist
    Grundsätzlich gilt:

    1.) Der Betreiber ist für das Verantwortlich, was in seiner Hütte passiert. Punkt.
    In diesem Fall also ich
    2.) Auch dann, wenn er noch nicht in den Bereich der VStättVO fällt. Denn dann gelten entsprechende Regelungen aus der Bauordnung.
    3.) Was du tun musst, hängt davon ab, in welchem Verhältnis Du zum Raum stehst. Bist Du Betreiber, dessen Beauftragter oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, dann musst Du dafür sorgen, dass das sicher wird.
    Bin ich

    Wenn der Veranstalter oder sein DJ uneinsichtig sind, dann kommt eben kein Publikum in die Halle, wenn so etwas erst während einer Veranstaltung entdeckt wird und nicht in angemessen kurzer Zeit geändert werden kann, dann wird eben die Halle geräumt (§ 38 (4) MVStättV).

    4.) Im Einzelnen:


    Manchmal steht so etwas über dem DJ, so dass kein Publikum drunter stehen kann. Da kann man das auch als dessen Problem betrachten.

    Ist über der Tanzfläche


    Da muss keine Überlastung vorliegen.

    Nach meinem Wissensstand sind Lifte zum Heben da, nicht um die Truss während der Veranstaltung drauf liegen zu lassen. Das wackelt wie ein Lämmerschwanz


    Da wurde eine elektrotechnische Anlage errichtet. Welche Fachkraft hat die denn geprüft?
    Beim Aufbau war ich nicht dabei, ich gehe davon aus, dass da nichts geprüft wurde

    Eine 32A-Dose muss ohnehin bereits vom Haus mit RCD (früher "FI") abgesichert sein...

    Ist sie

    Alles anzeigen

    Gruss
    Christian

  • tufkacaho
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    • 6. Januar 2007 um 05:11
    • #4

    es gibt durchaus nach streichholz aussehende lifte, die nach bgv c 1 zulässig für anschläge über publikum sind, bedingung dafür ist meines wissens ne sicherung die verhindert dass der lift bei gerissenem seil in sich zusammenrutscht (was etwa ein genie st 25 tun würde). wenn die 120 kg je laut bgv c1 dürfen, brauchst du dir bei 4 bars (vllt 10 kg je bar) 4 microscannern (etwa dito wenn nicht leichter) dreipunkt truss ( lass die ca 70 kg incl evtl vorhandenen kabeln wiegen) kaum gedanken machen.

    safeties kosten kein geld und sind schnell nachgerüstet.

    anders siehts beim strom aus: da muss geklärt werden was und ob der herr das denn so darf was er da vorhat.

    und ganz klar : als verantwortlicher würde ich dem genau zu dem zeitpunkt, wo die mängel auffallen, kräftig vor den koffer scheissen.

    mfg carlo

  • warwick
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    • 6. Januar 2007 um 09:18
    • #5

    Dank Euch, ich hab um 11 einen Termin mit Veranstalter und DJ. Ich habe die technischen Unterlagen der Lifte angefordert, und für den Rest haben die dann noch genug Zeit es hinzubiegen.

    Gruss
    Christian

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    • 6. Januar 2007 um 09:26
    • #6
    Zitat von "warwick"

    Das wackelt wie ein Lämmerschwanz

    Ich mail Dir mal 'ne Checkliste zu...

    Zitat von "warwick"

    Beim Aufbau war ich nicht dabei, ich gehe davon aus, dass da nichts geprüft wurde

    Da gibt's doch sicher ein Protokoll, wie hoch den Schleifenwiderstand, Erdungswiderstand und Isolationswiderstand sind, oder? :wink:

    Und 1,5 mm² bei dem Querschnitt und der Länge geht nun mal nicht. Und wenn Eure 32 A-Dose so abgesichert ist, dann geht das ohne Sicherung für die Endverbraucherkreise auch nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • warwick
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    • 6. Januar 2007 um 09:33
    • #7

    Danke, ich denke mit Checkliste und neuer Verstromung bekomme ich das in den Griff :)

    Gruss
    Christian

  • c_p_entertainment
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    • 6. Januar 2007 um 14:23
    • #8

    @ Admin

    Könntest du uns evtl. auch mal die Checkliste zukommen lassen ?


    Gruss
    Christian

    C.P.Entertainment
    Inh. Christian Pieper
    http://www.c-p-entertainment.de
    41462 Neuss
    Tel.: 02131/3664544
    Fax: 02131/3664548

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    • 6. Januar 2007 um 15:07
    • #9
    Zitat von "c_p_entertainment"

    Könntest du uns evtl. auch mal die Checkliste zukommen lassen ?

    Ich lehne solche Bitten ja nur sehr ungern ab, aber:

    Die Checkliste ist aus dem Buch "Sicherheit in der Veranstaltungstechnik" (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58855), das möchte der Verlag eigentlich verkaufen, und auch ich als Autor habe da ein wirtschaftliches Interesse daran.

    Da hier ein "langgedientes" Forumsmitglied sehr kurzfristig eine Lösung gebraucht hat, habe ich da mal eine Ausnahme gemacht. Der Regelfall kann das allerdings nicht werden.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • warwick
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    • 6. Januar 2007 um 15:25
    • #10

    Ich hab das Buch grad bestellt, auf Kosten meines Arbeitgebers :)


    Inzwischen hat der DJ übrigens alle Mängel beseitigt und mir die Unterlagen zu seinen Liften vorgelegt. Es handelt sich um dieses Ding:
    http://www.lightronic.de/Produkte/Stative/te064.htm

    Ansonsten wurde alles gesafed und die Verstromung komplett neu aufgebaut (mit amtlichem Mietmaterial).
    Und nun können die Narren entspannt närrisch sein ;)

    Danke nochmal für die Unterstützung.

    Gruss
    Christian

  • tufkacaho
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    • 6. Januar 2007 um 15:47
    • #11

    jo die altbekannten vmb zahnstocher. wackeln ohne ende dürfen aber mehr (halt bgv c1 zertifiziert) als reine aufbaulifte (wie zb genie st 20 oder st 25) obwohl ich den dingern mehr vertraue :)

    mfg carlo

  • Steffen
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    • 7. Januar 2007 um 21:24
    • #12

    TE064 sind zulässig bis 100kg, aber, @ Warwick: Laß Dir die Prüfbücher vorliegen mit den jährlichen BGV-Prüfungen (bzw. kontrollier den Stempel am Lift)

    @ carlo: Die Genies haben aber leider nur einfache Sicherung (das Seil), wenn Du irgendwie da nen Bolzen durchschieben könntest...

  • tufkacaho
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    • 7. Januar 2007 um 23:35
    • #13

    jo i know, nur sind mir lifte als aufbaumaterial eh immer ein wenig ungeheuer, weil:

    1. lifte fahren nie parallel. hat zur folge dass man statisch unbestimmbare systeme bekommt und man nie genau sagen kann was welcher lift trägt. bei motoren heisst sowas d8 und dabei darf niemand unter der last sein. leider ist das bedienungspersonal bei liften immer drunter.

    2. die verwendeten stahlseile sind oft nicht mehr ganz frisch, die unteren lagen auf der trommel werden bauartbedingt eh beschädigt (plattgedrückt) und so ein seil kurbel ich ungern 20 cm von meinem gesicht entfernt mit genug last drauf.

    natürlich hat noch immer gutgegangen, aber sowas geht mir halt durch den kopf wenn ein lift in der last mal wieder komische geräusche macht.

    mfg carlo

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    • 8. Januar 2007 um 07:34
    • #14
    Zitat von "Carlo Hohmann"

    1. lifte fahren nie parallel. hat zur folge dass man statisch unbestimmbare systeme bekommt und man nie genau sagen kann was welcher lift trägt.

    Das statisch unbestimmte System bekommt man stets mit irgendwas auf vier Liften (oder an vier Zügen), egal, wie gleichmäßig die fahren.

    Statisch unbestimmt heisst, dass ein (halbwegs) starres Bauteil an

    1.) An 3 oder mehr Punkten hängt, die in einer Linie liegen, oder

    2.) An 4 oder mehr Punkten hängt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • tufkacaho
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    • 8. Januar 2007 um 23:15
    • #15

    jo hast recht. ändert trotzdem nix am schiefzug den man sich mit liften fast zwangsläufig baut.

    mfg carlo

  • blackvictory
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    • 1. Februar 2007 um 11:49
    • #16

    der das seil doch erst mal in der winde knartz, und vielleicht dann auch noch nen seilsprung passiert, dann wird es doch erst richtig spannend :)
    aber ich sag dir eins, bevor das seil in nem seilzug reist, bringt als erstes der shäkel mit dem du die traverse oder die lastmittel angeschlagen hast ;)

    it´s my world

  • tufkacaho
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    • 1. Februar 2007 um 11:59
    • #17

    da gehe ich beim intakten seil auch von aus, nur beschädigen winschen unter last ein drahtseil bauartbedingt. je nach abgerocktheit des liftes möchte ich daher mal dein statement bezweifeln.

    mfg carlo

  • harro kleffmann
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    47
    • 27. Februar 2007 um 21:33
    • #18

    Von abgerockten Liften war hier gar nicht die Rede. Mach mal halblang.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

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