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"Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails bea

  • djobi
  • 30. Januar 2007 um 14:47
  • djobi
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    • 30. Januar 2007 um 14:47
    • #1

    gefunden bei der IHK ESSEN:

    "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails beachten!
    DIHK weist auf Neuregelung durch das EHUG hin

    (30.01.2007) Seit dem 1. Januar 2007 gelten für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aufmerksam.

    Solche Schreiben, also beispielsweise Auftragsbestätigungen oder Angebote, müssen nun Angaben über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten.

    Zwar galt diese so genannte Fußleistenpflicht nach herrschender Meinung auch bisher für E-Mails, Postkarten und Faxe; der Wortlaut der entsprechenden Vorschriften bezog sich aber ausdrücklich nur auf "Geschäftsbriefe."

    Durch das am 15. November 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) wurde nun klargestellt, dass diese Pflicht für alle Geschäftsbriefe "gleichviel welcher Form" besteht.

    Das bedeutet: E-Mails, Faxe, etcetera, die nicht Geschäftsbriefe ersetzen, sondern etwa nur der internen Kommunikation dienen, unterliegen auch nach der neuen Gesetzeslage nicht der "Fußleistenpflicht".

    Außerdem gilt die Neuregelung nur für Unternehmen, die im Handels- oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind.

    Sie finden den Gesetzestext des EHUG zum Download auf der Website des Bundesanzeiger Verlages.

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  • dienervt
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    608
    • 30. Januar 2007 um 23:24
    • #2

    Ich habe ebenfalls was Neues zum Thema Datenschutzerklärung auf der Homepage gefunden:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • mringhoff
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    • 1. Februar 2007 um 17:00
    • #3
    Zitat von "djobi"

    "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails beachten...
    .

    Danke für den Hinweis.
    Das sind genau solche Verpflichtungen, die wieder den ein oder andern Abmahnanwalt auf den Plan rufen, wenn die Angaben wieder fehlen....

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  • dienervt
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    • 1. Februar 2007 um 18:01
    • #4
    Zitat von "mringhoff"


    Danke für den Hinweis.
    Das sind genau solche Verpflichtungen, die wieder den ein oder andern Abmahnanwalt auf den Plan rufen, wenn die Angaben wieder fehlen....

    Dann weißt Du wenigstens, daß das "schwarze Schaf" bei Deinen E- Mail Partnern (Kunden, Lieferanten,...) zu finden ist. :evil:
    Aber eine Abmahnwelle wird es durch die E- Mail- Fußleiste nicht kommen, da die Mails ja nicht öffentlich einsehbar sind und nur an einen überschaubaren Personenkreis gehen.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • databass.ch
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    • 1. Februar 2007 um 18:12
    • #5

    "Fußleistenpflicht"

    Was für ein Blödsinn... wen interessiert schon meine Handelsregister-Nummer. Sollte sie widererwarten doch jemand benötigen, findet er sie in meinem Impressum oder kann mich fragen. Ausserdem haben Lieferanten mit denen ich geschäftlich zu tun habe eh eine Kopie meines Handelsregisterauszug.

  • partymucke
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    • 1. Februar 2007 um 19:08
    • #6
    Zitat von "Dienervt"


    Aber eine Abmahnwelle wird es durch die E- Mail- Fußleiste nicht kommen, da die Mails ja nicht öffentlich einsehbar sind und nur an einen überschaubaren Personenkreis gehen.

    Gewagte Theorie, ich denke ganz im Gegenteil, dass von netten Anwälten Schein-Anfragen kommen werden, die nur zur Prüfung der Fußleiste dienen.

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • bossjan
    Verifiziert
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    • 1. Februar 2007 um 19:27
    • #7
    Zitat von "Partymucke"


    Gewagte Theorie, ich denke ganz im Gegenteil, dass von netten Anwälten Schein-Anfragen kommen werden, die nur zur Prüfung der Fußleiste dienen.

    Aber ich muss ja nicht per mail antworten. Gibt ja auch noch Telefon! :D

    Lieben Gruß
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
    http://www.jrp-veranstaltungstechnik.de

  • tufkaklto
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    • 1. Februar 2007 um 20:00
    • #8

    Sollte man ja eigentlich wenn dann als PDF verschicken.

    Mit Kopf und Fußleiste.
    So wie man es eigentlich auch mit einem normalen Briefangebot machen würde.

    Soll ja auch eine schöne Form haben :D
    Und der Kunde kann ein PDF ja nicht gar so leicht verändern.

    Greez

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • dienervt
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    • 1. Februar 2007 um 21:44
    • #9
    Zitat von "Partymucke"


    Gewagte Theorie, ich denke ganz im Gegenteil, dass von netten Anwälten Schein-Anfragen kommen werden, die nur zur Prüfung der Fußleiste dienen.

    Stimmt da kann was dran sein.
    Eine Fußleiste habe ich schon seit Langem freiwillig eingefügt, denn es arbeitet sich für beide Seiten einfacher, wenn man alle nötigen Daten immer griffbereit hat.
    Die meisten e- Mailprogramme können die Signatur automatisch einfügen.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • DJ Detto
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    2.178
    • 2. Februar 2007 um 10:14
    • #10
    Zitat von "databass.ch"

    "Fußleistenpflicht"

    Was für ein Blödsinn... .

    NEIN KEIN Blödsinn!!!!!

    DAS ist die DASEINBERECHTIGUNG gewisser Bürokratenär****.

    Wenn die sich nicht dauern was neues einfallen lassen würden - wäre sie ja überflüssig, bzw. man würde merken, das sie das wären.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Gast
    • 2. Februar 2007 um 10:19
    • #11
    Zitat von "Dienervt"

    Eine Fußleiste habe ich schon seit Langem freiwillig eingefügt, denn es arbeitet sich für beide Seiten einfacher, wenn man alle nötigen Daten immer griffbereit hat.
    Die meisten e- Mailprogramme können die Signatur automatisch einfügen.

    Genau so mache ich das auch. Wäre ja blöd, wenn ich z. B. auf einer VA stehe und wegen einem nicht geliefertem Safty erst in ein Internetcafe muss, um die Telefonnummer aus dem Impressum zu suchen. So kurz das Handy geschnappt und schon erreicht man jemanden mit der unten aufgeführten Nummer (wenn es die richtige ist :D ).

  • Tonguru
    Verifiziert
    Beiträge
    125
    • 2. Februar 2007 um 13:32
    • #12

    Das Unheil nimmt seinen Lauf:

    Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben in geschäftlichen E-Mails

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670

    Dann folgt wohl bald auch die erste Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung auf meiner Homepage; wegen einem fehlendem Impressum abzumahnen ist anscheinend nicht mehr rentabel genug:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500

    Und das, nachdem die GEZ Gebühren von mir verlangt, weil ich einen PC besitze und mit dem gefälligst das öffentlich-rechtliche Prgrammangebot wahrzunehmen habe. :roll:

    Ich glaube, ich ziehe mich aus dem Internet zurück oder verlagere meinen Firmensitz - langsam macht's in Deutschland, dem Paradies für Bürokraten und Hohlköpfe, keinen Spaß mehr...

    :?

  • mringhoff
    Profi
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    5.262
    • 3. Februar 2007 um 07:16
    • #13
    Zitat von "Dienervt"

    Eine Fußleiste habe ich schon seit Langem freiwillig eingefügt, denn es arbeitet sich für beide Seiten einfacher, wenn man alle nötigen Daten immer griffbereit hat.

    Das haben ja auch inzwischen die allermeisten Firmen gemacht, doch es geht ja hier einen kleinen Tick weiter als bisher üblich.

    Oder hast Du schon immer Deine HR-Nummer eingefügt?
    (Eine kleine Ziffernkombination, deren Erwähnung über eine Abmahnung entscheidet oder nicht...)

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  • DJ Detto
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    • 3. Februar 2007 um 23:39
    • #14

    Leute bleibt coool!!!

    Das ist genau wie mit dem Impressum auf der HP.

    Es ist zwar ärgerlich und gesetzwidrig und man kann abgemahnt werden. Aber laut Urteil ist es KEIN Wettbewerbsvorteil der sich zu Geld machen lässt. Weil er "unwichtig" ist. So meine persönlich Interpretation des Urteils.

    Wer also wegen falscher Fußleiste abgemahnt wird sollte auch gelassen reagieren.....

    Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Markus Verza
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    • 4. Februar 2007 um 00:36
    • #15
    Zitat von "klauston"

    Und der Kunde kann ein PDF ja nicht gar so leicht verändern.Greez

    Da bist du aber auf dem Holzweg. Das geht relativ einfach.
    Selbst mit Passwordschutz mit einen einfachen Tool zu knacken.

    Darum wenn es wichtig ist per Post hinterher.

  • utzr
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    • 4. Februar 2007 um 01:06
    • #16

    jo, kann ich bestätigen.
    Wir haben erst kürzlich ein detailliertes Angebot im PWgeschützten PDF an eine Agentur geschickt und 1 Woche später über Umwege unsere Texte incl. aller Formatierungen wieder als Ausschreibung auf dem Schreibtisch gehabt....
    Da hilft wohl nur eins, das gute alte Fax, dann müssen sie mindestens noch abtippen.

  • Markus Verza
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    • 4. Februar 2007 um 01:20
    • #17

    Bei einer Agentur würde ich schätzen, das muste eine Praktikantin abtippen.
    Der Rest geht über das normale Technische Verständniss von Agenturen hinaus :D:P :wink: 8)

    wenn du allerdings copy / paste nicht gesperrt hast, kann man auch bei einer PW geschützten PDF die Texte in die Zwichenablage Kopieren

  • utzr
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    • 4. Februar 2007 um 09:24
    • #18

    copy/paste war gesperrt.
    und der Hammer:
    in Leerzeilen der Ausschreibungen waren Formatierungen drin (fett/kursiv), da standen nämlich vorher unsere Summen!
    Das technische Verständniss dieser Agentur reichte jedenfalls um das Passwort zu umgehen und dann copy/paste zu machen.
    Bis auf die Schriftart war alles 1:1
    War ja auch nur als Vorwarnung gedacht!

  • DJ Detto
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    • 4. Februar 2007 um 11:25
    • #19

    Ist ja gut zu wissen, dass das geht.

    Detto (normal User)

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Christian Engel
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    • 4. Februar 2007 um 12:41
    • #20

    Richtigen Schutz bietet das Adobe-Zeugs eh nur dann, wenn die Dateien auch mit einem Adobe-Produkt geöffnet werden. Irgendwelche Freeware PDF-Viewer/Editoren kümmern sich stellenweise mal gar nicht um geschütze Inhalte/Passwortschutz...

    Wenn's nicht rockt isses für'n Arsch...

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